Datum: 19.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Untergriesbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift zur 45. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach
2 Tekturantrag auf Erweiterung Büro und Lager auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1312; 1363/1; Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Wegscheider Straße 18)
3 Bauantrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 266, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Röhrndl)
4 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 09.03.2018 für das Bauvorhaben Erneuerung des Wirtschaftsgebäudes auf der Fl.Nr. 2297, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Gebrechtshof 1)
5 Bauantrag auf Aufstellung eines Containers als Lagergebäude auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 188, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Riedler Straße 31)
6 Gemeindlicher Straßenunterhalt - Beratung über die Flickasphaltierungen 2024 an den Gemeindeverbindungsstraßen
7 Gemeindliche Bauleitplanung - Bebauungsplan "WA Alte Straße Rampersdorf"; Vorstellung der Endausfertigung der Planung und ggf. Satzungsbeschluss
8 Gemeindliche Bauleitplanung - Vorstellung der Ergebnisse zur nochmaligen Abstimmung der Planung "WA Sonnenweg" und ggf. Beschlussfassung
9 Gemeindliche Bauleitplanung - Antrag der Firma Bayerwald Energiepark GmbH auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 41, Gemarkung Oberötzdorf
10 Gemeindliche Bauleitplanung - Vorstellung der Änderung des Bebauungsplanes "WA Schaibing-Mitte" mittels Deckblatt Nr. 3 sowie den Billigungs- und Auslegungsbeschluss
11 Vorlage der Jahresrechnung 2023
12 Gemeindliches Haushaltswesen - Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung zum Verwaltungshaushalt des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2024
13 Gemeindliches Haushaltswesen - Kurzdarstellung des Entwurfs zum Vermögenshaushalt des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2024
14 Bekanntgaben

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1. Genehmigung der Niederschrift zur 45. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 46. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl verweist darauf, dass die Niederschrift zur 45. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach im Vorfeld zur heutigen Sitzung in der Verwaltung aufgelegt bzw. am Sitzungstag im Sitzungssaal zur Einsicht bereitgestellt worden ist. Die Niederschrift zum öffentlichen Sitzungsteil sei zudem im Ratsinformationssystem eingestellt. Der Bürgermeister fragt das Gremium, ob es Anmerkungen oder Einwendungen zur Niederschrift gibt.

Dies ist nicht der Fall.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 45. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 45. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Stefan Knollmüller ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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2. Tekturantrag auf Erweiterung Büro und Lager auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1312; 1363/1; Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Wegscheider Straße 18)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 46. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass die Georg Meier Vermögensverwaltungs-UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Wegscheider Straße 18, 94107 Untergriesbach, einen Antrag auf Tektur zum Bauantrag Nr. 20220532 zur Erweiterung von Büro und Lager auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1363/1 und 1312, jeweils Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Wegscheider Straße 18) stellt.

Im Bereich des Betriebssitzes der Firma Meier besteht nach Darstellung der Verwaltung kein Bebauungsplan und der Tekturantrag ist daher im Gremium zu beraten und zu befürworten. Es ergeben sich aus bautechnischen Gründen nachfolgende Änderungen gegenüber der mit Bescheid vom 26.06.2023 (Nr. 20220532) genehmigten Ursprungsplanung:

  • Änderung der Gebäudehöhe und Dachneigung aufgrund der Änderung des Dachtragwerks (Nagelplattenbinder) zur Erreichung der ursprünglich geplanten Raumhöhe trotz des höheren Dachtragwerks:
    • Firsthöhe alt:                5,14 m        Firsthöhe neu:        6,40 m
    • Traufhöhe alt:                3,65 m        Traufhöhe neu:        4,345 m
    • Dachneigung alt:                10 °        Dachneigung neu:        13,5°
  • Material Wände in allen Geschossen, neu: Mauerwerk (tragende Wände), GK-Trockenbau (Innenwände)
  • Änderung der Geschosshöhen im EG und 1.UG
  • Erdgeschoss: Erhalt des bestehenden Besprechungsraums, Anordnung der Errichtung, teilweise Neugestaltung der Grundrissaufteilung
  • 1. Untergeschoss: Entfallen Lichtbänder Ostseite
  • 2. Untergeschoss: Ergänzung WC Fahrer

Mit der Tektur erfolgt keine Änderung der Gebäudeaußenmaße und der -position.

Aus dem Gremium ergeben sich keine Nachfragen.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem TEKTUR-Antrag zu Bauantrag Nr. 20220532 auf Erweiterung Büro und Lager, der Georg Meier Vermögensverwaltungs UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Wegscheider Straße 18, 94107 Untergriesbach auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1363/1 und 1312, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Wegscheider Straße 18) das gemeindliche Einvernehmen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem TEKTUR-Antrag zu Bauantrag Nr. 20220532 auf Erweiterung Büro und Lager, der Georg Meier Vermögensverwaltungs UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Wegscheider Straße 18, 94107 Untergriesbach auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1363/1 und 1312, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Wegscheider Straße 18) das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Stefan Knollmüller ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend. Marktgemeinderatsmitglied Georg Meier nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. GO nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

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3. Bauantrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 266, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Röhrndl)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 46. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mittels Plandarstellung an der Leinwand wird erläutert, dass Herr Christoph Überreiter und Frau Carolina Zierer, Passauer Straße 6, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 266, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Röhrndl) stellen.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Untergriesbach-Röhrndl, DBl. 20“, weicht nach Darstellung der Verwaltung jedoch von den Festsetzungen desselben ab. Aufgrund dieser Abweichungen ist ein Befreiungsantrag gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu den Punkten 1.2.3 Wandhöhe und 3.2 Baugrenze notwendig.

Aus planerischer Sicht werden die Befreiungsanträge wie folgt begründet:

„Die Wandhöhe von zulässigen 6,50 m wird für eine bessere Positionierung vom Haus auf dem Grundstück geringfügig um 25 cm überschritten.

Die Baugrenzen werden um ca. 15 m² überschritten. Dies ist notwendig wegen der besseren Nutzbarkeit vom Grundstück. (Garten/Garage)

Der nachbarliche Frieden, Brandschutz und Durchlüftung des Grundstücks sind weiterhin vorhanden.“

Seitens der Verwaltung wird eine Zustimmung zu den beantragten Befreiungen empfohlen, da die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigt werden und keine Nachbarrechte betroffen sind. Die Nachbarunterschriften liegen zudem vor.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Christoph Überreiter und Frau Carolina Zierer, Passauer Straße 6, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 266, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Röhrndl), sowie dem Befreiungsantrag gemäß § 31 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen. 

