Datum: 05.06.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Untergriesbach
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift zur 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Marktes Untergriesbach
2 Tektur-Antrag zum Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 703 und 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10)
3 Bauantrag auf Überdachung des bestehenden Fahrsilos mit einer Photovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 567, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Kinzesberg 7)
4 Bauantrag auf Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 960, Gemarkung Schaibing (Bauort: Marterlweg 1)
5 Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses ohne Keller auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 202, Gemarkung Schaibing
6 Anzeige einer Beseitigung eines alten Gebäudes (alter Stall) auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1858, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Endsfelden 7)
7 Bauantrag auf Teilabbruch, An- und Umbau, Erweiterung eines Wohngebäudes sowie Neubau Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2038, Oberötzdorf (Bauort: Kappelgarten 8)
8 Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis auf Restaurierung einer historischen Grabplatte im Friedhof in Gottsdorf auf der Fl.Nr. 58, Gemarkung Gottsdorf
9 Bekanntgaben

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1. Genehmigung der Niederschrift zur 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Marktes Untergriesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl verweist darauf, dass die Niederschrift zur achten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im Anschluss an die Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestanden und zudem im Vorfeld der heutigen Sitzung zur Einsicht aufgelegt worden ist. Bürgermeister Duschl fragt die anwesenden Ausschussmitglieder, ob zu den Niederschriften Einwendungen bestehen oder Ergänzungen aufgenommen werden sollen.

Dies ist nicht der Fall.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Marktes Untergriesbach in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Marktes Untergriesbach in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Tektur-Antrag zum Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 703 und 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mittels Planerläuterung wird dargestellt, dass die Martin-Veit-Stiftung, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt, vertreten durch Herrn Martin Veit, Röhrenwiesen 26, 94051 Hauzenberg, einen Antrag auf Tektur zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 703, 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10) stellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplan Röhrndl, Deckblatt 21, bedarf jedoch einer Befreiung nach §31 Abs. 2 BauGB.

Auszug aus der Erläuterung zum Bauantrag und zur Begründung der Befreiungen:

Folgende Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan sind erforderlich. Dabei werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar.

Diese sind:

  1. Wandhöhe
Diese beträgt in der Erst-Eingabeplanung sowie im Bebauungsplan-Deckblatt 12,25 m.
Laut Tektur Planung beträgt die Wandhöhe 12,705 m — also um 0,455 m höher

Begründung:
Aus statischen Gründen musste der Unterzug im Parkgeschoss größer gemacht werden einschl. der zusätzlich notwendigen Wärmedämmung auf insgesamt 22,5 cm.
Der Dachbereich musste um 25 cm erhöht werden wegen der höheren Überfahrt des Aufzugschachtes.

  1. Gebäude-Höhenlage
Das Gebäude wurde um 40 cm tiefer gesetzt, um eine Kompensation des Gebäudes zu erreichen.

Begründung:
Dadurch sind die Abstandsflächen auf der Nord-Ost-Seite gleichgeblieben, so dass die Aussicht des darüber liegenden Nachbarn (Flur-Nr. 703/39) gleichgeblieben ist.

TEKTURBESCHREIBUNG:

  1. Erst-Genehmigung:
Das Bauvorhaben wurde bereits am 23.05.2023 durch die Marktgemeinde Untergriesbach mit Aktenzeichen 2023-23 V 36 genehmigt.

  1. Änderung gegenüber genehmigter Eingabeplanung:
    • Gebäude wird um 40,5 cm tiefer gesetzt
    • Die Wandhöhe wird um 45,5 cm höher;
Ursache ist der höhere Unterzug im Parkgeschoss sowie die höhere Aufzugsüberfahrt

Die Höhenlage des Gebäudes wird für den darüberliegenden Nachbarn der Fl.Nr. 703/39 gleichbleibend.

