Datum: 17.06.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Untergriesbach
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift zur 49. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach
2 Generalsanierung Turnhalle GMS Untergriesbach - Planungsvorstellung durch den Architekten und Beschlussfassung zur Einrichtung einer Projektgruppe mit Vertretern aus dem Gremium sowie zur Aufgabendefinition für diese Projektgruppe
3 Bauantrag auf Nutzungsänderung an einem Mehrfamilienhaus mit Gastwirtschaft: Umbau der Gasträume zu einem Arbeiterwohnheim auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2615, Gem. Schaibing (Bauort: Hundsruck 18)
4 Tekturantrag auf An- und Umbau des bestehenden Rinderstalles in Glotzing auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 2805, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Glotzing 1)
5 Gemeindliche Abwasserbeseitigung - Beratung und Beschlussfassung zum Angebot auf Übernahme eines privat erstellten Kanals aus dem Ortsteil Steinbüchl nach Pfaffenreut in das öffentliche Netz
6 Gemeindliche Wasserversorgung - Anpassung der Wassergebühren ab dem 01.01.2025 - Änderung der BGS-WAS
7 Gemeindliche Wasserversorgung - Information zur Wasserversorgung Rampersdorf, Beratung und Beschlussfassung zum Anschluss an die zentrale Wasserversorgung sowie zum Antrag der bisherigen Wassergemeinschaft auf Brauchwassernutzung
8 Interkommunale Zusammenarbeit - Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung des Marktes Untergriesbach an einem Regionalwerks in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und den Landkreiskommunen
9 Gemeindliche Bauleitplanung - Antrag auf Zustimmung zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1500, Gemarkung Untergriesbach (Nahe Mairau)
10 Bauleitplanung der Nachbarkommunen – Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung des Marktes an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hauzenberg
11 Parksituation am P3 - Beratung und Beschlussfassung zu einer Regelung zur Vermeidung von Dauerparkern
12 Bekanntgaben

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1. Genehmigung der Niederschrift zur 49. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl verweist darauf, dass die Niederschrift zur 49. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach im Vorfeld zur heutigen Sitzung in der Verwaltung aufgelegt bzw. am Sitzungstag im Sitzungssaal zur Einsicht bereitgestellt worden ist. Die Niederschrift zum öffentlichen Sitzungsteil sei zudem im Ratsinformationssystem eingestellt. Der Bürgermeister fragt das Gremium, ob es Anmerkungen oder Einwendungen zur Niederschrift gibt.

Dies ist nicht der Fall.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 49. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 49. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglieder Dr. Christian Grünberger, Stefan Knollmüller, Wilfried Seibold und Christoph Weishäupl sind bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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2. Generalsanierung Turnhalle GMS Untergriesbach - Planungsvorstellung durch den Architekten und Beschlussfassung zur Einrichtung einer Projektgruppe mit Vertretern aus dem Gremium sowie zur Aufgabendefinition für diese Projektgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Nachgang zu den Beratungen aus der letzten Sitzung des Marktgemeinderates sowie zur Besichtigung und Beratung des Bau- und Umweltausschusses stellt Architekt Roland Schuster die Planungen zur Sanierung und zur Erweiterung der Turnhalle der Grund- und Mittelschule Untergriesbach vor und erläutert dem Gremium die Maßnahme.

Zur Vorbereitung auf die Sitzung sind die Auszüge aus den Niederschriften der beiden vorstehend genannten Sitzungen als gesonderte Dokumente im Ratsinformationssystem bereitgestellt worden. Ebenso sind die Eingabepläne zur Sitzungsvorbereitung einsehbar gewesen.

Konkret werden durch den Architekten die Grundrisse und Ansichten der geplanten Maßnahme erläutert. Die Sanierung umfasse die vollständige Erneuerung der Halle einschließlich aller Innenbauteile ab dem Schnittpunkt zwischen der bereits erfolgten Generalsanierung der Mittelschule und der bisher nicht sanierten Turnhalle im Übergangsgeschoß von der Schule zur Halle. Auf diesem Geschoß sollen sämtliche Gänge und Verkehrsflächen sowie die Umkleiden saniert werden. Es erfolge die Erneuerung der Bodenbeläge und soweit notwendig auch des Estrichs. Zudem sollen die Umkleiden und Duschbereiche so umgebaut werden, dass vier getrennt voneinander funktionierende Einheiten entstehen und eine Trennung in einen „Straßenschuh-“ und einen „Turnschuhbereich“ erfolgt. Die beiden Lehrerumkleiden erhalten gemäß der Planung ebenfalls jeweils eine eigene Dusche.

Von der Umkleideebene zur Hallenebene wird gemäß den Erläuterungen des Architekten ein Plattformlift zur Herstellung der Barrierefreiheit eingebaut. Die Treppe und der Zugangsbereich zur Halle sollen ebenfalls saniert werden. Auf der Ebene der Turnhalle wird entsprechend der Planungen zusätzlich zum Erste-Hilfe-Raum ein barrierefreies WC eingebaut, um den Anforderungen an eine moderne Sportstätte zu genügen und den Lehrkräften die Ausübung der Aufsichtspflicht zu erleichtern. Die Sanierung der Geräteräume beider Hallenteile werde ebenfalls Teil der Maßnahme. Die Lüftungsanlage ist nach Darstellung des Architekten bereits im Zuge der geförderten Maßnahmen für den gesamten Schulkomplex während der Pandemie erfolgt.

In der Halle werden gemäß der Erläuterung der gesamte Boden, die Prallwände, der Trennvorhang, die fest verbauten Sportgeräte sowie die Fenster erneuert. Zudem werde zur Erfüllung der Arbeitsstättenrichtlinien eine Akustikdecke installiert. Die Tore zu den Neben- und Geräteräumen werden ebenfalls erneuert.

Der Treppenbereich von der Halle in das Untergeschoß Richtung Außensportanlagen wird ebenfalls erneuert. In diesem Untergeschoß werden im aktuellen Mattenraum ein Bewegungsraum für den Schulsport und die Ganztagesbetreuung sowie im aktuellen Kraftraum ein Fitnessraum für das Schulangebot vorgesehen. Im Mattenraum sollen hierzu nach Süden hin Fenster bis zum Boden eingebaut werden. Zusätzlich werden auf dieser Ebene Lagerräume und WC-Anlagen für die Nutzung der Außensportanlagen entstehen bzw. saniert. Eine zusätzliche Vereinsnutzung aller Räumlichkeiten außerhalb des Schulbetriebes sei jederzeit möglich.

Bereits im Förderantrag enthalten ist nach Darstellung des Architekten auch die Sanierung der Außensportanlagen (Laufbahn, Sprunggrube, Kugelstoßanlage und Hartplatz). Dies stelle einen gesonderten Bauabschnitt dar, der zeitlich auch etwas versetzt ausgeführt werden könne, um auf die Haushaltslage reagieren zu können.

Hinsichtlich der Arbeiten an der Gebäudehülle und am Gesamtgebäude erläutert der Architekt, dass das Gebäude im Wesentlichen in den Rohbauzustand zurückversetzt und dann neu ausgebaut wird. Das bedeute, dass insbesondere alle Sanitär- und EMSR-Leitungen erneuert und auf einen neuen, funktionalen Standard gebracht werden sollen. Der Verwaltung sei es wichtig, dass insbesondere im Bereich der Steuerungstechnik auf einfache, gut funktionierende Lösungen gesetzt wird und nicht eine übertechnisierte Elektronik zum Einsatz komme, die störungsanfällig und wartungsintensiv ist. Zur bestmöglichen und auch energetischen Sanierung der Gebäudehülle ist nach Darstellung der Planung der Austausch der Fenster sowie die Außenisolierung des Gebäudes geplant. An den Fassaden erfolge das wie bereits am Schulgebäude mit der Abnahme der Betonfassadenplatten und dem Anbringen einer Holzunterkonstruktion, in die die Dämmung integriert werden kann. An diese Holzkonstruktion werden dann die bekannten Fassadenplatten angebracht, die bereits am Schulgebäude Verwendung gefunden haben.

Im Rahmen aktueller statischer Untersuchungen der Dachkonstruktion habe man das Ergebnis erhalten, dass die tragenden Leimbinder bereits erste Schadstellen aufweisen. Derzeit entsprächen die Binder zwar noch den statischen und technischen Anforderungen, die Untersuchungen haben gemäß der Darstellung des Architekten aber ergeben, dass die Dachkonstruktion nicht für einen weiteren Sanierungszyklus der Halle geeignet seien und voraussichtlich allerspätestens in zehn Jahren erneuert werden müssten. Aus diesem Grund sei die Erneuerung der Dachkonstruktion nun auch Teil der Maßnahme. Ebenso wie auf dem Dach der Mittelschule würde hier eine Dämmung mittels Foamglas und eine Bitumenabdichtung des Daches aufgebracht. Bürgermeister Duschl stellt zu den Erläuterungen bezüglich des Daches ausdrücklich fest, dass die Dachkonstruktion aktuell alle Anforderungen erfüllen würde und die Nutzung der Halle auch im Winter sicher ist. Für den Fall einer hohen Schneelast seien genaue Grenzen festgelegt, ab denen man Maßnahmen einleiten müsse (z.B. Abschaufeln des Daches).