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Christoph Überreiter und Frau Carolina Zierer, Passauer Straße 6, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 266, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Röhrndl), sowie dem Befreiungsantrag gemäß § 31 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Stefan Knollmüller ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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4. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 09.03.2018 für das Bauvorhaben Erneuerung des Wirtschaftsgebäudes auf der Fl.Nr. 2297, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Gebrechtshof 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 46. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert, dass das Landratsamt Passau mit Bescheid vom 09.03.2018, Az. 20141497, den Bauantrag auf Erneuerung des Wirtschaftsgebäudes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2297, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Gebrechtshof 1) genehmigt hat und dass bereits mit Datum vom 31.01.2022 einmal ein Verlängerungsantrag gestellt worden ist, welchem durch den Marktgemeinderat mit Datum vom 31.03.2022 zugestimmt wurde.

Mit Schreiben vom 05.02.2024 haben Herr Friedrich Fischl und Frau Helga Fischl, Schmidsberg 3, 94130 Obernzell erneut Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung beim Bauamt des Landratsamts Passau gestellt. Dies wurde dem Markt Untergriesbach mit Schreiben des Landratsamtes Passau vom 06.02.2024 mitgeteilt und der Markt wurde um Stellungnahme und um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB gebeten.

Tatsachen, die einer Verlängerung der Genehmigung entgegensprechen, haben sich nach Darstellung der Verwaltung zwischenzeitlich nicht ergeben.

Aus dem Gremium ergeht die Anfrage, ob bekannt sei, welche Absichten hinsichtlich der Sanierung und künftigen Nutzung des gesamten Anwesens (insbesondere des ehemaligen Schulgebäudes) bestehen. Ein dauerhaft ungenutztes Gebäude würde zwangsläufig Schäden davontragen. Es wäre schade, wenn die gut erhaltene historische Bausubstanz dauerhaft verloren ginge. Bürgermeister Duschl erläutert hierzu, dass bereits einmal der Versuch des Marktes zur Vermittlung eines potentiellen Käufers ergangen sei. Aufgrund der unterschiedlichen Preisvorstellungen sei eine Einigung allerdings nicht zustande gekommen. Welche weiteren Planungen hier beabsichtigt sind, sei nicht bekannt. Sofern das Gebäude allerdings unbewohnbar und nicht mehr sanierbar wäre, würde sich an dieser Stelle auch kein Baurecht mehr ergeben.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem 2. Verlängerungsantrag von Herrn Friedrich Fischl und Frau Helga Fischl, Schmidsberg 3, 94130 Obernzell auf Erneuerung des Wirtschaftsgebäudes auf der Fl.Nr. 2297, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Gebrechtshof 1) das gemeindliche Einvernehmen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem 2. Verlängerungsantrag von Herrn Friedrich Fischl und Frau Helga Fischl, Schmidsberg 3, 94130 Obernzell auf Erneuerung des Wirtschaftsgebäudes auf der Fl.Nr. 2297, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Gebrechtshof 1) das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Stefan Knollmüller ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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5. Bauantrag auf Aufstellung eines Containers als Lagergebäude auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 188, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Riedler Straße 31)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 46. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Gremium wird auf der Grundlage der Eingabeplanung darüber unterrichtet, dass Herr Georg Kronawitter, Flurweg 8a, 85617 Aßling einen Bauantrag auf Aufstellung eines Containers als Lagergebäude auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 188, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Riedler Straße 31) stellt.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Lageplandarstellung im baurechtlichen Außenbereich und muss daher vom Gremium beraten und gebilligt werden. Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwendungen gegen das geplante Bauvorhaben.

Der Container wird gemäß Antragsunterlagen als Lagergebäude und Unterstellplatz für Gartengeräte benötigt, da im Hauptgebäude für diese Gerätschaften kein Platz ist. Da die Anwesenheit des Antragsstellers nicht alle Tage gegeben ist, ist es umso wichtiger, diese Gerätschaften usw. versperren zu können.
 

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Georg Kronawitter, Flurweg 8a, 85617 Aßling, auf Aufstellung eines Containers als Lagergebäude auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 188, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Riedler Straße 31) das gemeindliche Einvernehmen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Georg Kronawitter, Flurweg 8a, 85617 Aßling, auf Aufstellung eines Containers als Lagergebäude auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 188, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Riedler Straße 31) das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Stefan Knollmüller ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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6. Gemeindlicher Straßenunterhalt - Beratung über die Flickasphaltierungen 2024 an den Gemeindeverbindungsstraßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 46. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Es wird dargestellt, dass aufgrund der erheblichen Schadstellen an Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen als Budget für Ausbesserungsasphaltierungen in diesem Jahr mindestens wieder die Summe von 200.000,-- EUR notwendig wäre. Der Verwaltung sei bewusst, dass die Haushaltslage angespannt ist, aber um größeren Schäden vorzubeugen, sei eine konsequente Verfolgung der Maßnahmen notwendig.

Die Ausschreibung für die Flickasphaltierungen läuft nach Darstellung des Bürgermeisters noch bis 05.03.2024. Den Auftrag für die Flickasphaltierungen könnte der Bau- und Umweltausschuss am 13.03.2024 vergeben. Dies wäre gut, um mit den Arbeiten nach Ostern beginnen zu können.

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Untergriesbach habe zudem dem Marktgemeinderat Untergriesbach die Zustimmung zum Vorschlag der Verwaltung empfohlen, Bankette auf abschüssigen Straßen mit hoher Abschwemmungsgefahr sowie vorrangig auf 3 m-Straßen zuerst probeweise und im Falle positiver Erfahrungen nach und nach regelmäßig in Asphaltbauweise mit Rinnenprägung herstellen zu lassen. Diese Maßnahme soll die Bankette dauerhaft sichern und Unterhaltsmaßnahmen minimieren. Für das Haushaltsjahr 2024 wären für diese Maßnahmen Mittel in Höhe von 20.000,-- EUR vorgesehen.

Im Bereich der Bankettabsaugung und des Grabenräumens zeigen sich nach Bericht der Verwaltung erste Erfolge. Dadurch, dass die Böschungen und Gräben beim Mähen in den letzten Jahren immer konsequent abgesaugt worden sind, sei weniger organisches Material auf den Flächen verblieben und der Bewuchs konnte eingedämmt werden. Dies sollte weiterhin so gehandhabt werden. Die Kosten belaufen sich auf 30.000,-- EUR bis 35.000,-- EUR jährlich.

