Datum: 22.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Untergriesbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift zur 50. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach
2 Personelles - Ehrung von Herrn Stefan Miedl anlässlich seines 25-jährigen Dienstjubiläums beim Markt Untergriesbach
3 Bauantrag auf Neubau eines Autohauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1489, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Langer Straße 3)
4 Bauantrag Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1573/1, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Pfaffenreut 1)
5 Bauantrag auf Anbau einer Lagerhalle mit Büroräumen auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 277, Gemarkung Schaibing (Bauort: Birkfeld 1)
6 Bauantrag auf Erweiterung eines Wohnhauses mit Praxis um eine Wohneinheit und Behandlungsraum auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1254, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Brunnäcker 6)
7 Bauantrag auf Geländeauffüllung in Untergriesbach auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 744, Gemarkung Untergriesbach
8 Ergänzte Befreiung zum Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 703 und 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10)
9 Verlängerung der Baugenehmigung auf Neubau einer Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 395, Gemarkung Schaibing (Rothenkreuz 6)
10 Vorstellung der Ergebnisse des Berichts zur örtlichen Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2023 und zugehörige Entlastung
11 Gemeindliche Bauleitplanung - "Hotel Bad Gottsdorf" - Sachstandsinformation
12 Gemeindliche Bauleitplanung - "WA Schaibing Mitte" mittels Deckblatt 3 - Vorstellung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung nach § 4 a BauGB
13 Gemeindliche Bauleitplanung - Beschlussfassung zur frühzeitigen Auslegung "GE Mairau-Äcker, 1. Änderung - SO Mairau-Äcker"
14 Gemeindliche Bauleitplanung - "SO Solarpark Oberötzdorf"; Beratung und Beschlussfassung zur Planung und zum Durchführungsvertrag
15 Bauleitplanung Nachbargemeinden - Gemeinde Wegscheid Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB für "GE Weidenau - Ausweisung eines SO Einzelhandel und sonstige Gewerbebetriebe" - Flächennutzungsplanänderung mit Deckblatt Nr. 40 und Bebauungsplanänderung "GE Weidenau" mit vorhabenbezogenem Deckblatt Nr. 2 im Parallelverfahren; Beteiligung Träger öffentlicher Belange
16 Konzessionsvertrag Strom - Bekanntgabe Ablauf am 10.01.2027 und Veröffentlichung Bundesanzeiger
17 Gemeindlicher Darlehensbedarf- Kreditaufnahme bei der KfW
18 Antrag auf Zustimmung zur Gründung einer Kinderfeuerwehr der FF Untergriesbach
19 Bekanntgaben

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1. Genehmigung der Niederschrift zur 50. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl verweist darauf, dass die Niederschrift zur 50. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach im Vorfeld zur heutigen Sitzung in der Verwaltung aufgelegt bzw. am Sitzungstag im Sitzungssaal zur Einsicht bereitgestellt worden ist. Die Niederschrift zum öffentlichen Sitzungsteil sei zudem im Ratsinformationssystem eingestellt. Der Bürgermeister fragt das Gremium, ob es Anmerkungen oder Einwendungen zur Niederschrift gibt.

Dies ist nicht der Fall.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 50. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 50. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Regina Paleczek ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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2. Personelles - Ehrung von Herrn Stefan Miedl anlässlich seines 25-jährigen Dienstjubiläums beim Markt Untergriesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl berichtet dem Gremium im Rahmen seiner Laudatio anlässlich des 25-jährigen Dienstjubiläums, dass Herr Stefan Miedl seit dem 01.08.1999 beim Markt Untergriesbach beschäftigt und im Bereich Abwasserreinigung tätig ist. Durch seine berufliche Ausbildung im Bereich Elektrotechnik sowie der im Berufsalltag erworbenen Kenntnisse im Bereich der Kläranlagen sei er ein wichtiger Baustein im technischen Bereich des Marktes Untergriesbach. 

Durch eine berufliche Weiterbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik habe er sich mit großem persönlichen Engagement zusätzlich zu seinen praktischen Kenntnissen auch im Bereich der theoretischen und rechtlichen Grundlagen des Arbeitsbereiches umfassendes Wissen erworben. Sein Einsatz für den Markt Untergriesbach und insbesondere seinen Arbeitsbereich zeigte sich vor allem in den vergangenen Jahren, in denen er während der Umbau- und Sanierungsphasen seine Erfahrungen und Ideen eingebracht habe. Gemeinsam mit Abwassermeister Gattermann, dem gemeindlichen Bauamt und den Ingenieuren habe Herr Miedl wesentlich zum Gelingen der Maßnahmen beigetragen. 

Am 01.08.2024 könne Herr Miedl nun sein 25-jähriges Dienstjubiläum feiern. Da im August voraussichtlich keine oder nur eine kurze Sitzung stattfinden werde, wird die Ehrung bereits in dieser Sitzung vorgenommen.

Bürgermeister Duschl und das gesamte Gremium gratulieren zum Jubiläum und danken Stefan Miedl für seine sehr gute Arbeit beim Markt Untergriesbach.

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3. Bauantrag auf Neubau eines Autohauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1489, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Langer Straße 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert, dass Herr Thomas Amsl, Kronreuth 2, 94051 Hauzenberg im Rahmen des Bauantrags auf Neubau eines Autohauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1489, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Langer Straße 3) einen zusätzlichen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes stellt.

Das geplante Bauvorhaben ist dem Gremium nach Darstellung des Bürgermeisters bereits in der Sitzung am 22.04.2024 sowohl hinsichtlich des Bauvorhabens als auch hinsichtlich der ursprünglich beantragten Befreiungen vorgestellt worden. Der Marktgemeinderat hat dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Nun sei jedoch eine zusätzliche Befreiung von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Untergriesbach Langerstraße“ hinsichtlich der Gebäudehöhe erforderlich.

Diese werden laut Bürgermeister im Antrag wie folgt erläutert:

  • Textliche Festsetzungen:
Punkt 0.3.2 Wandhöhe: Die maximale Wandhöhe darf 7,75 m ab natürlicher Geländeoberkante sowohl bergseits wie talseits nicht überschreiten, gemessen ab OK-Gelände bis Schnittpunkt Dachhaut/Wand.

  • Die geplante Wandhöhe beträgt an zwei Gebäudeecken 7,95 m und überschreitet somit die erlaubte Wandhöhe von 7,75 m um 0,20 m.
Das umlaufende geplante Gelände soll auf Höhe des fertigen Fußbodens angepasst werden. Dadurch ist im fertigen Zustand die optische Wandhöhe unter den zulässigen 7,75 m (OK Attika über gepl. Gelände 6,91 m).

Da es sich um eine geringfügige Überschreitung handelt, wird die Befreiung beantragt.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Zustimmung zum Antrag aufgrund der geringfügigen Überschreitung sowie der späteren Neugestaltung des Geländes zu befürworten.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Antrag von Herrn Thomas Amsl, Kronreuth 2, 94051 Hauzenberg auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Langerstraße hinsichtlich der Wandhöhe das gemeindliche Einvernehmen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Antrag von Herrn Thomas Amsl, Kronreuth 2, 94051 Hauzenberg auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Langerstraße hinsichtlich der Wandhöhe das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Regina Paleczek ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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4. Bauantrag Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1573/1, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Pfaffenreut 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mittels Leinwandprojektion wird dargestellt, dass Herr Sebastian Zinnöcker, Dreihiaslstraße 29, 94139 Breitenberg einen Bauantrag auf Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1573/1, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Pfaffenreut 1) stellt.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich nach Plandarstellung im baurechtlichen Außenbereich und ist daher im Gremium zu beraten und zu befürworten. 

Da es sich um ein bestehendes Gebäude im Außenbereich handelt, dessen Erschließung über die öffentlichen Versorgungseinrichtungen sowie verkehrstechnisch gesichert sei, sieht die Verwaltung keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Eine Genehmigung des Vorhabens als angemessene Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses im Außenbereich erscheint nach Einschätzung der Verwaltung vorbehaltlich der Prüfungen durch das Landratsamt mit den relevanten Rechtsnormen vereinbar. 

Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist wie aus den Plänen ersichtlich durch die vorhandenen Anschlüsse auf dem Grundstück gesichert. Für die geplante Erweiterung seien Herstellungsbeiträge zu entrichten.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt den Bauantrag von Herr Sebastian Zinnöcker, Dreihiaslstraße 29, 94139 Breitenberg auf Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1573/1, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Pfaffenreut 1) das gemeindliche Einvernehmen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt den Bauantrag von Herr Sebastian Zinnöcker, Dreihiaslstraße 29, 94139 Breitenberg auf Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1573/1, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Pfaffenreut 1) das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Regina Paleczek ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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5. Bauantrag auf Anbau einer Lagerhalle mit Büroräumen auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 277, Gemarkung Schaibing (Bauort: Birkfeld 1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl unterrichtet das Gremium, dass die Kapeller GdbR – Claudia und Klaus Kapeller, Nebling 6a, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Anbau einer Lagerhalle mit Büroräumen auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 277, Gemarkung Schaibing (Bauort: Birkfeld 1) stellt.

Das geplante Bauvorhaben befinde sich zwar innerhalb des Bebauungsplans GE Schaibing, bedürfe jedoch einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den textlichen Festsetzungen desselben.

Nachfolgender Antrag auf Befreiung wird dem Gremium vorgetragen: 

Begründung der Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenze:

Der geplante Anbau muss aufgrund der Bestandssituation so angeordnet werden, dass der Zugang zum westlichen Gebäudetrakt des Bestandes möglich bleibt. Aus diesem Grund ergibt sich am Nordwesteck des Gebäudes eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze, dieses beträgt maximal 1,19 m (gemessen in der Flucht der nördlichen Außenwand des Anbaus- siehe Grundriss Erdgeschoss).

Die Abstandsflächen werden eingehalten, hier sind sogar noch große Reserven gegeben. Aus Sicht des Entwurfsverfassers kann die (relativ geringe) Überschreitung der Baugrenzen akzeptiert werden.

Seitens der Verwaltung wird eine Zustimmung zum Befreiungsantrag aufgrund der schlüssigen Begründung und der Notwendigkeit zur Anpassung an das Bestandsgebäudes als möglich erachtet und empfohlen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag der Kapeller GdbR – Claudia und Klaus Kapeller, Nebling 6a, 94107 Untergriesbach auf Anbau einer Lagerhalle mit Büroräumen auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 277, Gemarkung Schaibing (Bauort: Birkfeld 1) das gemeindliche Einvernehmen.


Beschluss 2:

Der Markt Untergriesbach stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans GE Schaibing hinsichtlich der Baugrenzen im Bauantrag der Kapeller GdbR – Claudia und Klaus Kapeller, Nebling 6a, 94107 Untergriesbach auf Anbau einer Lagerhalle mit Büroräumen auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 277, Gemarkung Schaibing (Bauort: Birkfeld 1) zu.

Beschluss 1

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag der Kapeller GdbR – Claudia und Klaus Kapeller, Nebling 6a, 94107 Untergriesbach auf Anbau einer Lagerhalle mit Büroräumen auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 277, Gemarkung Schaibing (Bauort: Birkfeld 1) das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Markt Untergriesbach stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans GE Schaibing hinsichtlich der Baugrenzen im Bauantrag der Kapeller GdbR – Claudia und Klaus Kapeller, Nebling 6a, 94107 Untergriesbach auf Anbau einer Lagerhalle mit Büroräumen auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 277, Gemarkung Schaibing (Bauort: Birkfeld 1) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Regina Paleczek ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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6. Bauantrag auf Erweiterung eines Wohnhauses mit Praxis um eine Wohneinheit und Behandlungsraum auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1254, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Brunnäcker 6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Es wird dargestellt, dass Frau Ruth Kurzböck, Brunnäcker 6, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Erweiterung eines Wohnhauses mit Praxis um eine Wohneinheit und Behandlungsraum auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1254, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Brunnäcker 6) stellt.

Das geplante Bauvorhaben befinde sich zwar innerhalb des Bebauungsplans Untergriesbach Landwirtschaftsschule bedürfe jedoch einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen desselben.

Im Bebauungsplan Landwirtschaftsschule Untergriesbach ist als Dachform ein Satteldach festgesetzt. Nachfolgend dargestellte Befreiung wird laut Bürgermeister mit der ebenfalls dargestellten Begründung beantragt:

Gegenstand der Befreiung:

  • Der Anbau wird mit einem begrünten Flachdach ausgeführt

Begründung:

  • Der Anbau kann als untergeordnetes Gebäude betrachtet werden. Des Weiteren wird er an den bestehenden Carport mit Flachdach angebaut, sodass auf dem Grundstück keine neue Dachform entsteht. In der Umgebung gibt es bereits mehrere sehr flach geneigte Sattel- und Pultdächer, welche wie ein Flachdach gesehen werden können. Der Anbau hat eine sehr kleine Grundfläche und wird zudem noch teilweise eingegraben, sodass er vom Straßenraum durch die hohe vorhandene Hecke kaum sichtbar sein wird.

Aus Sicht der Verwaltung ist aufgrund der untergeordneten Bedeutung des Anbaus im Vergleich zum bestehenden Haupthaus sowie aufgrund der Anpassung an den Carport eine Zustimmung zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform möglich. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Frau Ruth Kurzböck, Brunnäcker 6, 94107 Untergriesbach auf Erweiterung eines Wohnhauses mit Praxis um eine Wohneinheit und Behandlungsraum auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1254, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Brunnäcker 6) das gemeindliche Einvernehmen.


Beschluss 2:

Der Markt Untergriesbach stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform im Rahmen des Bauantrags von Frau Ruth Kurzböck, Brunnäcker 6, 94107 Untergriesbach auf Erweiterung eines Wohnhauses mit Praxis um eine Wohneinheit und Behandlungsraum auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1254, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Brunnäcker 6) zu.

Beschluss

Beschluss 1:

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Frau Ruth Kurzböck, Brunnäcker 6, 94107 Untergriesbach auf Erweiterung eines Wohnhauses mit Praxis um eine Wohneinheit und Behandlungsraum auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1254, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Brunnäcker 6) das gemeindliche Einvernehmen.


Beschluss 2:

Der Markt Untergriesbach stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform im Rahmen des Bauantrags von Frau Ruth Kurzböck, Brunnäcker 6, 94107 Untergriesbach auf Erweiterung eines Wohnhauses mit Praxis um eine Wohneinheit und Behandlungsraum auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1254, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Brunnäcker 6) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Regina Paleczek ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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7. Bauantrag auf Geländeauffüllung in Untergriesbach auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 744, Gemarkung Untergriesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass Herr Anton Neudorfer, Passauer Straße 24, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf eine Geländeauffüllung in Untergriesbach auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 744, Gemarkung Untergriesbach stellt.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und sei daher im Gremium zu beraten und zu befürworten.

Begründet wird der Antrag gemäß Sachverhaltsdarstellung mit der Notwendigkeit eines Geländeausgleichs als Fahrt, um die unterliegende Grundstücksfläche bewirtschaften zu können. Durch das Grundstück verläuft ein gemeindlicher Kanal. Beschädigungen an diesem Kanal dürfen sich durch die Maßnahme nicht ergeben und bestehende Schächte sind auf Kosten des Antragstellers an die neue Geländeoberfläche anzugleichen.

Durch die Neugestaltung des Geländes ergibt sich eine zum Nachbargrundstück abfallende neue Böschung. Die Gestaltung dieser Böschung hat so zu erfolgen, dass die Nachbargrundstücke nicht durch konzentriert abfließendes Oberflächenwasser beeinträchtigt werden. Sicherungsmaßnahmen liegen im Verantwortungsbereich des Antragstellers.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Anton Neudorfer, Passauer Straße 24, 94107 Untergriesbach auf eine Geländeauffüllung in Untergriesbach auf dem Grundstück mit der Fl.Nr.: 744, Gemarkung Untergriesbach das gemeindliche Einvernehmen.