In der Planung wäre zum derzeitigen Stand auch ein Anbau auf der Hallenebene in Richtung Lehrerparkplatz vorgesehen, welcher unter dem Arbeitstitel „Ringeranbau“ geführt wird. Mit diesem Anbau soll einerseits eine zusätzliche Lagerfläche für Sportgeräte entstehen, die im Wesentlichen den Ringern zur Verfügung stehen und andererseits ein Raum geschaffen werden, der für Bewirtung bei Wettkämpfen und Veranstaltungen in der Halle genutzt werden könnte. Vorgesehen sei hier ein einfacher Anbau an die Halle mit einem Verbindungstor in die Halle (wie bei den Geräteräumen). In den Anbau könnte eine Arbeitsfläche zum Anrichten und zum Verkauf von bereits zubereiteten Speisen integriert werden. Eine Küche wäre hier nicht vorgesehen und notwendig. Der Anbau würde möglichst einfach ausgeführt, funktional angelegt und erhielte eine Dämmung und würde an die Heizung angeschlossen.

Zu den Kosten und Förderprogrammen erläutert der Architekt, dass für die Gesamtmaßnahme rund 6,5 Millionen Euro veranschlagt seien. Darin beinhaltet seien alle Kosten einschließlich der Außenanlagen und der Außensportanlagen. Lose Ausstattung sei in diesen Kosten nicht enthalten. In enger Abstimmung zwischen Verwaltung und Architekturbüro habe man mit der Regierung sämtliche Fördermöglichkeiten besprochen. Zwischenzeitlich habe auch eine EFRE-Förderung im Raum gestanden, die sich wie bereits im Gremium beraten, mittlerweile als erwiesen habe. Dies habe zwar nochmals drei Monate für die endgültige Klärung in Abstimmungen und einem Termin mit der Regierung erfordert, jedoch habe man nun die Gewissheit, dass sämtliche Fördermittel ausgeschöpft würden.

Im Detail stehen nun für die förderfähigen Kosten nachfolgende Programme zur Verfügung:

  • FAG-Förderung für Schulbau mit Fördersätzen von 50 % bzw. für Bereiche mit erhöhter Förderung (z.B. Bereiche der Ganztagesbetreuung) 65 % der förderfähigen Kosten
  • BEG-Förderung für Gewerke bzw. Kostengruppen, die der energetischen Sanierung des Gebäudes dienen (verschiedene Fördervarianten; Zinsvergünstigte Darlehen, Tilgungszuschuss, Direktbezuschussung)
  • KIP-S-Förderung für einen Bauabschnitt oder abgrenzbare Gewerke mit einem Fördersatz von bis zu 90 % und einem maximalen Förderbetrag von rund 290.000,-- EUR

Durch die Kombination dieser Förderprogramme rechnet die Verwaltung mit einem letztlich effektiven Förderanteil von 50 % bis 60 % der Gesamtkosten. Dies bedeutet nach den Darstellungen von Architekt und Verwaltung, dass der Markt Untergriesbach einen Eigenanteil von rund 3,2 Millionen Euro für die Sanierung aufbringen muss. 

Die Maßnahme werde sich voraussichtlich über drei Haushaltsjahre erstrecken und daher auch verträglich zur Verfügbarkeit der Mittel umgesetzt. Hinsichtlich der endgültigen Zeitplanung werde im Rahmen einer Besprechung mit der Verwaltung am 19.06. der Abschluss der Beantragung der Förderungen und die Umsetzbarkeit der Ausschreibungen erläutert und dann festgelegt, wann die Umsetzung beginnen werde. Insbesondere der Teil der KIP-S-Förderung müsse aufgrund der Förderbedingungen Ende 2025 baulich abgeschlossen und Mitte 2026 antragstechnisch abgerechnet und bei der Förderstelle eingereicht sein. Diese Terminvorgabe sowie die Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Schulbetrieb seien die wichtigsten Kriterien bei der Erstellung der Zeitschiene.

Aus dem Gremium ergehen einzelne Nachfragen mit nachfolgenden Stellungnahmen des Architekten bzw. der Verwaltung:

  • Woher kommen die hohen Kosten der Schätzung?

Architekt:
Die Schätzungen basieren auf Erfahrungswerten aus zuletzt erfolgten Ausschreibungen und sind mit derzeit realistischen Werten hinterlegt. Aufgrund der aktuell unsicheren Situation im Baugewerbe mit nicht stabilen Preis- und Auftragslagen kann ein abschließendes Kostenergebnis nach der Ausschreibung nicht vorhergesagt werden.

Durch die notwendige Erneuerung der Dachkonstruktion hat sich eine Kostensteigerung ergeben, die sich aber nicht vermeiden lässt. In der Kostenschätzung sind die Kosten der Außensportanlagen mit rund 700.000,-- EUR enthalten. 

  • Sind im Vorfeld der Planung und Beantragung der Fördermittel ein Ersatzbau und dessen Kosten geprüft worden?

Architekt:
Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Neubaus ist Fördervoraussetzung und ist auch erfolgt. In Untergriesbach ergibt sich die Besonderheit, dass die Turnhalle etwas kleiner ist, als die Mindestmaße einer Zweifachturnhalle. Aufgrund der Sanierung des Bestands ist die schulaufsichtlichen Genehmigung auch für die kleinere Halle möglich. Im Falle eines Neubaus wäre eine größere Halle zu errichten.

Die Kosten für einen Abriss beziffert der Architekt auf 200.000,-- EUR plus eine nicht zu kalkulierende Summe für die Kosten der Materialentsorgung. Ein Neubau würde voraussichtlich rund 1,5 Millionen Euro teurer als die Sanierung, sodass die gewählte Variante die wirtschaftlichste ist.

  • Können Kosten eingespart werden und wenn ja wie?

Architekt:
Mögliche Kosteneinsparungen hängen im Wesentlichen von den Ergebnissen der Ausschreibung ab. Seitens des Architekturbüros wird darauf geachtet, dass mit der Planung von guten Standards bereits von Beginn an auf die Kostensituation geachtet wird. Durch die Einbindung von Schulleitung, Verwaltung und Gremium werden die Kostenentwicklungen bestmöglich abgestimmt und mögliche Einsparpotentiale breit diskutiert. 

  • Wie soll die Finanzierung, Förderung und spätere Nutzung des geplanten „Ringeranbaus“ erfolgen?

Architekt:
Die aktuelle Planung sieht eine Errichtung des Anbaus ohne Fördermittel vor. Inwieweit eine Beteiligung des Vereins erfolgen soll, ist nicht bekannt. Es wird dem Markt empfohlen, diesen Anbau als Bauherr und unter eigener Finanzierung zu errichten, da man dann in der Zukunft auch das Nutzungsrecht und die Entscheidung über die Nutzung hat. Grundsätzlich würde der Raum vor allem im Hinblick auf eine Mehrzwecknutzung großen Sinn ergeben. Zudem entstünden weitere Lagerkapazitäten. Eine Küche ist nicht vorgesehen, hier sollen lediglich Verkaufsflächen für bereits vorbereitetes Catering entstehen.

Verwaltung:
Umsetzung und Gestaltung dieser Räume hängen auch von der Realisierungswahrscheinlichkeit und dem Umfang der Realisierung eines möglichen Ringerzentrums ab. Je nachdem, wie sich diese Planungen entwickeln, wird über die Umsetzung, die Finanzierungsbeteiligung und die Nutzung dieses Anbaus zu sprechen sein. 

Über eine nicht geförderte Umsetzung mit einem Kostenansatz von rund 200.000,-- EUR muss ohnehin vor Maßnahmenbeginn der Marktgemeinderat beraten und beschließen.

  • Wie ist die Gestaltung des Sportunterrichts während der Bauzeit geplant?

Bürgermeister:
Für eine Zeitspanne von rund einem Jahr der Bauzeit im Halleninnenbereich ergibt sich die Notwendigkeit einer Ersatzlösung. Innerhalb dieses Jahres wäre in den Monaten Mai bis Oktober (bei guter Witterung auch länger) eine Nutzung der Außensportanlagen an der Schule sowie ggf. auch der Sportanlagen Würm eine Option. Die Sanierung der Außensportanlagen wird aus diesem Grund erst begonnen, wenn die Hallensanierung abgeschlossen ist.

