Gemeindliches Haushaltswesen - Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung zum Verwaltungshaushalt des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 58. Sitzung des Marktgemeinderates 17.03.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert zu diesem Tagesordnungspunkt einführend, dass Kämmerer Tobias Hegedüsch in den vergangenen Tagen viel Zeit für die Erstellung des Verwaltungshaushalts 2025 aufgewendet habe. Im Vorfeld auf diese Sitzung wurde bereits mit der Rechtsaufsicht des Landratsamts Passau der Verwaltungshaushalt 2025 sowie der Vermögenshaushalt 2025 inklusive Finanzplanung 2026 bis 2028 besprochen. Dabei wurde Zustimmungsbereitschaft signalisiert, jedoch sollten alle geplanten Maßnahmen und Projekte nochmals auf den Prüfstand im Hinblick auf die Finanzierbarkeit bzw. Darlehensaufnahmen im Finanzplanungszeitraum gestellt werden. In diesem Jahr wurden wiederum verstärkt alle Einnahmen- und Ausgabepositionen durchleuchtet, um dem Gremium bei verschiedenen Positionen Möglichkeiten zur Steuerung der Einnahmen und Ausgaben aufzuzeigen. Im Laufe der Vorstellung des Verwaltungshaushalts werden deshalb einige Positionen durch den Kämmerer genauer erläutert.

Im Vergleich zum Verwaltungshaushalt 2024 erhöht sich die Zuführung zum Vermögenshaushalt im Verwaltungshaushalt 2025, sodass ein Zuführungsbetrag in Höhe von 1.800.000 EUR erreicht wird. (Vorjahr: 1.633.000 EUR). Das Rechnungsergebnis der Zuführung des Jahres 2024 (2.087.176,75 EUR) könne der Verwaltungshaushalt 2025 im Ansatz jedoch nicht ganz erreichen. Dies sei der Tatsache geschuldet, dass aufgrund des allgemein immer noch sehr hohen Preisniveaus, vor allem im Sektor Energie aufgrund der bindenden Verträge bis 31.12.2025, in vielen Bereichen einige Ansätze des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes inklusive der Personalausgaben erhöht werden mussten. Zudem wird der Hebesatz der Kreisumlage um weitere 1,7 Prozentpunkte angehoben, sodass 89.000 EUR mehr Kreisumlage zu leisten sind als im Vorjahr. Im Bereich der Einnahmen kann erwähnt werden, dass der Gewerbesteueransatz um 300.000 EUR im Vergleich zum Vorjahr auf 3.100.000 EUR erhöht werden kann. Die Einnahmen aus der Grundsteuer aufgrund der erlassenen Hebesatzsatzung summieren sich in Grundsteuer A und B auf 556.000 EUR (Haushaltsjahr 2024: 519.000 EUR). Außerdem wird angemerkt, dass aufgrund der nötigen und hohen Investitionstätigkeit der letzten Jahre die Zinsausgaben im Ansatz auf 175.000 EUR steigen (Rechnungsergebnis Vorjahr: 97.962,18 EUR) sowie auch die Kredittilgungen im Vermögenshaushalt stetig anwachsen, sodass nach Abzug der Tilgungsleistungen in Höhe von 1.154.000 EUR lediglich eine freie Finanzspanne in Höhe von 646.000 EUR (Vorjahr: 495.000 EUR) für Investitionen im Vermögenshaushalt zur Verfügung steht.

Im Rahmen der Vorstellung des Verwaltungshaushaltes geht Kämmerer Hegedüsch bei weiteren wichtigen Positionen genauer auf die Entwicklungen ein und erläutert an wesentlichen Stellen auch einen Vergleich zu den Zahlen aus dem Vorjahr. Insbesondere wird ein Vergleich des Marktes Untergriesbach zu den übrigen Landkreisgemeinden in punkto Finanzkraft, Steuerkraft, Schlüsselzuweisungen und Verschuldung pro Einwohner dargestellt. Hier ergibt sich das Bild, dass der Markt Untergriesbach im Wesentlichen stabil in seiner Entwicklung der Steuereinnahmen ist. Lediglich die hohe Verschuldung trübt das gute Bild der Steuereinnahmen etwas. Dies ist laut Bericht des Kämmerers aber wie bereits eingangs erwähnt der Tatsache geschuldet, dass die Investitionstätigkeit in der Vergangenheit in Bereichen wie zum Beispiel Schulen, Ortskernsanierung, Dorferneuerungen, Kläranlagen und Breitbandversorgung unumgänglich und außerordentlich groß waren. Hinsichtlich der Kennzahlen müsse aber festgestellt werden, dass der Markt Untergriesbach bei Finanz- und Steuerkraft im Mittelfeld der Landkreiskommunen angesiedelt sei. Dem könne mit einer weiteren Gewebeansiedlung sowie der Attraktivierung und Vermarktung von Bau- und Wohnungsflächen entgegengewirkt werden, um die Einnahmen aus Gewerbesteuer, Grundsteuer und Beteiligung an der Einkommenssteuer stabil zu halten oder zu steigern.

Die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 und den dazugehörigen Anlagen mit Vorstellung der Maßnahmen im Vermögenshaushalt ist nach Darstellung des Kämmerers voraussichtlich für die Sitzung am 14.04.2025 geplant. 

Nachfolgend wird dem Gremium eine Zusammenfassung (Gruppierungsübersicht) des Verwaltungshaushaltes 2025 als Übersicht dargestellt:






Auf Nachfrage aus dem Gremium und zu einzelnen Positionen im Haushalt, welche in den Planungen größere Veränderungen zu den bisherigen Ansätzen aufweisen, erläutert der Kämmerer entsprechende Hintergründe. Dies betrifft z.B. die Personalkostenentwicklung mit den zu erwartenden Gehaltssteigerungen und einem gleichzeitigen Sinken der besetzten Stellen aufgrund Renteneintritt und Ende von Altersteilzeitregelungen.

Im Ergebnis stellen die Gremiumsmitglieder fest, dass der Verwaltungshaushalt nachvollziehbar dargestellt und schlüssig vorbereitet worden ist.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt den vorgestellten Entwurf des Verwaltungshaushaltes für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis und stimmt diesem zu. Der Kämmerer wird beauftragt, die dargestellten Zahlen in die Unterlagen zur Vorberatung des Vermögenshaushalts 2025 inklusive Finanzplanung 2026 bis 2028 anlässlich der Klausurtagung am 04./05.04.2025 einzuarbeiten und schlussendlich in die öffentliche Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung in der Sitzung am 14.04.2025 zu übernehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt den vorgestellten Entwurf des Verwaltungshaushaltes für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis und stimmt diesem zu. Der Kämmerer wird beauftragt, die dargestellten Zahlen in die Unterlagen zur Vorberatung des Vermögenshaushalts 2025 inklusive Finanzplanung 2026 bis 2028 anlässlich der Klausurtagung am 04./05.04.2025 einzuarbeiten und schlussendlich in die öffentliche Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung in der Sitzung am 14.04.2025 zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.04.2025 15:13 Uhr