Seitens des Gremiums wird nachgefragt, ob eine Konzentration der Bereiche, in denen Ausbesserungsasphaltierungen vorgenommen werden auf längere und dafür weniger Abschnitte zu besseren Preiskonditionen führen würden. Der Bauamtsleiter erläutert hierzu, dass die Ausschreibung ohne Nennung einer Anzahl an Ausführungsorten erfolge und die Angebote auch nicht mit der Zahl der notwendigen Umsetzungen variieren. Die Firmen wüssten, dass Ausbesserungsasphaltierungen im gesamten Gemeindegebiet erfolgen müssten. Zudem sei es die Aufgabe des Bauamts alle Gemeindeteile möglichst gleich zu berücksichtigen. Im Vergleich zum früheren Vorgehen, wo kleinste Flächen (ab ca. 2 m²) ausgebessert worden seien, werde mittlerweile bereits darauf geachtet, dass immer längere Teilsanierungen über die gesamte Straßenbreite erfolgen. Dieses Konzept habe sich bewährt. Eine weitere Reduzierung der Einsatzorte könne fast nicht mehr erfolgen, da die Meldungen der Bauhofmitarbeiter, an welchen Stellen Sanierungen notwendig sind, insbesondere nach dem Winter immer relativ zahlreich seien und diese auch bedient werden müssten.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat Untergriesbach überträgt dem Bau- und Umweltausschuss des Marktes Untergriesbach die Entscheidungskompetenz, nach Vorliegen der Angebote am 13.03.2024 den Auftrag für die Flickasphaltierungen für das Jahr 2024 zu vergeben.

Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, Bankette auf abschüssigen Straßen mit hoher Abschwemmungsgefahr sowie vorrangig auf 3 m-Straßen zuerst probeweise und im Falle positiver Erfahrungen nach und nach regelmäßig in Asphaltbauweise mit Rinnenprägung herstellen zu lassen. Diese Maßnahme soll die Bankette dauerhaft sichern und Unterhaltsmaßnahmen minimieren.

Beschluss 3:
Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt die Fortführung der Absaugung von Mähgut an Straßenböschungen und -gräben. Das anfallende Material muss an Grüngut-Annahmestelle entsorgt werden.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Untergriesbach überträgt dem Bau- und Umweltausschuss des Marktes Untergriesbach die Entscheidungskompetenz, nach Vorliegen der Angebote am 13.03.2024 den Auftrag für die Flickasphaltierungen für das Jahr 2024 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, Bankette auf abschüssigen Straßen mit hoher Abschwemmungsgefahr sowie vorrangig auf 3 m-Straßen zuerst probeweise und im Falle positiver Erfahrungen nach und nach regelmäßig in Asphaltbauweise mit Rinnenprägung herstellen zu lassen. Diese Maßnahme soll die Bankette dauerhaft sichern und Unterhaltsmaßnahmen minimieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt die Fortführung der Absaugung von Mähgut an Straßenböschungen und -gräben. Das anfallende Material muss an Grüngut-Annahmestelle entsorgt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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7. Gemeindliche Bauleitplanung - Bebauungsplan "WA Alte Straße Rampersdorf"; Vorstellung der Endausfertigung der Planung und ggf. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 46. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2024 ö 7

Sachverhalt

Es wird mittels Plandarstellung erläutert, dass die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen der Planung auf Basis der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange durch das gemeindliche Bauamt eingearbeitet worden und durch den Abschluss des städtebaulichen Vertrages mit dem Erschließungsträger die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss zur Bauleitplanung gegeben seien. Die wasserrechtliche Erlaubnis zur ordnungsgemäßen Oberflächenwasserbeseitigung liegt vor.

Seitens der Verwaltung wird der Satzungsbeschluss empfohlen.

Auf Nachfrage aus dem Gremium wird dargestellt, dass die Ortsrandeingrünung durch die jeweiligen Grundstückseigentümer zu erstellen sei. Dies werde durch eine Dienstbarkeit im Zuge des jeweiligen Verkaufs gesichert und könne so durch den Markt und die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt gesichert werden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt den Bebauungsplan „WA Alte Straße Rampersdorf“ in der Fassung der Planung des gemeindlichen Bauamts vom 15.02.2024 als Satzung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt den Bebauungsplan „WA Alte Straße Rampersdorf“ in der Fassung der Planung des gemeindlichen Bauamts vom 15.02.2024 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Gemeindliche Bauleitplanung - Vorstellung der Ergebnisse zur nochmaligen Abstimmung der Planung "WA Sonnenweg" und ggf. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 46. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass in verschiedenen Gesprächen mit Planer und Fachstellen die im Rahmen der letzten Beteiligung aufgeworfenen Fragen durch die Verwaltung besprochen worden seien.

Hinsichtlich der nachfolgenden Punkte seien die notwendigen Antworten noch nicht endgültig erfolgt:

  • Naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen (Forderung hochstämmige Bäume kann nicht im Sinne des Anliegers)
  • Bestätigung der Festsetzungen durch die Fachbüros Immissionsschutz

Diese Ergebnisse werden im Laufe dieser Woche erwartet und müssen dann noch durch den Architekten eingearbeitet werden, bevor eine finale Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern und die Beschlussfassung in der Sitzung am 18.03.2024 erfolgen können.

Nachfragen aus dem Gremium ergeben sich nicht.

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9. Gemeindliche Bauleitplanung - Antrag der Firma Bayerwald Energiepark GmbH auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 41, Gemarkung Oberötzdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 46. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass mit Schreiben vom 05.02.2024 durch die Energiepark Bayerwald GmbH ein Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage südlich von Oberötzdorf gestellt worden ist. Begründet wird dieser Antrag mit einer verfügbaren Einspeisekapazität im Umspannwerk Eben in der geplanten Größenordnung (ca. 1,3 MW) und der Tatsache, dass in unmittelbarer Nähe bereits eine Vorbelastung durch weitere Freiflächenanlagen und die benachbarte Biogasanlage gegeben sei.

Die nachfolgende Visualisierung zeigt den Standort und soll die geplante Anlage optisch verdeutlichen.


Seitens der Verwaltung sind die Kriterien aus dem gemeinsam erarbeiteten Kriterienkatalog wie folgt bewertet worden:

Kriterium

ja
nein
Keine Nutzung wertvoller Landwirtschaftsflächen für Freiflächenanlagen
Die Anlage wäre auf einer Fläche geplant, die als gute landwirtschaftliche Fläche einzustufen ist (Ackerfläche)

X
keine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Aufgrund der Lage des Plangrundstückes würde der bestehende Bereich für PV-Anlagen im Osten Oberötzdorfs durch einen zusätzlichen Bereich aufgerissen und ein zweiter PV-Bereich geschaffen, obwohl in der bestehenden Bauleitplanung eine vergleichbar große Fläche frei ist.

