Datum: 18.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Untergriesbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 20:54 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift zur 46. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach
2 Wiederbestellung des ersten Bürgermeisters Hermann Duschl zum Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen für den Standesamtsbezirk Untergriesbach
3 Antrag auf Großflächenwerbung für das Volksfest 2024 mit Gautrachtenfest
4 Gemeindliche Bauleitplanung - Vorstellung finalen Planung "WA Sonnenweg" zur wiederholten Vorlage an die Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit
5 Beratung und Beschlussfassung für Behandlung von Besonderheiten im Rahmen der Wasserversorgung; Brauchwassernutzung aus Zisternen und Eigenversorgungen
6 Beratung und Beschlussfassung zum Betrieb des Freibades Lämmersdorf in der Saison 2024
7 Haushalt des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2024 - Vorstellung, Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Gesamthaushalt sowie den Bestandteilen der Haushaltssatzung auf Grundlage der übersandten Vorberichte und der Vorberatung
8 Bekanntgaben

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1. Genehmigung der Niederschrift zur 46. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl verweist darauf, dass die Niederschrift zur 46. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach im Vorfeld zur heutigen Sitzung in der Verwaltung aufgelegt bzw. am Sitzungstag im Sitzungssaal zur Einsicht bereitgestellt worden ist. Die Niederschrift zum öffentlichen Sitzungsteil sei zudem im Ratsinformationssystem eingestellt. Der Bürgermeister fragt das Gremium, ob es Anmerkungen oder Einwendungen zur Niederschrift gibt.

Dies ist nicht der Fall.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 46. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 46. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Wiederbestellung des ersten Bürgermeisters Hermann Duschl zum Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen für den Standesamtsbezirk Untergriesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister Manfred Falkner erklärt, dass Bürgermeister Hermann Duschl bekanntermaßen bei der Bürgermeisterwahl am 03.03.2024 mit Wirkung zum 05.04.2024 durch Wiederwahl erneut zum ersten Bürgermeister des Marktes Untergriesbach gewählt worden ist. Gemäß § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) sei aufgrund dieser Wiederwahl die Bestellung des ersten Bürgermeisters Hermann Duschl zum Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen für den Standesamtsbezirk Untergriesbach zu erneuern.

Hierfür sei ein förmlicher Beschluss des Gremiums notwendig.

Nach der einstimmigen Beschlussfassung überreicht zweiter Bürgermeister Manfred Falkner dem Bürgermeister die Wiederbestellungsurkunde.

Beschlussvorschlag

Der erste Bürgermeister des Marktes Untergriesbach Hermann Duschl wird mit Wirkung zum 05.04.2024 aufgrund seiner Wiederwahl erneut zum Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen für den Standesamtsbezirk Untergriesbach bestellt. Die Bestellung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf.

Beschluss

Der erste Bürgermeister des Marktes Untergriesbach Hermann Duschl wird mit Wirkung zum 05.04.2024 aufgrund seiner Wiederwahl erneut zum Standesbeamten zur Vornahme von Eheschließungen für den Standesamtsbezirk Untergriesbach bestellt. Die Bestellung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Duschl nimmt wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

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3. Antrag auf Großflächenwerbung für das Volksfest 2024 mit Gautrachtenfest

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass die Immergrün Lämmersdorf GbR, Ringstraße 20, 94107 Untergriesbach, vertreten durch Herrn Bruno Schurm und Herrn Matthias Rauecker, Antrag auf Errichtung von 4 Werbetafeln anlässlich des Volksfest 2024 mit Gautrachtenfest vom 11. bis 17. Juli 2024, für die Dauer von 2 Monaten vor dem Volksfesttermin stellt.

Laut Angaben des Antragstellers entspricht die Größe der Werbetafeln etwa der Größe eines Bauzaunfelds (Höhe ca. 2,50 m, Breite ca. 3,50 m). Mittels Beispielfoto wird per Leinwandprojektion erläutert, dass großflächige Fotos mit Hinweis auf das Volksfest geplant sind. Alternativ könnte sich der Antragsteller auch eine einfachere Werbetafel oder auch Bauzaunbanner vorstellen, falls der Bau der großen Holzrahmen zu aufwendig wird.

Von Seiten der Verwaltung ist die Polizeidienststelle Hauzenberg (Sachbereich Einsatz & Verkehr) sowie die untere Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Passau um Stellungnahme gebeten worden.

