Datum: 16.09.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Untergriesbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift zur 51. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach
2 Tekturantrag zum Bauantrag auf Erweiterung eines bestehenden Zweifamilienhauses mit Wintergarten auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 719/14, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Ringstraße 21)
3 Tekturantrag zum Bauantrag auf Neubau einer Ortbetongüllegrube auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 237, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Unterötzdorf)
4 Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1408/1, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Marktstraße 51)
5 Bauantrag auf Neubau eines Rinderlaufstalles mit Laufhof auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 2452, Gemarkung Lämmersdorf, (Bauort: Willersdorf 2)
6 Antrag des SV Weiß-Blau Untergriesbach Sparte Fußball auf Bezuschussung zum Ankauf eines Traktors zur Sportplatzpflege
7 Antrag des SV Gottsdorf auf Zustimmung zur Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Vereinsgebäudes; Bezuschussung der Sanierung der Stromverteilung
8 Städtebauförderung - Konzeptvorstellung zur Sanierung des Anwesens Marktplatz 4 (ehem. Moser-Haus); Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen
9 Gemeindliche Abwasserreinigung - Vorstellung der Planungsvarianten und Kostenvergleichsrechnungen für Sanierungsmaßnahmen Grögöd, Kroding und Lämmersdorf sowie Mischwasserentlastungsanlagen; Beschlussfassung zu Förderanträgen
10 Interkommunale Zusammenarbeit - Grundsatzbeschluss zur Gründung und zum Aufbau eines regionalen, interkommunalen Energieversorgungsunternehmens/Regionalwerkes, Kommunaler Grundsatzbeschluss
11 Gemeindliche Bauleitplanung - Aufstellungs- sowie Auslegungs- und Billigungsbeschluss zur Erweiterung des GE Bayerwaldstraße mittels Bebauungsplanänderung GE/MI Röhrndl durch Deckblatt Nr. 23
12 Gemeindliche Bauleitplanung - "SO Solarpark Oberötzdorf"; Beratung und Beschlussfassung zu nochmaligen Anpassungen des Durchführungsvertrags
13 Vorstellung der Ergebnisse des Berichts zur örtlichen Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2023 und zugehörige Entlastung
14 Euregio-Förderung - Information zur Ablehnung des Antrags des Marktes Untergriesbach auf Sanierung einer historischen Sgraffito-Fassade am Marktplatz
15 Bekanntgaben

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1. Genehmigung der Niederschrift zur 51. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl verweist darauf, dass die Niederschrift zur 51. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach im Vorfeld zur heutigen Sitzung in der Verwaltung aufgelegt bzw. am Sitzungstag im Sitzungssaal zur Einsicht bereitgestellt worden ist. Die Niederschrift zum öffentlichen Sitzungsteil sei zudem im Ratsinformationssystem eingestellt. Der Bürgermeister fragt das Gremium, ob es Anmerkungen oder Einwendungen zur Niederschrift gibt.

Dies ist nicht der Fall.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 51. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 51. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Christian Grünberger ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt aus beruflichen Gründen noch nicht anwesend.

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2. Tekturantrag zum Bauantrag auf Erweiterung eines bestehenden Zweifamilienhauses mit Wintergarten auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 719/14, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Ringstraße 21)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass Herr Michael Schätzl, Ringstraße 21, 94107 Untergriesbach einen Tekturantrag zum bereits genehmigten Bauantrag auf Erweiterung eines bestehenden Zweifamilienhauses mit Wintergarten auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 719/14, Gemarkung Untergriesbach stellt.

Der Tekturantrag umfasst nach Darstellung der Verwaltung folgende Änderungen:

  • Die gesamte Dachkonstruktion im Altbau bleibt unverändert. Dadurch entfallen der zuerst geplante Fitnessraum und ein großer Teil des Studios.
  • Im Anbau wird das Erdgeschoss niedriger, um im Dachgeschoss – bei durchlaufender Trauf- und Firstlinie – mehr Raum zu erhalten.
  • Es wird eine Dachgaube im Anbaubereich auf der Ost- und Westseite errichtet.
  • Im Altbaubereich wird lediglich im Erdgeschoss im Bereich der bestehenden Terrasse ein Wintergarten errichtet.

Durch den Ausbau und den An-/Umbau wird das bisherige Ortsbild nicht erheblich verändert, da die Gebäude im Wesentlichen erhalten bleiben. Öffentliche Belange werden durch den Tekturantrag somit ebenfalls nicht beeinträchtigt.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Tekturantrag von Herr Michael Schätzl, Ringstraße 21, 94107 Untergriesbach auf An- und Umbau bzw. Erweiterung des bestehenden Zweifamilienhauses mit Wintergarten auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 719/14, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Ringstraße 21), das gemeindliche Einvernehmen.  