X
keine Blendwirkung
Eine Blendwirkung auf angrenzende Wohnbebauung oder Verkehrsflächen ist nicht zu erwarten, die Beeinträchtigung der Kreisstraße wäre gutachterlich auszuschließen.
X

ökologisch nachhaltige Nutzung der Fläche, Aufwertung des Naturnutzens
Auf der Fläche besteht derzeit eine intensiv-landwirtschaftliche Ackernutzung, die durch Vorgaben im Bebauungsplan zu einer ökologischen Aufwertung geführt werden müsste.
X

Vorrangige Nutzung vorbelasteter Flächen gemäß LEP (z.B. Autobahnen, Bahnlinien, ehemalige Mülldeponien, Auffüllungen, etc.)
Keine vorbelastete Fläche

X
Schutzgebiete sind ausgeschlossen (Landschaftsschutzgebiete, Biotope, Wasserschutzgebiete, …)
Keine Biotope betroffen
X

Freihaltung von weithin unbebauten Gebieten und Bachtälern
Anlage nicht in unmittelbarer Nähe und im Blickfeld eines Bachlaufes
X

Gewerbesteuereinnahmen
  • Zulassung nur von Vorhabenträgern mit Sitz in Untergriesbach
  • Zulassung nur bei Begründung einer Betriebsstätte in Untergriesbach
Durch Vorgabe im städtebaulichen Vertrag zu sichern
X

Vorhabengebiet ist über vorhandene Infrastruktur gut erschließbar (Straße)
Lage unmittelbar an der Kreisstraße
X

Generelle Beschränkung (reine PV-Flächen ohne Ausgleichsmaßnahmen) auf eine maximale Gesamtfläche von
  • 1,0 % der landwirtschaftlichen Gesamtfläche
  • landwirtschaftliche Fläche des Marktgebiets: 2.999 ha
somit verfügbare PV-Fläche: 30 ha 
Bei Genehmigung ist die aktuell als Richtwert festgesetzte Obergrenze nicht überschritten.
X


Die wesentlichen Ausschlusskriterien im Sinne des Kriterienkatalogs sind nach Einschätzung der Verwaltung:

  • Nutzung einer wertvollen landwirtschaftlichen Fläche
  • Zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch eine zweite Bauleitplanung im Bereich Oberötzdorf. Durch eine weitere Planung würde die Ortschaft noch in einem weiteren Bereich beeinträchtigt.
  • Im Bereich der bestehenden Bauleitplanung für Freiflächenanlagen östlich von Oberötzdorf ist noch eine Fläche in vergleichbarer Größenordnung zur Bebauung mit einer PV-Anlage frei. Diese ist zwar nicht im Eigentum der Antragsteller.

Vergleichbare Flächen, die aufgrund Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen und einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auf Basis des Kriterienkatalogs bisher abgelehnt worden sind:

  • Fläche zwischen Hubing und Leizesberg
  • Fläche nahe Hundsruck
  • Fläche westlich von Spechting
  • zwei Flächen südlich von Ratzing
  • Fläche bei Zaunbrechl
  • Fläche bei Ramesberg
  • Fläche südlich von Vorholz

Im Rahmen der Diskussion werden einerseits die Nutzung einer wertvollen landwirtschaftlichen Fläche sowie die Verfügbarkeit einer bereits beplanten Fläche und die Neueröffnung einer weiteren Freiflächenentwicklung im Süden Oberötzdorfs als Argumente für eine Ablehnung des Antrags angeführt. Vor allem die Tatsache, dass im aktuell bereits rechtsgültigen Bebauungsplangebiet noch eine vergleichbar große Fläche unbebaut ist, müsse bei der Entscheidung Berücksichtigung finden. Zudem gelte es zu bedenken, dass im Falle der Zulassung dieser Fläche damit zu rechnen sei, dass sich nach und nach der gesamte Süden Oberötzdorfs auch als Nutzfläche für weitere Anlagen entwickle.

Als Argumente für die Zulassung des Antrags werden insbesondere die vorhandene Einspeisekapazität durch die neu erstellte Leitung nach Eben, die Konzentration der Anlagen an einem Bereich im Gemeindegebiet sowie die Vorbelastung des Umfeldes durch bestehende Anlagen und die benachbarte Biogasanlage angeführt.

Weitgehende Einigkeit besteht im Gremium allerdings dahingehend, dass es sinnvoller wäre vor einer Neuausweisung von Flächen zu versuchen, die bereits im Geltungsbereich des benachbarten Bebauungsplan befindlichen Flächen zu aktivieren. Hier soll gegebenenfalls unter Vermittlung des Marktes nochmals ein Gespräch zwischen den Antragstellern und dem Eigentümer der bisher unbebauten Fläche stattfinden.

Mit Zustimmung des Gremiums erklärt der Vertreter der Antragstellerin, dass bereits wiederholt Einigungsversuche zum Erwerb der gegenständlichen Fläche stattgefunden hätten, diese allerdings an den Differenzen hinsichtlich eines möglichen Tauschgeschäfts gescheitert seien. Im Falle der Umsetzung des beantragten Projekts könne man sich auch die Errichtung einer Agri-PV-Anlage vorstellen, um die landwirtschaftliche Fläche weiter nutzbar zu halten. Zudem sei die Möglichkeit gegeben, die Anlage direkt mit dem Gewerbegebiet Langerstraße zu verbinden, um hier den Firmen das Angebot eines Direktbezugs zu ermöglichen. Dies könnte Vorteile für mehrere Beteiligte bringen und zudem sei die Leitungskapazität dann ausgeschöpft.

Unter Berücksichtigung aller Punkte wird dem Gremium vorgeschlagen, mittels Beschluss eine nochmalige Verhandlung der Beteiligten zur Nutzung der Fläche im bestehenden Bebauungsplan zu fordern. Sofern notwendig und gewünscht solle hier auch die Verwaltung als vermittelnde Partei beteiligt werden. Nach Vorliegen eines Ergebnisses aus diesem Gespräch könne dann durch den Marktgemeinderat eine abschließende Entscheidung getroffen werden. In der Diskussion wird die überwiegende Meinung vertreten, dass eine weitere Anlage in diesem Bereich durchaus Sinn machen würde, die zu bevorzugende Fläche jedoch die im bereits bestehenden Bebauungsplan sei.

Aus dem Gremium wird die Verwaltung gebeten für weitere Entscheidungen in der Zukunft einen Vergleichswert der Montagekosten von „normalen“ Freiflächenanlagen und Agri-PV-Anlagen einzuholen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beauftragt die Antragsteller gegebenenfalls unter Vermittlung des Bürgermeisters und der Verwaltung nochmals mit dem Eigentümer über die Aktivierung der bereits im Bebauungsplan befindlichen bisher nicht bebauten Fläche zu verhandeln. Auf Basis des sich dann ergebenden Verhandlungsergebnisses wird dann über den Antrag oder das weitere Vorgehen entschieden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beauftragt die Antragsteller gegebenenfalls unter Vermittlung des Bürgermeisters und der Verwaltung nochmals mit dem Eigentümer über die Aktivierung der bereits im Bebauungsplan befindlichen bisher nicht bebauten Fläche zu verhandeln. Auf Basis des sich dann ergebenden Verhandlungsergebnisses wird dann über den Antrag oder das weitere Vorgehen entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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10. Gemeindliche Bauleitplanung - Vorstellung der Änderung des Bebauungsplanes "WA Schaibing-Mitte" mittels Deckblatt Nr. 3 sowie den Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 46. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Dem Marktgemeinderat wird der Antrag auf Änderung des bestehenden Bebauungsplanes für das Baugebiet „WA Schaibing Mitte“ mittels Deckblatt 3 vorgestellt.