Im Rahmen der Beratung wird festgestellt, dass durch die Änderung der First lediglich rund 5 cm höher liegen würde als dies im ursprünglichen Plan der Fall gewesen sei. Dies führe zu keiner nennenswerten Benachteiligung von Nachbarn oder anliegenden Flächen. Dadurch, dass die Gebäudesohle tiefer in das Gelände gelegt werde, erfolge der verträgliche Ausgleich für die notwendige Änderung der Gesamthöhe.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem TEKTUR Antrag der Martin-Veit-Stiftung, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt, vertr. d. Herrn Martin Veit, Röhrenwiesen 26, 94051 Hauzenberg, zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 703, 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10), sowie dem Befreiungsantrag gem. §31 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem TEKTUR Antrag der Martin-Veit-Stiftung, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt, vertr. d. Herrn Martin Veit, Röhrenwiesen 26, 94051 Hauzenberg, zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 703, 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10), sowie dem Befreiungsantrag gem. §31 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Überdachung des bestehenden Fahrsilos mit einer Photovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 567, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Kinzesberg 7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erklärt unter Verweis auf die vorgestellten Planunterlagen, dass Herr Alois und Frau Rosa Oberneder, Kinzesberg 10, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Überdachung des bestehenden Fahrsilos mit Photovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 567, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Kinzesberg 7) stellen.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Lageplandarstellung im baurechtlichen Außenbereich und sei daher im Marktgemeinderat zu beraten und zu befürworten. Da es sich um einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb handelt und die Baumaßnahme nach Darstellung in den Antragsunterlagen dem Betrieb dient, soll das Vorhaben gemäß den Vorschriften der landwirtschaftlichen Privilegierung (§ 35 Abs. 1 BauGB) behandelt werden. Unter der Voraussetzung, dass durch die Fachstellen die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird, stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung öffentliche Belange nicht entgegen.

Das anfallende Oberflächenwasser darf nach Vorgabe des Marktes nicht in die öffentliche Kanalisation geleitet, sondern muss an einer geeigneten Stelle auf dem Grundstück versickert werden.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteil dem Bauantrag von Herr Alois und Frau Rosa Oberneder, Kinzesberg 10, 94107 Untergriesbach auf Überdachung des bestehenden Fahrsilos mit Photovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 567, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Kinzesberg 7) das gemeindliche Einvernehmen.

Das anfallende Oberflächenwasser muss an einer geeigneten Stelle auf dem Grundstück versickert werden.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteil dem Bauantrag von Herr Alois und Frau Rosa Oberneder, Kinzesberg 10, 94107 Untergriesbach auf Überdachung des bestehenden Fahrsilos mit Photovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 567, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Kinzesberg 7) das gemeindliche Einvernehmen.

Das anfallende Oberflächenwasser muss an einer geeigneten Stelle auf dem Grundstück versickert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 960, Gemarkung Schaibing (Bauort: Marterlweg 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass aufgrund einer noch notwendigen Abstimmung mit Kreisbaumeister Baumgartner hinsichtlich der geplanten Dachform des Gebäudes eine Behandlung in der heutigen Sitzung auf Antrag der Bauwerber nicht erfolgen solle. In Kurzform wird der Sachverhalt erläutert und die Verwaltung stellt dar, dass ein Walmdach sowie ein Bau, der sich gemäß der Begründung des Architekten an den Stil einer „Stadtvilla“ anlehnt, für den Kernbereich des Dorfes Ziering nicht verträglich sei. Das Vorhaben in der aktuellen Planung widerspreche aus Sicht des Kreisbaumeisters und der Verwaltung des Marktes der städtebaulich sinnvollen Ortsentwicklung und dem Einfügungsgebot. Allein die Begründung, dass sich eine „Stadtvilla“ in den Ort einfüge stelle nach Ansicht der Verwaltung einen Widerspruch in sich dar. Zudem wird in der Begründung angeführt, dass in der unmittelbaren Umgebung bereits Walmdächer und ähnliche Baustile vorhanden seien. Hierzu wird seitens der Verwaltung angeführt, dass sich in der gesamten Ortschaft nur ein Gebäude mit einem Walmdach findet und dies am äußersten Ortsrand in nicht weithin einsehbarer Lage und ohne prägende Wirkung auf den Ort liege. Allein aufgrund des Vorhandenseins dieses Gebäudes könne nicht auf eine Zulässigkeit des beantragten Baustils im Dorfkern geschlossen werden. Das neue Gebäude wäre aufgrund des exponierten Standorts in der Ortsmitte sehr wohl prägend für die Umgebung und daher müsse sich das Gebäude auch an der gewachsenen Struktur und am prägenden Baustil orientieren.