Stellungnahme PI Hauzenberg:

Seitens der PI Hauzenberg bestehen keine Einwände gegen die Aufstellung der geplanten Werbetafeln.

Die Standorte befinden sich innerhalb geschlossener Ortschaften und erzielen durch den Aufstellungsort auch keine Auswirkung auf den außerörtlichen Straßenverkehr. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet 50 km/h nicht, weshalb die kritischen Abstände nach der RPS nicht zur Anwendung kommen. Ferner wird davon ausgegangen, dass durch die Aufstellung die Sichtdreiecke an Kreuzungen und Einmündungen nicht eingeschränkt werden.

Stellungnahme Straßenverkehrsbehörde:

Seitens der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes ergeht für die Aufstellung der geplanten Werbetafeln Zustimmung. Zeitlich wird die Zustimmung für die zwei Monate vor dem Volksfest begrenzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass eventuell eine Genehmigung nach dem Baurecht und des Straßenbaulastträgers erforderlich ist.

Baurecht: Soweit mir bekannt ist greift hier die Freistellung, sofern 3 Monate zur Aufstellung nicht überschritten werden.

Straßenbaulastträger: Hier muss abgeklärt werden, ob ein Gestattungsvertrag notwendig ist.
Bitte in beiden Fällen die Fachstellen noch anhören bzw. abklären.

Ansonsten schließen wir uns der Stellungnahme der Polizei an.


Gemäß Werbe- und Plakatierungsverordnung des Marktes Untergriesbach ist das Anbringen/Aufstellen von Werbeanschlägen grundsätzlich nur für die Dauer von maximal 4 Wochen unmittelbar vor dem Termin des beworbenen Ereignisses erlaubt (§ 4 der Verordnung). 

Gemäß § 6 Abs. 4 dieser Verordnung kann der Markt aber in besonderen Fällen, insbesondere anlässlich ganz besonderer Ereignisse, im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen von den Beschränkungen des § 4 gestatten. Daher ist über den Antrag der Immergrün Lämmersdorf GbR im Gremium zu beraten und zu beschließen.

Aus Sicht der Verwaltung wäre aufgrund der Ausrichtung des überregionalen Gautrachtenfests in Verbindung mit dem Untergriesbacher Volksfest die Voraussetzung des „ganz besonderen Ereignisses“ gegeben. Insbesondere die überregionale Bedeutung hebt das Fest von örtlichen Veranstaltungen ab und dies sollte auch beworben werden können. 

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Antrag der Immergrün Lämmersdorf GbR, vertreten durch Herrn Bruno Schurm und Herrn Matthias Rauecker, auf Errichtung von 4 Werbetafeln in der gewünschten Gestaltungsform anlässlich des Volksfest 2024 mit Gautrachtenfest für den Zeitraum von 2 Monaten vor dem Volksfest 2024 mit Gautrachtenfest vom 11. bis 17. Juli 2024 das gemeindliche Einvernehmen und die erforderliche Ausnahme von § 4 Werbe- und Plakatierungsverordnung des Marktes Untergriesbach . 

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Antrag der Immergrün Lämmersdorf GbR, vertreten durch Herrn Bruno Schurm und Herrn Matthias Rauecker, auf Errichtung von 4 Werbetafeln in der gewünschten Gestaltungsform anlässlich des Volksfest 2024 mit Gautrachtenfest für den Zeitraum von 2 Monaten vor dem Volksfest 2024 mit Gautrachtenfest vom 11. bis 17. Juli 2024 das gemeindliche Einvernehmen und die erforderliche Ausnahme von § 4 Werbe- und Plakatierungsverordnung des Marktes Untergriesbach . 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Gemeindliche Bauleitplanung - Vorstellung finalen Planung "WA Sonnenweg" zur wiederholten Vorlage an die Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass in verschiedenen Gesprächen mit Planer und Fachstellen die im Rahmen der letzten Beteiligung aufgeworfenen Fragen durch die Verwaltung besprochen worden seien.

Zwischenzeitlich seien die Stellungnahmen der Fachstellen und der Fachplaner eingegangen und die Planung ist diesbezüglich angepasst worden. Im Rahmen der Sitzung wird die Planung nochmals vorgestellt und die aufgeworfenen Fragen sowie die zugehörigen Stellungnahmen und Lösungsvorschläge werden erläutert.