Durch das Grundstück verläuft ein gemeindlicher Kanal. Beschädigungen an diesem Kanal dürfen sich durch die Maßnahme nicht ergeben und bestehende Schächte sind auf Kosten des Antragstellers an die neue Geländeoberfläche anzugleichen.

Durch die Neugestaltung des Geländes ergibt sich eine zum Nachbargrundstück abfallende neue Böschung. Die Gestaltung dieser Böschung hat so zu erfolgen, dass die Nachbargrundstücke nicht durch konzentriert abfließendes Oberflächenwasser beeinträchtigt werden. Sicherungsmaßnahmen liegen im Verantwortungsbereich des Antragstellers.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Anton Neudorfer, Passauer Straße 24, 94107 Untergriesbach auf eine Geländeauffüllung in Untergriesbach auf dem Grundstück mit der Fl.Nr.: 744, Gemarkung Untergriesbach das gemeindliche Einvernehmen.

Durch das Grundstück verläuft ein gemeindlicher Kanal. Beschädigungen an diesem Kanal dürfen sich durch die Maßnahme nicht ergeben und bestehende Schächte sind auf Kosten des Antragstellers an die neue Geländeoberfläche anzugleichen.

Durch die Neugestaltung des Geländes ergibt sich eine zum Nachbargrundstück abfallende neue Böschung. Die Gestaltung dieser Böschung hat so zu erfolgen, dass die Nachbargrundstücke nicht durch konzentriert abfließendes Oberflächenwasser beeinträchtigt werden. Sicherungsmaßnahmen liegen im Verantwortungsbereich des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Regina Paleczek ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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8. Ergänzte Befreiung zum Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 703 und 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Es wird dargestellt, dass die Martin-Veit-Stiftung, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt, vertreten durch Herrn Martin Veit, Röhrenwiesen 26, 94051 Hauzenberg, einen Antrag auf ergänzte Befreiung zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 703, 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10) stellt.

Auszug aus dem Antrag auf ergänzte Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB:


I) Bebauungsplan

Dem Baugesuch liegt der rechtskräftige Bebauungs- und Grünordnungsplan „RöhrndI, Deckblatt 21“ zugrunde.


ll) Befreiungen

Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan sind erforderlich. Dabei werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichungen sind städtebaulich vertretbar.

Diese sind:

a) Wandhöhe:
Befreiung wurde bereits im Erst-Befreiungsantrag aufgeführt

b) Gebäude-Höhenlage:
Befreiung wurde bereits im Erst-Befreiungsantrag aufgeführt

c) Mülltonnenraum außerhalb Baugrenzen: 
Das Hauptgebäude ist in den festgelegten Baugrenzen enthalten. 
Der Mülltonnenraum ist außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen.

Begründung:
Grund und Boden ist nicht vermehrbar.
Deshalb ist der vorhandene Boden sinnvoll und ökonomisch auszunutzen.

Es ist lediglich ein Mülltonnenraum - der nur in der Einfahrtsebene sich befindet. In der Erdgeschoss-Ebene haben wir eine Stahlbetondecke, die im Gelände eingebettet ist. Zudem dient die Decke über dem Mülltonnenraum auch noch als Konstruktion für den 2. Fluchtweg des Mehrfamilienhauses.


Die ergänzte Befreiung ist städtebaulich vertretbar.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Befreiungsantrag aufgrund der nachvollziehbaren Begründung sowie der untergeordneten Bedeutung des Antrags zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Antrag der Martin-Veit-Stiftung, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt, vertr. d. Herrn Martin Veit, Röhrenwiesen 26, 94051 Hauzenberg, auf ergänzte Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 703, 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10), die gemeindliche Zustimmung.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Antrag der Martin-Veit-Stiftung, Otto-Hesse-Straße 19, 64293 Darmstadt, vertr. d. Herrn Martin Veit, Röhrenwiesen 26, 94051 Hauzenberg, auf ergänzte Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zum Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 703, 703/48, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Bgm.-Kainz-Straße 10), die gemeindliche Zustimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Regina Paleczek ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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9. Verlängerung der Baugenehmigung auf Neubau einer Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 395, Gemarkung Schaibing (Rothenkreuz 6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Es wird erläutert, dass Herr Franz Pilsl eine Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung vom 09.07.2020 auf Neubau einer Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 395, Gemarkung Schaibing, (Bauort: Rothenkreuz 6) beantragt.

Das Bauvorhaben befindet sich rechtlich im Außenbereich und bedarf daher der Zustimmung des Marktgemeinderats Untergriesbach. Der Neubau sei als Ersatz der bestehenden baufälligen Garage geplant.

Die Nachbarunterschriften liegen vor. Die Oberflächenentwässerung wird an den Bestand angeschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt der Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung von Herrn Franz Pilsl, Rothenkreuz 6, 94107 Untergriesbach auf Neubau einer Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 395, Gemarkung Schaibing, (Bauort: Rothenkreuz 6) das gemeindliche Einvernehmen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt der Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung von Herrn Franz Pilsl, Rothenkreuz 6, 94107 Untergriesbach auf Neubau einer Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 395, Gemarkung Schaibing, (Bauort: Rothenkreuz 6) das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Regina Paleczek ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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10. Vorstellung der Ergebnisse des Berichts zur örtlichen Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2023 und zugehörige Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl informiert das Gremium, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Michael Meisinger kurzfristig für die Sitzung verhindert sei. Die Unterlagen zur Vorstellung der Ergebnisse seien zwar allen Mitgliedern des Marktgemeinderates im Vorfeld der Sitzung zugegangen, jedoch bestehe kein derartiger Zeitdruck zur Beschlussfassung, dass man diese ohne Anwesenheit und Bericht des Ausschussvorsitzenden machen müsse.

Der Bürgermeister stellt daher den Antrag zur Geschäftsordnung, die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Sitzung am 16. September zu vertagen.

Aus dem Gremium ergeben sich hierzu keine Einwendungen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt, die Beratung und Beschlussfassung zur „Vorstellung der Ergebnisse des Berichts zur örtlichen Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2023 und zugehörige Entlastung“ auf die Sitzung am 16. September zu vertagen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt, die Beratung und Beschlussfassung zur „Vorstellung der Ergebnisse des Berichts zur örtlichen Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2023 und zugehörige Entlastung“ auf die Sitzung am 16. September zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Regina Paleczek ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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11. Gemeindliche Bauleitplanung - "Hotel Bad Gottsdorf" - Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber informiert, dass im Nachgang zur letzten Information sowie zu den Vorstellungen in der Marktgemeinderatsklausur durch die Projektbeteiligten die weiteren Voraussetzungen für die Erbringung der finanziellen Sicherheiten zur Projektumsetzung geschaffen worden. Durch die zuständigen Entscheidungsgremien sei die Umstrukturierung der künftigen Betreibergesellschaft beschlossen und die Zustimmung zu den notwendigen Anteilsübertragungen erteilt worden. In einem notariellen Termin in dieser Woche (nach Auskunft der Projektträger am Dienstag, 24.07.2024) sollen diese Entscheidungen formell und rechtlich umgesetzt werden.

Mit der formellen Umsetzung dieser Entscheidungen stehe dem Markt Untergriesbach dann die Projektgesellschaft in der Form für die weiteren Verhandlungen und Abstimmungen zur Verfügung, in der später das Projekt auch umgesetzt werden soll. In den kommenden Wochen sollen dann die finalen Abstimmungen hinsichtlich des Durchführungsvertrages und der Finanzierungssicherheit erfolgen. Insbesondere die Vorlage der finanziellen Projektabsicherung sowie die Neuregelung eines Rückerwerbsrechts für das Grundstück im Falle der Nichtumsetzung des Projekts und die Regelung zum Verbleib der gemeindlichen Wasseraufbereitungsanlage am aktuellen Standort stehen im Zentrum dieser finalen Abstimmungen.

Mit Klärung dieser Punkte und der Sicherheit für den Markt Untergriesbach, dass im schlimmsten Fall auch bei einem Scheitern des Projekts nach Projektbeginn ausreichende Mittel für den Markt Untergriesbach gesichert sind, um das Grundstück bestmöglich einer Folgenutzung zuführen zu können, könne die Bebauungsplanung abschließend beschlossen werden.

