Vollzug des Straßen- und Wegerechts (BayStrWG); Teileinziehung des nicht ausgebauten Feldweges Fl.Nr. 3396 und Einziehung des nicht ausgebauten Feldweges Fl.Nr. 44, jeweils Gemarkung Lämmersdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermeister Duschl erläutert, dass die Angelegenheit zur Einziehung des nicht ausgebauten öffentlichen Feldwegs auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 44 und auf Teileinziehung des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegs auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 3396, jeweils Gemarkung Lämmersdorf bereits in vergangenen Sitzungen wiederholt beraten worden ist.
Mittels Lageplandarstellung wird nun nochmals erläutert, dass nach Klärung der rechtlichen Möglichkeiten zur Wahrung aller Interessen die Verlegung des Wegeteilstücks entlang der Wiesengrundstücke mit den Fl.Nrn. 35 und 45, Gemarkung Lämmersdorf, mittels Grundstückstausch erfolgen soll.
Auf Basis dieser Lösung habe das Entwidmungsverfahren mit Bekanntmachung der Einziehungsabsicht (Art. 8 Abs.2 BayStrWG) mit Anschlag an der Amtstafel am 2. Mai 2024 erneut eingeleitet und durchgeführt werden können. Die Bekanntmachungsfrist von 3 Monaten ab ortsüblicher Bekanntgabe sei zwischenzeitlich verstrichen, weitere Einwendungen seien nicht ergangen und somit könne die Entwidmung verfügt werden (Art. 8 BayStrWG).
Im Gegensatz zum Wegstück auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 3396, Gemarkung Lämmersdorf seien hinsichtlich des Teilstücks auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 44, Gemarkung Lämmersdorf bereits im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Jahr 2022 keine Einwände gegen die Einziehung erhoben worden. Somit könne auch für das Wegstück auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 44 die Entwidmung verfügt werden.
Beschlussvorschlag
Der Markt Untergriesbach beschließt die Teileinziehung des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 3396 und die Entwidmung des nicht ausgebauten Feldwegs auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 44, jeweils Gemarkung Lämmerdorf .
Die Verzeichnisführerin wird mit dem Vollzug der Einziehung und den jeweiligen Eintragungen im Straßenbestandsverzeichnis beauftragt.
Beschluss
Der Markt Untergriesbach beschließt die Teileinziehung des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 3396 und die Entwidmung des nicht ausgebauten Feldwegs auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 44, jeweils Gemarkung Lämmerdorf .
Die Verzeichnisführerin wird mit dem Vollzug der Einziehung und den jeweiligen Eintragungen im Straßenbestandsverzeichnis beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.11.2024 11:05 Uhr