Konkret wird insbesondere auf folgende Punkte eingegangen:

  • Wasserrechtliche Erlaubnis Voraussetzung für Satzungsbeschluss

Diese Vorgabe ist bekannt und wird eingehalten. Die Unterlagen zum Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis liegen beim Landratsamt Passau zur Prüfung und Genehmigung. Die beiden SO-Bereiche Hotel und Chaletbereich sind hier nicht beinhaltet, da diese Bereiche die Oberflächenentwässerung dezentral nachweisen. Diese Nachweise sind im Rahmen der Baugenehmigung zu beantragen.

  • Problematik der festgesetzten offenen Bauweise im Bereich SO 2 (Chaletbereich)

Aufgrund des geplanten Anbaus eines Erdhauses im Chaletbereich an das Tiefgaragengebäude wird die maximal zulässige Länge für einen Brandabschnitt überschritten. Dieser Problematik kann entweder mit einer Auftrennung der Bebauung oder mit der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise für diesen Bereich begegnet werden. Der Architekt wird dies in der Planung berücksichtigen.

  • Ergebnisse der Prüfung zu den Einwendungen hinsichtlich einzelner Punkte aus dem Schalltechnischen Gutachten sowie dem Immissionsgutachten Luftreinhaltung

    • Schalltechnisches Gutachten
      • Bewertung des Gebietstyps einzelner Immissionsorte
      • Betrachtung der Tiefgarage im WA 3 (am Sonnenhof) sowie der Tiefgarage im SO 2 (Chaletbereich)
      • Aussagen zum Gutachten im Umweltbericht
      • Schallschutzwand und Zulässigkeit der Öffnungen zur Einfahrt zum Parkplatz bzw. zu einem späteren Parkdeck; Notwendigkeit eines (selbstschließenden) Tores nicht gegeben
      • Festlegung der Zeiten des Betriebs des Heizhauses und der Belieferung und Beschickung der Anlage
      • Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen im WA-Bereich auf Kosten der Eigentümer der dortigen Grundstücke

 
    • Gutachten Luftreinhaltung
      • Rechtmäßigkeit der Formulierung nachprüfbarer Festsetzungen, die sich aus dem Gutachten ergeben
      • Aussagen zum Gutachten im Umweltbericht 
      • Schornsteinhöhe und Anzahl der im Gutachten erwähnten Schornsteine
      • Grundlage des Gutachtens sollen nicht theoretisch festgelegte Grenzwerte, sondern tatsächliche Messwerte bilden, da diese ja vorhanden seien

  • Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zur Ermittlung der Ausgleichsfläche und zu deren Gestaltung

Die Bezugsgrößen für die Ermittlung der Ausgleichsflächen sind in einem persönlichen Gespräch zwischen Markt, Landratsamt Passau und dem Planer geklärt worden. Zudem ist hier die Gestaltung der Ausgleichsflächen als Mischung aus hochstämmigen Obstbaumgruppen, Bereichen mit heimischen Sträuchern und naturnahen Blühflächen vereinbart worden. Durch diese Regelung können die Interessen der Betreiber der Hotelanlage und des Naturschutzes sehr gut in Einklang gebracht werden.  


Die Ergebnisse der fachlichen Bewertungen zu den einzelnen Fragestellungen werden in der Sitzung dargestellt und dem Gremium auch im Vorfeld der Sitzung zur Vorbereitung bereitgestellt. 

Nach Vorstellung der sich ergebenden Planung wird eine nochmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen und auch die betroffenen Anlieger erhalten nochmals die Gelegenheit die Planung einzusehen. Ein Erläuterungstermin ist für den 05.04.2024 vorgesehen, um im Anschluss die Basis für die Beschlussfassung zur Satzung zu erhalten.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die aufgrund der Beschlussfassung vom 22.01.2024 und der Stellungnahmen der Fachbüros und Fachplaner angepasste Planung zum Bebauungsplan Untergriesbach Sonnenweg zur Kenntnis, billigt diese und stimmt einer erneuten Beteiligung der betroffenen Fachstellen und Öffentlichkeit gemäß § 4a BauGB zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die aufgrund der Beschlussfassung vom 22.01.2024 und der Stellungnahmen der Fachbüros und Fachplaner angepasste Planung zum Bebauungsplan Untergriesbach Sonnenweg zur Kenntnis, billigt diese und stimmt einer erneuten Beteiligung der betroffenen Fachstellen und Öffentlichkeit gemäß § 4a BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Beratung und Beschlussfassung für Behandlung von Besonderheiten im Rahmen der Wasserversorgung; Brauchwassernutzung aus Zisternen und Eigenversorgungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung wird dargestellt, dass der Marktgemeinderat Untergriesbach im Jahr 2019 nachfolgenden Beschluss zum Umgang mit Brauchwassernutzung und die damit verbundene Abrechnung der Kanalgebühren gefasst:

Der Markt Untergriesbach beschließt mit dem Ziel einer Senkung des Trinkwasserverbrauchs nachfolgende Regelungen zum Erlass der Abwassergebühr für Gartenwasser:

  • Die Befüllung von Pools, Schwimmteichen oder ähnlichen Einrichtungen wird bei den Abwassergebühren grundsätzlich nicht mehr in Abzug gebracht.
  • Die maximale Abzugsmenge für allgemeine Gartenbewässerung wird auf 20 m³ pro Jahr und Gartenwasserzähler begrenzt.
  • In Ausnahmefällen entscheidet der Markt Untergriesbach über die Abzugsmenge. Dies gilt insbesondere bei nachgewiesener Versorgung von landwirtschaftlichen Nutztieren in Stallungen, bei der Bewässerung von Biotopen, soweit deren Nutzen für die Natur begründet ist oder auch bei nachgewiesenen Wasserrohrbrüchen.

Eine gesonderte Berechnung von Abwassergebühren für Brauchwassernutzung in Gebäuden erfolgt auch künftig nicht, sofern das Brauchwasser über ein getrenntes System, das den Regeln der Technik entspricht, eingespeist wird. Der ordnungsgemäße Betrieb dieser Brauchwassersysteme ist durch den Markt Untergriesbach zu bestätigen. Diese Regelung dient der Senkung des Trinkwasserverbrauchs und ersetzt Förderungen zum Einbau derartiger Systeme, die durch den Markt Untergriesbach nicht gewährt werden.

Mit diesem Beschluss sollte ausdrücklich das Ziel der Verbrauchsreduzierung von Trinkwasser gefördert werden, indem für eine Brauchwassernutzung aus diesen Zisternen auf die Erhebung von Abwassergebühren verzichtet wird. Leider hat sich in der jüngeren Vergangenheit häufig gezeigt, dass diese Praxis zu Unklarheiten in der Abrechnung führt und zum Teil durch einzelne Anschlussnehmer auch nicht nur auf eine zulässige Brauchwassernutzung angewandt wird. Dies führt im Ergebnis dazu, dass dem Markt Untergriesbach Einleitungsgebühren in das gemeindliche Abwasserbeseitigungsnetz entgehen.

Auch Wasser aus ehemals zur Trinkwasserversorgung genutzten eigenen Quellen und Brunnen wird zum Teil zur (Brauchwasser-)Versorgung genutzt. In der Folge wird eine erhebliche Unterschreitung der zu erwartenden Frischwassermenge festgestellt (Wasserzähler) und somit eine nicht erfasste Einleitungsmenge in den Kanal. Diese zu erwartende Frischmenge wird beim Markt auf der Grundlage von statistischen Werten aus dem Bundesgebiet mit 36 m³ pro Person und Jahr angesetzt.

Seitens des Marktgemeinderates soll nun klargestellt werden, dass die Befreiung von Einleitungsgebühren hinsichtlich der Brauchwassermenge ausschließlich auf die Nutzung extra dafür errichteter Zisternen beschränkt sein soll. Dies wird damit begründet, dass der Markt keine Förderungen für den Einbau derartiger gewährt, sondern dies mit dem Verzicht auf diesen Teil der Abwassergebühr honoriert. Da für ehemalige Trinkwasserbrunnen und –quellen keine Investition notwendig war und zudem die Menge der Nutzung nicht festgestellt werden kann, sollen diese ausdrücklich nicht von der Befreiung von den Kanalgebühren erfasst sein.