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Tekturantrag von Herr Michael Schätzl, Ringstraße 21, 94107 Untergriesbach auf An- und Umbau bzw. Erweiterung des bestehenden Zweifamilienhauses mit Wintergarten auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 719/14, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Ringstraße 21), das gemeindliche Einvernehmen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Christian Grünberger ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt aus beruflichen Gründen noch nicht anwesend.

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3. Tekturantrag zum Bauantrag auf Neubau einer Ortbetongüllegrube auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 237, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Unterötzdorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mittels Leinwandprojektion wird dargestellt, dass Herr Josef Ratzinger, Unterötzdorf 6a, 94107 Untergriesbach einen Tekturantrag zum bereits genehmigten Bauantrag auf Neubau einer Ortbetongüllegrube auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 237, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Unterötzdorf) stellt.

Der Tekturantrag umfasst nach Darstellung der Verwaltung folgende Änderungen:

  • Die Höhe der Ortbetongüllegrube ändert sich von den im Jahr 2021 geplanten 5,20m auf 6,00m.
  • Außerdem wird die Ortbetongüllegrube nicht mehr wie geplant 2,00m im Boden vergraben sondern laut Tekturplan auf 3,00m im Boden versenkt.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Lageplandarstellung nach wie vor im baurechtlichen Außenbereich und ist daher im Marktgemeinderat zu behandeln. Da es sich um einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb handelt und die Baumaßnahme nach Darstellung in den Antragsunterlagen dem Betrieb dient, soll das Vorhaben gemäß den Vorschriften der landwirtschaftlichen Privilegierung (§ 35 Abs. 1 BauGB) behandelt werden. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Verwaltung öffentliche Belange nicht entgegen.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Tekturantrag von Herr Josef Ratzinger, Unterötzdorf 6a, 94107 Untergriesbach auf Neubau einer Ortbetongüllegrube auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 237, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Unterötzdorf) das gemeindliche Einvernehmen. 

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Tekturantrag von Herr Josef Ratzinger, Unterötzdorf 6a, 94107 Untergriesbach auf Neubau einer Ortbetongüllegrube auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 237, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Unterötzdorf) das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1408/1, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Marktstraße 51)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert, dass Herr Harald Kneidinger, Marktstraße 51, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1408/1, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Marktstraße 51) stellt.

Die Wasserver- und Abwasser-/Oberflächenwasserentsorgung ist vom Bauwerber in Abstimmung mit dem Bauamt des Marktes Untergriesbach auf eigene Kosten bis zu den öffentlichen Anlagen zu erstellen. Des Weiteren muss die Zufahrt zum Baugrundstück so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.

Da sich das Bauvorhaben direkt neben einem bestehenden Gebäude im Dorfbereich befindet, dessen verkehrstechnische Erschließung gesichert ist, sieht die Verwaltung keine öffentlichen Belange beeinträchtigt.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Harald Kneidinger, Marktstraße 51, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1408/1, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Marktstraße 51) das gemeindliche Einvernehmen.

Die Wasserver- und Abwasser-/Oberflächenwasserentsorgung ist vom Bauwerber in Abstimmung mit dem Bauamt des Marktes Untergriesbach auf eigene Kosten bis zu den öffentlichen Anlagen zu erstellen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Harald Kneidinger, Marktstraße 51, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1408/1, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Marktstraße 51) das gemeindliche Einvernehmen.

Die Wasserver- und Abwasser-/Oberflächenwasserentsorgung ist vom Bauwerber in Abstimmung mit dem Bauamt des Marktes Untergriesbach auf eigene Kosten bis zu den öffentlichen Anlagen zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Bauantrag auf Neubau eines Rinderlaufstalles mit Laufhof auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 2452, Gemarkung Lämmersdorf, (Bauort: Willersdorf 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert, dass Herr Johann Kneidinger, Willersdorf 2, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Neubau eines Rinderlaufstalles auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2452, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Willersdorf 2) stellt.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Lageplandarstellung im baurechtlichen Außenbereich und ist daher im Marktgemeinderat zu behandeln. Da es sich um einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb handelt und die Baumaßnahme nach Darstellung in den Antragsunterlagen dem Betrieb dient, soll das Vorhaben gemäß den Vorschriften der landwirtschaftlichen Privilegierung (§ 35 Abs. 1 BauGB) behandelt werden. Unter der Voraussetzung, dass durch die Fachstellen die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird, stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung öffentliche Belange nicht entgegen.

Die Oberflächenentwässerung muss vom Antragsteller sichergestellt werden. Des Weiteren muss die Zufahrt zum Baugrundstück so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.

Die Löschwasserversorgung für die bestehende Hofstelle sowie die geplante Erweiterung ist im Falle der über die vorhandene Grundversorgung hinausgehenden Erforderlichkeit durch den Antragsteller sicherzustellen. 