Der Zeitplan sieht nach Mitteilung der Projektträger diese Entscheidung für den Sitzungstermin im September oder Oktober vor. Die Sicherung der Finanzierung befinde sich derzeit ebenfalls in der finalen notariellen Beurkundung und werde zeitnah vorgelegt. Daneben werden gemäß Auskunft an die Verwaltung durch die Projektbeteiligten aktuell die Hochbauplanungen weiter vorangetrieben, um die finale Planung noch im Jahr 2024 zur Genehmigung vorlegen zu können. Ziel der Projektgesellschaft sei im Anschluss an die Erledigung der Formalitäten, dass im ersten Halbjahr 2025 der Baubeginn gemäß den bisherigen Planungskonzeptionen erfolgen kann. Die Bauzeit werde auf rund zwei Jahre geschätzt.

Alle naturschutzfachlichen Vorgaben sowie die Öffnung des bisher auf dem Gelände verrohrten Gewässers werden Inhalt des Durchführungsvertrages sein. Dies gilt nach Darstellung der Verwaltung auch für die Sicherung der gemeindlichen Wasserversorgung am bisherigen Standort.

Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass die finale Abstimmung der Verträge und Planungen auch seitens der Verwaltung nun mit Nachdruck vorangetrieben werden sollen, damit zeitnah eine Entscheidung zur Umsetzung des Projekts fallen könne.

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12. Gemeindliche Bauleitplanung - "WA Schaibing Mitte" mittels Deckblatt 3 - Vorstellung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung nach § 4 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

In der Zeit zwischen dem 04.07.2024 und dem 15.07.2024 hat nach Darstellung der Verwaltung die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 4a BauGB zur beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes „Schaibing Mitte“ mittels Deckblatt 3 im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB stattgefunden. 

Geschäftsleiter Michael Graml erläutert dem Gremium die eingegangenen Stellungnahmen, Änderungsanregungen und Einwendungen sowie die damit verbundenen Feststellungen der Verwaltung zu Abwägung und Anpassung der Planung.

Landratsamt Passau, rechtlich Herr Altmann 

Zu dem vorgelegten Bebauungsplandeckblattentwurf in der Fassung vom 23.06.2024 nehmen wir als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung:

  1. Die Stellungnahme/n unserer Fachstelle/n, die sich zu der vorgenannten Planung geäußert hat/haben, liegt/en bei. 

  1. Rechtliche Beurteilung 

  1. Die Abwägung der Punkte unserer Stellungnahme vom 22.05.2024 wird zur Kenntnis genommen. 

  1. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die geplante Erschließung (Zufahrt) über ein Grundstück außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans bedenklich ist. Die Länge der Zufahrt darf 70 m, gemessen ab öffentlicher Verkehrsfläche zum Bauvorhaben, nicht überschreiten. Die Grundstücke FlNr. 11/1 und 115/3 sollten verschmolzen werden, auch im Hinblick auf die geplanten Baugrenzen zwischen den beiden Grundstücken. 

Diese Regelung ergibt sich aus den eigentumsrechtlichen Verhältnissen. Der rückwärtige Grundstücksteil der ursprünglichen Parzelle befindet sich im Besitz der Eigentümer der Fl.Nr. 115/3, Gemarkung Schaibing und wird aktuell als Garten genutzt. Auf diese Eigentumsrechte hat der Markt keinen Einfluss. Mit der Planung stellt der Markt Untergriesbach sicher, dass das ursprünglich bestehende Baurecht auf der Fläche erhalten bleibt. Die Erschließung dieses Grundstücksteils hat der Eigentümer selbst in der Hand. Zudem wurde dem Eigentümer das Vorrecht auf den Erwerb der kleineren Fläche an der Erschließungsstraße angetragen. Dies wurde abgelehnt. Somit hat der Eigentümer der über die Privatgrundstücke erschlossenen Fläche im Falle einer Bebauung auch die Erschließung dieser Fläche zu sichern.

  1. Die westliche Baugrenze auf Parzelle 15 ist nur 1,50 m vom Nachbargrundstück entfernt. Im Bebauungsplandeckblatt sollte ein Hinweis aufgenommen werden, dass auch hier die gesetzlichen Abstandsflächen des Art. 6 BayBO einzuhalten sind. 

Die vorgeschlagene Formulierung als Hinweis im Bebauungsplandeckblatt wird aufgenommen.



Landratsamt Passau, Städtebau, Herr Baumgartner, 24.06.2024 

Der Markt Untergriesbach plant mit Deckblatt Nr. 03 die Parzelle 15 im Rechtskräftigen Bebauungsplan „WA Schaibing Mitte“ in zwei Parzellen zu teilen. 

Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen diese Planung keine Bedenken, da sie dem bauplanungsrechtlichen Ziel der Innenverdichtung gerecht wird und somit mit Grund und Boden sparsam umgegangen wird. 

Folgende Punkte sind jedoch in der Planung noch zu berücksichtigen: 

  1. Für die Vollständigkeit der Unterlagen und für die spätere Bearbeitung wäre es hilfreich, wenn neben dem neuen Planausschnitt auch der bisher rechtskräftige dargestellt werden würde. 

Die Planung wird entsprechend ergänzt.


  1. Die verbleibende Fläche der Parzelle 15 ist ebenso mit einer Parzellenbezifferung zu versehen. 

Die Planung wird entsprechend ergänzt.

  1. Die mit orange dargestellte, private Erschließungsfläche muss bis zu Grenze der damit erschlossenen Parzelle dargestellt werden. Zudem sollte mittels textlicher Festsetzung die Zufahrt eindeutig definiert und an der vorgesehenen Stelle festgesetzt werden. Hier empfiehlt es sich ein Geh- und Fahrtenrecht in ausreichender Breite eintragen zu lassen.

Mit Verweis auf die Begründung der Abwägung zu Buchstabe c aus der Stellungnahme des Sachgebiets Bauwesen rechtlich, Herr Altmann, kann der Markt keine Regelung hinsichtlich der Erschließung der Restfläche vornehmen. Dies muss im Falle einer künftigen Bebauung privatrechtlich geregelt werden. Die Sicherung dieser Erschließung wird dann ohnehin Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung sein.


Landratsamt Passau, Städtebau, Herr Baumgartner, 15.07.2024 nochmalige Stellungnahme

Die Abwägung des Marktes Untergriesbach vom 11.06.2024 zum Deckblatt Nr. 03 (Bebauungsplan „WA Schaibing Mitte“) wird zur Kenntnis genommen 

Folgender Punkt wäre jedoch in der Planung immer noch zu berücksichtigen:

Die künftige Parzelle 15a über die Flur Nr. 116 zu erschließen ist aus städtebaulicher Sicht nicht sinnvoll, da privat erschlossene Zufahrten über mehrere andere Grundstücke auf Dauer immer zu Konflikten führen (Müllabfuhr, Räumdienst, Unterhalt etc.). Insbesondere Grundstücke innerhalb eines Bebauungsplans sollten ordnungsgemäß unmittelbar über eine öffentliche Verkehrsfläche erschlossen werden. Vertretbar wäre noch gewesen, die Parzelle 15a über die Parzelle 15 zu erschließen. Dies ist aber anscheinend nicht geplant. 

Hinsichtlich dieser Stellungnahme wird ebenfalls auf die Begründung der Abwägung zu Buchstabe c der Stellungnahme des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich hingewiesen. Eine Erschließung der künftigen Parzelle 15a über die Parzelle 15 ist aus Platzgründen nicht möglich. Das öffentliche Interesse der Nutzung der verfügbaren Restfläche (Parzelle 15) überwiegt das Interesse der Eigentümer der künftigen Parzelle 15a an einer Erschließung über die bestehende Erschließungsstraße. Ein Angebot zum Erwerb der ursprünglich vorgesehenen Gesamtfläche ist durch die Betroffenen abgelehnt worden. In der Folge ist die Erschließung im Falle einer künftigen Bebauung anderweitig sicherzustellen.


Seitens der Verwaltung wird die Beschlussfassung zur dargestellten Abwägung sowie der Satzungsbeschluss empfohlen.