Die Verwaltung hat zudem bereits die Möglichkeiten und Kosten zur Miete einer mobilen Halle geprüft. Aufgrund eines Kostenangebots von rund 130.000,‑‑ EUR pro Jahr scheidet diese Version nach Auffassung der Verwaltung aus. 

Eine Alternative unter Nutzung eines Leerstands in Untergriesbach wird derzeit geprüft. Konkrete Gespräche sind aber erst nach dem 23.06.2024 möglich.

Nach Festlegung des Zeitplans in Folge der Besprechung am 19.06.2024 wird die Verwaltung zusätzlich Kontakt mit den benachbarten Schulen aufnehmen, um zu prüfen, ob und wie eine Mitnutzung der dortigen Sportanlagen möglich wäre.

Seitens der Schule ist ebenfalls auf die Baustellenzeiten zu reagieren und soweit möglich sind Sportunterrichtsstunden einzelner Klassen zu konzentrieren, um auch die Nutzung externer Sportanlagen zu ermöglichen.

  • Ist die Erweiterung der Außensportanlagen vorgesehen? (z.B. Beachvolleyballfeld)

Architekt:
Aufgrund der notwendigen schulaufsichtlichen Genehmigung, der damit verbundenen Förderfähigkeit sowie insbesondere aufgrund des fehlenden Platzangebots im Schulumfeld ist eine Erweiterung nicht geplant und wohl auch nicht möglich.

Bürgermeister:
Die Praktikabilität der Schaffung eines Beachvolleyballfeldes auf dem Schulgelände wird schwierig, da eine derartige Einrichtung möglichst auch allen anderen Interessierten zur Verfügung stehen sollte. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Zugang zu und die Nutzung von Schulsportanlagen für die Öffentlichkeit zu Konflikten mit den Anforderungen an ein sauberes und in Ordnung befindliches Schulgelände mit sich bringt. Aus diesem Grund plant der Markt, ein Beachvolleyballfeld am Sportgelände Würm.
    


Bürgermeister Duschl erläutert, dass im Rahmen der bisherigen Beratungen aus dem Gremium aufgrund der positiven Erfahrungen aus der Maßnahme der Schulsanierung die erneute Einrichtung eines Jourfixe-Gremiums vorgeschlagen worden ist. Seitens der Verwaltung wird nachfolgende Zusammensetzung vorgeschlagen:

  • 1. Bürgermeister (Vertretung: 2. oder 3. Bürgermeister)
  • Geschäftsleiter
  • Kämmerer
  • Bauamtsleiter
  • Rektor
  • jeweils ein Gremiumsmitglied pro Fraktion im Gemeinderat (Vertreter im Verhinderungsfall)
  • Architekt, Planer, Fachplaner nach Bedarf.

Die Aufgabe dieses Gremiums soll die engmaschige Begleitung der Planung und Umsetzung in regelmäßigen Besprechungen sein. Im Rahmen dieser Besprechungen sollen die Gremiumsmitglieder den Planungs- und Ausführungsstand überwachen, bei Entscheidungen beraten, die Maßnahme kritisch begleiten, eigene Ideen und Anregungen einbringen und die Kostenentwicklung im Blick haben. Zudem soll es wichtige Aufgabe des Gremiums sein, den jeweiligen Projektstand sowie die Ergebnisse aus den Besprechungen in die Fraktionen zu übermitteln, damit bei den Beratungen im Marktgemeinderat oder im Bau- und Umweltausschuss ein grundlegender Wissenstand vorausgesetzt und die Sachverhaltsdarstellung auf das Wesentliche reduziert werden kann.

Eine formelle Entscheidungsbefugnis im Sinne der Gemeindeordnung soll das Gremium nicht besitzen. Im Jourfixe-Gremium sollen von den politischen Mandatsträgern Empfehlungsbeschlüsse gefasst werden, die dann dem Marktgemeinderat oder dem Bau- und Umweltausschuss als Grundlage für die formelle Beschlussfassung dienen sollen. Ebenso sollen diese Empfehlungsbeschlüsse im Falle notwendiger dringlicher Anordnungen des Bürgermeisters als Grundlage dienen und möglicherweise notwendiges unverzügliches Handeln auf eine breite Basis stellen. Die Bestätigung derartiger dringlicher Anordnungen durch den Marktgemeinderat wäre im Nachgang entsprechend der Vorgaben der Gemeindeordnung einzuholen.

Die Entsendung der Mitglieder in das Gremium obliegt den einzelnen Parteien und Wählergruppierungen. Ebenso die Benennung der Vertreter. Es ist davon auszugehen, dass die Jourfixe-Termine während der Woche tagsüber stattfinden und in der Hochphase des Baus wöchentlich terminiert werden.

Aufgrund einer Nachfrage aus dem Gremium erläutert die Verwaltung, dass eine Teilnahme an den Jourfixe-Terminen auch online möglich sei und im Falle der Verhinderung ein Vertreter eigenständig organisiert werden könne. Sofern zu einzelnen Termine kein Vertreter einer Gruppierung kommen können, werden die Beratungen und Entscheidungen mittels entsprechender Protokolle dokumentiert und zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt für die Zeit der Planung und Umsetzung der Generalsanierung der Turnhalle an der Grund- und Mittelschule Untergriesbach die Einrichtung eines umsetzungsbegleitenden Jourfixe-Gremiums.


Beschluss 2:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach überträgt diesem Gremium keine formelle Entscheidungsbefugnis im Sinne der Gemeindeordnung. Im Jourfixe-Gremium sollen von den politischen Mandatsträgern Empfehlungsbeschlüsse gefasst werden, die dann dem Marktgemeinderat oder dem Bau- und Umweltausschuss als Grundlage für die formelle Beschlussfassung dienen. Ebenso sollen diese Empfehlungsbeschlüsse im Falle notwendiger dringlicher Anordnungen des Bürgermeisters als Grundlage dienen und möglicherweise notwendiges unverzügliches Handeln auf eine breite Basis stellen. Die Bestätigung derartiger dringlicher Anordnungen durch den Marktgemeinderat wäre im Nachgang entsprechend der Vorgaben der Gemeindeordnung einzuholen.


Beschluss 3

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt die Zusammensetzung des Gremiums in nachfolgender Form:

  • 1. Bürgermeister (Vertretung: 2. oder 3. Bürgermeister)
  • Geschäftsleiter
  • Kämmerer
  • Bauamtsleiter
  • Rektor
  • jeweils ein Gremiumsmitglied pro Fraktion im Gemeinderat (Vertreter im Verhinderungsfall)
  • Architekt, Planer, Fachplaner nach Bedarf.

Die Entsendung der Mitglieder in das Gremium obliegt den einzelnen Parteien und Wählergruppierungen. Ebenso die Benennung der Vertreter. Es ist davon auszugehen, dass die Jourfixe-Termine während der Woche tagsüber stattfinden und in der Hochphase des Baus wöchentlich terminiert werden.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt für die Zeit der Planung und Umsetzung der Generalsanierung der Turnhalle an der Grund- und Mittelschule Untergriesbach die Einrichtung eines umsetzungsbegleitenden Jourfixe-Gremiums.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Untergriesbach überträgt diesem Gremium keine formelle Entscheidungsbefugnis im Sinne der Gemeindeordnung. Im Jourfixe-Gremium sollen von den politischen Mandatsträgern Empfehlungsbeschlüsse gefasst werden, die dann dem Marktgemeinderat oder dem Bau- und Umweltausschuss als Grundlage für die formelle Beschlussfassung dienen. Ebenso sollen diese Empfehlungsbeschlüsse im Falle notwendiger dringlicher Anordnungen des Bürgermeisters als Grundlage dienen und möglicherweise notwendiges unverzügliches Handeln auf eine breite Basis stellen. Die Bestätigung derartiger dringlicher Anordnungen durch den Marktgemeinderat wäre im Nachgang entsprechend der Vorgaben der Gemeindeordnung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt die Zusammensetzung des Gremiums in nachfolgender Form:

  • 1. Bürgermeister (Vertretung: 2. oder 3. Bürgermeister)
  • Geschäftsleiter
  • Kämmerer
  • Bauamtsleiter
  • Rektor
  • jeweils ein Gremiumsmitglied pro Fraktion im Gemeinderat (Vertreter im Verhinderungsfall)
  • Architekt, Planer, Fachplaner nach Bedarf.