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Johann Kneidinger, Willersdorf 2, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Rinderlaufstalles auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2452, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Willersdorf 2) das gemeindliche Einvernehmen.

Die Löschwasserversorgung für die bestehende Hofstelle sowie die geplante Erweiterung ist im Falle der über die vorhandene Grundversorgung hinausgehenden Erforderlichkeit durch den Antragsteller sicherzustellen. 

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Johann Kneidinger, Willersdorf 2, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Rinderlaufstalles auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2452, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Willersdorf 2) das gemeindliche Einvernehmen.

Die Löschwasserversorgung für die bestehende Hofstelle sowie die geplante Erweiterung ist im Falle der über die vorhandene Grundversorgung hinausgehenden Erforderlichkeit durch den Antragsteller sicherzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Antrag des SV Weiß-Blau Untergriesbach Sparte Fußball auf Bezuschussung zum Ankauf eines Traktors zur Sportplatzpflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl und Kämmerer Hegedüsch berichten, dass Herr Rohn, Sparte Fußball des SV Weiß-Blau Untergriesbach bei der Verwaltung vorgesprochen und die Notwendigkeit der Anschaffung eines Traktors begründet habe.

Der derzeitige Traktor, italienische Firma Goldoni mit dem Baujahr 1998, sei in den letzten Jahren bereits mehrmals kostenintensiv wieder funktionsfähig gemacht worden. Da die Firma Goldini nicht mehr besteht, sei eine Beschaffung von Ersatzteilen sehr schwierig, wenn solche überhaupt noch zu bekommen sind.

Um nicht im Fall eines längerfristigen Ausfalls oder eines Totalausfalls des Traktors auf Gerätschaften des gemeindlichen Bauhofs angewiesen zu sein, hat der Sportverein Untergriesbach Sparte Fußball beschlossen einen neuen Traktor anzuschaffen.

Nach Angebotseinholung bei der Firma Faltner in Büchlberg sowie der Firma Pauli in Grainet habe man sich für den Neutraktor der Marke New Holland des Anbietenden Firma Pauli im Wert von 43.000,00 EUR entschieden. Die bereits vorhandenen Anbaugerätschaften könnten für den Neutraktor verwendet werden.

Der Sportverein Sparte Fußball bittet den Markt um einen Zuschuss für diesen notwendigen Kauf.

Der Kämmerer erläutert hierzu, dass die bisherige Bezuschussung ausschließlich für „Rasentraktoren“ und kleinere Kommunalfahrzeuge wie den jetzigen Goldini-Traktor erfolgt sei. Hier habe man sich in einem Kostenrahmen von bis zu 10.000,-- EUR bewegt und die Bezuschussung durch den Markt sei zuletzt speziell für die Mähtraktoren in einer Höhe von 30 Prozent erfolgt. Durch die geplante Neuanschaffung erreiche man einen weit höheren Kostenrahmen und eine Nutzung des Fahrzeugs, die über die reine Platzpflege hinausgehen würde. Aufgrund dieser Tatsachen schlägt die Verwaltung eine Investitionsförderung nach der gängigen Sportförderpraxis vor. Dies würde eine Förderung in Höhe von 10 Prozent der nicht anderweitig durch Förderungen gedeckten Kosten und somit einen Förderbetrag von 4.300,-- EUR bedeuten.

Das Gremium signalisiert mit der zwischen Verwaltung und Sportverein abgestimmten Lösung Einverständnis. Seitens des Sportvereins nehmen Helmut Rohn, Tobias Wöß und Johannes Holzhacker als Zuhörer an der Sitzung teil und bestätigen auf Rückfrage aus dem Gremium, dass diese Lösung mit der Verwaltung vorbesprochen worden sei.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach gewährt dem SV Weiß-Blau Untergriesbach Sparte Fußball zur Beschaffung eines Traktors gemäß den aktuell gültigen Sportförderrichtlinien eine pauschale Zuwendung von 10 v. H. der nachgewiesenen Anschaffungskosten von maximal 43.000,00 EUR. Der Förderbetrag von 4.300,00 EUR ist zweckgebunden für den Ankauf des Neutraktors zu verwenden.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach gewährt dem SV Weiß-Blau Untergriesbach Sparte Fußball zur Beschaffung eines Traktors gemäß den aktuell gültigen Sportförderrichtlinien eine pauschale Zuwendung von 10 v. H. der nachgewiesenen Anschaffungskosten von maximal 43.000,00 EUR. Der Förderbetrag von 4.300,00 EUR ist zweckgebunden für den Ankauf des Neutraktors zu verwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Antrag des SV Gottsdorf auf Zustimmung zur Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Vereinsgebäudes; Bezuschussung der Sanierung der Stromverteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl unterrichtet das Gremium, dass der SV Gottsdorf mit Schreiben vom 30.07.2024 nachfolgenden Antrag gestellt hat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der SV Gottsdorf beabsichtigt eine PV-Anlage auf dem Vereinsheim (Dach des Neubaus aus dem Jahr 2015) zu installieren. Bei der Anlage würde es sich um eine Größe von ca. 17 kWp handeln. Die Kosten für die Anschaffung und die Montage übernimmt der Sportverein komplett.
 
