Beschaffungswesen - Vorstellung der IT-Einkaufsgenossenschaft BayKIT sowie Beratung und Beschlussfassung zum Beitritt des Marktes Untergriesbach zu dieser Genossenschaft


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 09.12.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert, dass der Markt Untergriesbach wie jede andere Kommune auch in Zusammenhang mit dem Schulverband Untergriesbach einen großen Bedarf an IT-Gütern und –Dienstleistungen hat. Die Beschaffung sei in der Regel sehr aufwändig und kostenintensiv. Vor allem größere Anschaffungen, wie sie etwa im Schulbereich erforderlich sind, seien durch den Ausschreibungsprozess kompliziert, langwierig, vergleichsweise unflexibel und kostenintensiv. 

Mit der Gründung der „Bayerischen Kommunalen IT-Einkaufsgenossenschaft e.G. (BayKIT e.G.)“ könnten kommunale IT-Beschaffungen der Genossenschaftsmitglieder zukünftig nun effizienter gestaltet und stark vereinfacht werden: 

Die Einkaufsgenossenschaft ermittle die Bedarfe ihrer Mitglieder und konsolidiere diese. Als Beschaffungsstelle (§ 120 Abs. 4 GWB) schreibt sie nach Darstellung der Verwaltung anschließend im Zuge eines zentralen Vergabe- und Einkaufsverfahrens entsprechende Rahmenverträge aus. Durch die Bündelung der Nachfrage vieler Mitglieder und den Abschluss von Rahmenverträgen würden günstigere Konditionen erzielt als das bei der getrennten, kleinteiligen und individuellen Beschaffung möglich ist. Alternativ könnten Mitglieder die Genossenschaft auch direkt beauftragen (§ 108 Abs. 4, 5 GWB). 

Die operative Durchführung des Ausschreibungsverfahrens wird gemäß Sachverhaltsdarstellung durch die AKDB Dienstleistungs- und Service GmbH (ADSG) durchgeführt. Diese sei ebenfalls Mitglied der BayKIT e.G. und werde als öffentlicher Auftraggeber mit der Durchführung des wesentlichen operativen Geschäfts beauftragt.
 
Nach Ausschreibung, Zuschlagserteilung und damit Abschluss des Rahmenvertrags könnten die Genossenschaftsmitglieder gemäß ihrem Bedarf Bestellungen durchführen. Die Bestellung erfolge über ein Einkaufsportal (webshop). Es bestehe keine Pflicht zur Abnahme von Mindestabnahmemengen. Die Lieferung der Ware werde nach Bestellung direkt durch die Rahmenvertragspartner erfolgen. Die erforderliche Dienstleistungsunterstützung bei Vor-Ort Services erfolge dabei ebenfalls über (mit)ausgeschriebene Rahmenvertragspartner (u.a. Hersteller selbst oder Dritte).

Das Vorhaben genießt nach Darstellung der BayKIT die Unterstützung des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI), welches die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den vergaberechtlichen Vorschriften aufsichtlich geprüft habe und es als rechtlich zulässig ansehe. Auch der Genossenschaftsverband Bayern habe das Vorhaben gutachterlich geprüft und betrachte das Vorhaben positiv. Mit Eintrag vom 05.04.2024 sei die BayKIT eG in das Genossenschaftsregister eingetragen worden. Zusammen mit Rudolf Schleyer, Vorstandsvorsitzender der AKDB, bilde Andreas Feller, Oberbürgermeister der Stadt Schwandorf, den Vorstand der BayKIT eG.

Die Kosten für die Mitgliedschaft in der Einkaufsgenossenschaft sind nach Darstellung der Verwaltung überschaubar. Neben der einmaligen Einlage (1.000,-- EUR Genossenschaftsanteil) sei ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dessen Beitragshöhe in der Generalversammlung der Genossenschaft festgelegt worden sei. Er beträgt 400,‑‑ EUR p.a. Eine Nachschusspflicht bestehe nicht.

Das Beschaffungsmodell sei im Rahmen der vergangenen ILE-Beteiligtenversammlung vorgestellt worden. Viele Kommunen und staatliche Einrichtungen wie z.B. die Stadt Hauzenberg, die Stadt Waldkirchen oder auch der Landkreis Passau und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband seien bereits Mitglied in der Einkaufsgenossenschaft und nutzen so die Vorteile der zentralen Erfüllung der Ausschreibungsvorgaben sowie der Preisvorteile, die sich durch die zentrale Bestellung großer Mengen ergeben.