Da die Parzelle 15 im bestehenden Baugebiet „WA Schaibing Mitte“ aufgrund getrennter Veräußerungen der Flächen durch die frühere landwirtschaftliche Vorbesitzerin nicht komplett im Eigentum des Marktes und somit nicht komplett zu erwerben ist, müsste durch die Bebauungsplanänderung die Restfläche (321 m²; Fl.-Nr. 114/6, Gemarkung Schaibing) bebaubar gemacht werden. Für die Fläche sei ein konkreter Bauwunsch an den Markt herangetragen worden.

Es müsste der Bebauungsplan im Bereich der Parzelle 15 geändert werden, damit eine vernünftige Bebauung erfolgen kann.

Folgende Änderungen sollen auf der Parzelle 15, Fl.Nr. 114/6, Gemarkung Schaibing erfolgen:
  • Anpassung der Baugrenzen an die vorhandene Grundstücksgeometrie
  • Änderung der zulässigen Dachneigung beim Satteldach bis 45° 

Aufgrund der Tatsache, dass sich für den Markt die Veräußerungsmöglichkeit der Restfläche ergeben würde und die Antragstellerin ein geeignetes Grundstück finde, würden beide Seiten von der Entwicklung profitieren. Seitens der Verwaltung wird daher eine Teilung der Kosten für die Bebauungsplanänderung (ca. 1.500,-- EUR) als gerechtfertigt angesehen.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach stimmt der Änderung des Bebauungsplanes „WA Schaibing-Mitte“ mittels Deckblatt Nr. 3 für den Bereich des Grundstücks mit der Fl.Nr. 114/6, Gemarkung Schaibing im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu. Ziel der Planung ist die Schaffung einer Bebaubarkeit der verfügbaren Restfläche der Parzelle 15. Der Marktgemeinderat Untergriesbach billigt die vorgestellten Planungsänderungen und gibt die Planung zur Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung frei. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden hälftig auf die Antragstellerin und den Markt Untergriesbach aufgeteilt.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach stimmt der Änderung des Bebauungsplanes „WA Schaibing-Mitte“ mittels Deckblatt Nr. 3 für den Bereich des Grundstücks mit der Fl.Nr. 114/6, Gemarkung Schaibing im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu. Ziel der Planung ist die Schaffung einer Bebaubarkeit der verfügbaren Restfläche der Parzelle 15. Der Marktgemeinderat Untergriesbach billigt die vorgestellten Planungsänderungen und gibt die Planung zur Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung frei. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden hälftig auf die Antragstellerin und den Markt Untergriesbach aufgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Vorlage der Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 46. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl weist darauf hin, dass gemäß Art. 102 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 77 KommHV-K in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Die Jahresrechnung sei innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen (Art. 102 Abs. 2 GO).

Mit der Zustimmung zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2023 in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.04.2023 sei die finanzielle Abwicklung der Haushaltsgeschäfte geplant und bindend festgelegt worden.

Der Bürgermeister verweist auf den positiven Jahresabschluss vom 22.01.2024 in Höhe von 481.244,10 EUR für das Jahr 2023 (Kreditaufnahme 2023: 0,00 €) und Kämmerer Tobias Hegedüsch erstattet dem Marktgemeinderat nachstehenden Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2023:












Im Anschluss an die Vorstellung der Zahlen dankt der Bürgermeister der gesamten Finanzverwaltung für die geleistete Arbeit bei der Vorbereitung und Umsetzung des Haushalts sowie bei der Erstellung der Jahresabschlüsse.

Beschlussvorschlag

Die Jahresrechnung des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2023 wird vom Marktgemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat eine Prüfung der Jahresrechnung vorzunehmen.

Beschluss

Die Jahresrechnung des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2023 wird vom Marktgemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat eine Prüfung der Jahresrechnung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Gemeindliches Haushaltswesen - Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung zum Verwaltungshaushalt des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 46. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert zu diesem Tagesordnungspunkt einführend, dass Kämmerer Tobias Hegedüsch in den vergangenen Tagen viel Zeit für die Erstellung des Verwaltungshaushalts 2024 aufgewendet habe. Insbesondere wurden in diesem Jahr wiederum verstärkt alle Einnahmen- und Ausgabepositionen durchleuchtet, um dem Gremium bei verschiedenen Positionen Möglichkeiten zur Steuerung der Einnahmen und Ausgaben aufzuzeigen. Im Laufe der Vorstellung des Verwaltungshaushalts werden deshalb einige Positionen genauer erläutert und der Marktgemeinderat hierzu um Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise gebeten. 

Im Vergleich zum Verwaltungshaushalt 2023 sinkt die Zuführung zum Vermögenshaushalt im Verwaltungshaushalt 2024 leicht, sodass noch ein Zuführungsbetrag in Höhe von 1.633.000 EUR erreicht wird. (Vorjahr: 1.713.000). Das Rechnungsergebnis der Zuführung des Jahres 2023 (2.390.809,20 EUR) könne der Verwaltungshaushalt 2024 im Ansatz jedoch nicht erreichen. Dies sei der Tatsache geschuldet, dass aufgrund der allgemeinen sehr hohen Preissteigerungen, vor allem im Sektor Energie, in vielen Bereichen einige Ansätze des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes inklusive der Personalausgaben erhöht werden mussten. Zudem wird der Hebesatz der Kreisumlage um 5 Prozentpunkte angehoben, sodass 535.000 EUR mehr Kreisumlage zu leisten sind als im Vorjahr. Im Bereich der Einnahmen kann erwähnt werden, dass der Gewerbesteueransatz um 500.000 EUR im Vergleich zum Vorjahr auf 2.800.000 EUR erhöht werden kann. Die Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung des Freistaates Bayern müssen jedoch aufgrund der guten Steuereinnahmekraft des Haushaltsjahres 2022 um 77.000 EUR auf 1.969.000 EUR gesenkt werden. Außerdem wird angemerkt, dass aufgrund der nötigen und hohen Investitionstätigkeit der letzten Jahre die Kredittilgungen im Vermögenshaushalt stetig anwachsen, sodass nach Abzug der Tilgungsleistungen in Höhe von 1.138.000 EUR lediglich eine freie Finanzspanne in Höhe von 495.000 EUR (Vorjahr: 620.047 EUR) für Investitionen im Vermögenshaushalt zur Verfügung steht.