Um die Anlage nach den aktuell gültigen Vorgaben anschließen zu können muss nach Rücksprache mit dem Elektriker die elektrische Verteilung (Sicherungskasten) des Funktionsgebäudes komplett neu gemacht werden. Nach Rücksprache mit Herrn Lang, der sich das auch schon vor Ort angeschaut hat, muss der Verein 2500 € selbst bezahlen, der Rest könnte über die Gemeinde laufen.
 
Für die Ertüchtigung des Sicherungskastens haben wir ein Angebot unseres Elektrikers, wobei sich die Materialkosten auf ca. 2500 € belaufen würden. Hinzu kämen noch die Arbeitsstunden.
 
Der SV Gottsdorf beantragt nun folgendes: 
1. Genehmigung der PV-Anlage auf dem Dach des Vereinsheims. 
2. Übernahme der restlichen Kosten für die Erneuerung des Sicherungskastens. 

Für Rückfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung. 

Mit sportlichen Grüßen 

gez.
Andreas Zillner (1. Vorsitzender)

Nach Abstimmung mit dem Verein soll die Anlage zur Volleinspeisung installiert werden, sodass eine Beteiligung des Marktes vor dem Hintergrund etwa beabsichtigter Eigennutzung nicht möglich ist. Aufgrund der Betriebszeiten der Verbrauchsanlagen vorwiegend in den Abendstunden sei das Konzept der Volleinspeisung sinnvoller als eine (teilweise) Eigennutzung.

Die Sanierung der elektrischen Verteilung/Sicherungen stellt nach Bericht der Verwaltung eine ohnehin notwendige und sinnvolle Maßnahme dar. Aus diesem Grund wird die Anwendung der Beteiligungsregelung des Marktes an Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen. Hier gilt die Regelung, dass der jeweilige Sportverein einen Sockelbetrag von 2.500,-- EUR der anfallenden Kosten übernimmt und der Markt Untergriesbach die darüber hinaus anfallenden Kosten trägt.

Einer grundsätzlichen Zustimmung zur Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Neubaus aus dem Jahr 2015 steht aus Sicht der Verwaltung nichts entgegen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt dem Antrag des SV Gottsdorf auf Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Vereinsheim (Neubau aus dem Jahr 2015) mit einer Leistungskapazität von ca. 17 kWp zu.


Beschluss 2:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt dem Antrag des SV Gottsdorf auf Sanierung der bestehenden Stromverteilung der Sportgebäude und Sportanlage Gottsdorf als Sanierungsmaßnahme mit der damit verbundenen Kostentragung (Sockelbetrag in Höhe von 2.500,-- EUR SV Gottsdorf, darüber hinausgehender Betrag Markt Untergriesbach) zu.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt dem Antrag des SV Gottsdorf auf Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Vereinsheim (Neubau aus dem Jahr 2015) mit einer Leistungskapazität von ca. 17 kWp zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt dem Antrag des SV Gottsdorf auf Sanierung der bestehenden Stromverteilung der Sportgebäude und Sportanlage Gottsdorf als Sanierungsmaßnahme mit der damit verbundenen Kostentragung (Sockelbetrag in Höhe von 2.500,-- EUR SV Gottsdorf, darüber hinausgehender Betrag Markt Untergriesbach) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Städtebauförderung - Konzeptvorstellung zur Sanierung des Anwesens Marktplatz 4 (ehem. Moser-Haus); Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl informiert das Gremium, dass gemäß den Darstellungen in der Juli-Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach für eine Sanierung und Neunutzung des Anwesens Marktplatz 4 (ehemaliges Gasthaus Moser) durch das Architekturstudio Schindler ein Konzept erarbeitet worden ist.

Die Planungskonzeption wird dem Gremium durch Architekt Schindler in zwei Varianten mit einer Kostenschätzung vorgestellt und auf Basis dieser Ergebnisse wird durch Geschäftsleiter Michael Graml auch eine mögliche Förderung aus Mitteln der Städtebauförderung erläutert. 