Einwendungen und weitere Anregungen aus dem Gremium ergeben sich nicht.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der nochmaligen Beteiligung gem. § 4a BauGB sowie die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Verwaltung zur Planung zur Kenntnis. Ebenso werden die Abwägungsvorschläge hinsichtlich der künftigen Zufahrt zu einer Parzelle 15a über private Grundstücke zur Kenntnis genommen und beschlossen. Aus den dargestellten Gründen ist eine andere Planung nicht möglich und das öffentliche Interesse an der Nutzung der verfügbaren Baufläche überwiegt das Interesse des Eigentümers der rückwärtigen Fläche an einer möglichst kurzen Erschließung. Diese Argumentation wird dadurch gestützt, dass der betroffene Eigentümer einen möglichen Erwerb der Gesamtfläche nicht vornehmen wollte, da er die Erschließung von der Dorfstraße aus sicherstellen könne.


Beschluss 2:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „WA Schaibing Mitte“ mittels Deckblatt Nr. 3 in der Fassung des Planungsbüros Ledermüller vom 23.06.2024 als Satzung.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der nochmaligen Beteiligung gem. § 4a BauGB sowie die Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Verwaltung zur Planung zur Kenntnis. Ebenso werden die Abwägungsvorschläge hinsichtlich der künftigen Zufahrt zu einer Parzelle 15a über private Grundstücke zur Kenntnis genommen und beschlossen. Aus den dargestellten Gründen ist eine andere Planung nicht möglich und das öffentliche Interesse an der Nutzung der verfügbaren Baufläche überwiegt das Interesse des Eigentümers der rückwärtigen Fläche an einer möglichst kurzen Erschließung. Diese Argumentation wird dadurch gestützt, dass der betroffene Eigentümer einen möglichen Erwerb der Gesamtfläche nicht vornehmen wollte, da er die Erschließung von der Dorfstraße aus sicherstellen könne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „WA Schaibing Mitte“ mittels Deckblatt Nr. 3 in der Fassung des Planungsbüros Ledermüller vom 23.06.2024 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Gemeindliche Bauleitplanung - Beschlussfassung zur frühzeitigen Auslegung "GE Mairau-Äcker, 1. Änderung - SO Mairau-Äcker"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert, dass auf Basis der bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen zur möglichen Verkaufsflächenerweiterung im Bereich des bestehenden Norma-Marktes (zuletzt im Rahmen der Beratung zu einem Bauantrag auf Einzelbaugenehmigung vom 22.04.2024) das Architekturbüro Mitschelen + Gerstl, Passau nach einem ausführlichen Gespräch mit der Verwaltung einen Bebauungsplanentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung vorbereitet hat.

In dieser Planung seien insbesondere die Auswirkungen der Planung auf die verkehrliche Erschließung dargestellt und Begründungen zu einer integrierten Lage des Standorts aufgenommen. Mit dieser Planungsvariante kann es dem Markt Untergriesbach nach Darstellung der Verwaltung künftig ermöglicht werden, eine ordnungsgemäße Anbindung des Einkaufsmarktes nachzuweisen. Zudem sei im Rahmen der Vorgespräche bereits darauf hingewiesen worden, dass eine Beteiligung an einer Verbesserung der verkehrlichen Erschließung des Sonder- und Gewerbegebietes auf der Bundesstraße B388 im Rahmen der Erschließungskostenumlegung zu erwarten sein wird. Diese Regelung wird mit den Ergebnissen einer vorliegenden Verkehrsplanung begründet, die im Falle einer Erweiterung des Gewerbegebietes sowohl den Bestand als auch die Erweiterungen als Auslöser für die Schaffung einer neuen Kreuzungslösung festgestellt habe. Die Vereinbarung zur Übernahme der Kosten, die im Falle der Erschließung anteilig auf das Plangrundstück entfallen, wird nach Darstellung der Verwaltung im Durchführungsvertrag geregelt werden.

Die Notwendigkeit der Bauleitplanung ist dem Projektträger nach Darstellung des Bürgermeisters und der Verwaltung bereits wiederholt dargelegt worden, da weder im Bauantragsverfahren noch im Einzelhandelsgutachten rechtlich nachvollziehbar dargestellt werden konnte, dass es sich bei dem Standort des Einkaufsmarktes um eine integrierte Lage handelt. Der Marktgemeinderat und die Verwaltung haben dem Projekt von Beginn an die bestmögliche Unterstützung entgegengebracht und bereits im Jahr 2019 mit einem Aufstellungsbeschluss die Weichen für eine Planung und Projektumsetzung gestellt. Während der folgenden Jahre habe sich der Projektträger mehrfach für Planungs- und Verfahrensschritte entschieden, die nicht den Empfehlungen der Verwaltung, des Landratsamtes und der Regierung entsprochen haben. Aus diesen Gründen sei die Projektumsetzung immer wieder ins Stocken geraten. Wenn von Beginn an eine strukturierte und gut begründete Bauleitplanung mit entsprechenden Abstimmungen mit der Verwaltung vorgelegt worden wäre – so wie dies jetzt der Fall ist – könnte das Verfahren bereits abgeschlossen sein.

Das Architekturbüro Mitschelen + Gerstl habe nun einen Entwurf zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „GE Mairauäcker“ durch die vorhabenbezogene „1. Änderung – SO Mairauäcker“ in der Fassung vom 28.06.2024 vorgelegt. Diese Planung greife die wesentlichen Punkte auf, welche in den Vorabstimmungen mit der Regierung, dem Landratsamt und der Verwaltung als problematisch erachtet worden sind. Die Begründungen sind nach Einschätzung der Verwaltung für einen ersten Entwurf nachvollziehbar und können eine Basis für eine positive Entscheidung bilden. Diese Entscheidung wird von den Stellungnahmen der Fachstellen abhängen. Der notwendige Umweltbericht zur Planung wird im Rahmen des Hauptverfahrens beigebracht.

Seitens des Gremiums ergeht die Nachfrage, ob mit dem Beschluss zur Bauleitplanung auch die Zustimmung zur Genehmigung des Bauantrages verbunden sei oder ob dies in einem gesonderten Beschluss zu erfolgen habe. Hierzu erläutert die Verwaltung, dass im Falle eines Sonderbaus keine Genehmigungserteilung im Freistellungsverfahrens möglich sei, dass die Genehmigungserteilung jedoch vorausgesetzt werden könne, wenn das Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplanes entspreche, der zuvor alle Anregungen und Einwendungen der Fachstellen berücksichtigt habe. Der Satzungsbeschluss des Marktgemeinderates könne in diesem Fall auch mit der Zustimmung zum Bauvorhaben verbunden werden, da beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Vorhaben- und Erschließungsplan bereits auf Bebauungsplanebene vorgelegt werden muss.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt Bürgermeister Duschl, dass die Vorgehensweise der Antragsteller an einigen Punkten der bisherigen Gespräche und (Vor-)Planungen nicht die Vorschläge der Verwaltung und der übergeordneten Behörden berücksichtigt habe. Andere Vorgehensweisen, die der Projektträger offenbar für effektiver und wirtschaftlicher erachtet habe, seien in diesen Fällen wiederholt ohne Information an den Markt Untergriesbach als Träger der gemeindlichen Planungshoheit und auf politischer Ebene umzusetzen versucht worden. Zum jetzigen Stand haben diese alternativen Umsetzungsansätze jedoch nicht zum Erfolg geführt und nun sei doch die von Beginn an durch den Markt vorgeschlagene Variante mit einer begründeten und ordentlichen Bauleitplanung die Option, die die beste Aussicht auf Erfolg bietet.

