Daten angezeigt aus Sitzung:
58. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird erläutert, dass Frau Katharina Theresa Schmid, Zur Au 41, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Erweiterung des Bestandsgebäudes um ein zusätzliches Wohngebäude mit zwei Garagen und einem Poolhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 115/4, Gemarkung Schaibing (Bauort: Zur Au 41) stellt.
Laut Planunterlagen ist ein Anschluss am Kanalsystem vorhanden. Das Schmutzwasser wird über den Mischwasserkanal ordnungsgemäß entsorgt. Des Weiteren muss die Zufahrt zum Baugrundstück so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es ist daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße herzustellen.
Im Zuge des Bauantrags wird durch Frau Katharina Theresa Schmid gemäß Art. 63 BayBO ein Antrag auf Abweichung von den Anforderungen der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich der Abstandsflächen im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO gestellt. Die Abstandsflächen des neuen Poolhauses überschneiden sich gemäß der Plandarstellung im Osten geringfügig mit den Abstandsflächen des benachbarten Wohnhauses auf der Fl.Nr. 119/1, Gemarkung Schaibing.
Weiterhin wird durch Frau Katharina Theresa Schmid gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO ein Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA Schaibing Mitte) im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB gestellt. Die Befreiung soll von den Festsetzungen „2. Maß der baulichen Nutzung; 0,3 Grundflächenzahl (0,45 bei 50% Überschreitung)“. Es wird gemäß Antrag die Höchstgrenze der Grundflächenzahl von 0,3 bzw. 0,45 um 0,08 überschritten. Die Grundflächenzahl laut Planung beträgt 0,53. Als Kompensationsmaßnahmen dafür sind vorgesehen: Freiflächengestaltungsplan mit hochwertiger Bepflanzung, Flachdächer der Doppelgarage, Einzelgarage und des Verbindungsganges werden als Gründächer ausgeführt.
Es wird zudem nach Art. 63 Abs. 2 BayBO ein Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA Schaibing Mitte) im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB für die Baugrenze des Poolhauses gestellt. Die Festsetzung lautet gemäß „3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (3.5 Baugrenze)“. Das Poolhaus überschreitet im Osten die Baugrenze wie folgt: Länge: 11 m; Tiefe: 1,6 m = ca. 17,9 m².
Weiter wird durch Frau Katharina Theresa Schmid gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO ein Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA Schaibing Mitte) im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB gestellt. Die Befreiung soll von der Festsetzung „0.3.2 Dachdeckung: Pfannen rot, rotbraun, anthrazit“ erfolgen. Die Dachdeckung soll in Aluminium Stehfalz in den Farben rotbraun und anthrazit laut Antrag zulässig sein.
Außerdem wird durch Frau Katharina Theresa Schmid gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO ein Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA Schaibing Mitte) im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB gestellt. Es soll eine Befreiung von der Festsetzung „0.4 Garagen und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude anzupassen sowie die Dachform soll ein Satteldach sein“ erteilt werden. Die Dachformen der Garagen und des Poolhauses sind laut Plandarstellungen Flachdächer.
Weiter wird durch Frau Katharina Theresa Schmid gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO ein Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA Schaibing Mitte) im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB gestellt. Die Festsetzung „0.4 Garage und Nebengebäude (0.4.3 Grenzgaragen)“ kann laut Planunterlagen nicht eingehalten werden. Die südliche Garage ist als Grenzgarage geplant.
Hinsichtlich dieser Befreiung wird seitens der Verwaltung erläutert, dass in einem Gespräch mit der unmittelbar angrenzenden Nachbarin, Frau Maller, nochmals durch die Verwaltung das Einverständnis für diese Befreiung eingeholt worden ist.
Die Nachbarunterschriften für die Planung liegen vor und die beantragten Befreiungen sind mit dem Kreisbaumeister abgestimmt. Aus Sicht der Verwaltung kann den beantragten Befreiungen von Frau Katharina Theresa Schmid somit zugestimmt werden.
