Das Gremium wird darüber informiert, dass im Nachgang zur letzten Information sowie zu den Vorstellungen in der Marktgemeinderatsklausur durch die Projektbeteiligten die weiteren Voraussetzungen für die Erbringung der finanziellen Sicherheiten zur Projektumsetzung geschaffen worden. Durch die zuständigen Entscheidungsgremien sei die Umstrukturierung der künftigen Betreibergesellschaft beschlossen und die Zustimmung zu den notwendigen Anteilsübertragungen erteilt worden. In einem notariellen Termin in dieser Woche (nach Auskunft der Projektträger am Dienstag, 24.07.2024) sollen diese Entscheidungen formell und rechtlich umgesetzt werden.
Mit der formellen Umsetzung dieser Entscheidungen stehe dem Markt Untergriesbach dann die Projektgesellschaft in der Form für die weiteren Verhandlungen und Abstimmungen zur Verfügung, in der später das Projekt auch umgesetzt werden soll. In den kommenden Wochen sollen dann die finalen Abstimmungen hinsichtlich des Durchführungsvertrages und der Finanzierungssicherheit erfolgen. Insbesondere die Vorlage der finanziellen Projektabsicherung sowie die Neuregelung eines Rückerwerbsrechts für das Grundstück im Falle der Nichtumsetzung des Projekts und die Regelung zum Verbleib der gemeindlichen Wasseraufbereitungsanlage am aktuellen Standort stehen im Zentrum dieser finalen Abstimmungen.
Mit Klärung dieser Punkte und der Sicherheit für den Markt Untergriesbach, dass im schlimmsten Fall auch bei einem Scheitern des Projekts nach Projektbeginn ausreichende Mittel für den Markt Untergriesbach gesichert sind, um das Grundstück bestmöglich einer Folgenutzung zuführen zu können, könne die Bebauungsplanung abschließend beschlossen werden.
Der Zeitplan sieht nach Mitteilung der Projektträger diese Entscheidung für den Sitzungstermin im September oder Oktober vor. Die Sicherung der Finanzierung befinde sich derzeit ebenfalls in der finalen notariellen Beurkundung und werde zeitnah vorgelegt. Daneben werden gemäß Auskunft an die Verwaltung durch die Projektbeteiligten aktuell die Hochbauplanungen weiter vorangetrieben, um die finale Planung noch im Jahr 2024 zur Genehmigung vorlegen zu können. Ziel der Projektgesellschaft sei im Anschluss an die Erledigung der Formalitäten, dass im ersten Halbjahr 2025 der Baubeginn gemäß den bisherigen Planungskonzeptionen erfolgen kann. Die Bauzeit werde auf rund zwei Jahre geschätzt.
Alle naturschutzfachlichen Vorgaben sowie die Öffnung des bisher auf dem Gelände verrohrten Gewässers werden Inhalt des Durchführungsvertrages sein. Dies gilt nach Darstellung der Verwaltung auch für die Sicherung der gemeindlichen Wasserversorgung am bisherigen Standort.
Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass die finale Abstimmung der Verträge und Planungen auch seitens der Verwaltung nun mit Nachdruck vorangetrieben werden sollen, damit zeitnah eine Entscheidung zur Umsetzung des Projekts fallen könne.