Aus der Vorstellung des Architekten geht die Zielsetzung hervor, dass sich eine bestmögliche Nutzung des Erdgeschoßes ergeben soll. Der Fokus soll hier auf die Nutzung der Geschäftsfläche für einen Regionalvermarkterladen und möglichst eine weitere Nutzung in Kombination gelegt werden. Zudem sei die Einrichtung von modernen öffentlichen Toiletten ein wichtiger Aspekt dieses Umbaus. Im Obergeschoß sollte zudem eine Wohneinheit entstehen, die bestmöglich an eine junge Familie oder ein Paar vermietet werden kann.

Im Vortrag erläutert der Architekt, dass die Bausubstanz an sich zwar in einem ordentlichen Zustand sei und auch die Dachkonstruktion keinen absehbaren Sanierungsbedarf aufweist, jedoch eine Dämmung der obersten Geschoßdecke erfolgen müsse. Zusammen mit dem Tausch der Fenster und Türen, die nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen, erreiche man im energetischen Bereich eine gute Verbesserung ohne gleich eine aufwendige Gesamtsanierung auszulösen. Insbesondere die Sanitär- und Elektroinstallation sowie die bestehenden Toilettenanlagen sind jedoch mehr als veraltet und müssen vor einer Weiternutzung erneuert werden. Im Bereich der Wohnung im Obergeschoß müsste vor einer weiteren Vermietung die Raumaufteilung neugestaltet werden. Zudem biete die Balkendecke im Bereich zur Marktstraße hin keinen Standard, der einer modernen Mietwohnung entspricht und dieser Bereich sei in jedem Fall gegen eine Betondecke auszutauschen. Um Feuchteschäden im Sockelbereich beheben und künftig vermeiden zu können, wird der Einbau einer Drainage am Gebäude empfohlen.

Zu den Vorschlägen der Planung erklärt Architekt Schindler, dass im Erdgeschoß die Aufteilung so erfolgen solle, dass im vorderen Bereich zum Marktplatz hin ein Dorfladen mit der Option einer durchgängigen Öffnung Platz finden soll. Hier könne ein Konzept eines Selbstbedienungsladens mit regionalen und saisonalen Produkten sowie gegebenenfalls einem Nebenangebot des täglichen Bedarfs umgesetzt werden. Im rückwärtigen Bereich, der etwas mehr als die Hälfte der ehemaligen Gaststube und die angrenzende ehemalige Küche sowie ein Mitarbeiter-WC umfassen soll, wäre eine gewerbliche Nutzung in Kombination mit dem vorderen Raum oder auch eigenständig möglich. Die Abtrennung zwischen den beiden Bereichen sollte durch mobile und verschließbare Raumtrenner gestaltet werden, damit die Nutzung während der allgemeinen Geschäftszeiten auf der gesamten Fläche erfolgen kann und während des ausschließlichen Betriebs des Selbstbedienungsladens der rückwärtige Geschäftsbereich nicht zugänglich ist. Die Fassade zum Markt hin würde so umgestaltet, dass das linke Fenster in ein bodentiefes Fenster und das rechte Fenster in eine bodentiefe Tür umgebaut würde. Der Zugang würde nahezu barrierefrei über einen Granitsockel erfolgen, wie dies im Zuge der Ortskernsanierung für viele Gebäude am Marktplatz umgesetzt wurde.

Wesentliche Zielsetzung für die Planungsvorschläge war die Schaffung sinnvoll nutzbarer WC-Anlagen für die Öffentlichkeit. Durch die Umverlegung des Zugangs zur Gewerbefläche fällt der jetzige Zugangsbereich an der südöstlichen Ecke des Gebäudes weg. Diese Fläche könnte entsprechend der vorgestellten Entwurfsplanung den künftigen WC-Anlagen zugeschlagen werden. Somit würden drei unabhängig voneinander nutzbare und vom Innenhof aus zugängliche WCs entstehen, von denen eines faktisch barrierefrei ist, auch wenn es die rechtlich notwendigen Maßgaben hierfür knapp nicht erfüllt.

Für die Wohnung im Obergeschoß stellt der Architekt zwei verschiedene Varianten der Neugestaltung vor. In beiden Fällen wird die Wohnung über das Treppenhaus erschlossen, dessen Zugang zum Innenhof im Erdgeschoß liegt. Im Zugangsbereich müsste eine Abtrennung zum Heizraum erstellt werden. In der Wohnung im Obergeschoß sehen beide Entwürfe die Herstellung einer Verbindung zwischen dem Treppenhaus mit Büro und der übrigen Wohnung vor. Bisher musste man vom Treppenhaus auf einen Balkon und von dort in die beiden Wohnungen. Durch die bauliche Erstellung eines Flures im Bereich des jetzigen Balkons könnte der bisher abgetrennte Büroraum der Wohnung zugeordnet werden. Zum Treppenhaus hin würde ein Glas-Tür-Element für eine Abtrennung sorgen und die Wohnung würde je nach innerer Raumaufteilung zwischen 102 m² und 106 m² Wohnfläche bieten. Zudem würde sich bei beiden Varianten ein nutzbarer Balkon mit einer Fläche zwischen 7 m² und 11,5 m² ergeben.

Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Varianten ist die Lage eines möglichen Kinderzimmers. Während dies bei Variante 1 auf die Ostseite gelegt wird, um hier direkte Belichtung mit Tageslicht zu erreichen, würde es bei Variante 2 an die Westseite verlagert und müsste wie das Schlafzimmer über ein Dachflächenfenster belichtet werden, das über einen konischen Lichtschacht durch den Dachboden mit der Zimmerdecke verbunden ist. Auf die Planungsgrundlagen, die in der Sitzung vorgestellt werden und die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind, wird verwiesen.

Nach der Vorstellung der Planungen stellt Geschäftsleiter Michael Graml ein mögliches Förderszenario dar, welches in einem nächsten Schritt mit der Regierung von Niederbayern abgestimmt werden soll. Über eine sogenannte Ermittlung des Kostenerstattungsbetrages als Förderhöchstbetrag wird auf Basis eines vom Fördermittelgeber vorgegebenen Berechnungsverfahrens ein Förderhöchstbetrag für die dringend notwendige Modernisierung und Instandsetzung eines im Sanierungsgebiet gelegenen Gebäudes ermittelt. Dieser Betrag würde dann die Grundlage einer städtebaulichen Förderung bilden. Die Mittel hierfür würden aus Mitteln der Städtebauförderung und des Marktes gemäß den jeweiligen Fördersätzen (aktuell 80 Prozent Land/Bund und 20 Prozent Mark Untergriesbach) kommen. In einer ersten groben Berechnung, welche noch nicht mit der Regierung abgestimmt ist, ergäbe sich bei Gesamtkosten von 550.000,-- EUR (Modernisierung inkl. Baunebenkosten) ein Förderhöchstbetrag von rund 375.000,--EUR. Sofern sich diese Summe bestätigen würde, wäre der Eigenanteil des Marktes bei 175.000,-- EUR zzgl. der 20 Prozent des Kofinanzierungsanteils der Städtebauförderung in Höhe von 75.000,-- EUR. Somit würde ein Fördersatz von knapp 55 Prozent erreicht. Mit dieser Summe könnte man eine Grundsanierung vornehmen und den Gebäudewert sowie die Nutzungsmöglichkeiten erheblich steigern. Mit den zu erwartenden Einnahmen der Miete wäre aus Sicht der Verwaltung eine kostenneutrale Finanzierung der Maßnahmen auch im Fall einer hundertprozentigen Fremdfinanzierung des nicht durch Förderungen gedeckten Teils der Investition möglich.

Gemäß einer Einschätzung des Bauamtsleiters und des Architekten ist eine Umsetzung einer wenn auch abgespeckten Maßnahme in Eigenleistung durch den Bauhof oder auf Basis einer eigenen Planung durch das gemeindliche Bauamt in Eigenregie ohne Förderung nicht zu diesen Kosten und nicht in vergleichbarer Qualität möglich. Diese Option würde tatsächlich nur eine notdürftige Sanierung ergeben, die aber auch nicht zu vergleichbaren Nutzungsmöglichkeiten führen würde.

In der Diskussion werden die Ergebnisse der Vorplanung sowie die Fördermöglichkeiten durch die Gremiumsmitglieder begrüßt. Ob sich der Förderhöchstbetrag am Ende tatsächlich so positiv darstellen wird, sei jedoch abzuwarten. In den meisten Wortmeldungen wird die Planungsvariante 2 mit dem innenliegenden Kinderzimmer als die bessere befürwortet. In einer Wortmeldung wird infrage gestellt, ob man überhaupt ein Kinderzimmer vorsehen oder nicht besser den Wohn- und Essbereich noch großzügiger gestalten sollte. Aufgrund der Größe der Wohnung von etwa 100 m² sehen Architekt und Verwaltung jedoch die Planung mit einem zusätzlichen Raum als sinnvoll an. Ob dieser am Ende als Kinderzimmer genutzt werde, bleibt den Mietern überlassen.

Eine Anregung aus dem Gremium zielt in Richtung eines Abrisses des Bestands und der Errichtung eines eingeschoßigen gewerblichen Ersatzbaus. Diese Option wird seitens des Architekten angesichts der Situation, dass der Gebäudebestand unmittelbar an ein nebenstehendes Gebäude angebaut ist, als problematisch und teuer erachtet. Durch die Entsorgung des Abrissmaterials würden sich hohe Kosten ergeben, die im Rahmen der Sanierung nicht anfallen würden. Zudem sei zu bedenken, dass die Bausubstanz des Gebäudes an sich nicht schlecht sei. Aus dem Gremium wird hierzu angeführt, dass man insbesondere bei der Entsorgung von Abbruchmaterial aus alten Gebäuden nicht vor Überraschungen sicher sei. Zudem wird die Meinung vertreten, dass sich ein eingeschoßiges Gebäude an dieser Stelle nicht ins Ortsbild einfügen würde.