Da es sich beim ursprünglichen Bebauungsplan um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehandelt hat, ist nach Darstellung der Verwaltung auch die Änderung vorhabenbezogen durchzuführen und die Zustimmung des ursprünglichen Vorhabenträgers ist notwendig. In einem persönlichen Gespräch sei diese Formalität durch den Bürgermeister bereits mündlich geklärt worden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die vorgelegte Planung des Architekturbüros Mitschelen + Gerstl zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „GE Mairauäcker“ durch die vorhabenbezogene „1. Änderung – SO Mairauäcker“ in der Fassung vom 28.06.2024 zur Kenntnis, billigt diese und gibt sie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange frei.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die vorgelegte Planung des Architekturbüros Mitschelen + Gerstl zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „GE Mairauäcker“ durch die vorhabenbezogene „1. Änderung – SO Mairauäcker“ in der Fassung vom 28.06.2024 zur Kenntnis, billigt diese und gibt sie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange frei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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14. Gemeindliche Bauleitplanung - "SO Solarpark Oberötzdorf"; Beratung und Beschlussfassung zur Planung und zum Durchführungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 14

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung wird dargestellt, dass im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange seitens der Unteren Naturschutzbehörde noch einzelne Anregungen und Einwendungen vorgebracht worden sind, die weiteren Klärungsbedarf ergeben hatten.

Die wesentlichste Einwendung seien die Abstände zwischen den Modulreihen gewesen, welche ursprünglich auf drei Meter festgelegt waren. Die Untere Naturschutzbehörde habe in den Stellungnahmen darauf verwiesen, dass mindestens ein Streifen von 3,0 m zwischen den Modulen dauerhaft besonnt sein muss. Die Auslegung dieser Vorgabe sei jedoch in den Empfehlungen und Stellungnahmen der übergeordneten Behörden bis hin zum Ministerium nicht einheitlich. Hier werde die durchgehende Besonnung in einigen Rechtsauffassungen auch schon angenommen, wenn der Lotabstand der Module bei 3,0 m betrage. Dieser Meinung folge die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Passau jedoch nicht und habe im Rahmen der Stellungnahmen einen größeren Modulabstand gefordert. In der aktuellen Planung seien die Lotabstände zwischen den Modulreihen nun auf vier Meter erhöht worden, um die Anordnung der Modulflächen optimal zu gestalten und trotzdem die Forderungen des Naturschutzes zu berücksichtigen.

Eine Anregung, dass die Zaunanlage nach Aufwuchs der Eingrünungsmaßnahmen von außerhalb dieser Eingrünungen nach innen verlegt werden soll, um die Eingrünung besser für Tiere zugänglich zu machen, wird aus wirtschaftlichen Gründen sowie aufgrund der Tatsache, dass der Zaun ohnehin sockellos und mit einem Mindestabstand von 20 cm zum Boden ausgeführt werden muss nicht zur Berücksichtigung empfohlen.

Hinsichtlich des Städtebaulichen Vertrages zur Ausführung des Vorhabens sowie zur Regelung einer möglichen Rückbauverpflichtung werden durch Geschäftsleiter Michael Graml die einzelnen Regelungen des Vertrages in der Sitzung dargestellt und zudem die Beschlussfassung über Laufzeit und Sicherung der Rückbauverpflichtung vorgeschlagen. Als Sicherungsbürgschaft wird durch die Verwaltung in Abstimmung mit Nachbarkommunen und auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung 15.000,-- EUR pro MWp Leistung vorgeschlagen. Dies sei eine angepasste Summe, da im Zuge der Beschlussfassung zum Kriterienkatalog eine Sicherungsbürgschaft in Höhe von 50.000,‑‑ EUR pro MWp gefordert worden sei. Diese Höhe sei nicht mehr verhältnismäßig und daher nochmals überprüft worden.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt den Sachverhalt hinsichtlich der Modulabstände sowie der Planung zur Zaunanlage zur Kenntnis. Die Anpassung der Modulabstände wird begrüßt. Auf die Festsetzung eines Umbaus der Zaunanlage nach Aufwuchs der Eingrünungsmaßnahmen wird verzichtet, da es sich um einen bestehenden Park und eine bestehende Zaunanlage handelt. Ein nachträgliches Versetzen des Zaunes wäre wirtschaftlich nicht vertretbar und zudem ist mit der Regelung eines sockellosen Zaunes mit einem Mindestabstand zum Boden von 20 cm eine Durchlässigkeit für die Fauna gegeben.


Beschluss 2:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages in der Fassung vom 22.07.2024 zu und setzt die Bürgschaftshöhe zur Sicherung eines möglichen Rückbaus der Anlage nach Ablauf der Nutzung auf 15.000,-- EUR pro Hektar Planfläche fest.


Beschluss 3:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Oberötzdorf, Deckblatt Nr. 1“ vorbehaltlich der Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrages zwischen dem Markt Untergriesbach und dem Projektträger Bayerwald Energiepark GmbH als Satzung.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt den Sachverhalt hinsichtlich der Modulabstände sowie der Planung zur Zaunanlage zur Kenntnis. Die Anpassung der Modulabstände wird begrüßt. Auf die Festsetzung eines Umbaus der Zaunanlage nach Aufwuchs der Eingrünungsmaßnahmen wird verzichtet, da es sich um einen bestehenden Park und eine bestehende Zaunanlage handelt. Ein nachträgliches Versetzen des Zaunes wäre wirtschaftlich nicht vertretbar und zudem ist mit der Regelung eines sockellosen Zaunes mit einem Mindestabstand zum Boden von 20 cm eine Durchlässigkeit für die Fauna gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages in der Fassung vom 22.07.2024 zu und setzt die Bürgschaftshöhe zur Sicherung eines möglichen Rückbaus der Anlage nach Ablauf der Nutzung auf 15.000,-- EUR pro Hektar Planfläche fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Oberötzdorf, Deckblatt Nr. 1“ vorbehaltlich der Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrages zwischen dem Markt Untergriesbach und dem Projektträger Bayerwald Energiepark GmbH als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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15. Bauleitplanung Nachbargemeinden - Gemeinde Wegscheid Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB für "GE Weidenau - Ausweisung eines SO Einzelhandel und sonstige Gewerbebetriebe" - Flächennutzungsplanänderung mit Deckblatt Nr. 40 und Bebauungsplanänderung "GE Weidenau" mit vorhabenbezogenem Deckblatt Nr. 2 im Parallelverfahren; Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 15

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung wird mittels Lageplandarstellung erläutert, dass der Markt Wegscheid am Ortseingang von Untergriesbach kommend (vor der bestehenden Norma) die Ausweisung einer Sondergebietsfläche zur Errichtung eines neuen EDEKA-Einkaufsmarktes sowie zur Ansiedlung eines weiteren Discounters (voraussichtlich ALDI) plant.

Die Planunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung sowie zur Bebauungsplanung werden in der Sitzung vorgestellt, um dem Marktgemeinderat Untergriesbach die Entscheidung zur Abgabe einer Stellungnahme zu ermöglichen.

In einem der Planung beigefügten Einzelhandelsgutachten wird eine negative Auswirkung auf die Marktlandschaft in Untergriesbach nicht festgestellt. Das vorrangige Potential für diese Märkte werde in der Gemeinde Wegscheid sowie im benachbarten Österreich gesehen.

In der Diskussion zu diesem Punkt wird seitens des Gremiums angeführt, dass man die Feststellungen des Gutachtens, wonach eine negative Auswirkung auf den Einzelhandelsstandort Untergriesbach nicht zu erwarten sei, durchaus in Frage stellen könne. Hinsichtlich der Vollsortimentsangebote sei Untergriesbach jedoch gut aufgestellt und hier dürften sich tatsächlich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben. Das zusätzlich vorgesehene Angebot für einen Discounter könne dazu führen, dass auch Kunden aus dem Einzugsbereich Untergriesbach nach Wegscheid zum Einkaufen fahren. Dies sei aber grundsätzlich kein wesentliches Problem und werde den Einzelhandelsstandort Untergriesbach nicht nachhaltig beeinträchtigen. Zu erwarten sei aber, dass Kunden aus Österreich, die zum Teil jetzt nach Untergriesbach gefahren seien, künftig nach Wegscheid ausweichen. Auch dies dürfte aber nicht zu einem gravierenden Problem für den gut strukturierten Einzelhandel in Untergriesbach werden.

