Bauantrag auf Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1038, Gemarkung Untergriesbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
58. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird erläutert das Herr Gerhardt Kneidinger, Roll 3, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1038, Gemarkung Untergriesbach stellt.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Lageplandarstellung im Außenbereich und ist daher im Marktgemeinderat zu behandeln. Die Oberflächenentwässerung muss vom Antragsteller sichergestellt werden. Das Oberflächenwasser muss auf dem eigenen Grundstück großflächig versickern und darf nicht auf öffentlichen Grund laufen.
Nach § 35 Abs. 2 BauGB werden seitens der Verwaltung die Öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Beschlussvorschlag
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Gerhardt Kneidinger, Roll 3, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1038, Gemarkung Untergriesbach das gemeindliche Einvernehmen.
Das Oberflächenwasser muss auf dem eigenen Grundstück großflächig versickern und darf nicht auf den öffentlichen Grund ablaufen.
Beschluss
Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Gerhardt Kneidinger, Roll 3, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1038, Gemarkung Untergriesbach das gemeindliche Einvernehmen.
Das Oberflächenwasser muss auf dem eigenen Grundstück großflächig versickern und darf nicht auf den öffentlichen Grund ablaufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Matthias Pöppel ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.
Datenstand vom 07.04.2025 15:13 Uhr