Bauantrag auf Neubau eines Austragshauses mit Carport auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2780, Gemarkung Gottsdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Marktgemeinderates, 23.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 56. Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Es wird erläutert, dass Frau Sieglinde Höfler, Glotzing 2, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Neubau eines Austragshaus mit Carport auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2780, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Glotzing 2) stellt.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Lageplandarstellung im baurechtlichen Außenbereich und ist daher im Marktgemeinderat zu behandeln. Da es sich beim Betrieb der Antragstellerin um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt und die Baumaßnahme nach Darstellung in den Antragsunterlagen dem Betrieb dient, soll das Vorhaben gemäß den Vorschriften der landwirtschaftlichen Privilegierung (§ 35 Abs. 1 BauGB) genehmigt werden. Unter der Voraussetzung, dass durch die Fachstellen die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird, stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung öffentliche Belange nicht entgegen.

Bürgermeister Duschl stellt den Sachverhalt wie folgt dar: Das Bauvorhaben dient als Austragshaus der Sicherung der Hofnachfolge, da der künftige Betriebsleiter mit seiner Familie nach Fertigstellung des Austragshauses das Haupthaus bewohnen wird. Die Antragstellerin und ihr Ehemann werden dann das ebenerdige Austragshaus beziehen, das zukunftsgerecht geplant ist. Im Vorfeld der Antragstellung ist eine Abstimmung mit dem Landratsamt Passau erfolgt. Im Rahmen dieser Abstimmung ist der Standort des künftigen Austragshauses geändert und näher an die bestehende Bebauung gerückt worden. Zudem ist vereinbart worden, dass das bisher als Austragswohnung genutzte Gebäude mit Aufgabe der Nutzung durch die jetzt ebenfalls auf dem Anwesen lebende Generation der Großeltern als Austragswohnung wegfallen wird.  

Die Wasserversorgung ist durch die Antragsteller eigenständig sicherzustellen.

Die Oberflächenentwässerung ist durch die Bauwerberin eigenständig sicherzustellen. Des Weiteren muss die Zufahrt zum Baugrundstück so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Ortsstraße abläuft. Es ist daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße herzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Frau Sieglinde Höfler, Glotzing 2, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Austragshaus mit Carport auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2780, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Glotzing 2) das gemeindliche Einvernehmen, sofern von den Fachstellen die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird.

Die Wasserversorgung ist durch die Antragstellerin eigenständig sicherzustellen.

Die Oberflächenentwässerung ist durch die Bauwerberin eigenständig sicherzustellen. Des Weiteren muss die Zufahrt zum Baugrundstück so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Ortsstraße abläuft. Es ist daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße herzustellen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Frau Sieglinde Höfler, Glotzing 2, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Austragshaus mit Carport auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2780, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Glotzing 2) das gemeindliche Einvernehmen, sofern von den Fachstellen die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird.

Die Wasserversorgung ist durch die Antragstellerin eigenständig sicherzustellen.

Die Oberflächenentwässerung ist durch die Bauwerberin eigenständig sicherzustellen. Des Weiteren muss die Zufahrt zum Baugrundstück so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Ortsstraße abläuft. Es ist daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2025 12:45 Uhr