Gemeindliche Bauleitplanung - "SO Solarpark Oberötzdorf"; Beratung und Beschlussfassung zu nochmaligen Anpassungen des Durchführungsvertrags
Daten angezeigt aus Sitzung:
52. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Seitens der Verwaltung wird dargestellt, dass im Rahmen der nochmaligen Besprechung des Städtebaulichen Vertrages zur Umsetzung des Vorhabens noch einzelne Punkte einer Änderung bedurft haben. Um diese Änderungen formell in den Vertrag aufnehmen zu können, bedarf es einer nochmaligen Vorstellung und Beschlussfassung im Gremium.
Konkret geht es um die Änderung/Anpassung folgender Passagen:
§ 3
Baudurchführung
Bisherige Formulierung:
(1) Mit dem Bau der Anlagen wird voraussichtlich 2025 begonnen. Baubeginn, Baufortschritt und endgültige Fertigstellung sind mit dem Markt Untergriesbach abzustimmen.
Neue Formulierung:
(1) Der Baubeginn soll innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Vertrages erfolgen. Sollte dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, kann diese Frist durch den Markt Untergriesbach auf Antrag mit entsprechender Begründung verlängert werden. Diese Regelung gilt nur, solange die bestehende Anlage weiter in Betrieb ist. Baubeginn, Baufortschritt und endgültige Fertigstellung sind mit dem Markt Untergriesbach abzustimmen.
§ 4
Kosten
Bisherige Formulierung:
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Neue Formulierung:
(6) Die Projektträgerin bzw. eventuelle Rechtsnachfolger verpflichten sich zum ordnungsgemäßen Rückbau der Anlage und zur Wiederherstellung einer landwirtschaftlichen Fläche nach Aufgabe der Nutzung des Plangebiets im Sinne der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen aus dem vorliegenden Bebauungsplan. Die Kosten hierfür hat die Projektträgerin zu tragen.
§ 9
Beendigung des Vertrags
Bisherige Formulierung:
(1) Der Vertrag endet mit Umsetzung aller Leistungen und der Erfüllung der im Vertrag geregelten Umsetzungsvorgaben sowie der Beibringung aller Bürgschaften und Zahlung aller entstehenden Kosten.
Neue Formulierung:
(1) Die Vertragsbedingungen gelten mit Umsetzung aller Leistungen und der Erfüllung der im Vertrag geregelten Umsetzungsvorgaben sowie der Beibringung aller Bürgschaften und Zahlung aller entstehenden Kosten als erfüllt. Der Vertrag endet mit Beendigung der Nutzung des Plangebiets in der Form der festgesetzten Bauleitplanung.
Aufgrund einer Nachfrage aus dem Gremium erläutert Geschäftsleiter Graml, dass die Umlegung der Verwaltungskosten bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, die direkt einem Projekt zugeordnet werden können seit der Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat auch vertraglich geregelt wird. Eine Kostenwirksamkeit entsteht in vorliegendem Fall zum ersten Mal.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt den angepassten Regelungen des Städtebaulichen Vertrages zwischen dem Markt Untergriesbach und der Energiepark Bayerwald GmbH in der Fassung vom 13.09.2024 zu.
Beschluss
Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt den angepassten Regelungen des Städtebaulichen Vertrages zwischen dem Markt Untergriesbach und der Energiepark Bayerwald GmbH in der Fassung vom 13.09.2024 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Christian Grünberger ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt aus beruflichen Gründen nicht anwesend.
Datenstand vom 15.10.2024 13:21 Uhr