Mit dem Beitritt des Marktes Untergriesbach zur Genossenschaft bestehe automatisch auch für den Schulverband Untergriesbach die Berechtigung der Nutzung der Mitgliedsrechte. Zusätzliche Kosten fallen hier nach Darstellung der Verwaltung nicht mehr an.

Im Rahmen der Diskussion wird kritisch darauf hingewiesen, dass der Markt Untergriesbach insbesondere bei der gemeinschaftlichen Ausschreibung für den Strombezug zuletzt sehr negative Erfahrungen gemacht habe. Daher seien gemeinschaftliche oder genossenschaftliche Beschaffungsmodelle nicht nur positiv zu sehen. Zudem wird angeführt, dass durch dieses Beschaffungsmodell kleinere und regionale Anbieter möglicherweise aus dem Wettbewerb gedrängt würden.

Hierzu wird seitens des Bürgermeisters, der Verwaltung und in der Diskussion darauf hingewiesen, dass bei diesem Beschaffungsmodell kein Zwang zur Beteiligung an der Beschaffung bestehe. Der Markt Untergriesbach eröffne sich vielmehr durch den Beitritt zur Genossenschaft die Möglichkeit, die Vorteile der Genossenschaft zu nutzen. Vor allem im Bereich der ausschreibungspflichtigen Beschaffungen spare dies Zeit und im Regelfall auch Geld. Zugleich ermögliche die offene Gestaltung der Genossenschaft auch weiterhin die Beschaffung bei regionalen Anbietern oder eine Kombination der genossenschaftlichen Beschaffung und der regionalen Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Der Marktgemeinderat würde über die Beschaffungsweisen auch regelmäßig unterrichtet, damit einerseits die Einsparungen und andererseits auch die Berücksichtigung der regionalen Firmen dargestellt werden.

Es ergeht die Nachfrage, ob seitens der Genossenschaft auch die Bedarfe des Marktes angeboten werden oder ob hier nur ausgewählte Geräte zur Verfügung stehen, die am Ende allgemein hochpreisiger seien, als dies üblich ist. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass die Genossenschaft einerseits die Bedarfe der Mitglieder abfragt und sich bei den Ausschreibungen daran orientiert. Zudem würden die Geräte nach den gängigen Anforderungen ausgeschrieben und die bisherigen Ergebnisse hätten gezeigt, dass die gängigen Geräte und Marken auch zum Zuge kämen. Somit bestünde eine passgenaue Auswahl für den Bedarf aller Verwaltungen. Zudem bestehe die Möglichkeit zur Eigenkonfiguration der Geräte. Im Bedarfsfall könne aber auch eine spezielle Ausschreibung genau nach dem Bedarf der Kommune beauftragt werden.

Auf Nachfrage wird dargestellt, dass eine Beschaffung von Gerätschaften im Rahmen des Programms Schule der Zukunft nur dann möglich wäre, wenn die Beschaffung zentral über den Schulverband erfolgen würde. Nach aktuellem Stand und nach Vorgabe der Regierung sei diese Beschaffung jedoch durch die Eltern in Eigenverantwortung zu tätigen und dann in das Schulnetz (über ein Mobile Device Management-System) einzubinden. Daher komme hier eine Nutzung der Genossenschaftsvorteile nicht infrage.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt den Beitritt des Marktes Untergriesbach zur Bayerischen Kommunalen IT-Einkaufsgenossenschaft e.G. (BayKIT e.G.) zum 01.01.2025. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mitgliedschaft zu beantragen und die einmalige Genossenschaftseinlage in Höhe von 1.000,-- EUR zu leisten sowie die jährlichen Zahlungen für Mitgliedsbeiträge zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu leisten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt den Beitritt des Marktes Untergriesbach zur Bayerischen Kommunalen IT-Einkaufsgenossenschaft e.G. (BayKIT e.G.) zum 01.01.2025. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mitgliedschaft zu beantragen und die einmalige Genossenschaftseinlage in Höhe von 1.000,-- EUR zu leisten sowie die jährlichen Zahlungen für Mitgliedsbeiträge zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.12.2024 14:35 Uhr