Die Entsendung der Mitglieder in das Gremium obliegt den einzelnen Parteien und Wählergruppierungen. Ebenso die Benennung der Vertreter. Es ist davon auszugehen, dass die Jourfixe-Termine während der Woche tagsüber stattfinden und in der Hochphase des Baus wöchentlich terminiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Nutzungsänderung an einem Mehrfamilienhaus mit Gastwirtschaft: Umbau der Gasträume zu einem Arbeiterwohnheim auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2615, Gem. Schaibing (Bauort: Hundsruck 18)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert, dass Frau Zsanett Kerekesné und Herr Jozsef Kerekes, Hundsruck 18, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses mit Gastwirtschaft in ein Arbeiterwohnheim stellen. 

Beabsichtigt sei der Umbau der ehemaligen Gasträume zu einem Arbeiterwohnheim im Bestandsgebäude auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2615, Gemarkung Schaibing (Bauort: Hundsruck 18). Es sollen im Bereich des ehemaligen Gastraumes im Anwesen Hundsruck 18 fünf Zimmer als Unterkunftsmöglichkeit für Montagearbeiter sowie eine Gemeinschaftsküche mit Essgelegenheit und die zugehörigen Sanitäranlagen geschaffen werden. Die notwendigen Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich nach Darstellung der Verwaltung im baurechtlichen Außenbereich und ist daher im Gremium zu beraten und zu befürworten. Aus Sicht der Verwaltung sind insbesondere aufgrund der überschaubaren Anzahl der entstehenden Zimmer und dem Nachweis der notwendigen Stellplätze keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Aufgrund der Dorfstruktur in Hundsruck mit drei aktiven Landwirten und gewerblichen Nutzungen im Dorfgebiet ist darauf hinzuweisen, dass sowohl landwirtschaftliche als auch zulässige gewerbliche Nutzungen die Wohnverhältnisse im Vergleich zu Lagen in allgemeinen Wohngebieten zulässigerweise beeinträchtigen. Die Nutzungsänderung erfolgt ausschließlich zur Unterbringung von Arbeitern. Eine touristische Nutzung oder die dauerhafte Wohnsitznahme ist nicht vorgesehen.

Die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Oberflächenentwässerung für das Anwesen Hundsruck 18 sind über öffentliche Einrichtungen vorhanden.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses mit Gastwirtschaft hinsichtlich des Umbaus der Gasträume zu einem Arbeiterwohnheim im Gebäude auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2615, Gemarkung Schaibing (Bauort: Hundsruck 18) das gemeindliche Einvernehmen.

Aufgrund der Dorfstruktur in Hundsruck mit drei aktiven Landwirten und gewerblichen Nutzungen im Dorfgebiet wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass sowohl landwirtschaftliche als auch zulässige gewerbliche Nutzungen die Wohnverhältnisse im Vergleich zu Lagen in allgemeinen Wohngebieten zulässigerweise beeinträchtigen. Entsprechende Beeinträchtigungen sind im Rahmen der für Dorfgebiete anzuwendenden Normen hinzunehmen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses mit Gastwirtschaft hinsichtlich des Umbaus der Gasträume zu einem Arbeiterwohnheim im Gebäude auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2615, Gemarkung Schaibing (Bauort: Hundsruck 18) das gemeindliche Einvernehmen.

Aufgrund der Dorfstruktur in Hundsruck mit drei aktiven Landwirten und gewerblichen Nutzungen im Dorfgebiet wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass sowohl landwirtschaftliche als auch zulässige gewerbliche Nutzungen die Wohnverhältnisse im Vergleich zu Lagen in allgemeinen Wohngebieten zulässigerweise beeinträchtigen. Entsprechende Beeinträchtigungen sind im Rahmen der für Dorfgebiete anzuwendenden Normen hinzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Tekturantrag auf An- und Umbau des bestehenden Rinderstalles in Glotzing auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 2805, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Glotzing 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass Herr Christoph Weishäupl einen Tekturantrag zum bereits genehmigten Bauantrag auf An- und Umbau der bestehenden Rinderstallung auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2805, Gemarkung Gottsdorf stellt.
 
Der Tekturantrag umfasst nach Darstellung der Verwaltung folgende Änderungen:

- Raum für Kälbermilch an anderem Standort 
- Technikraum im bisherigen Raum für Kälbermilch
- Änderung und Vergrößerung des Auslaufs/Freibereichs
- Änderung Bereich Trockensteher
- Änderung/Ergänzung Windenschacht/Futterplatz

Mit der Tektur erfolgt keine Änderung der Gebäudeaußenmaße und der -position.

Bei dem Vorhaben handelt es sich gemäß Sachverhaltsdarstellung um eine Erweiterung eines Nebenerwerbsbetriebes zur Sicherung des Fortbestands des Betriebs und die landwirtschaftliche Privilegierung ist bereits im Zuge der Genehmigung des ursprünglichen Antrages festgestellt worden. Seitens der Verwaltung wird festgestellt, dass eine gesicherte Erschließung vorhanden ist. Die Zufahrt erfolge über die bestehende Gemeindeverbindungsstraße. 

Die Wasserversorgung werde privat sichergestellt und die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt nach Planungsdarstellung über die vorhandene Ableitung. Die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Löschwasserversorgung für das Vorhaben seien vom Antragsteller durchzuführen und nachzuweisen. Ein Löschwasserbehälter ist in Glotzing ist vorhanden. 

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Tekturantrag von Herrn Christoph Weishäupl auf An- und Umbau an der bestehenden Rinderstallung auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2805, Gemarkung Gottsdorf, das gemeindliche Einvernehmen.

Die Wasserversorgung für das Vorhaben ist privat sicherzustellen, die Oberflächenwasserableitung muss über den Bestand erfolgen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Sicherung der Löschwasserversorgung sind durch den Antragsteller durchzuführen und nachzuweisen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Tekturantrag von Herrn Christoph Weishäupl auf An- und Umbau an der bestehenden Rinderstallung auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2805, Gemarkung Gottsdorf, das gemeindliche Einvernehmen.

Die Wasserversorgung für das Vorhaben ist privat sicherzustellen, die Oberflächenwasserableitung muss über den Bestand erfolgen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Sicherung der Löschwasserversorgung sind durch den Antragsteller durchzuführen und nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Christoph Weishäupl nimmt gem. Art. 49 Abs. 1 GO als Antragsteller nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

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5. Gemeindliche Abwasserbeseitigung - Beratung und Beschlussfassung zum Angebot auf Übernahme eines privat erstellten Kanals aus dem Ortsteil Steinbüchl nach Pfaffenreut in das öffentliche Netz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl berichtet, dass wie bereits in der Sitzung vom 19.02.2024 dargestellt, von Steinbüchl (ab dem Anwesen Steinbüchl 6) aus eine gemeinschaftliche private Kanalleitung nach Pfaffenreut verläuft. Diese Leitung sei dem Markt Untergriesbach durch die Eigentümer zur kostenfreien Übernahme angeboten worden.

Seitens der Verwaltung sei bereits damals dargestellt worden, dass die Leitung in Zukunft für den Anschluss weiterer Anwesen in Steinbüchl weder geeignet ist noch benötigt wird. Diese Anwesen verfügen über Kleinkläranlagen. Im Zuge einer Begutachtung durch das Bauamt sei zudem festgestellt worden, dass der Kanal mit einfachen KG-Rohren (keine verstärkten Rohre) ausgeführt worden ist und aufgrund des großen Gefälles und fehlender Absturzschächte bereits irreparable Ablagerungen vorhanden sind. An einigen Stellen seien zudem aufgrund von nicht fachgerechter Verlegung Deformierungen festzustellen, die einer Sanierung bedürften. Zudem müssten voraussichtlich zusätzliche Kontrollschächte eingebaut werden. Die Kosten hierfür beziffert die Verwaltung mit voraussichtlich rund 20.000,-- EUR.