Die Gremiumsmitglieder stimmen in der kurzen Beratung dieser Auffassung von Kreisbaumeister und Verwaltung zu.

Der Inhalt des Bauantrages wird kurz vorgestellt und die Pläne an der Leinwand gezeigt:

Herr Matthias und Frau Nadine Danner, Kapellenweg 34, 94107 Untergriesbach stellen einen Antrag auf Abbruch des best. Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 960, Gemarkung Schaibing, (Bauort: Marterlweg 1).

Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Ortsabrundungssatzung Ziering bedarf jedoch einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen zu Punkt 2 „Bauweise“.

Genau Bezeichnung der Art der Befreiung:

2. Vollgeschoss statt DG, Dachform als Walmdach und Teilfläche Flachdach anstatt Satteldach oder Krüppelwalmdach, Dachneigung 22° anstatt 28 - 35°.

Begründung für die beantrage Befreiung:

Der Bauherr wünscht vom Baustil des Neubaus eine Art "Stadtvilla". Da in der Umgebung bereits vereinzelt Häuser mit Walmdach, 2 Vollgeschossen und Dachziegel in Grautönen vorhanden sind fügt sich der Neubau gut in die Umgebung ein und das Ortsbild wird nicht negativ beeinflusst. Die bestehende Satzung ist von 1999 und die Zulässigkeit von nur 1 Vollgeschoss ist nicht mehr zeitgemäß. Das Walmdach weißt zu dem gem. Satzung zulässigen Krüppelwalmdach Ähnlichkeiten auf und ist daher vertretbar. Die Dachneigung wurde entsprechend der Dachform verringert um die Dachansicht möglichst kompakt zu halten. Die geringfügigen Flachdachflächen im Bereich des Erkers sind ebenfalls vertretbar da im Ort bereits Flachdachgaragen vorhanden sind welche vom Flächenanteil sogar größer sind. Des Weiteren wurde uns mitgeteilt, dass bereits eine Änderung der Satzung in Bearbeitung ist, welche Walmdächer und 2 Vollgeschosse zulassen.

Der Anschluss an den bestehen Mischwasserkanal und an die öffentliche Wasserversorgung erfolgt durch die bestehenden Anschlüsse. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Bauwerben die bestehenden Anschlüsse schließen und die neuen Anschlüsse bis zu den öffentlichen Anlagen auf eigene Kosten und nach Rücksprache mit dem Bauamt erstellen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag des Bürgermeisters auf Vertagung der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunkts auf einen Zeitpunkt nach Planabstimmung zwischen Bauwerbern und Kreisbaumeister zu.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag des Bürgermeisters auf Vertagung der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunkts auf einen Zeitpunkt nach Planabstimmung zwischen Bauwerbern und Kreisbaumeister zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses ohne Keller auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 202, Gemarkung Schaibing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass Herr Michael Schurm, Dorfstraße 39a, 94107 Untergriesbach eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses ohne Keller (nur EG und OG, Größe bebaute Fläche ca. 150 m² Wohnfläche, Satteldach), Garage oder Carport vor dem Haus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 202, Gemarkung Schaibing (Bauort: Nähe Rampersdorf-Bachweg 3) stellt.

Da das gesamte Grundstück als Biotop ausgewiesen ist, sei dem Vorbesitzer vom Landratsamt empfohlen worden, eine Bauvoranfrage zu stellen. Laut Kreisbaumeister Baumgartner wäre eine Bebauung noch vertretbar, wenn diese in einer dem Grundstück und der Umgebung angepassten Bauweise erfolgt, die sich auch in Gestaltung und Materialität an die umliegende Bebauung einfügt.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich unmittelbar im Anschluss an die bestehende Bebauung der Ortschaft Rampersdorf und ist daher vom Gremium zu beraten und zu befürworten.