Dem Gremium wird in diesem Zusammenhang erläutert, dass aufgrund statistischer Werte von einem jährlichen Wasserverbrauch pro Person zwischen 36 m² und 50 m³ auszugehen sei. Beim Markt Untergriesbach wird nach Darstellung der Verwaltung der Satz von 36 m³ für die Verbrauchsprüfung angesetzt, um bereits berufliche Abwesenheiten und damit verbundene Verbräuche an der Arbeitsstelle zu berücksichtigen. 

Grundsätzlich lasse sich bei Anwesen, die ihr Wasser ausschließlich aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung beziehen auf Basis der Werte des Verbrauchszählers genau feststellen, wie viel Wasser verbraucht und im Ergebnis in die Kanalisation eingeleitet wird. Hier ist auch eine exakte Abrechnung möglich.

Sobald jedoch eine Brauchwassernutzung aus einer Zisterne, einer eigenen Quelle oder einem Brunnen erfolgt, sei die exakte Einleitungsmenge für die Verwaltung nicht mehr feststellbar. In diesen Fällen erfolge eine Prüfung der Verbrauchsmenge in Anlehnung an den statistischen Personentarif. Das bedeute, dass alle Haushalte, die einen geringeren Verbrauch als die statistische Untergrenze von 36 m² pro Person und Jahr aufweisen, geprüft werden. Grundsätzlich könne ein sparsamer Umgang mit Wasser auch einen Minderverbrauch begründen, welcher im Einzelfall auch nachvollziehbar ist. Teilweise sei ein auffälliger Minderverbrauch auch dadurch begründet, dass im Haushalt lebende Personen nur zeitweise da sind (z.B. Studium auswärts, Montage, etc.). Auch diese Sonderfälle werden berücksichtigt.

Es werde jedoch immer wieder festgestellt, dass in einigen Haushalten der Verbrauch an Frischwasser deutlich unter dem statistischen Wert liege. Hier seien Verbräuche von 5 m³ und weniger pro Person und Jahr festzustellen. In diesen Fällen erfolge eine Umstellung auf die Abrechnung der Abwassergebühren auf Personentarif (pauschale Abrechnung von 36 m³ Abwasser pro Person und Jahr) sowie die Anhörung der Grundstückseigentümer zum auffällig geringen Frischwasserbezug. In vielen Fällen sei hier festzustellen, dass eigene Wasserreserven (aus Quellen, Brunnen oder Zisternen) entgegen des Anschluss- und Benutzungszwangs über eine zulässige Brauchwassernutzung hinaus genutzt werden. Dies sei aus hygienischen Gründen und aufgrund der Satzungsvorgaben des Marktes nicht zulässig.

Um hinsichtlich des Beschlusses aus dem Jahr 2019 eine konkrete Regelung zu schaffen, solle die Freistellung einer Brauchwassernutzung ausschließlich auf extra zu diesem Zweck errichtete Zisternen in einem angemessenen Umfang erfolgen.

Aus dem Gremium wird auch noch vorgeschlagen, eine Ausweitung der Regelung auf Brunnen zu gewähren, in die auch zum Zweck des Trinkwassersparens investiert worden sei. Dieser Vorschlag findet zunächst keine breite Zustimmung im Gremium.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach beschließt ergänzend zum weiterhin geltenden Beschluss aus dem Jahr 2019 dass die Befreiung von Einleitungsgebühren hinsichtlich der Brauchwassermenge ausschließlich auf die Nutzung extra dafür errichteter Zisternen beschränkt wird. Dies wird damit begründet, dass der Markt keine Förderungen für den Einbau derartiger gewährt, sondern dies mit dem Verzicht auf diesen Teil der Abwassergebühr honoriert. Da für ehemalige Trinkwasserbrunnen und –quellen keine Investition notwendig war und zudem die Menge der Nutzung nicht festgestellt werden kann, sind diese ausdrücklich nicht von der Befreiung von den Kanalgebühren für eine Brauchwassernutzung erfasst.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach beschließt ergänzend zum weiterhin geltenden Beschluss aus dem Jahr 2019 dass die Befreiung von Einleitungsgebühren hinsichtlich der Brauchwassermenge ausschließlich auf die Nutzung extra dafür errichteter Zisternen beschränkt wird. Dies wird damit begründet, dass der Markt keine Förderungen für den Einbau derartiger gewährt, sondern dies mit dem Verzicht auf diesen Teil der Abwassergebühr honoriert. Da für ehemalige Trinkwasserbrunnen und –quellen keine Investition notwendig war und zudem die Menge der Nutzung nicht festgestellt werden kann, sind diese ausdrücklich nicht von der Befreiung von den Kanalgebühren für eine Brauchwassernutzung erfasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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6. Beratung und Beschlussfassung zum Betrieb des Freibades Lämmersdorf in der Saison 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung wird dargestellt, dass für den Betrieb des Freibades Lämmersdorf die Planungen zur neuen Saison laufen. In dieser Woche werde ein Treffen zur Vorbereitung des Kioskbetriebs und der Badesaison stattfinden. Nachdem für den Betrieb des Kiosks seitens der letztjährigen Pächterin Frau Barth im Jahr 2023 eine gaststättenrechtliche Erlaubnis eingeholt worden sei, soll eine weitere Pachtsaison ermöglicht werden. Die Pächterin habe erklärt, dass der Betrieb und die Öffnungszeiten ausgeweitet und verbessert werden sollen. Dies soll bei einer Abschlussbesprechung vereinbart und auch in den neuen Pachtvertrag aufgenommen werden.

