Ergänzte Befreiung zum Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 703 und 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10)


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Es wird dargestellt, dass die Martin-Veit-Stiftung, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt, vertreten durch Herrn Martin Veit, Röhrenwiesen 26, 94051 Hauzenberg, einen Antrag auf ergänzte Befreiung zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 703, 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10) stellt.

Auszug aus dem Antrag auf ergänzte Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB:


I) Bebauungsplan

Dem Baugesuch liegt der rechtskräftige Bebauungs- und Grünordnungsplan „RöhrndI, Deckblatt 21“ zugrunde.


ll) Befreiungen

Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan sind erforderlich. Dabei werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar.

Diese sind:

a) Wandhöhe:
Befreiung wurde bereits im Erst-Befreiungsantrag aufgeführt

b) Gebäude-Höhenlage:
Befreiung wurde bereits im Erst-Befreiungsantrag aufgeführt

c) Mülltonnenraum außerhalb Baugrenzen: 
Das Hauptgebäude ist in den festgelegten Baugrenzen enthalten. 
Der Mülltonnenraum ist außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen.

Begründung:
Grund und Boden ist nicht vermehrbar.
Deshalb ist der vorhandene Boden sinnvoll und ökonomisch auszunutzen.

Es ist lediglich ein Mülltonnenraum - der nur in der Einfahrtsebene sich befindet. In der Erdgeschoss-Ebene haben wir eine Stahlbetondecke, die im Gelände eingebettet ist. Zudem dient die Decke über dem Mülltonnenraum auch noch als Konstruktion für den 2. Fluchtweg des Mehrfamilienhauses.


Die ergänzte Befreiung ist städtebaulich vertretbar.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Befreiungsantrag aufgrund der nachvollziehbaren Begründung sowie der untergeordneten Bedeutung des Antrags zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Antrag der Martin-Veit-Stiftung, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt, vertr. d. Herrn Martin Veit, Röhrenwiesen 26, 94051 Hauzenberg, auf ergänzte Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 703, 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10), die gemeindliche Zustimmung.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Antrag der Martin-Veit-Stiftung, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt, vertr. d. Herrn Martin Veit, Röhrenwiesen 26, 94051 Hauzenberg, auf ergänzte Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 703, 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10), die gemeindliche Zustimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Regina Paleczek ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

Datenstand vom 05.08.2024 12:38 Uhr