Die Entwässerung erfolgt nach Darstellung der Verwaltung im Trennsystem. Die vorhandene private Wasserversorgung wird in diesem Ortsbereich komplett durch die öffentliche Wasserversorgung ersetzt, somit kann auch für das geplante Vorhaben ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung erfolgen. 

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt der Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses ohne Keller (nur EG und OG, Größe bebaute Fläche ca. 150 m² Wohnfläche, Satteldach), Garage oder Carport vor dem Haus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 202, Gemarkung Schaibing (Bauort: Nähe Rampersdorf-Bachweg 3), das gemeindliche Einvernehmen

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt der Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses ohne Keller (nur EG und OG, Größe bebaute Fläche ca. 150 m² Wohnfläche, Satteldach), Garage oder Carport vor dem Haus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 202, Gemarkung Schaibing (Bauort: Nähe Rampersdorf-Bachweg 3), das gemeindliche Einvernehmen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Anzeige einer Beseitigung eines alten Gebäudes (alter Stall) auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1858, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Endsfelden 7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl informiert die Gremiumsmitglieder, dass Herr Alwin Altenhofer, Endsfelden 7, 94107 Untergriesbach einen Abbruch eines Gebäudes (alter Stall) auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1858, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Endsfelden 7) anzeigt.

Der Abbruch wird im Rahmen der Anzeige wie folgt begründet:

Das Gebäude ist in einem sehr schlechten Zustand und droht einzubrechen. Deshalb muss/soll das komplette Gebäude abgerissen und im Anschluss ein neues Gebäude in Form eines Ersatzbaues erstellt werden.

In der Sachverhaltsdarstellung wird erläutert, dass das Bauamt des Landratsamtes Passau mitgeteilt habe, dass normalerweise bei einem Teilabbruch „nur“ ein Bestätigungsschreiben ergeht. In diesem Falle sei aber ein Bescheid für eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayBO zu erteilen, da das Abbruchgebäude unmittelbar an ein denkmalgeschütztes Gebäude angrenze. Das Landesamt für Denkmalschutz habe dem Abbruch bereits zugestimmt, aber da der Vorgang anfangs „nur“ als Abbruchanzeige geführt worden sei, ist der Markt Untergriesbach noch nicht beteiligt worden. Aus genannten Gründen werde der Markt Untergriesbach nun im Nachgang um Stellungnahme gebeten.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach stimmt dem Antrag auf Beseitigung auf Abbruch eines Gebäudes (alter Stall) und denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis nach Art. 6 BayBO von Herrn Alwin Altenhofer, Endsfelden 7, 94107 Untergriesbach auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1858, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Endsfelden 7) zu.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach stimmt dem Antrag auf Beseitigung auf Abbruch eines Gebäudes (alter Stall) und denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis nach Art. 6 BayBO von Herrn Alwin Altenhofer, Endsfelden 7, 94107 Untergriesbach auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1858, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Endsfelden 7) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bauantrag auf Teilabbruch, An- und Umbau, Erweiterung eines Wohngebäudes sowie Neubau Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2038, Oberötzdorf (Bauort: Kappelgarten 8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Darstellung der Planunterlagen wird erläutert, dass Herr Florian Freundorfer und Frau Anna Augustin, Kappelgarten 8, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Teilabbruch, An- und Umbau, Erweiterung eines Wohngebäudes sowie Neubau Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2038, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Kappelgarten 8) stellen.

