Bauantrag auf eine Geländeauffüllung sowie Neupflanzung von Waldbäumen und einer Streuobstwiese auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1277/6, 1277/7, 1277/8, 1277/9, Gemarkung Schaibing (Bauort: Graphitweg 15)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach) 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl unterrichtet das Gremium, dass Herr Oliver Beld, Röhrndl 42, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Geländeauffüllung sowie Neupflanzung von Waldbäumen und einer Streuobstwiese auf den Grundstücken mit der Fl.Nr. 1277/6, 1277/7, 1277/8, 1277/9, Gemarkung Schaibing (Bauort: Graphitweg 15) stellt.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Lageplandarstellung im baurechtlichen Außenbereich und ist daher vom Bau- und Umweltausschuss zu behandeln. Die Geländeauffüllung führt nach Bericht der Verwaltung zu einer erheblichen Veränderung des bisherigen Geländes. Auf den aktuellen Luftaufnahmen sei im geplanten Aufschüttungsbereich auch noch erheblicher Bewuchs mit Bäumen und Sträuchern zu sehen. Für die Entfernung dieser Pflanzen könne gegebenenfalls eine Rodungsgenehmigung erforderlich sein. 

Die Geländeauffüllung betrifft gemäß Planunterlagen eine Gesamtfläche 4.544,61 m² und an der höchsten Stelle beim Geländeschnitt 1 wird um 1,50 m aufgefüllt. An der niedrigsten Stelle bei den Geländeschnitten 2 und 3 beträgt die Auffüllungshöhe 1,05 m.

Weshalb die Aufschüttung mit über 5.000 m³ Erdreich erfolgen soll, erschließt sich aus den Antragsunterlagen nicht. Nach Auskunft des Planers hat der Antragsteller die Auffüllung ihm gegenüber damit begründet, dass er in Verbindung zum Hausgrundstück dasselbe Geländeniveau erreichen möchte, um ein einheitliches Bepflanzungsbild zu erreichen. Durch die Geländeauffüllung werde zwar das bisherige Landschaftsbild nicht erheblich verändert, jedoch stehe der Einbau von derartigen Mengen an Auffüllmaterial aus Sicht der Verwaltung nicht ohne die Kenntnis der Herkunft des Materials und des Grundes für die Aufschüttung im Einklang mit den öffentlichen Belangen. Daher sieht die Verwaltung aktuell öffentlichen Belange beeinträchtigt und empfiehlt die Zurückstellung der Behandlung des Bauantrags bis die Stellungnahmen der Fachstellen zur notwendigen Rodung und zur geplanten Auffüllung vorliegen.

In der Diskussion wird angeführt, dass durch die Auffüllung eine bessere Bewirtschaftung des Grundstücks, des Waldes und der geplanten Streuobstwiese ermöglicht werden könnte. Diesem Ziel solle man nicht im Wege stehen, jedoch bedürfe es dieser Begründung auch gegenüber den Fachstellen und zudem sollten die öffentlichen Belange geprüft werden, bevor die Zustimmung des Marktes zum Antrag ergehe.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach sieht aufgrund der aktuellen Planung öffentliche Belange des Wald- und Bodenschutzes beeinträchtigt und beschließt die Zurückstellung der Behandlung des Bauantrags auf eine Geländeauffüllung sowie Neupflanzung von Waldbäumen und einer Streuobstwiese auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1277/6, 1277/7, 1277/8, 1277/9, Gemarkung Schaibing (Bauort: Graphitweg 15) bis die Stellungnahmen der Fachstellen zur notwendigen Rodung und zur geplanten Auffüllung vorliegen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach sieht aufgrund der aktuellen Planung öffentliche Belange des Wald- und Bodenschutzes beeinträchtigt und beschließt die Zurückstellung der Behandlung des Bauantrags auf eine Geländeauffüllung sowie Neupflanzung von Waldbäumen und einer Streuobstwiese auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1277/6, 1277/7, 1277/8, 1277/9, Gemarkung Schaibing (Bauort: Graphitweg 15) bis die Stellungnahmen der Fachstellen zur notwendigen Rodung und zur geplanten Auffüllung vorliegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2025 08:22 Uhr