Im Nachgang zur Sitzung vom 19.02.2024 sei auch die Nutzung des Kanalteilstücks für eine mögliche Ableitung des Abwassers aus Grögöd geprüft worden. Dies sei durch die Fachplaner technisch und wirtschaftlich als nicht machbar bzw. sinnvoll eingestuft worden. Damit würde die Übernahme des angebotenen Kanals keinen Nutzen für den Markt erbringen. Im Gegenteil würde die zu erwartende Notwendigkeit der Sanierung eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Seitens der Verwaltung wird die Übernahme des angebotenen Kanalteilstücks nicht empfohlen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt, das Übernahmeangebot für das derzeit private Kanalteilstück („überlange Hausanschlussleitung“) zwischen dem Anwesen Steinbüchl 6 und Pfaffenreut aufgrund der festgestellten erheblichen Mängel an der Leitung, des fehlenden wirtschaftlichen und abwassertechnischen Nutzens für den Markt Untergriesbach sowie dem zu erwartenden hohen Investitionsbedarf zur Sanierung des Teilstücks nicht anzunehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt, das Übernahmeangebot für das derzeit private Kanalteilstück („überlange Hausanschlussleitung“) zwischen dem Anwesen Steinbüchl 6 und Pfaffenreut aufgrund der festgestellten erheblichen Mängel an der Leitung, des fehlenden wirtschaftlichen und abwassertechnischen Nutzens für den Markt Untergriesbach sowie dem zu erwartenden hohen Investitionsbedarf zur Sanierung des Teilstücks nicht anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Gemeindliche Wasserversorgung - Anpassung der Wassergebühren ab dem 01.01.2025 - Änderung der BGS-WAS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Kämmerer Hegedüsch erläutert dem Gremium nachfolgenden Sachverhalt:

Die Höhe der Wasser- und Abwassergebühren unterscheidet sich von Kommune zu Kommune teilweise deutlich. Dafür gibt es viele Ursachen: die unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten mit Siedlungsdichte, Frischwassergebrauch bzw. Abwasseranfall, die Höhenunterschiede im Versorgungsgebiet, die Investitionstätigkeit, die Bevölkerungsentwicklung usw. Ein wesentlicher Punkt sind jedoch die gesetzlichen Vorgaben im Kommunalabgabengesetz (KAG). Nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 KAG können Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen (z. B. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) Benutzungsgebühren erheben. Benutzungsgebühren sollen erhoben werden, wenn und soweit eine Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 KAG). Die Einnahmen aus den Wasser- und Abwassergebühren dürfen die Kosten nicht übersteigen und müssen somit kostendeckend kalkuliert werden (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG).

Die aktuellen Grund- und Verbrauchsgebühren für Wasser sind seit dem 01.01.2021 mit folgenden Sätzen gültig:

Grundgebühr:                 60,00 € jährlich         zzgl. 7 % gesetzl. MwSt.
Verbrauchsgebühren:                1,49 € pro cbm        zzgl. 7 % gesetzl. MwSt.

Spätestens nach 4 Jahren Kalkulationszeitraum, also zum 01.01.2025 wären neue Grund- und Verbrauchsgebühren laut Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG zu kalkulieren.

Mittlerweile hat die Verwaltung des Marktes Untergriesbach die aktuelle Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum ab 01.01.2025 in Zusammenarbeit mit dem Büro kommunale transparenz pro fide GmbH aus Würzburg abschließend unter Einbeziehung der Jahresrechnung 2023 und der voraussichtlichen Rechnungsergebnisse 2024 kalkuliert. Nachstehende neue Gebührensätze ergeben sich somit:

                                                                   Gebühr aktuell        Gebühr neu


Die Verwaltung würde empfehlen, eine neue Gebühr in Höhe von 1,90 €/m³ Wasser mit einem 3-jährigen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 zu beschließen, um zeitlich mit der Neukalkulation der Abwassergebühr ab 01.01.2028 gleichzuziehen. Die detaillierte Kalkulation ist in der Anlage in der Dokumentenablage zu diesem Tagesordnungspunkt angefügt.

Nachstehend werden dem Gremium noch drei Darstellungen zur Kostenzusammensetzung/-entwicklung der Abwassergebühr zum Stand 01.01.2021 und zum Stand 01.01.2025 aufgezeigt:

Darstellung 1 – Kostenzusammenstellung Gebühr pro m³ im Vergleich



Darstellung 2 – Kostenzusammensetzung Gebühr pro ³ im Vergleich



Darstellung 3:





Von der Verwaltung des Marktes Untergriesbach wird vorgeschlagen, ab 01.01.2025 nachfolgenden Gebührensatz zu beschließen und eine Änderung der bestehenden Beitrags- und Gebührensatzungen vorzunehmen: 

Wassergebühr ab 01.01.2025:        1,90 € pro cbm

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt eine 1. Satzung des Marktes Untergriesbach zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Untergriesbach (BGS-WAS) vom 22.03.2022 mit Wirkung ab 01.01.2025:

1. Satzung

des Marktes Untergriesbach zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 22.03.2022

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetztes erlässt der Markt Untergriesbach folgende Satzung:

§ 1

Die BGS-WAS des Marktes Untergriesbach vom 22.03.2022 (veröffentlicht durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung am 22.03.2022 und Anschlag an der Amtstafel des Marktes Untergriesbach wird wie folgt geändert:

  1. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,90 Euro pro cbm entnommenen Wassers.“

§ 2


Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Untergriesbach, 17.06.2024
Markt Untergriesbach


Hermann Duschl
1. Bürgermeister

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt eine 1. Satzung des Marktes Untergriesbach zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Untergriesbach (BGS-WAS) vom 22.03.2022 mit Wirkung ab 01.01.2025:

1. Satzung

des Marktes Untergriesbach zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 22.03.2022

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetztes erlässt der Markt Untergriesbach folgende Satzung:

§ 1

Die BGS-WAS des Marktes Untergriesbach vom 22.03.2022 (veröffentlicht durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung am 22.03.2022 und Anschlag an der Amtstafel des Marktes Untergriesbach wird wie folgt geändert:

  1. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,90 Euro pro cbm entnommenen Wassers.“

§ 2


Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Untergriesbach, 17.06.2024
Markt Untergriesbach


Hermann Duschl
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Gemeindliche Wasserversorgung - Information zur Wasserversorgung Rampersdorf, Beratung und Beschlussfassung zum Anschluss an die zentrale Wasserversorgung sowie zum Antrag der bisherigen Wassergemeinschaft auf Brauchwassernutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung wird das Gremium darüber unterrichtet, dass ein Großteil der bisherigen Wassergemeinschaft Rampersdorf (vgl. den Sitzungsunterlagen beigefügte Unterschriftenliste) mit Antrag vom 15.05.2024 einen Antrag auf Entnahmegenehmigung und Brauchwassernutzung für die bestehende Quelle der Dorfwasserversorgung Rampersdorf gestellt hat.


Der Antrag lautet wörtlich:

Rampersdorf 15.5.24


Gemeinde Untergriesbach

Betreff: Entnahmegenehmigung/Brauchwassernutzung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragt die Wassergemeinschaft Rampersdorf die Entnahmegenehmigung und Brauchwassernutzung aus der dorfeigenen Wasserversorgung rückwirkend bis 1938.

Für die Anschlussnehmer siehe beiliegende Liste.

Mit freundlichen Grüßen

Die Wassergemeinschaft


Wie dem Gremium bereits berichtet worden ist, sei der Fortbestand der Dorfwasserversorgung Rampersdorf durch die dort bestehende Wassergemeinschaft aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich.

Die wesentlichen Gründe für diese Entwicklung sind nach Darstellung der Verwaltung:

  • fehlende Rechtsform der Wassergemeinschaft (z.B. Genossenschaft)
  • fehlende formelle wasserrechtliche Erlaubnis zur Nutzung der Quelle
  • fehlendes Schutzgebiet
  • fehlendes Fachpersonal zur Anlagenbetreuung und -kontrolle

Aufgrund dieser Entwicklung seien die Mitglieder der Wassergemeinschaft zu der Entscheidung gekommen, dass ein Anschluss an die öffentliche Versorgungseinrichtung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung erforderlich sein wird. Der Markt Untergriesbach ist gemäß Bericht des Bürgermeisters aktuell mit der Erstellung eines Planungskonzepts und der Förderanträge zur Sicherung finanzieller Unterstützungen durch den Freistaat befasst. Die Ergebnisse und die Maßnahme werden dem Gremium nach Vorliegen der Planung vorgestellt. Wenn möglich soll der erste Bauabschnitt (Ringleitung Siedlungsstraße, südlicher Teil Alte Straße, Bachweg) im August 2024 beginnen.

Im Zuge der aktuellen Überprüfungen, Gespräche und der Lösungsfindung sei festgestellt worden, dass die Quelle zwar auf Basis einer notariellen Verfügung aus dem Jahr 1938 durch die Wassergemeinschaft genutzt worden ist, dass aber weder eine wasserrechtliche Entnahmegenehmigung noch eine formelle wasserrechtliche Erlaubnis vorliegen. 

Die Mitglieder der Wassergemeinschaft möchten die bisher genutzten Quellen nicht aufgeben und unter Beibehaltung der Nutzung des jetzigen Netzes die Quellen für eine Brauchwassernutzung weiter aufrechterhalten. Diese Brauchwassernutzung bedarf nach geltender Satzung aber der Zustimmung des Marktgemeinderats und kann nur im Rahmen der Satzungsregelungen des Marktes Untergriesbach erfolgen. Im Detail bedeute das, dass die gesamte Trinkwasserversorgung über die öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen ist und für nicht trinkwassergebundene Bedarfe (insbesondere Gartenbewässerung) eine Versorgung über die Brauchwasserleitung möglich wäre. Sofern die technische Trennung der Systeme gewährleistet und vom Wasserwart geprüft sei, wäre auch die Brauchwassernutzung in der Toilettenspülung möglich. Für den Unterhalt und die Instandsetzung der Brauchwasserleitung trage allein die Versorgungsgemeinschaft (alle Brauchwassernutzer) Sorge. Der Markt Untergriesbach habe diesbezüglich keine Verantwortung.