Seitens des Bauhofes werden nach Bericht des Bürgermeisters derzeit die Vorbereitungen für den Betrieb in Angriff genommen. Im Zuge dieser Vorbereitungen werden auch zwei Liegeflächen aus Holz installiert, um das Bad nach und nach aufzuwerten.

Hinsichtlich der Eintrittsregelung sei durch den Marktgemeinderat ein Beschluss zu fassen, ob auch in der Saison 2024 auf die Erhebung von Eintrittsgebühren verzichtet werden soll. Die Regelung des Jahres 2023 mit dem Verzicht auf das Kassieren von Eintrittsgebühren habe dazu geführt, dass erhebliche Einsparungen im Bereich der Personalkosten zu verzeichnen waren. Zudem habe sich der Verwaltungsaufwand für das Bad im Rathaus wesentlich reduziert. Aus diesem Grund und aufgrund der positiven Resonanz aus der Bevölkerung wird auch für das Jahr 2024 vorgeschlagen auf die Erhebung von Gebühren zu verzichten. Auf Anregung von vielen Besucherinnen und Besuchern aus dem letzten Jahr soll eine Spendenkasse aufgestellt werden, in die die Besucher freiwillig einwerfen können, um das Bad zu unterstützen. Die Einnahmen aus diesen Spenden sollen nicht für den laufenden Betrieb, sondern zweckgebunden für konkrete Verbesserungen im Bad verwendet werden.

Aus dem Gremium wird der Verzicht auf die Erhebung von Nutzungsgebühren auch für das Jahr 2024 und die Planungen für die Saison befürwortet. In drei Wortmeldungen wird jedoch die Sinnhaftigkeit des Aufstellens einer Spendenbox infrage gestellt und zudem ein zusätzlicher Aufwand in der Verwaltung befürchtet.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Aufgrund der verzeichneten Personalkosteneinsparungen für Kassenpersonal, der Reduzierung des Verwaltungsaufwands und aufgrund der positiven Resonanz aus der Bevölkerung wird auch für das Jahr 2024 auf die Erhebung von Nutzungsgebühren für das Freibad Lämmersdorf verzichtet. 


Beschluss 2:

Auf Anregung von vielen Besucherinnen und Besuchern aus dem letzten Jahr soll eine Spendenkasse aufgestellt werden, in die die Besucher freiwillig einwerfen können, um das Bad zu unterstützen. Die Einnahmen aus diesen Spenden sollen nicht für den laufenden Betrieb, sondern zweckgebunden für konkrete Verbesserungen im Bad verwendet werden.

Beschluss 1

Aufgrund der verzeichneten Personalkosteneinsparungen für Kassenpersonal, der Reduzierung des Verwaltungsaufwands und aufgrund der positiven Resonanz aus der Bevölkerung wird auch für das Jahr 2024 auf die Erhebung von Nutzungsgebühren für das Freibad Lämmersdorf verzichtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Auf Anregung von vielen Besucherinnen und Besuchern aus dem letzten Jahr soll eine Spendenkasse aufgestellt werden, in die die Besucher freiwillig einwerfen können, um das Bad zu unterstützen. Die Einnahmen aus diesen Spenden sollen nicht für den laufenden Betrieb, sondern zweckgebunden für konkrete Verbesserungen im Bad verwendet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Christian Grünberger nimmt aufgrund eines beruflichen Einsatzes nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

