Kommunale Energiebeschaffung - Vergabe Beratungsleistungen und Beschlussfassung zur Strombeschaffung in Eigenregie


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 61. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl berichtet, dass bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 17.02.2025 dargestellt worden ist, dass der bisherige Stromliefervertrag bei den Stadtwerken Augsburg zum 31.12.2025 enden wird. 

Kämmerer Hegedüsch unterrichtet das Gremium, dass dem Markt Untergriesbach nun folgende Varianten zur zukünftigen Energiebeschaffung zur Verfügung stehen:


Option 1: Zusammenarbeit mit der enPORTAL GmbH – Bündelausschreibung:

Mit Schreiben vom 21.01.2025 hat der Bayerische Gemeindetag seine Mitglieder informiert, dass die Firma enPORTAL GmbH mit Sitz in Schleswig-Holstein der neue Partner der Bayerischen Gemeindetag Kommunal GmbH ist. Die Firma enPORTAL GmbH hat den Zuschlag im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens zur zukünftigen Durchführung von Bündel- oder Einzelausschreibungen erhalten.

Mit dem bezuschlagten Rahmenvertrag wäre es dem Markt Untergriesbach möglich, einen Dienstleistungsvertrag mit der Fa. enPORTAL GmbH abzuschließen und Ende Juni 2025 an der Strombündelausschreibung für den Lieferzeitraum ab 01.01.2026 teilzunehmen. 

Vorteile Bündelausschreibung:
  • keine Durchführung eines eigenständigen Vergabeverfahrens 
  • komplett digitale Abwicklung auf einer Energieplattform
  • Ausschreibung von Fest- oder Tranchenverträgen möglich

Nachteile Bündelausschreibung:
  • Höhere Kosten als bei einem eigenständigen Vergabeverfahren unter Zuhilfenahme eines Beraters (Kosten enPORTAL ca. 3.000 EUR, Kosten Berater ca. 1.000 EUR)
  • Entscheidung über Tarifart und Laufzeit muss vorher erfolgen
  • Keine Möglichkeit zur Teilnahme von regionalen Anbietern an der Ausschreibung, da die geforderten Referenzen nicht erfüllbar sind  


Option 2: Zusammenarbeit mit Büro energievision.pauli – Ausschreibung in Eigenregie

Am 25.03.2025 fand ein Gespräch mit Hr. Josef Pauli, Büro energievison.pauli statt. Hr. Pauli erläuterte den grundsätzlichen Verfahrensablauf einer Stromausschreibung in Eigenregie und legte die erforderlichen Schritte sehr schlüssig dar. Für den Markt Untergriesbach würde dabei nur ein unwesentlich höherer Verwaltungsaufwand entstehen als bei einer Bündelausschreibung über den Dienstleister enPORTAL GmbH. 

Vorteile Ausschreibung in Eigenregie:
  • Strompreise waren in den letzten Jahren immer günstiger als bei einer Bündelausschreibung
  • Festlegung Tarifart und Laufzeit nach Eingang der Ausschreibungsergebnisse, dadurch flexiblere Entscheidung im Hinblick auf die Preise und Vertragsgestaltung möglich
  • Berücksichtigung von regionalen Anbietern möglich (z. B. Stadtwerke Passau, EVU Perlesreut, …)
  • Referenzkommunen (Kößlarn, Neuburg am Inn, Pocking und Viechtach) waren mit der Beratung durch energievison.pauli sehr zufrieden

Nachteile Ausschreibung in Eigenregie:
  • Arbeitsaufwand Verwaltung geringfügig höher


Zusammenfassend ist die Verwaltung der Auflassung, dass sich sowohl durch eine Bündelausschreibung über die Firma enPORTAL GmbH als auch durch eine Ausschreibung unter Beratung durch das Büro energievison.pauli keine wesentlichen Unterschiede ergeben werden. Aus diesem Grund würde die Verwaltung gerne nach den bisherigen erfolgten Bündelausschreibungen einen neuen Weg einschlagen um durch eine Ausschreibung in Eigenregie ein für den Markt Untergriesbach besseres Ergebnis zu erzielen. Dafür müsste der Markt Untergriesbach einen Beratungsvertrag (siehe Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt) mit dem Büro energievison.pauli unterzeichnen. 