Neben der Zustimmung des Marktes Untergriesbach zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang sei auch die Zustimmung des Landratsamtes Passau und des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur beantragten Entnahmegenehmigung des Wassers erforderlich und die Berechtigung zur beabsichtigten Quellnutzung auf den Grundstücken der betroffenen Eigentümer müsse mit diesen geklärt sein.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach erteilt seine grundsätzliche Zustimmung zur Weiternutzung der Quellen der Wasserversorgung Rampersdorf im Rahmen der Brauchwassernutzung. Für den Bereich des Wasserbedarfs, der nicht zwingend eine Trinkwasserqualität erfordert, wird die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beschlossen. Die gesamte Trinkwasserversorgung der betroffenen Anwesen ist zukünftig über die öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen. Für nicht trinkwassergebundene Bedarfe (insbesondere Gartenbewässerung) kann eine Versorgung über die Brauchwasserleitung erfolgen. Sofern die technische Trennung der Systeme gewährleistet und vom Wasserwart geprüft ist, ist auch die Brauchwassernutzung in der Toilettenspülung möglich. 

Für den Unterhalt und die Instandsetzung der Brauchwasserleitung trägt allein die Versorgungsgemeinschaft (alle Brauchwassernutzer) Sorge. Der Markt Untergriesbach hat diesbezüglich keine Verantwortung. Schäden an kommunalem Eigentum (insbesondere Straßen) im Fall von Schäden an der Brauchwasserleitung (Wasseraustritt, Unterspülungen, etc.) und notwendigen Reparaturen sind ordnungsgemäß wiederherzustellen. Die Kosten hierfür trägt allein die Versorgungsgemeinschaft.

Die notwendigen Genehmigungen zur Entnahme und Nutzung des Wassers sowie die privatrechtlichen Vereinbarungen mit den Eigentümern der Quellgrundstücke hat die Wassergemeinschaft eigenständig einzuholen. Soweit hier das Einverständnis des Marktes Untergriesbach erforderlich ist, gilt dies hiermit als erteilt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach erteilt seine grundsätzliche Zustimmung zur Weiternutzung der Quellen der Wasserversorgung Rampersdorf im Rahmen der Brauchwassernutzung. Für den Bereich des Wasserbedarfs, der nicht zwingend eine Trinkwasserqualität erfordert, wird die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beschlossen. Die gesamte Trinkwasserversorgung der betroffenen Anwesen ist zukünftig über die öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen. Für nicht trinkwassergebundene Bedarfe (insbesondere Gartenbewässerung) kann eine Versorgung über die Brauchwasserleitung erfolgen. Sofern die technische Trennung der Systeme gewährleistet und vom Wasserwart geprüft ist, ist auch die Brauchwassernutzung in der Toilettenspülung möglich. 

Für den Unterhalt und die Instandsetzung der Brauchwasserleitung trägt allein die Versorgungsgemeinschaft (alle Brauchwassernutzer) Sorge. Der Markt Untergriesbach hat diesbezüglich keine Verantwortung. Schäden an kommunalem Eigentum (insbesondere Straßen) im Fall von Schäden an der Brauchwasserleitung (Wasseraustritt, Unterspülungen, etc.) und notwendigen Reparaturen sind ordnungsgemäß wiederherzustellen. Die Kosten hierfür trägt allein die Versorgungsgemeinschaft.

Die notwendigen Genehmigungen zur Entnahme und Nutzung des Wassers sowie die privatrechtlichen Vereinbarungen mit den Eigentümern der Quellgrundstücke hat die Wassergemeinschaft eigenständig einzuholen. Soweit hier das Einverständnis des Marktes Untergriesbach erforderlich ist, gilt dies hiermit als erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Interkommunale Zusammenarbeit - Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung des Marktes Untergriesbach an einem Regionalwerks in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und den Landkreiskommunen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung wird berichtet, dass im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Landkreises Passau den Kommunen des Landkreises die Idee zur Gründung eines Regionalwerks vorgestellt worden ist. Mit dem Regionalwerk soll den Kommunen unter Mitwirkung einer Regionalwerk-Geschäftsstelle mit Fachpersonal die Möglichkeit eröffnet werden, den Ausbau von Produktionsanlagen erneuerbarer Energien im Landkreis und vor allem auf dem eigenen Gemeindegebiet mitzugestalten.

In einem ersten Schritt soll die Projektentwicklung vorrangig von Photovoltaikanlagen in den Mittelpunkt des Handelns gestellt werden. Bisher könnten die Kommunen derartige Projekte nur in der Phase der Bauleitplanung begleiten und hier mehr oder weniger die Wünsche der Investoren erfüllen. Die finanzielle Beteiligung beschränke sich mit Inbetriebnahme der Anlagen in der Regel auf die mögliche freiwillige Beteiligung von 0,2 ct/kWh. Im Idealfall werde die Kommune auch noch durch Gewerbesteuerzahlungen an der Anlage beteiligt.

Durch das Regionalwerk sollen die Interessen der Kommunen besser in die Projektierung von derartigen Anlagen einfließen und die Ziele der Kommune sollen von vornherein Berücksichtigung finden. Ein wesentliches Ziel zur Standortsicherung von Unternehmen sollte hier die Bereitstellung von vergleichsweise günstiger, regionaler und „grüner“ Energie sein. Dies werde sich nach Auffassung der Redner bei der Infoveranstaltung in den kommenden Jahren als erheblicher Standortfaktor etablieren. Durch das Regionalwerk sollen Kommunen direkt an den Anlagen beteiligt werden und das Ziel soll keine Gewinnabsicht für die Kommunen oder das Regionalwerk sein, sondern die Bereitstellung vergleichsweise günstiger Energie.

Weiteres Ziel des Regionalwerks soll die Abstimmung mit den Netzbetreibern sein, welche Trassen bestmöglich für den Transport der dezentral erzeugten Energie genutzt und ausgebaut werden könnten. Auf Basis dieser Netzkonzepte würden die Kommunen auch eine Vorgabe für Flächen erhalten, auf denen es sich auch lohnt Bauleitplanung zu betreiben, da die wirtschaftliche Sicherung von Einspeisepunkten auch möglich wäre. Zudem ließen sich in der Folge weiter Projekte mit dem Regionalwerk koordiniert angehen. Hier wären die Wasserstofferzeugung, -nutzung und ‑speicherung, die Energiespeicherung und Nutzung in Form von Wärme, der Aufbau von Anlagen mit Direktversorgung zu Großabnehmern und der Handel mit Energie weitere Schritte, die nach und nach entwickelt werden könnten.

Als Zeitplan sei bei der Informationsveranstaltung die Vorbereitung und Abwicklung der Gründung eines Regionalwerks bis 31.03.2025 in Aussicht gestellt worden. Während der Anlaufphase sollen einzelne Projekte entwickelt und der Personalstamm bedarfsgemäß angelegt werden. Für die Jahre 2025 und 2026 werde von einem Budget ausgegangen, welches durch die Erhebung von ca. 0,50 EUR/Einwohner aller Mitgliedskommunen gedeckt würde. Das würde für den Markt Untergriesbach eine Kostenbeteiligung von rund 3.000,-- EUR pro Jahr bedeuten.

Das Regionalwerk wäre als Gesellschaft geplant, an der zu 49 % der Landkreis und zu 51 % die Kommunen beteiligt werden sollen. Die einzelnen Projekte sollen dann in jeweils eigene Projektgesellschaften ausgelagert werden, an denen wiederum das Regionalwerk zu 51 % beteiligt ist und die restlichen 49 % z.B. dem Grundstückseigentümer, Bürgerinnen und Bürgern oder auch Investoren gehören. Im Rahmen der 51 %-Beteiligung wäre es den Kommunen möglich, sich konkret an bestimmten Projekten zu beteiligen und darüber auch Einfluss auf den Bereitstellungspreis der Energie zu nehmen und gegebenenfalls auch Überschüsse zu generieren.

Zur Vorbereitung auf die Sitzung sind die Unterlagen aus der Präsentation der Infoveranstaltung im Ratsinformationssystem bereitgestellt worden.

Eine wesentliche Diskussion zum Sachverhalt ergibt sich nicht. In den Wortbeiträge wird deutlich, dass das Gremium einem Beitritt zu diesem interkommunalen Zusammenschluss positiv gegenübersteht. Eine Entscheidung soll erst getroffen werden, wenn die genauen Bedingungen sowie die konkrete finanzielle Beteiligung bekannt sind und vorgelegt werden.