In der Diskussion wird seitens des Gremiums darauf hingewiesen, dass sich der Markt Untergriesbach für die Zukunft aber selbst weiterhin Gedanken machen müsse, ob man das Einkaufsangebot erweitern möchte. Insbesondere die Nahversorgung in Untergriesbach West biete hier noch Potential für eine mögliche Ansiedlung. Daneben sei auch wichtig, den integrierten Standort des Einkaufsmarktes an der Bürgermeister-Kainz-Straße zu sichern. Dieser stelle eine wichtige Nahversorgung für den Bereich Röhrndl und den gesamten nordwestlichen Gemeindebereich dar. Hierzu sollten seitens des Marktes Untergriesbach die Zukunftspläne des Marktes positiv begleitet werden.

Ebenfalls aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass das Käuferpotential nicht wesentlich steigen wird. In einer Untersuchung zur Versorgung Untergriesbachs sei bereits festgestellt worden, dass ein zusätzlicher Markt voraussichtlich zu einem Überangebot führen würde. Dies hätte dann zur Folge, dass gegebenenfalls ein Markt schließen müsste.

Im Ergebnis kommt das Gremium zur Auffassung, dass der Markt Untergriesbach seine bestehende gute Struktur der Nahversorgung sichern und gegebenenfalls notwendige Ergänzungen positiv begleiten müsse. Die Neuausweisung in Wegscheid ergebe aber keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Untergriesbach und daher könne man auf eine Stellungnahme verzichten.  

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt gegen die vorgelegte Planung des Marktes Wegscheid zur Ausweisung eines „SO Einzelhandel und sonstige Gewerbebetriebe" - Flächennutzungsplanänderung mit Deckblatt Nr. 40 und Bebauungsplanänderung "GE Weidenau" mit vorhabenbezogenem Deckblatt Nr. 2 im Parallelverfahren im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen zu erheben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt gegen die vorgelegte Planung des Marktes Wegscheid zur Ausweisung eines „SO Einzelhandel und sonstige Gewerbebetriebe" - Flächennutzungsplanänderung mit Deckblatt Nr. 40 und Bebauungsplanänderung "GE Weidenau" mit vorhabenbezogenem Deckblatt Nr. 2 im Parallelverfahren im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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16. Konzessionsvertrag Strom - Bekanntgabe Ablauf am 10.01.2027 und Veröffentlichung Bundesanzeiger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 16

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl informiert den Marktgemeinderat, dass der zwischen der Bayernwerk Netz GmbH und dem Markt Untergriesbach bestehende Konzessionsvertrag Strom zum 10.01.2027 endet.

Nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Markt verpflichtet, den Ablauf des Konzessionsvertrages spätestens zwei Jahre vor Vertragsende in geeigneter Weise bekannt zu machen. Der Markt habe hierbei die übliche Form der Bekanntmachung im Bundesanzeiger gewählt. Interessenten am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages hätten ihre schriftliche Bewerbung innerhalb drei Monaten nach Erscheinen dieser Bekanntmachung beim Markt Untergriesbach abzugeben.

Nach Eingang der Bewerbungen wird die Verwaltung dem Marktgemeinderat berichten.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt vorstehenden Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt vorstehenden Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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17. Gemeindlicher Darlehensbedarf- Kreditaufnahme bei der KfW

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 17

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert, dass der Markt Untergriesbach auf der Grundlage der genehmigten Haushaltssatzung für das Jahr 2024 dazu berechtigt wäre, Darlehen in einer Höhe von bis zu 1.879.000,-- Euro zur Finanzierung der Investitionen in Anspruch zu nehmen. 

Im Vorgriff zum Vorschlag der Darlehensaufnahme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sei von der Kämmerei des Marktes Untergriesbach eine Angebotsabfrage per E-Mail/telefonisch bei verschiedenen Kreditinstituten vorgenommen worden. Die angebotenen Zinssätze liegen gemäß dieser Abfrage im Bereich von 2,90 % bis 3,75 %.

Die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 1.000.000,-- Euro soll bei der KfW aus dem Programm „Investitionskredit Kommunen Nr. 208“ mit nachfolgenden Konditionen erfolgen:

  • Darlehenszeit:                        10 Jahre
  • tilgungsfreie Jahre:                0 Jahre
  • Zinsbindung:                        10 Jahre
  • Zinssatz derzeit:                2,95 % (je nach tägl. Anpassung am Kapitalmarkt)

Voraussetzung für die Gewährung dieses Kredites sind nach Darstellung des Bürgermeisters laufende kommunale und soziale Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Verkehrsinfrastruktur, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Kindergärten, Schulen, …). Der Markt Untergriesbach könne daher für folgende Maßnahmen diesen Investitionskredit in Anspruch nehmen. 


Das Darlehen soll mit einer Laufzeit von 10 Jahren und mit fester Zinsbindung gewählt werden, da diese Kombination aktuell für den Markt Untergriesbach im Hinblick auf Kosten und Finanzierbarkeit am besten geeignet wäre. 

Zudem erläutert Bürgermeister Duschl, dass sich die Formulierung „je nach tägl. Anpassung am Kapitalmarkt“ darauf beziehe, dass der letztlich relevante Zinssatz für die Zinsbindung endgültig am Abschlusstag festgestellt werden kann. 

Beschlussvorschlag

Die Kämmerei des Marktes Untergriesbach wird beauftragt, bei der KfW, 60325 Frankfurt am Main im Rahmen des Programmes „Investitionskredit Kommunen Nr. 208“ einen Kredit in Höhe von 1.000.000,-- Euro aufzunehmen.

Dem Kredit sind nachstehende Konditionen zugrunde zu legen:
  • Darlehenszeit:                10 Jahre
  • tilgungsfreie Jahre:         0 Jahre
  • Zinsbindung:                10 Jahre
  • Zinssatz derzeit:        2,95 % (je nach tägl. Anpassung am Kapitalmarkt)

Beschluss

Die Kämmerei des Marktes Untergriesbach wird beauftragt, bei der KfW, 60325 Frankfurt am Main im Rahmen des Programmes „Investitionskredit Kommunen Nr. 208“ einen Kredit in Höhe von 1.000.000,-- Euro aufzunehmen.

Dem Kredit sind nachstehende Konditionen zugrunde zu legen:
  • Darlehenszeit:                10 Jahre
  • tilgungsfreie Jahre:         0 Jahre
  • Zinsbindung:                10 Jahre
  • Zinssatz derzeit:        2,95 % (je nach tägl. Anpassung am Kapitalmarkt)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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18. Antrag auf Zustimmung zur Gründung einer Kinderfeuerwehr der FF Untergriesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 18

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl informiert das Gremium, dass am 26.06.2024 der stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Untergriesbach, Herr Georg Meier, im Rahmen einer Besprechung mit dem Bürgermeister und den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung die Voraussetzungen zur Gründung einer Kinderfeuerwehr besprochen hat. Die Freiwillige Feuerwehr Untergriesbach beabsichtige die Gründung einer Kinderfeuerwehr und diese unter die Verantwortung der aktiven Feuerwehr zu stellen. Hierzu sei die Zustimmung der Kommune als Sachaufwandsträger erforderlich. In dem Gespräch seien zusammen mit Bürgermeister Duschl, Geschäftsleiter Graml und dem Sachbearbeiter Feuerwehrwesen Wallner die Voraussetzungen für diese Gründung und die nächsten Schritte besprochen worden.

Nach Art. 7 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) können bei den Freiwilligen Feuerwehren Kindergruppen für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr gebildet werden. Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr können die Mitglieder der Kinderfeuerwehr dann in die Jugendfeuerwehr übertreten und gelten dann als Feuerwehranwärter in der Jugendfeuerwehr. 

Bürgermeister und Verwaltung stehen dem Antrag positiv gegenüber, da bereits mehrere Jugendgruppen im näheren Umfeld gegründet worden sind und diese der Brandschutzerziehung, Nachwuchsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit dienen. Da gemäß Kommunalem Unfallversicherungsverband Bayern für diese Altersgruppe keinerlei Arbeiten mit den regulären feuerwehrtechnischen Geräten erlaubt sind, bedarf es keiner Schutzkleidung wie z. B. Feuerwehrschutzanzug, Helm, Sicherheitsschuhe. Eine einheitliche Kleidung zum Schutz vor „Wind und Wetter“ werde seitens des Landesfeuerwehrverbandes empfohlen. Die Kosten hierfür sollen jedoch nicht von der Marktgemeinde Untergriesbach übernommen werden, sondern von der Feuerwehr. 