Der Finanzplan im Verwaltungshaushalt sieht für die Jahre 2025 bis 2027 folgende Ansätze vor: 

Jahr                Zuführung an VermHH        ordentliche Tilgung                freie Finanzspanne
2025                1.850.000 EUR                1.133.000 EUR                717.000 EUR
2026                2.016.000 EUR                1.077.000 EUR                939.000 EUR
2027                2.019.000 EUR                1.020.000 EUR                999.000 EUR                

Im Rahmen der Vorstellung des Verwaltungshaushaltes geht Kämmerer Hegedüsch bei weiteren wichtigen Positionen genauer auf die Entwicklungen ein und erläutert an wesentlichen Stellen auch einen Vergleich zu den Zahlen aus dem Vorjahr. Insbesondere wird ein Vergleich des Marktes Untergriesbach zu den übrigen Landkreisgemeinden in punkto Finanzkraft, Steuerkraft, Schlüsselzuweisungen und Verschuldung pro Einwohner dargestellt. Hier ergibt sich das Bild, dass der Markt Untergriesbach im Wesentlichen stabil in seiner Entwicklung der Steuereinnahmen ist. Lediglich die hohe Verschuldung trübt das gute Bild der Steuereinnahmen etwas. Dies ist laut Bericht des Kämmerers aber wie bereits eingangs erwähnt der Tatsache geschuldet, dass die Investitionstätigkeit in der Vergangenheit in Bereichen wie zum Beispiel Schulen, Ortskernsanierung, Dorferneuerungen, Kläranlagen und Breitbandversorgung unumgänglich und außerordentlich groß waren. Hinsichtlich der Kennzahlen müsse aber festgestellt werden, dass der Markt Untergriesbach bei Finanz- und Steuerkraft im Mittelfeld der Landkreiskommunen angesiedelt sei. Dem könne mit einer weiteren Gewebeansiedlung sowie der Attraktivierung und Vermarktung von Bau- und Wohnungsflächen entgegengewirkt werden, um die Einnahmen aus Gewerbesteuer, Grundsteuer und Beteiligung an der Einkommenssteuer stabil zu halten oder zu steigern.

Nachfolgende Positionen werden gesondert dargestellt. 


Energiekosten

Der Markt Untergriesbach hat nach Darstellung der Verwaltung bereits zum vierten Male an der europaweiten Bündelausschreibung, durchgeführt durch die Fa. KUBUS Kommunalberatung in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Gemeindetag, zur Lieferung von Strom für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 teilgenommen. Teilnehmer der Bündelausschreibung seien 1.453 öffentliche Auftraggeber aus allen sieben Regierungsbezirken Bayerns gewesen. In der Vergangenheit hätten sich durch diese Bündelausschreibung immer bessere Strompreise als bei einer selbstständigen Ausschreibung rein auf Gemeindegebiet erzielen lassen. Aufgrund des zum damaligen Zeitpunkt schwierigen Marktumfelds Anfang 2022 (Ukraine-Krieg/Energiekrise) hätten nur für 3/5 der ausgeschriebenen Strommenge Lieferkontrakte geschlossen werden können, für 2/5 jedoch nicht, da die diesbezüglich eingegangenen Angebote als unwirtschaftlich gewertet wurden. 

Der Markt Untergriesbach hat für den Lieferzeitraum 2023-2025 einen Stromliefervertrag bei der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH erhalten. Entgegen des Stromliefervertrages 2020 bis 2022 mit einem Arbeitspreis von 5,09 Cent/kWh (zzgl. Netznutzung, Abgaben, Stromsteuer, Mehrwertsteuer) beläuft sich der Arbeitspreis nach Bericht der Verwaltung im Jahr 2023 auf 76,60 Cent/kWh, was einer Erhöhung auf das 15-fache des bisherigen Preises entspricht. Die Arbeitspreise 2024 und 2025 betragen 48,87 und 41,07 Cent/kWh. Bei einem Stromverbrauch des Marktes Untergriesbach von ca. 780.000 kWh jährlich und einem Bruttostrompreis (inkl. Abgaben/Umlagen/Steuern) von ca. 25,20 Cent/kWh der Jahre 2020 bis 2022 wurden bisher Stromkosten in Höhe von ca. 197.000 EUR fällig. Im bereits abgeschlossenen Haushaltsjahr 2023 betrugen die Stromkosten nach Abzug der gesetzlichen Strompreisbremse 386.143,17 EUR. Im Verwaltungshaushalt 2024 wurden Stromkosten in Höhe von ca. 570.000 EUR eingeplant, was einem Strompreis von 0,73 €/kWh entspricht. Im Finanzplanungsjahr 2025 sinken die Stromkosten auf 0,66 €/kWh. Mit Wirkung ab dem 01.01.2026 ist für den Markt Untergriesbach ein neuer Stromliefervertrag abzuschießen.

Zur Minderung dieser Stromkosten werden voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2024 auf fast allen gemeindlichen Liegenschaften PV-Anlagen installiert. Das Vergabeverfahren inklusive einer möglichen Finanzierung (Mietkauf) durch die KFB Reuth wurde bereits gestartet. Weitere Informationen zu dieser Thematik ergehen aufgrund diverser Geheimhaltungspunkte im nichtöffentlichen Teil zu dieser Sitzung.



Neukalkulation der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof

Die letztmalige Gebührenkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung Friedhof erfolgte mit Wirkung zum 01.01.2012. Die Defizite der letzten Jahre stellen sich wie folgt dar.

Jahr                Einnahmen                Ausgaben                Rechnungsergebnis
2020                28.395,43 €                43.715,54 €                - 15.320,11 €
2021                32.643,74 €                34.587,08 €                -   1.943,34 €
2022                28.958,34 €                58.950,49 €                - 29.992,15 €
2023                39.684,17 €                46.534,72 €                -   6.850,55 €                

Die Kalkulation in Zusammenarbeit mit dem Büro kommunale Transparenz ist bereits im Gange und wird in den nächsten Wochen fertiggestellt, sodass ggf. neue Gebühren mit Wirkung ab Mitte des Jahres beschlossen werden können. 



Die Beratung zum Vermögenshaushalt 2024 erfolgt im Anschluss zum diesem Tagesordnungspunkt. Die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 und den dazugehörigen Anlagen ist nach Darstellung des Kämmerers voraussichtlich für die Sitzung am 18.03.2024 geplant. Im Vorfeld zu dieser Sitzung findet am 11.03.2024 eine Vorabstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde statt. 

Nachfolgend wird dem Gremium eine Zusammenfassung (Gruppierungsübersicht) des Verwaltungshaushaltes 2024 als Übersicht dargestellt:




Im Anschluss an die Darstellung des Haushaltsentwurfs ergeben sich in der Diskussion einige Nachfragen und Hinweise aus dem Gremium zu denen die Verwaltung Stellung nimmt bzw. die für die kommenden Beratungen aufgenommen werden.