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9. Gemeindliche Bauleitplanung - Antrag auf Zustimmung zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1500, Gemarkung Untergriesbach (Nahe Mairau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass Frau Barbara Meisinger Antrag auf Eröffnung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1500, Gemarkung Untergriesbach stellt.



Seitens der Verwaltung werden die Kriterien aus dem gemeinsam erarbeiteten Kriterienkatalog wie folgt bewertet:

Kriterium

ja
nein
Keine Nutzung wertvoller Landwirtschaftsflächen für Freiflächenanlagen
Die Anlage wäre auf einer Fläche geplant, die als normale bis unterdurchschnittliche landwirtschaftliche Fläche einzustufen ist; (Grünland, kein Acker, relativ kleine Fläche, Grundstückszuschnitt nicht optimal, unmittelbar an einem Bachlauf gelegen)
X

keine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Lage des Plangrundstückes unmittelbar an der Kreisstraße; Vergleichbarkeit mit der Anlage am Ortsausgang Lämmersdorf in Richtung Unteröd, mit guter Eingrünung verträglich zu gestalten.
X

keine Blendwirkung
Eine Blendwirkung auf angrenzende Wohnbebauung oder Verkehrsflächen ist nicht zu erwarten, die Beeinträchtigung der Kreisstraße wäre gutachterlich auszuschließen.
X

ökologisch nachhaltige Nutzung der Fläche, Aufwertung des Naturnutzens
Auf der Fläche besteht derzeit eine intensiv-landwirtschaftliche Wiesennutzung, die durch Vorgaben im Bebauungsplan zu einer ökologischen Aufwertung geführt werden müsste.
X

Vorrangige Nutzung vorbelasteter Flächen gemäß LEP (z.B. Autobahnen, Bahnlinien, ehemalige Mülldeponien, Auffüllungen, etc.)
Keine vorbelastete Fläche

X
Schutzgebiete sind ausgeschlossen (Landschaftsschutzgebiete, Biotope, Wasserschutzgebiete, …)
Keine Biotope betroffen
X

Freihaltung von weithin unbebauten Gebieten und Bachtälern
Grundstück grenzt an einen Wiesengraben an, aus dem in der Folge der Griesenbach entspringt, dieser entwickelt sich jedoch erst südlich der Kreisstraße zu einem erkennbaren Bach
X

Gewerbesteuereinnahmen
  • Zulassung nur von Vorhabenträgern mit Sitz in Untergriesbach
  • Zulassung nur bei Begründung einer Betriebsstätte in Untergriesbach
Durch Vorgabe im städtebaulichen Vertrag zu sichern
X

Vorhabengebiet ist über vorhandene Infrastruktur gut erschließbar (Straße)
Lage unmittelbar an der Kreisstraße
X

Generelle Beschränkung (reine PV-Flächen ohne Ausgleichsmaßnahmen) auf eine maximale Gesamtfläche von
  • 1,0 % der landwirtschaftlichen Gesamtfläche
  • landwirtschaftliche Fläche des Marktgebiets: 2.999 ha
somit verfügbare PV-Fläche: 30 ha 
Bei Genehmigung ist die aktuell als Richtwert festgesetzte Obergrenze nicht überschritten.
X


Im Ergebnis ist nach Darstellung der Verwaltung festzustellen, dass es sich beim vom Antrag umfassten Grundstück auf Basis des Kriterienkatalogs nach Einschätzung der Verwaltung um ein geeignetes Grundstück handeln würde. Der einzige negative Aspekt bei der beantragten Fläche sei die Lage am Oberlauf des Griesenbachs, die gegebenenfalls aus naturschutzfachlicher Sicht als teilweise schützenswert einzustufen ist. Die fachliche Einschätzung hierzu ergebe sich jedoch erst im Zuge der Fachstellenbeteiligung der unteren Naturschutzbehörde. Aus Sicht der Verwaltung könnte durch eine ordnungsgemäße Eingrünung eine Verträglichkeit der Anlage mit dem Wiesengraben hergestellt und auch die Blendwirkung hin zur Kreisstraße minimiert werden. Eine vergleichbare Anlage an der Kreisstraße existiert bereits nach dem Ortsausgang Lämmersdorf in Richtung Unteröd.

Ein wesentliches Problem stelle allerdings die Einspeisung dar. Nach aktuellem Stand sei es ortsnah nicht möglich einen Einspeisepunkt für größere Anlagen zu erhalten. Das nächstgelegene Umspannwerk befinde sich in Hauzenberg Eben und hier seien die Kapazitäten aktuell mit Reservierungen belegt. Ein Ziel des Regionalwerks werde sein, mit dem Netzbetreiber Konzepte zum Netzausbau auszuarbeiten, um die dezentral erzeugte Energie abtransportieren zu können. Möglicherweise würde es Sinn machen, mit der Zustimmung zur Errichtung weiterer Anlagen bis zur Entscheidung über die Gründung und Konzeption des Regionalwerks zu warten. Aktuell habe der Markt eine Zustimmung zu Bauleitplanungen von über 10 ha erteilt, von denen keine Anlage realisiert werden kann, da die Einspeisepunkte unwirtschaftlich seien.

Die Verwaltung hat aus diesem Grund zwei alternative Beschlussvorschläge vorbereitet:

Alternativbeschluss 1:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach vertagt die Entscheidung über den konkret vorgelegten Antrag bis zum Vorliegen eines Ergebnisses hinsichtlich der beabsichtigten Gründung eines Regionalwerks und den sich anschließenden Gesprächen mit den Netzbetreibern zur Planung von Trassen für die Entwicklung von Freiflächenanlagen.


Alternativbeschluss 2:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beurteilt die Anfrage von Frau Barbara Meisinger zur Neuerrichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem derzeit landwirtschaftlich genutzten Grundstück mit der Fl.Nr. 1500, Gemarkung Untergriesbach (nahe Mairau) mit einer Gesamtfläche von ca. 0,95 ha positiv. 

Im Falle der Zuweisung eines wirtschaftlichen Netzeinspeisepunkts stellt der Markt Untergriesbach die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes in Aussicht.

In der Diskussion ergibt sich die überwiegende Meinung, dass man mit einem grundsätzlichen Zustimmungsbeschluss zur beabsichtigten Planung die Zuweisung eines Einspeisepunktes ermöglichen sollte. Ob dann eine Wirtschaftlichkeit gegeben ist, müsste der Antragsteller für sich beurteilen. Sollte dies nicht der Fall sein, könne der Antragsteller immer noch auf die Ergebnisse aus den Gesprächen mit dem Regionalwerk warten. 

Aus diesem Grund stellt Bürgermeister Duschl mit Zustimmung des Gremiums den zweiten Beschlussvorschlag zuerst zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beurteilt die Anfrage von Frau Barbara Meisinger zur Neuerrichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem derzeit landwirtschaftlich genutzten Grundstück mit der Fl.Nr. 1500, Gemarkung Untergriesbach (nahe Mairau) mit einer Gesamtfläche von ca. 0,95 ha positiv. 

Im Falle der Zuweisung eines wirtschaftlichen Netzeinspeisepunkts stellt der Markt Untergriesbach die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes in Aussicht.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beurteilt die Anfrage von Frau Barbara Meisinger zur Neuerrichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem derzeit landwirtschaftlich genutzten Grundstück mit der Fl.Nr. 1500, Gemarkung Untergriesbach (nahe Mairau) mit einer Gesamtfläche von ca. 0,95 ha positiv. 

Im Falle der Zuweisung eines wirtschaftlichen Netzeinspeisepunkts stellt der Markt Untergriesbach die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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10. Bauleitplanung der Nachbarkommunen – Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung des Marktes an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hauzenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass der Stadtrat von Hauzenberg nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der berührten Träger Öffentlicher Belange am 22.11.2023 den überarbeiteten Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen hat.

Die ursprüngliche Planung sei auf Grund verschiedener Stellungnahmen angepasst worden. Die textlichen Anpassungen in der Sitzungsvorlage waren farblich (rot) hervorgehoben. Auf die Verfahrensunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt (www.hauzenberg.de) in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen/Bauleitplanung“ ist durch die Verwaltung zur Sitzungsvorbereitung hingewiesen worden.

