Bauleitplanung der Stadt Hauzenberg - Änderung des Bebauungsplanes "Sauweiher" Deckblatt Nr. 11 - Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 54. Sitzung des Marktgemeinderates 18.11.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl unterrichtet das Gremium darüber, dass der Stadtrat von Hauzenberg am 06.12.2022 beschlossen hat, den Bebauungsplan „Sauweiher“ mit Deckblatt Nr. 11 zu ändern.

Der Bebauungsplan soll für den Neubau eines Kindergartens St. Josef in Hauzenberg geändert werden. Unmittelbar betroffen ist eine Teilfläche des Grundstückes Flur-Nr. 460 Gemarkung Hauzenberg an der Bayerwaldstraße/Böhmerwaldstraße.

Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sei dem Markt Untergriesbach nun die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben worden. 

Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange des Marktes Untergriesbach durch die Planung nicht beeinträchtigt und betroffen. Es wird daher empfohlen, keine Einwendungen vorzubringen.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erhebt gegen die Planung der Stadt Hauzenberg zur Änderung des Bebauungsplanes „Sauweiher“ mit Deckblatt Nr. 11 auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 460, Gemarkung Hauzenberg keine Einwendungen. 

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erhebt gegen die Planung der Stadt Hauzenberg zur Änderung des Bebauungsplanes „Sauweiher“ mit Deckblatt Nr. 11 auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 460, Gemarkung Hauzenberg keine Einwendungen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 11:05 Uhr