Im Hinblick auf die Strompreisentwicklung in Folge des ungünstigen Ausschreibungszeitpunktes und der langen Vertragsbindung solle seitens der Verwaltung geprüft werden, ob mit einer künftigen Einzelausschreibung und einer flexiblen oder kürzeren Vertragslaufzeit gegebenenfalls bessere Ergebnisse erzielt werden können als durch die Kubus-Ausschreibung. Hierzu erklärt die Verwaltung, dass in der Vergangenheit durch die Kubus-Ausschreibungen regelmäßig bessere Preise erzielt werden konnten, als dies bei Einzelausschreibungen der Fall gewesen wäre. Bei der letzten Ausschreibung seien jedoch alle nicht vorhersehbaren und kurzfristig negativen Bedingungen zusammengekommen, die dann das Ergebnis so ungünstig beeinflussten. Dies sei künftig nicht mehr zu erwarten, vor der nächsten Ausschreibung werden jedoch alternative Ausschreibungsmöglichkeiten geprüft, wobei aufgrund der rechtlichen Vorgaben eine Ausschreibung durch die Verwaltung in Eigenregie nicht mehr erfolgen werden könne. Man müsste sich hierzu ein Fachbüro zur Unterstützung holen.

Hinsichtlich der Kalkulation der Friedhofsgebühren wird auf Nachfrage dargestellt, dass dies im Paketpreis bei der Firma Kommunale Transparenz beinhaltet ist. Im Zuge der regelmäßigen Kalkulation der kostendeckenden Einrichtungen (Abwasser, Wasser, Friedhof) nehme dies einen kleinen Teil ein, der es nicht rechtfertigen würde, dass diesen Bereich die Verwaltung bearbeitet.

Aus dem Gremium wird angemerkt, dass der Gewerbesteueransatz mit 2,8 Mio. EUR etwas optimistisch erscheint, da die Jahresabschlüsse der Firmen noch nicht gemacht seien und nicht absehbar sei, welche Rückerstattungen und Vorauszahlungen im Jahr 2024 tatsächlich zu erwarten seien. Der Kämmerer erläutert hierzu, dass der Ansatz tatsächlich mit einem geringeren Puffer gewählt sei, als in den letzten Jahren. Auf Basis der Steuerkraftzahlen, der Prognosen zum Steueraufkommen für das Jahr 2024 sowie des aktuellen Stands zur Steuereinnahme auf Basis der Vorauszahlungen und der Rückmeldungen der größten Gewerbesteuerzahler sei der Ansatz realisitisch gewählt. Unvorhergesehene größere Rückzahlungen könnten dennoch nicht ausgeschlossen werden.

Auf Nachfrage wird erläutert, dass wesentlichen Einnahmen des Landkreises die Kreisumlage der Kommunen (basierend auf dem Bundesschnitt rund 40 %), Zahlungen von Bund/Ländern (rund 48 %) und Gebühren (rund 5 %) sind. Durch die Erhöhung der Kreisumlage generiert der Landkreis erhöhte Einnahmen, die für die steigenden Ausgaben in Bereichen wie Personal und Energie oder auch im Krankenhausbereich aufgewendet werden. Wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren abzeichnen wird, ist nicht abzusehen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt den vorgestellten Entwurf des Verwaltungshaushaltes für das Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis und stimmt diesem zu. Der Kämmerer wird beauftragt, die dargestellten Zahlen in die Haushaltssatzung zu übernehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt den vorgestellten Entwurf des Verwaltungshaushaltes für das Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis und stimmt diesem zu. Der Kämmerer wird beauftragt, die dargestellten Zahlen in die Haushaltssatzung zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Gemeindliches Haushaltswesen - Kurzdarstellung des Entwurfs zum Vermögenshaushalt des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 46. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Nach einer kurzen Einführung durch Bürgermeister Duschl erläutert Kämmerer Tobias Hegedüsch auf der Grundlage einer Kurzübersicht (vgl. Anlage 1) den Vermögenshaushalt 2024 des Marktes Untergriesbach. 

Anlage 1:


Die Haushaltsplanung sah für das Jahr 2023 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.424.000 EUR vor, welche jedoch aufgrund der guten Steuereinnahmen sowie der zeitlichen Maßnahmenverschiebungen nicht in Anspruch genommen worden ist. Aufgrund der Vorgaben der Rechtsaufsichtsbehörde wurde in der letztjährigen Finanzplanung festgelegt, dass für das Haushaltsjahr 2024 keine Darlehensaufnahme vorgesehen wird. Bedingt durch die anstehende Sanierung der Umkleiden an der Turnhalle Untergriesbach im Rahmen der Förderprogrammes KIP-S, welches bereits zum 31.12.2025 baulich umgesetzt sein muss, wäre nun der Einstieg in eine komplette Generalsanierung der Turnhalle geplant, da auch im Jahr 2023 eine Zusage zu einer EFRE-Förderung durch die Regierung von Niederbayern bzw. das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ergangen ist. Im Hinblick auf die Komplexität einer baulichen Trennung zwischen Umkleiden und Turnhallenbereich an sich sowie der Umsetzungsfrist der KIP-S/Förderung, empfiehlt bereits jetzt die Verwaltung eine Generalsanierung durchzuführen. Dadurch würde die Finanzplanung des Marktes im größeren Umfang zu ändern sein, weil hier Sanierungskosten in Höhe von ca. 6,5 Mio. EUR entstehen würden. Nach Abzug aller Förderungen rechnet die Verwaltung mit verbleibenden Kosten in Höhe von ca. 3,5 Mio. EUR für den Markt Untergriesbach innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre, welche größtenteils durch Darlehensaufnahmen finanziert werden müssten. Bereits im Vermögenshaushalt 2024 wären Sanierungskosten in Höhe von 825.000 EUR eingeplant, sodass bei Berücksichtigung und tatsächlicher Ausführung aller anderen Maßnahmen eine Darlehensaufnahme in Höhe von 2.261.000 EUR nötig werden würde. Im Vorfeld auf die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplanung und Anlagen am 18.03.2024 findet am 11.03.2024 eine Vorabstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde statt, um diese Angelegenheit vorzutragen und eine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit dieser geplanten Darlehensaufnahmen zu erhalten. 

Die Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 sowie eine aktualisierte Übersicht zur Schuldenentwicklung wird für die nächste Marktgemeinderatssitzung aufbereitet und bereits im Vorfeld zur Verfügung gestellt.


Im Anschluss an den Kurzüberblick ergeben sich einige Anmerkungen und Anregungen aus dem Gremium. Im Einzelnen werden nachfolgende Punkte angeführt:

Hinsichtlich des Ansatzes zur Ertüchtigung und zum Neubau von Regenrückhalteeinrichtungen wird durch ein Gremiumsmitglied die Auffassung eines Anliegers vorgebracht, dass ein neues Rückhaltebecken im Bereich Gruber Wald nicht notwendig oder zielführend sei. Hierzu verweist der Bauamtsleiter auf die wiederholten Darstellungen der Simulations- und Berechnungsergebnisse der Fachbüros. Alle diese Prüfungen und Planungen haben die unbedingte Notwendigkeit eines Beckens an dieser Stelle gezeigt. Auch bei der Bau- und Umweltausschusssitzung mit Ortseinsicht sei allen Mitgliedern des Gremiums die Notwendigkeit dieser Maßnahme bewusst geworden.