Die Stellungnahme zum Planentwurf soll einschließlich Begründung bis zum 19.07.2024 an die Stadt Hauzenberg vorgelegt werden. Entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB sei darauf hingewiesen worden, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Seitens der Verwaltung sind die Änderungen und die neue Planung durchgesehen worden und im Vergleich zur bisherigen Stellungnahme (keine Einwendungen) habe sich keine Änderung ergeben. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dass im Beschluss ein Verweis auf die geltende Beschlusslage hinsichtlich der Abstandsflächen etwaiger Windkraftanlagen zu Wohnbebauung auf dem Gemeindegebiet Untergriesbach verwiesen wird. Hier hat der Markt bisher einer Unterschreitung der 10-H-Regelung widersprochen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt, am bisherigen Beschluss vom 18.07.2022 festzuhalten und gegen den vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes für die Stadt Hauzenberg keine Einwendungen vorzubringen. 

Der Beschluss des Marktes Untergriesbach vom 11.05.2015 zur damaligen Flächennutzungsplanung der Stadt Hauzenberg (DBl. 91) hinsichtlich der Abstandsregelungen möglicher Windkraftanlagen zu Wohngebäuden auf dem Gemeindegebiet des Marktes Untergriesbach hat weiterhin Bestand und ist entsprechend zu berücksichtigen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt, am bisherigen Beschluss vom 18.07.2022 festzuhalten und gegen den vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes für die Stadt Hauzenberg keine Einwendungen vorzubringen. 

Der Beschluss des Marktes Untergriesbach vom 11.05.2015 zur damaligen Flächennutzungsplanung der Stadt Hauzenberg (DBl. 91) hinsichtlich der Abstandsregelungen möglicher Windkraftanlagen zu Wohngebäuden auf dem Gemeindegebiet des Marktes Untergriesbach hat weiterhin Bestand und ist entsprechend zu berücksichtigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Parksituation am P3 - Beratung und Beschlussfassung zu einer Regelung zur Vermeidung von Dauerparkern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl berichtet, dass die Parksituation am Parkplatz P3 am Kreuzwiesenweg durch den Bau- und Umweltausschuss bereits einmal besichtigt worden. Hier seien im Nachgang durch Baumrückschnitte und die Aufforderung an Eigentümer von dauerhaft abgestellten Fahrzeugen zum Entfernen dieser Fahrzeuge die besprochenen Punkte erledigt worden.

In der letzten Zeit sei gehäuft festgestellt worden, dass die Parkflächen durch Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums während des ganzen Vormittags genutzt werden. Dies sei grundsätzlich auch zulässig und möglich. Der Inhaber des benachbarten Fitnessstudios habe nun aber an die Verwaltung herangetragen, dass durch diese Dauerbelegung aller Parkplätze während des Vormittags seine Kunden keine öffentlichen Parkmöglichkeiten mehr in Anspruch nehmen könnten.

Seitens der Verwaltung wird nun vorgeschlagen, dass zur Herstellung der Verfügbarkeit einer begrenzten Anzahl von Parkflächen auch am Vormittag die Längsparkflächen entlang des Kreuzwiesenwegs zwischen 8 Uhr und 18 Uhr mit einer Höchstparkdauer von 3 Stunden belegt werden sollen.


Im Rahmen der Diskussion wird auf die Wichtigkeit der Parkmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler hingewiesen, da die Parkplätze direkt an der Schule begrenzt seien. Durch die Umstellung auf G9 würden wieder mehr Schülerinnen und Schüler mit dem Auto zur Schule kommen und daher seien auch mehr Parkflächen notwendig. Andernfalls stehe zu befürchten, dass die Fahrzeuge in den angrenzenden Wohngebieten abgestellt würden.

Dieser Argumentation wird insofern widersprochen als dass der Markt einerseits nicht verpflichtet sei, Parkflächen für die Schule bereitzustellen. Zudem stehe für die Schülerinnen und Schüler der Schulbusverkehr bzw. der ÖPNV zur Nutzung offen. Alleine im Hinblick auf den ökologischen Gedanken sei es nicht zielführend, wenn der Markt mit der Bereitstellung von Parkflächen auch noch unterstütze, dass die Schülerinnen und Schüler im schlimmsten Fall einzeln mit dem eigenen PKW zur Schule kommen.

Der Kompromiss, dass die Beschränkung nur für die Parkplätze entlang der Straße gelten soll, findet bei der Mehrheit der Gremiumsmitglieder Zustimmung.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt zur Herstellung der Verfügbarkeit einer begrenzten Anzahl von Parkflächen am Kreuzwiesenweg auch am Vormittag, die Anordnung einer Höchstparkdauer von 3 Stunden zwischen 8 Uhr und 18 Uhr für die Längsparkflächen entlang des Kreuzwiesenwegs.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt zur Herstellung der Verfügbarkeit einer begrenzten Anzahl von Parkflächen am Kreuzwiesenweg auch am Vormittag, die Anordnung einer Höchstparkdauer von 3 Stunden zwischen 8 Uhr und 18 Uhr für die Längsparkflächen entlang des Kreuzwiesenwegs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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12. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 50. Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Sachstandsinformation zur Umsetzung des Leerstandskonzepts mit Regionalvermarkterladen für das ehemalige Gasthaus Moser und möglichen Förderungen

Bürgermeister Duschl und die Verwaltung informieren das Gremium darüber, dass im Nachgang zur Klausurtagung des Marktgemeinderates ein Kontakt zu einem Interessenten zum Betrieb der „Dorfladenbox“ zustande gekommen ist. In mehreren Terminen seien die Möglichkeiten und das Konzept besprochen worden. Auch Herr Brandl von der Dorfladenbox sei in die Gespräche eingebunden worden und der Interessent für die Rolle als Betreiber habe sich die Dorfladenbox in Pfarrkirchen auch angesehen.

Problematisch sei jedoch, dass der mögliche Betreiber das Konzept Regionalvermarktung in der Dorfladenbox einerseits mit seinem derzeitigen Geschäft zum Vertrieb von Zutaten für neapolitanische Pizzen sowie zur Veranstaltung von Kursen zum Pizzabacken und auch mit einem möglichen Verkauf von Pizzen kombinieren möchte. Andererseits wäre dem Interessenten zur Steigerung der Attraktivität der Box auch wichtig, dass zu einem gewissen Anteil Nebenangebote zulässig wären, die vom zentralen „Regionalgedanken“ abweichen. Hier denke der Interessent in etwa an „Notfallsets“ für spontanes Grillen oder Treffen mit Freunden am Wochenende oder auch Angebote, die insbesondere jüngere Kunden zum Besuch im Laden animieren.

Im Rahmen eines Termins mit der Regierung seien die Fördermöglichkeiten der Städtebauförderung zu dieser Thematik besprochen worden. Hier habe sich ein attraktives Programm eröffnet, mit dem eine gute Förderung einer Sanierung des Gebäudes möglich wäre. Seitens der Regierung sei eine Vorplanung und Kostenschätzung durch einen Architekten empfohlen worden. Aufgrund dieser Tatsache werde die Verwaltung nun schnellstmöglich bei verschiedenen Architekturbüros anfragen, um Kostenangebote für die Leistungsphasen 1 und 2 zu erhalten. Die Ergebnisse dieser Kostenabfrage werden dem Gremium voraussichtlich in der kommenden Sitzung am 22.07.2024 zur Entscheidung vorgelegt.

Seitens des Gremiums wird diese Entwicklung begrüßt und signalisiert, dass sowohl das Konzept des möglichen Betreibers als auch die Entwicklung hinsichtlich der geförderten Sanierung als positiv bewertet wird.


Sachstandsinformation zu möglichen Förderungen für die Sanierung des „Spindler-Hauses“

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass im Rahmen der Städtebauförderung auch eine Förderung der Fassadensanierung am „Spindler-Haus“ möglich ist. Hierzu werde dem Bauherrn empfohlen gemäß dem geltenden Fassadenprogramm einen Antrag auf Förderung zu stellen. Nach Abstimmung mit der Regierung könnte der Marktgemeinderat bei besonderen Objekten, die einer aufwendigeren Sanierung der Fassade bedürfen mit entsprechender Begründung auch über die festgelegte Maximalförderung hinausgehen. Alternativ wäre die Anpassung des Fassadenprogramms oder auch die Erweiterung um ein Geschäftsflächen möglich.

Nach Antragstellung durch den Eigentümer wird das Thema zur Beschlussfassung vorgelegt.

Kommende Termine:
  • Geburtstagsfeier Stefan Knollmüller am 06.07.2024 um 18:00 Uhr am Sportgelände Würm
  • Teilnahme am Volksfest Untergriesbach:
    • Volksfestaufzug beim Friedhof zum Festplatz um 18:15 Uhr und anschließend Fest- und Heimatabend mit Bieranstich
    • Gottesdienst in der Pfarrkirche (09:30 Uhr) und Festzug ab Pfarrkirche (10:30 Uhr) am 14.07.2024
  • Nächste Sitzung des Gremiums: 22.07.2024 (wegen Tag der Betriebe am Volksfest eine Woche später als regulär)

Datenstand vom 01.07.2024 10:57 Uhr