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7. Haushalt des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2024 - Vorstellung, Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Gesamthaushalt sowie den Bestandteilen der Haushaltssatzung auf Grundlage der übersandten Vorberichte und der Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Kämmerer Tobias Hegedüsch erläutert nach Einführung des Bürgermeisters, dass auf der Grundlage der Vorberatungen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sowie zu den Finanzplanungen für die Jahre 2025 bis 2027 die Haushaltssatzung mit den zugehörigen weiteren Bestandteilen und Anlagen beschlossen werden sollen.

Seitens der Verwaltung sei am 11.03.2024 eine Vorbesprechung des Haushaltsplanes mit dem Landratsamt Passau als Genehmigungsbehörde erfolgt, in dem mit der Rechtsaufsicht alle wesentlichen Teile und insbesondere die Kreditaufnahme und Finanzplanung mit Schuldenentwicklung und Tilgungsplan erläutert worden sind. Im Nachgang zu dieser Vorbesprechung seien diverse Unterlagen zum Haushalt 2024 an das Gremium zur Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt versandt worden. Im Wesentlichen sei durch das Landratsamt vor dem Hintergrund aller notwendigen Maßnahmen Zustimmung zum Haushalt 2024 signalisiert worden. Das Landratsamt Passau als Rechtsaufsichtsbehörde habe aber wie bereits in den Vorjahren darauf hingewiesen, dass die zukünftige Schuldenentwicklung ab dem Haushaltsjahr 2026 wie im Finanzplan dargestellt auch eingehalten werden müsse, um die Handlungsfähigkeit der Kommune weiterhin aufrecht zu erhalten. Die wesentlichen Vorgaben sind hier nach Darstellung des Kämmerers, dass keine bzw. nur eine sehr geringe Nettoneuverschuldung vorgenommen wird und zum anderen, dass Kreditaufnahmen im Haushaltsansatz nur für absolut unabweisbare und unaufschiebbare Investitionen geplant werden dürfen.

In der Verwaltung sei bereits darauf geachtet worden, dass alle Maßnahmen, die in Planung waren bzw. durch die Gremien besprochen wurden in den Haushaltsplan aufgenommen und in eine zeitlich und finanziell machbare Reihenfolge gebracht worden sind.

Kämmerer Hegedüsch stellt alle investiven Maßnahmen des Vermögenshaushaltes sowie im Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 vor, erläutert die wesentlichen Positionen an der jeweiligen Stelle und stellt zudem die wichtigsten Einnahmen- und Ausgabenpositionen im Verwaltungshaushalt dar.

In der abschließenden Bemerkung stellt Bürgermeister Duschl ausdrücklich heraus, dass die Aufbereitung der Zahlen sowie die Darstellung der Finanz- und Schuldenentwicklung durch Kämmerer Tobias Hegedüsch in mittlerweile gewohnter Weise gut, transparent und ausführlich erfolgt sei. Die aktuelle Entwicklung sei abzusehen gewesen, da in den vergangenen Jahren mehr als überdurchschnittliche Investitionen getätigt worden seien. Auch die kommenden Investitionen in die Schulturnhalle und die Mischwasserbehandlungen seien notwendig. Angesichts der immer mehr absehbaren hohen Belastung wird darauf verwiesen, dass in den kommenden Jahren noch mehr auf Haushaltsdisziplin geachtet werden müsse. Die Mittel der Umsetzungskontrolle im November sowie das Ziel, dass der Haushalt wenn möglich spätestens im März/April beschlossen werden solle, sollen zur Haushaltskonsolidierung beitragen und vermeiden, dass durch Vorab-Beschlüsse bereits im Vorfeld zur Beratung wieder alle Projekte festgelegt seien. Basis derartiger Beschlüsse müsse aber auch die Finanzplanung sein, die zum jetzigen Zeitpunkt ernst zu nehmen sei, aber auch keine bindende Vorgabe darstellt, dass Maßnahmen auch genauso und in der geplanten Reihenfolge durchgeführt werden müssen.