Somit ist der Sachaufwand laut Darstellung der Verwaltung lediglich auf die Jugendförderung (8,‑‑EUR pro Minderjährigen jährlich) beschränkt und somit minimal. Auch der Versicherungsbeitrag pro Feuerwehrdienstleistendem (hierzu zählen dann auch die Mitglieder der Kinderfeuerwehr) mit aktuell 3,09 EUR Jahresbeitrag sei überschaubar und würde zu keiner größeren Belastung des Gemeindehaushaltes führen.

Die Marktgemeinderatsmitglieder Albert Gell und Georg Meier (zugleich Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Untergriesbach) erläutern, dass sich bei der Feuerwehr Untergriesbach eine Gruppe junger Feuerwehrdienstleistender gefunden habe, die die Betreuung der Kinder übernehmen würde. Diese Möglichkeit wolle man nun nutzen, um die Gründung der Kinderfeuerwehr anzustoßen und so bereits in jüngerem Alter in die Nachwuchsgewinnung einzusteigen. Geplant sei eine Aktion im Rahmen des Grillfests der Feuerwehr am 27.07.2024 zur ersten Werbung für dieses Vorhaben. Danach wolle man einen Informationsabend für Eltern veranstalten und mit zwei Gruppenstunden pro Monat starten. Je nach Entwicklung des Interesses an diesem Angebot werde man die Angebote nach den Empfehlungen des Feuerwehrverbandes und den Erfahrungen der umliegenden Feuerwehren ausrichten. Sollten Kinder aus den Schutzbereichen anderer Gemeindefeuerwehren Interesse an der Kinderfeuerwehr zeigen, würde man deren Aufnahme eng mit den dortigen Kommandanten abstimmen und möglicherweise eine Zusammenarbeit anstreben. Man wolle keiner anderen Feuerwehr potentiellen Nachwuchs abwerben, vielmehr soll es das Ziel sein, gemeinsam den Nachwuchs frühzeitig zu gewinnen und an die Feuerwehr heranzuführen. Das Projekt, die mögliche Zusammenarbeit und die ersten Erfahrungen sollen auch im Rahmen der diesjährigen Kommandantenversammlung besprochen werden. Sofern sich auch die anderen Gemeindefeuerwehren zur Gründung von Kinderfeuerwehren entschließen sollen, würde sich auch in diesem Bereich eine Zusammenarbeit anbieten, wie dies im Bereich der Jugendfeuerwehren bereits der Fall sei.

Aus dem Gremium werden die Ziele dieses Projekts grundsätzlich befürwortet und es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass jede Form von ehrenamtlicher Arbeit in der Kinder- und Jugendbetreuung äußerst wichtig sei. Allerdings wird auch die Frage aufgeworfen, ob dieses zusätzliche Angebot es nicht für andere Vereine erschwere, eigenen Nachwuchs zu gewinnen. Man solle sich nicht eine Konkurrenz zwischen den Vereinen schaffen. Hierzu wird aber in der Diskussion angeführt, dass zwei Treffen pro Monat kein Angebot seien, die zum Beispiel eine Ausübung von Sport im Verein so beeinträchtigen, dass dies nicht miteinander vereinbar wäre.

Mit Zustimmung des gesamten Gremiums nimmt Kreisbrandmeister Johann Stemplinger zum beabsichtigten Vorhaben Stellung. Er erläutert, dass das Ziel der Nachwuchsgewinnung auch im Bereich der Feuerwehren immer wichtiger werde. Dafür sei die Gründung von Kinderfeuerwehren ein gutes Mittel. Es gebe bereits gute Erfahrungen im Landkreis und man könne auch aus diesen lernen. So dürfe man nicht den Fehler machen, in der Kinderfeuerwehr bereits die Ausbildungsinhalte der Jugendfeuerwehr zu vermitteln, da ansonsten im Jugendfeuerwehrbereich keine interessanten und neuen Inhalte mehr kommen und man so die Jugendlichen wieder verliere. Im Bereich der Kinderfeuerwehr gelte es vielmehr, die Kinder spielerisch an die Aufgaben der Feuerwehr heranzuführen oder auch praktische Dinge zu vermitteln, wie zum Beispiel „Wie setze ich einen richtigen Notruf ab?“ Zudem solle in diesem Bereich die soziale Bindung der Mitglieder der Gruppe gefördert und die Grundlage für die Bindung an den Verein gelegt werden. Natürlich gehöre hier auch dazu, dass man das Feuerwehrauto kennenlernt und sieht, was in so einem Fahrzeug ist. Eine spezifische technische Ausbildung soll aber in diesem Alter bewusst noch nicht stattfinden. Die ersten Erfahrungen mit den Kinderfeuerwehren haben nach Darstellung des Kreisbrandmeisters aber schon positive Ergebnisse in der Nachwuchsgewinnung erbracht. Die ersten, die als Kinder in der Kinderfeuerwehr begonnen haben, seien zwar altersbedingt noch nicht in den aktiven Dienst vorgerückt, sondern maximal in den Jugendfeuerwehrbereich. Man sehe jedoch den positiven Effekt, dass Eltern als passive bzw. fördernde Mitglieder den Feuerwehren beitreten und man verzeichne sogar einen merklichen Zuwachs an Quereinsteigern in den aktiven Dienst aus dem Bereich der Eltern. Somit lohne sich der überschaubare Aufwand für die Kommunen im Rahmen der Einrichtung einer Kinderfeuerwehr auf jeden Fall und in vielen Fällen auch schon kurzfristig.

Aus dem Gremium wird angeregt, dass der Zustimmungsbeschluss zur Gründung von Kinderfeuerwehren gleich pauschal für alle gemeindlichen Feuerwehren gefasst werden solle. Nach kurzer Diskussion kommen die Marktgemeinderatsmitglieder aber zu dem Ergebnis, dass künftige Anträge allein zu Informationszwecken für den Markt auch gesondert beschlossen werden sollen. Wenn ein schlüssiges Konzept dargestellt wird, werde auch für weitere Anträge kein Grund zur Ablehnung bestehen.  

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach erteilt der Freiwilligen Feuerwehr Untergriesbach die Zustimmung zur Gründung einer Kinderfeuerwehr.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach erteilt der Freiwilligen Feuerwehr Untergriesbach die Zustimmung zur Gründung einer Kinderfeuerwehr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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19. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 51. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2024 ö beschließend 19

Sachverhalt


Auf Basis der bisherigen Vereinbarungen sei eine Planung nun möglich. Der Markt wird in den kommenden Wochen die Interessenten auf der Vormerkungsliste für gewerbliche Flächen konkret nach einem absehbaren Kaufwunsch befragen. Dann wird entschieden, in welchem Umfang die Planung erfolgen und umgesetzt werden kann.

  • Erstbesprechung Heimattage 2025

Auf einen weiteren Aufruf zur Ausrichtung der Heimattage 2025 als Festwirt ist keine Bewerbung beim Markt Untergriesbach eingegangen. Wie im Rahmen der Marktgemeinderatsklausur vereinbart, beginnen nun die Planungen für ein Marktfest. Die Heimattage 2025 sollen unter das Motto „50 Jahre Heimattage Untergriesbach“ gestellt werden und einen Streifzug durch die Themen der vergangenen Heimattage darbieten.

In einem nächsten Schritt werden die Vereine angefragt, wer sich wie beteiligen möchte und dann soll ein Festausschuss eingerichtet werden, an dem auch das Gremium beteiligt wird.

  • Aktueller Stand: Keine Sitzung im August, da keine drängenden Themen absehbar; nächste reguläre Sitzung für den 16.09.2024 geplant

  • Abfrage, ob gemeinsamer Besuch der Hauzenberger Dult gewünscht wird per E-Mail ergehen; Reaktion im Gremium eher zurückhaltend

Datenstand vom 05.08.2024 12:38 Uhr