Das Bauvorhaben sei im Vorfeld und im Rahmen der Bauberatung am 24.04.2024 mit dem Landratsamt Passau besprochen worden und Herr Kreisbaumeister Markus Baumgartner habe die Situation auch vor Ort mit den Antragstellern besprochen, um eine architektonisch und rechtlich gute Lösung für den An- und Umbau des bestehenden Wohnhauses zu finden und auch über einen möglichen Neubau einer Garage zu sprechen.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Plandarstellung im baurechtlichen Außenbereich und ist daher im Gremium zu beraten und zu befürworten. Die öffentliche Wasserversorgung ist vorhanden. Der Antragsteller ist verpflichtet, die Abwasserentsorgung über eine private Kleinkläranlage sowie die Oberflächenwasserentwässerung auf eigene Kosten zu übernehmen.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Florian Freundorfer und Frau Anna Augustin, Kappelgarten 8, 94107 Untergriesbach auf Teilabbruch, An- und Umbau, Erweiterung eines Wohngebäudes sowie Neubau Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2038, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Kappelgarten 8) das gemeindliche Einvernehmen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Florian Freundorfer und Frau Anna Augustin, Kappelgarten 8, 94107 Untergriesbach auf Teilabbruch, An- und Umbau, Erweiterung eines Wohngebäudes sowie Neubau Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2038, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Kappelgarten 8) das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis auf Restaurierung einer historischen Grabplatte im Friedhof in Gottsdorf auf der Fl.Nr. 58, Gemarkung Gottsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass Herr Georg Kronawitter, Flurweg 8a, 85617 Aßberg, einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz für die Restaurierung einer historischen Grabplatte im Friedhof in Gottsdorf auf der Fl.Nr. 58, Gemarkung Gottsdorf stellt. 

Die Grabplatte soll gereinigt, die Risse verklebt und mit einem hydraulischen Kalk-Restaurierungsmörtel gefüllt werden. Die Schrift der historischen Grabplatte soll zudem nachgearbeitet werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag von Herrn Georg Kronawitter, Flurweg 8a, 85617 Aßberg, auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz für die Restaurierung einer historischen Grabplatte im Friedhof in Gottsdorf auf der Fl.Nr. 58, Gemarkung Gottsdorf zu.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag von Herrn Georg Kronawitter, Flurweg 8a, 85617 Aßberg, auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz für die Restaurierung einer historischen Grabplatte im Friedhof in Gottsdorf auf der Fl.Nr. 58, Gemarkung Gottsdorf zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö 9

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl informiert das Gremium, dass am 17.06.2024 ein Termin mit der Regierung von Niederbayern bezüglich möglicher Förderungen im Rahmen der Städtebauförderung für die Projekte „Spindler-Haus“ und „Moser-Haus“ anberaumt sei.

Am Spindler-Haus sei aufgrund der zutage getretenen Sgraffito-Fassade eine umfangreichere Fassadensanierung notwendig, um den außergewöhnlichen historischen Wert des Gebäudes zu erhalten und sichtbar zu machen. Zudem müsse aufgrund der geplanten Nutzung als Gasthaus ein zusätzlicher Zugang für Lieferanten vom Marktplatz ausgebaut werden. Hierbei sei das bestehende Pflaster am Gehweg anzugleichen und eine Umbaumaßnahme im Bereich der bereits erfolgten Sanierung notwendig. Dies soll mit der Regierung abgestimmt werden und möglichst gute Förderbedungen sollen erreicht werden.

Für das Projekt Moser-Haus sei seitens des Marktgemeinderates in der Klausur die Idee einer Konzeption als 24-Stunden-Regionalvermarkterladen als gut bewertet worden. In dieser Richtung haben nach Bericht der Verwaltung zwischenzeitlich verschiedene Gespräche und Termine mit einem möglichen Betreiber und Herrn Brandl vom Konzeptbetreiber „Dorfladenbox“ stattgefunden. Grundsätzlich sei eine Zusammenarbeit und die Erweiterung des Regionalvermarkterladenkonzepts um ein Angebot Pizzakurse und Verkauf und Vertrieb von speziellen Zutaten und Zubehör zur Zubereitung neapolitanischer Pizzen möglich und das Ziel. Um auch hier die Fördermöglichkeiten zu klären und dem interessierten Betreiber bestmögliche Startbedingungen bieten zu können, wird das Projekt ebenfalls mit der Regierung von Niederbayern besprochen.

Datenstand vom 10.06.2024 14:23 Uhr