Dem Gremium wird mit Bildschirmpräsentation erläutert, dass aufgrund eines Bauantrages auf „Neubau einer Lagerhalle mit Tierarztpraxis“ auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2, Gemarkung Gottsdorf, festgestellt worden ist, dass es für das Grundstück mit der Fl.Nr. 2120/48, Gemarkung Gottsdorf keine formelle Widmung gibt.
Das gegenständliche Grundstück ist nach Darstellung der Verwaltung jedoch als Gehweg/öffentliche Verkehrsfläche angelegt worden und wird auch von der Allgemeinheit so genutzt. Daher ist von einer faktischen Widmung als öffentliche Verkehrsfläche/Gehweg auszugehen.
Zur Erlangung der Rechtssicherheit ist gemäß Bericht des Bürgermeisters das Grundstück mit der Fl.Nr. 2120/48, Gemarkung Gottsdorf, welches sich im Eigentum des Marktes Untergriesbach befindet, förmlich als öffentliche Verkehrsfläche/Gehweg zu widmen und im Bestandsverzeichnis einzutragen.
Die Pachtfläche (Terrasse) des Anwesens „Alte Dorfstraße 29“ soll nicht öffentlich gewidmet werden.
Die Widmungsvorrausetzungen des Art. 6 Abs.1 und 3, Art. 3 Abs.1 Nr.3, Art. 46 Nr. 2 BayStrWG liegen vor.
Mit Wirkung vom 01.06.2025 ist diese nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz neu zu widmen und im Straßenbestandsverzeichnis einzutragen. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Untergriesbach.
Ein neues Karteiblatt Nr. 2 ist anzulegen.
Inhalt der Eintragung
Bezeichnung: Gehweg / öffentliche Verkehrsfläche
Flurnummer: 2120/48, Gemarkung Gottsdorf
Anfangspunkt: Übergang in Fl.Nr. 2, Gemarkung Gottsdorf auf halber Höhe des Nebengebäudes vom Anwesen „Alte Dorfstraße 25“
Endpunkt: Übergang in Fl.Nr. 72/1 (Reitgasse) bei südwestlicher Eck der Fl.Nr. 1, Gemarkung Gottsdorf
Straßenbaulast: von 0,000 bis 0,109 km ist der Markt Untergriesbach
Widmung: beschränkt-öffentlicher Weg (Gehweg / öffentliche Verkehrsfläche)
Die Verzeichnisführerin wird mit dem Vollzug und den jeweiligen Eintragungen im Straßenbestandsverzeichnis beauftragt.