Wie bereits in der Gemeinderatsklausur 2025 dargestellt, würde die Verwaltung die Beschaffung der Stromart „Graustrom“ favorisieren und die dadurch eingesparten Stromkosten gegenüber Ökostrom mit oder ohne Neuanlagenquote für Investitionen in eigene Photovoltaikanlagen verwenden. 

Berechnung Kostenersparnis:
  • Graustrom Preis 2026 geschätzt         30,00 Cent/kWh
    • Strom-Mix aus fossilen Energieträgern, Atomkraftwerken sowie aus regenerativen Energiequellen
  • Ökostrom ohne Neuanlagenquote         31,50 Cent/kWh
    • Ökostrom ohne Neuanlagenquote ist nicht nachhaltig, weil die Gewinne aus Ökostromtarifen nicht in den Ausbau der erneuerbaren Energien investiert werden. Nachhaltig bedeutet diesbezüglich, dass die Versorger nicht direkt an Kohle- oder Atomkraftwerken beteiligt sind. Die Mehrzahlungen bewirken demnach keine ökologischen Verbesserungen, keine Impulse für die Energiewende. Daher ist auch der entsprechende Mehrpreis für Ökostrom ohne Anlagenquote nicht gerechtfertigt. Entscheidet man sich dennoch für ein solches Angebot, ist dies höchstens als rein symbolischer Akt zu werten, was die generelle Steigerung der Nachfrage nach Ökostrom angeht.
  • Ökostrom mit Neuanlagenquote                 33,00 Cent/kWh
    • Ein „echter“ Ökostrom-Bezug muss jedoch zum Ziel haben, dass die Ökostrom-Erzeugungskapazitäten entsprechend ausgeweitet werden. Diesen Gedanken verfolgt jedoch nur der Tarif mit Anlagenquote, der gewährleistet, dass ein Teil des Geldes in die Förderung von Anlagen fließt, welche Strom aus erneuerbarer Energie liefern.
  • Differenz Graustrom zu Ökostrom mit Neuanlagenquote        3,00 Cent/kWh
  • jährlicher Stromverbrauch Markt Untergriesbach ab 2026        ca. 550.000 kWh
  • Multipliziert mit Ersparnis bei Beschaffung Ökostrom         =        16.500 Euro jährliche Einsparung
  • Durchschnittliche Kosten 15 kWp PV-Anlage inkl. Speicher        15.000 Euro bis 20.000 Euro


In der Beratung wird seitens der Gremiumsmitglieder die Zustimmung zur Auffassung der Verwaltung sowohl hinsichtlich der Auswahl des Ausschreibungspartners als auch hinsichtlich der Beschaffung von Graustrom und der Verwendung der Einsparungen zum Ausbau der eigenen Energieerzeugungsanlagen zum Ausdruck gebracht.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach vergibt den Beratungsauftrag zur Ausschreibung der Strombeschaffung ab 01.01.2026 in Eigenregie an das Büro energievison.pauli mit einem maximalen Umfang von 15 Beratungsstunden. Die Ausschreibung ist in Zusammenarbeit mit der Kämmerei des Marktes Untergriesbach durchzuführen und die zu beschaffende Stromart wird auf „Graustrom“ festgelegt. Vor Abschluss des endgültigen Stromvertrags ist eine erneute Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat notwendig. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach vergibt den Beratungsauftrag zur Ausschreibung der Strombeschaffung ab 01.01.2026 in Eigenregie an das Büro energievison.pauli mit einem maximalen Umfang von 15 Beratungsstunden. Die Ausschreibung ist in Zusammenarbeit mit der Kämmerei des Marktes Untergriesbach durchzuführen und die zu beschaffende Stromart wird auf „Graustrom“ festgelegt. Vor Abschluss des endgültigen Stromvertrags ist eine erneute Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat notwendig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2025 13:52 Uhr