Eine weitere Anregung aus dem Gremium ist, künftig aufgrund der enormen Kostenansätze derartige Maßnahmen genauestens zu prüfen. Es müsse doch alternative Bauansätze geben, die eine Kostenreduzierung ermöglichen. Hierzu erläutert der Bauamtsleiter, dass in einigen Fällen der Sanierung der Mischwasseranlagen Kanallleitungen mit enormem Durchmesser zu erstellen seien, was erhebliche Kosten verursache. Zudem müssten aufwendige und durchbruchsichere Auslaufbauwerke mit Drosseleinrichtungen gebaut werden, welche sich wiederum kostensteigernd auswirken. Gepaart mit den ständig steigenden Personal- und Maschinenkosten im Tiefbaubereich sowie die hohen Aufwendungen für Materialentsorgung seien die Kosten realistisch. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass die Verwaltung laufend darauf bedacht sei, möglichst kostenreduzierende Lösungen zu finden und hier auch die Planer genauestens kontrolliert.

Zum Ansatz für die Dacherneuerung an der Schule Schaibing wird aus dem Gremium auf den Antrag zur Konzeption „Klimaschule Schaibing“ verwiesen. Dieser solle zuerst behandelt werden, bevor hier Maßnahmen durchgeführt werden. Der Bürgermeister erklärt in diesem Zusammenhang, dass ausführliche Beratungen zu diesem Konzept für die Klausur beabsichtigt seien. Eine Sanierung des Blechdaches sei jedoch in jedem Fall notwendig. Die Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Dach sei geplant. Hinsichtlich der Idee eines Gründaches seien statische Gründe Hindernisse im Hinblick auf die Umsetzung dieses Ansatzes.

Mit Bezug auf die mögliche gemeinsame Beschaffung einer Kehrmaschine mit der Stadt Hauzenberg ergeht aus dem Gremium die Nachfrage, ob diese Maschine mit dem Einsatz in zwei Kommunen ausgelastet sei oder ob es nicht Sinn mache hier noch weitere Kommunen mit in die Beschaffungs- und Nutzungsgemeinschaft aufzunehmen. Zudem sei zu überlegen, ob man nicht auf ILE-Ebene derartige Modelle häufiger umsetzen könnte. Die ergäbe eine bessere Auslastung von Maschinen und eine geringere Kostenbelastung.

Die Verwaltung erklärt hierzu, dass insbesondere die Kehrmaschine mit dem Einsatz in zwei Kommunen ausgelastet sei. Das Straßennetz und die großen Pflasterflächen in Hauzenberg und Untergriesbach würden einen wöchentlichen Wechsel der Maschine erfordern und ergeben eine gute Auslastung. Bei zwei nutzenden Kommunen sei zudem sichergestellt, dass die Maschine von allen Nutzern pfleglich behandelt wird. Je mehr Nutzer, desto schwieriger sei dies sicherzustellen.

Im Hinblick auf gemeinsame Beschaffungen im ILE-Bereich dränge der Markt Untergriesbach immer wieder auf diese Form der Zusammenarbeit. Es würden jedoch immer wieder Argumente kommen, die eine gemeinsame Beschaffung und Nutzung von Maschinen und Ressourcen erschweren oder verhindern.


Vor der Beschlussfassung ergeht noch die Anregung, dass der Haushaltsentwurf gegebenenfalls in der Klausur noch vertieft diskutiert und dann erst in der Sitzung im April beschlossen werden könnte. Der Kämmerer verweist auf die rechtliche Problematik, die sich aus Auftragsvergaben in der haushaltslosen Zeit eribt. Zudem stehe der Haushalt bereits jetzt zu großen Teilen und gravierende Änderungen würden sich nicht mehr abzeichnen. Die Verwaltung werde die einzelnen Bestandteile des Vermögenshaushalts im Vorfeld zur nächsten Sitzung frühzeitig zur Sitzungsvorbereitung bereitstellen, um eine möglichst fundierte Diskussion zu ermöglichen. Sollte sich im Rahmen der Vorbereitung oder der Beratung der Bedarf zu einer neuerlichen und breiteren Diskussion im Rahmen der Klausur ergeben, könne die Beschlussfassung des Haushalts immer noch auf die Sitzung im April vertagt werden. Ziel sollte jedoch die Beschlussfassung in der Sitzung im März sein.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat erteilt der Verwaltung (Kämmerei) den Auftrag, die vorgestellten Ansätze wie erläutert in die Endausfertigung des Haushalts zu übernehmen und die Haushaltssatzung mit Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie der Finanzplanung und dem Stellenplan bis zur nächsten Marktgemeinderatssitzung am 18.03.2024 fertig zu stellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat erteilt der Verwaltung (Kämmerei) den Auftrag, die vorgestellten Ansätze wie erläutert in die Endausfertigung des Haushalts zu übernehmen und die Haushaltssatzung mit Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie der Finanzplanung und dem Stellenplan bis zur nächsten Marktgemeinderatssitzung am 18.03.2024 fertig zu stellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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14. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 46. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2024 ö beschließend 14

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl informiert das Gremium über nachfolgende Punkte und Termine:

  • Erinnerung an die Tätigkeit der Gremiumsmitglieder im Wahlvorstand bei der Wahl zum Bürgermeister am 03.03.2024

  • Gemeinderatsklausur am 12. und 13.04.2024 im Witikohof (Bischofsreut Hauptstraße 24, 94145 Haidmühle)
    • Aktuelle Anmeldungen
      • 17 Marktgemeinderatsmitglieder (davon 3 ohne Übernachtung)
      • 3 Verwaltungsmitarbeiter
      • 4 Absagen
    • Themenvorschläge
      • Bebauungsplanung Lindenäcker, Konzeptüberarbeitung
      • Bebauungsplanung „GE Mairau“ Fortführung; Konzeption, mögliche Standortsicherungen und Gewerbeansiedlungen
      • Antrag Klimaschule
      • Heimattage 2025
      • Konzeption und Entwicklung Bad Lämmersdorf
      • evtl. Agri-PV Anlagen
      • evtl. Finanzplanung

  • 13.03.2024: Bauausschusssitzung (18 Uhr) mit anschließender Starkbierprobe gemeinsam mit Bauhof und Verwaltung im Gasthaus Lanz (19 Uhr)

  • 18.03.2024: Nächste Sitzung des Marktgemeinderates

Datenstand vom 22.02.2024 12:35 Uhr