Die wichtigen Projekte seien trotz der engen Finanzvorgaben vorgesehen und es werde weiterhin versucht in die Entwicklung des Marktes zu investieren. Das Gremium stellt in der Beratung aber auch nochmals heraus, dass die Investitionen der letzten Jahre enorm wichtig gewesen seien und dass man in sehr vielen Bereichen die Gemeinde für die kommenden Jahrzehnte neu aufgestellt habe.

Bezugnehmend auf einzelne Positionen des Haushaltsplanes und anstehende Projekte ergehen aus dem Gremium nachfolgende Beiträge und Nachfragen:

Es ergibt sich die Nachfrage, ob angesichts ursprünglich angenommener Kosten für eine Sanierung der Schulturnhalle von 3 Mio. bis 3,5 Mio. EUR und der jetzigen Schätzung von rund 6 Mio. EUR nicht möglicherweise ein Abriss und Neubau wirtschaftlicher wäre. Hierzu erklärt die Verwaltung, dass der Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Sanierung und Neubau eines geförderten Gebäudes grundsätzlich vor Beginn der Maßnahmen zu erfolgen habe. Dies sei auch vorliegend geprüft worden und angesichts der anzunehmenden Kosten für Abriss und Neubau habe die Sanierungslösung den Vorzug erhalten.

Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass in Schaibing der Wunsch nach einer Erweiterung oder Neubaulösung des Feuerwehrhaues bestehe. Dies sei weder im Haushalt noch in der Finanzplanung berücksichtigt. Der Bürgermeister erklärt in seiner Stellungnahme, dass zu diesem Thema ein Termin mit den zuständigen Vertretern der Feuerwehr und des möglicherweise beteiligten Schützenvereins vereinbart worden sei. Aktuell genieße jedoch die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeugs für Schaibing oberste Priorität. Bauliche Maßnahmen am Feuerwehrhaus oder eine Neubaulösung könne erst im Anschluss in Angriff genommen werden. Parallel verfolge man aber auch den Gedanken eines Baus durch einen privaten Investor mit einer langfristigen Mietlösung. Hierzu seien schon erste Abstimmung zur Inanspruchnahme von Fördermitteln erfolgt.

Hinsichtlich des Konzepts zur Nutzung des ehemaligen Gasthauses Moser als Regionalvermarkterladen oder einer anderen öffentlichen Nutzung erklärt Bürgermeister Duschl, dass hier in Zusammenarbeit mit Vertretern aus dem Gremium in den kommenden Tagen Ideen weiterentwickelt werden sollen, die dann auch in der Klausur beraten und konkretisiert werden könnten. Ein möglicher Ansatz wäre die Einrichtung einer kooperativen Direktvermarktung über Automaten ähnlich des „Kleeberger Kistl“ in Ruhstorf an der Rott. Dies wäre auf Basis eines „Franchise-Systems“ mit relativ geringen Kosten denkbar.

Der Bürgermeister weist zum Abschluss noch darauf hin, dass auf Basis der Entwicklungen jüngster Fachstellenbesprechungen davon auszugehen sei, dass die Ortschaft Rampersdorf an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden muss. Die entsprechenden Mittel seien bereits im Haushaltsentwurf vorgesehen.

Die Ansätze der Grundsteuereinnahmen basieren gemäß der Darstellung des Bürgermeisters auf dem alten System. Die Befassung mit der Neugestaltung müsse durch den Gemeinderat in den kommenden Monaten erfolgen und gilt dann ab dem Jahr 2025.

Nachdem im Anschluss an diese Beratungspunkte keine weiteren Nachfragen ergehen, stellt Kämmerer Hegedüsch die nachfolgenden Beschlussvorschläge zur Abstimmung vor. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Markt Untergriesbach beschließt nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024:



Beschluss 2:

Der Markt Untergriesbach beschließt nachfolgende Finanzplanung:

Beschluss 1

Der Markt Untergriesbach beschließt nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Markt Untergriesbach beschließt nachfolgende Finanzplanung:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Christian Grünberger nimmt aufgrund eines beruflichen Einsatzes nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 47. Sitzung des Marktgemeinderates 18.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt


  • Nächste Sitzung: 15.04.2024 oder klausurbedingt 22.04.2024 
mit Vorstellung Planungskonzeption, Finanzierungsplan/-bestätigung und Durchführungsvertrag Hotel und Bad Gottsdorf durch Projektträger und Herrn Mattstedt

Datenstand vom 22.03.2024 11:53 Uhr