Die Marktgemeinderatsmitglieder weisen in der Beratung darauf hin, dass die Handhabung des vorliegenden Bebauungsplanes durch die Vielzahl dieser weitreichenden Befreiungen sehr großzügig erfolge. Dies könne aber damit begründet werden, dass es sich um die letzte freie Parzelle im Baugebiet handele und das Gesamtkonzept der Bebauung zwar moderner, aber nicht fremdkörperartig sei.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Frau Katharina Theresa Schmid, Zur Au 41, 94107 Untergriesbach auf Erweiterung des Bestandsgebäudes um ein zusätzliches Wohngebäude mit zwei Garagen und einem Poolhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 115/4, Gemarkung Schaibing (Bauort: Zur Au 41) das gemeindliche Einvernehmen.
Die Zufahrt zum Baugrundstück muss so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.
Beschluss 2:
Der Markt Untergriesbach stimmt im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens dem Antrag auf Abweichung von Anforderungen der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich der Abstandsflächen im Sinne des Art. 6 BayBO zu.
Beschluss 3:
Der Markt Untergriesbach stimmt im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens dem Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA-Schaibing Mitte) im Sinne des §31 Abs. 2 BauBG hinsichtlich der Höchstgrenze der Grundstücksflächenzahl zu.
Beschluss 4:
Der Markt Untergriesbach stimmt im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens dem Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA-Schaibing Mitte) im Sinne des §31 Abs. 2 BauBG hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen zu.
Beschluss 5:
Der Markt Untergriesbach stimmt im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens dem Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA-Schaibing Mitte) im Sinne des §31 Abs. 2 BauBG hinsichtlich der Dachdeckung in Aluminium mit Stehfalz in der Farbe rotbraun, anthrazit zu.
Beschluss 6:
Der Markt Untergriesbach stimmt im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens dem Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA-Schaibing Mitte) im Sinne des §31 Abs. 2 BauBG hinsichtlich der Änderung der Dachformen für die Garagen und des Poolhauses zu.
Beschluss 7:
Der Markt Untergriesbach stimmt im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens dem Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA-Schaibing Mitte) im Sinne des §31 Abs. 2 BauBG hinsichtlich der geplanten Grenzgarage im Süden zu.
Beschluss 1
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Frau Katharina Theresa Schmid, Zur Au 41, 94107 Untergriesbach auf Erweiterung des Bestandsgebäudes um ein zusätzliches Wohngebäude mit zwei Garagen und einem Poolhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 115/4, Gemarkung Schaibing (Bauort: Zur Au 41) das gemeindliche Einvernehmen.
Die Zufahrt zum Baugrundstück muss so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Markt Untergriesbach stimmt im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens dem Antrag auf Abweichung von Anforderungen der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich der Abstandsflächen im Sinne des Art. 6 BayBO zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Markt Untergriesbach stimmt im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens dem Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA-Schaibing Mitte) im Sinne des §31 Abs. 2 BauBG hinsichtlich der Höchstgrenze der Grundstücksflächenzahl zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 4
Der Markt Untergriesbach stimmt im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens dem Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA-Schaibing Mitte) im Sinne des §31 Abs. 2 BauBG hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 5
Der Markt Untergriesbach stimmt im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens dem Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA-Schaibing Mitte) im Sinne des §31 Abs. 2 BauBG hinsichtlich der Dachdeckung in Aluminium mit Stehfalz in der Farbe rotbraun, anthrazit zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 6
Der Markt Untergriesbach stimmt im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens dem Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA-Schaibing Mitte) im Sinne des §31 Abs. 2 BauBG hinsichtlich der Änderung der Dachformen für die Garagen und des Poolhauses zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 7
Der Markt Untergriesbach stimmt im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens dem Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA-Schaibing Mitte) im Sinne des §31 Abs. 2 BauBG hinsichtlich der geplanten Grenzgarage im Süden zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Matthias Pöppel ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.
Datenstand vom 07.04.2025 15:13 Uhr