Gemeindliche Bauleitplanung - Antrag auf Zustimmung zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1500, Gemarkung Untergriesbach (Nahe Mairau)


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass Frau Barbara Meisinger Antrag auf Eröffnung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1500, Gemarkung Untergriesbach stellt.



Seitens der Verwaltung werden die Kriterien aus dem gemeinsam erarbeiteten Kriterienkatalog wie folgt bewertet:

Kriterium

ja
nein
Keine Nutzung wertvoller Landwirtschaftsflächen für Freiflächenanlagen
Die Anlage wäre auf einer Fläche geplant, die als normale bis unterdurchschnittliche landwirtschaftliche Fläche einzustufen ist; (Grünland, kein Acker, relativ kleine Fläche, Grundstückszuschnitt nicht optimal, unmittelbar an einem Bachlauf gelegen)
X

keine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Lage des Plangrundstückes unmittelbar an der Kreisstraße; Vergleichbarkeit mit der Anlage am Ortsausgang Lämmersdorf in Richtung Unteröd, mit guter Eingrünung verträglich zu gestalten.
X

keine Blendwirkung
Eine Blendwirkung auf angrenzende Wohnbebauung oder Verkehrsflächen ist nicht zu erwarten, die Beeinträchtigung der Kreisstraße wäre gutachterlich auszuschließen.
X

ökologisch nachhaltige Nutzung der Fläche, Aufwertung des Naturnutzens
Auf der Fläche besteht derzeit eine intensiv-landwirtschaftliche Wiesennutzung, die durch Vorgaben im Bebauungsplan zu einer ökologischen Aufwertung geführt werden müsste.
X

Vorrangige Nutzung vorbelasteter Flächen gemäß LEP (z.B. Autobahnen, Bahnlinien, ehemalige Mülldeponien, Auffüllungen, etc.)
Keine vorbelastete Fläche

X
Schutzgebiete sind ausgeschlossen (Landschaftsschutzgebiete, Biotope, Wasserschutzgebiete, …)
Keine Biotope betroffen
X

Freihaltung von weithin unbebauten Gebieten und Bachtälern
Grundstück grenzt an einen Wiesengraben an, aus dem in der Folge der Griesenbach entspringt, dieser entwickelt sich jedoch erst südlich der Kreisstraße zu einem erkennbaren Bach
X

Gewerbesteuereinnahmen
  • Zulassung nur von Vorhabenträgern mit Sitz in Untergriesbach
  • Zulassung nur bei Begründung einer Betriebsstätte in Untergriesbach
Durch Vorgabe im städtebaulichen Vertrag zu sichern
X

Vorhabengebiet ist über vorhandene Infrastruktur gut erschließbar (Straße)
Lage unmittelbar an der Kreisstraße
X

Generelle Beschränkung (reine PV-Flächen ohne Ausgleichsmaßnahmen) auf eine maximale Gesamtfläche von
  • 1,0 % der landwirtschaftlichen Gesamtfläche
  • landwirtschaftliche Fläche des Marktgebiets: 2.999 ha
somit verfügbare PV-Fläche: 30 ha 
Bei Genehmigung ist die aktuell als Richtwert festgesetzte Obergrenze nicht überschritten.
X


Im Ergebnis ist nach Darstellung der Verwaltung festzustellen, dass es sich beim vom Antrag umfassten Grundstück auf Basis des Kriterienkatalogs nach Einschätzung der Verwaltung um ein geeignetes Grundstück handeln würde. Der einzige negative Aspekt bei der beantragten Fläche sei die Lage am Oberlauf des Griesenbachs, die gegebenenfalls aus naturschutzfachlicher Sicht als teilweise schützenswert einzustufen ist. Die fachliche Einschätzung hierzu ergebe sich jedoch erst im Zuge der Fachstellenbeteiligung der unteren Naturschutzbehörde. Aus Sicht der Verwaltung könnte durch eine ordnungsgemäße Eingrünung eine Verträglichkeit der Anlage mit dem Wiesengraben hergestellt und auch die Blendwirkung hin zur Kreisstraße minimiert werden. Eine vergleichbare Anlage an der Kreisstraße existiert bereits nach dem Ortsausgang Lämmersdorf in Richtung Unteröd.

Ein wesentliches Problem stelle allerdings die Einspeisung dar. Nach aktuellem Stand sei es ortsnah nicht möglich einen Einspeisepunkt für größere Anlagen zu erhalten. Das nächstgelegene Umspannwerk befinde sich in Hauzenberg Eben und hier seien die Kapazitäten aktuell mit Reservierungen belegt. Ein Ziel des Regionalwerks werde sein, mit dem Netzbetreiber Konzepte zum Netzausbau auszuarbeiten, um die dezentral erzeugte Energie abtransportieren zu können. Möglicherweise würde es Sinn machen, mit der Zustimmung zur Errichtung weiterer Anlagen bis zur Entscheidung über die Gründung und Konzeption des Regionalwerks zu warten. Aktuell habe der Markt eine Zustimmung zu Bauleitplanungen von über 10 ha erteilt, von denen keine Anlage realisiert werden kann, da die Einspeisepunkte unwirtschaftlich seien.

Die Verwaltung hat aus diesem Grund zwei alternative Beschlussvorschläge vorbereitet:

Alternativbeschluss 1:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach vertagt die Entscheidung über den konkret vorgelegten Antrag bis zum Vorliegen eines Ergebnisses hinsichtlich der beabsichtigten Gründung eines Regionalwerks und den sich anschließenden Gesprächen mit den Netzbetreibern zur Planung von Trassen für die Entwicklung von Freiflächenanlagen.


Alternativbeschluss 2:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beurteilt die Anfrage von Frau Barbara Meisinger zur Neuerrichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem derzeit landwirtschaftlich genutzten Grundstück mit der Fl.Nr. 1500, Gemarkung Untergriesbach (nahe Mairau) mit einer Gesamtfläche von ca. 0,95 ha positiv. 

Im Falle der Zuweisung eines wirtschaftlichen Netzeinspeisepunkts stellt der Markt Untergriesbach die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes in Aussicht.

In der Diskussion ergibt sich die überwiegende Meinung, dass man mit einem grundsätzlichen Zustimmungsbeschluss zur beabsichtigten Planung die Zuweisung eines Einspeisepunktes ermöglichen sollte. Ob dann eine Wirtschaftlichkeit gegeben ist, müsste der Antragsteller für sich beurteilen. Sollte dies nicht der Fall sein, könne der Antragsteller immer noch auf die Ergebnisse aus den Gesprächen mit dem Regionalwerk warten. 

Aus diesem Grund stellt Bürgermeister Duschl mit Zustimmung des Gremiums den zweiten Beschlussvorschlag zuerst zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beurteilt die Anfrage von Frau Barbara Meisinger zur Neuerrichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem derzeit landwirtschaftlich genutzten Grundstück mit der Fl.Nr. 1500, Gemarkung Untergriesbach (nahe Mairau) mit einer Gesamtfläche von ca. 0,95 ha positiv. 

Im Falle der Zuweisung eines wirtschaftlichen Netzeinspeisepunkts stellt der Markt Untergriesbach die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes in Aussicht.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beurteilt die Anfrage von Frau Barbara Meisinger zur Neuerrichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem derzeit landwirtschaftlich genutzten Grundstück mit der Fl.Nr. 1500, Gemarkung Untergriesbach (nahe Mairau) mit einer Gesamtfläche von ca. 0,95 ha positiv. 

Im Falle der Zuweisung eines wirtschaftlichen Netzeinspeisepunkts stellt der Markt Untergriesbach die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 01.07.2024 10:57 Uhr