Einigkeit besteht im Gremium, dass die vorgeschlagene Maßnahme einen Mehrwert für den Markt und den Ortskern ergeben würde. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass für den Gewerbebereich bereits ein Interessent bereitstehe, seien die weiteren Schritte so bald wie möglich festzulegen und dafür sei eine belastbare Aussage zur möglichen Förderung notwendig, um dann auch mit der Rechtsaufsicht die Zustimmung zur Finanzierung klären zu können.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach befürwortet die Weiterverfolgung des Projekts in den vorgestellten Varianten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung mit der Regierung von Niederbayern zu klären, die Planung abzustimmen und die Ergebnisse in der kommenden Sitzung vorzustellen. Parallel dazu sollen die Kosten und möglichen Förderungen für einen Abriss und möglichen Neubau geklärt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach befürwortet die Weiterverfolgung des Projekts in den vorgestellten Varianten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung mit der Regierung von Niederbayern zu klären, die Planung abzustimmen und die Ergebnisse in der kommenden Sitzung vorzustellen. Parallel dazu sollen die Kosten und möglichen Förderungen für einen Abriss und möglichen Neubau geklärt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Christian Grünberger ist bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt aus beruflichen Gründen nicht anwesend.

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9. Gemeindliche Abwasserreinigung - Vorstellung der Planungsvarianten und Kostenvergleichsrechnungen für Sanierungsmaßnahmen Grögöd, Kroding und Lämmersdorf sowie Mischwasserentlastungsanlagen; Beschlussfassung zu Förderanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl und Bauamtsleiter Hans-Peter Lang erläutern dem Gremium, dass wie bereits in den vergangenen Sitzungen dargestellt, aufgrund weiterer Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes und angesichts mittelfristig auslaufender Bescheide im Bereich der wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Einleitung von gereinigtem Abwasser in Vorfluter der entsprechenden Anlagen durch das Büro Fesl + Bauer verschiedene Varianten zur Sanierung und Neukonzeption der Abwasserreinigung in diesen Bereichen untersucht worden ist.

Bei den notwendigen Maßnahmen handelt es sich konkret um 
  • die Auflassung des Klärweihers Grögöd und die Herstellung einer Ableitung nach Kroding. 
  • die Auflassung der Teichkläranlage Kroding und deren Ersatz durch eine technische Anlage (SBR-Anlage).
  • die Auflassung der Teichkläranlage Lämmersdorf und eine Ableitung nach Untergriesbach.

Die Vertreter des Ingenieurbüros Fesl + Bauer Herr Thomas Bauer und Herr Paul Escherich stellen die notwendigen Maßnahmen, die möglichen Varianten der einzelnen Maßnahmen und die damit jeweils verbundenen Kosten vor. Ziel der Vorstellung und Beratung ist die Auswahl der jeweilig wirtschaftlichsten Umsetzungsvariante, damit noch in diesem Jahr die entsprechenden Förderanträge gestellt werden können, um die guten Förderkonditionen der aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) zu sichern. Ab 2025 werden neue Förderkonditionen erwartet, die voraussichtlich keine verbesserten, sondern eher schlechtere Bedingungen bieten.

Die Umsetzung der Maßnahmen kann nach Erhalt der Zuwendungsbescheide innerhalb von vier Jahren erfolgen. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht aufgrund der Förderbescheide nicht, aufgrund der auslaufenden Bescheide, werden die Maßnahmen jedoch in diesem Zeitraum notwendig und daher ist die Sicherung der Förderungen notwendig.

Die genauen Ausführungen der Ingenieure ergeben sich aus den Dokumenten, die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind und die auch den Gremiumsmitgliedern im Wesentlichen zur Vorbereitung auf die Sitzung zur Verfügung gestellt worden sind. Auf diese Unterlagen wird verwiesen und im nachfolgenden nur eine Zusammenfassung der Ergebnisse aus den detaillierten Betrachtungen dargestellt:

  1. Abwasserentsorgung Grögöd (Vorstellung durch Thomas Bauer)
    1. Ist-Situation
      • Entwässerung im Mischsystem
      • Belüfteter Abwasserteich zur Abwasserreinigung
      • Einleitung des gereinigten Abwassers in das Kühbachl
      • Wasserrechtsbescheid aus dem Jahr 2022 (Erlaubnis 2022 abgelaufen)
      • Kostenvergleichsrechnung aus 2021
Wirtschaftlichste Lösung: Umbau auf Trennsystem und Ableitung nach Ratzing
    1. Vorgeschlagene Maßnahmen
      • Umbau von Misch- auf Trennsystem: Neubau Schmutzwasserkanal, Weiterverwendung des Mischwasserkanals als Regenwasserkanal → Fremdwasserreduzierung
      • Umbau des Abwasserteichs zum Regenrückhaltebecken
      • Ableitung des Schmutzwassers nach Ratzing und von da zur Kläranlage Kroding
        • Freispiegelkanal zwischen Grögöd und Ratzing mit teilweise großen Kanaltiefen und sehr geringem Gefälle (1,50 %)
        • Ablagerungsfreier Betrieb kann rechnerisch nicht nachgewiesen werden (erforderliche Schleppspannung wird nicht eingehalten)
        • Ähnliche Fälle im Gemeindegebiet in denen trotz geringen Gefälles der Betrieb ohne technische Anlage funktioniert
        • Alternative: Pneumatische Förderung mit Druckluftspülung (ca. 155.000,-- EUR höhere Baukosten; Betriebskosten einer Pumpstation)
       Planungsvorgabe durch Abwassermeister und Verwaltung: Bau eines Freispiegelkanals mit dem (geringen) Risiko von Ablagerungen
    1. Kosten
      • Kostenschätzung brutto (Baukosten)        1.168.000,-- EUR
      • Förderung nach 2.2.1 und 2.2.2 RZWas 2021:        circa      565.000,-- EUR

Im Rahmen der Diskussion zur notwendigen Maßnahme in Grögöd wird seitens des Gremiums nach der Vorstellung aller bisher vorliegenden Planungen und Überlegungen Zustimmung zur vorgeschlagenen Umsetzungsvariante signalisiert.

Nachgefragt wird explizit nochmals nach der Problematik des rechnerischen Nachweises der Funktionalität des Freispiegelkanals. Hierauf erklärt Herr Bauer, dass diese Lösung den allgemeinen Erfahrungen nach mit hoher Wahrscheinlichkeit funktionieren könne. Ein rechnerischer Nachweis und somit die Garantie für eine Funktionsfähigkeit dieser Variante könne aber nicht gegeben werden. Seitens der Verwaltung wird diese Einschätzung bestätigt. Abwassermeister Markus Gattermann, der urlaubsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen kann, vertritt aufgrund praktischer Erfahrungen im Gemeindegebiet die Auffassung, dass die Freispiegellösung funktionieren wird. Sofern sich an einzelnen Stellen Probleme ergeben würden, könnte man diesen mit einem überschaubaren Aufwand durch einen halbjährlichen oder jährlichen Einsatz eines Spülwagens entgegenwirken. Dies wäre aus Sicht des technischen Personals der schlimmstenfalls anzunehmende Fall. 

Seitens Verwaltung und Ingenieurbüro wird auf Nachfrage bestätigt, dass die Förderung unabhängig von der gewählten Lösung erfolgt. Die Förderhöhe orientiert sich an den Laufmetern des Ableitungskanals, der zur Auflassung einer Teichkläranlage nötig ist. Seitens des WWA ist diese Förderung bereits bestätigt. Hinsichtlich des fehlenden Nachweises der Schleppspannung ist dabei klargestellt worden, dass eine mögliche Nachrüstung mit einer Pumpanlage nicht mehr gefördert werden kann.

Auf Nachfrage wird zum einen erläutert, dass die Errichtung des Regenrückhaltebeckens wie bereits im letzten Bescheid als Maßnahme für den Fall einer Neubeantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis Bestandteil des Bescheids sein wird. Zum anderen erklären die Vertreter des Ingenieurbüros und die Verwaltung, dass beim Umbau der Entwässerung von Misch- auf Trennsystem auch Umbauten auf den Privatgrundstücken erforderlich sein werden, die von den Eigentümern zu tragen sind. Je nachdem, wo der Zusammenschluss des Schmutzwasserkanals aus den Gebäuden und der Oberflächenwasserableitung erfolgt, wird der Umbau mehr oder weniger aufwändig. Im schlimmsten Fall ist dieser Zusammenschluss jedoch im Bereich der Hauswand. Ein Umbau im Haus ist in der Regel nicht notwendig. Durch die Trennung von Schmutz- und Oberflächenwasser wird die Abwasserreinigung jedoch an die neuesten Standards angepasst und es ergeben sich auch bessere Förderkonditionen für die neuen Leitungen. Auch im Bereich Lämmersdorf ist diese Vorgehensweise beabsichtigt. 

In den dargestellten Kosten sind auch die notwendigen neuen Leitungen des Schmutzwasserkanals beinhaltet. 


  1. Abwasserentsorgung Kroding (Vorstellung durch Thomas Bauer und Paul Escherich)
    1. Ist-Situation
      • Behandlung des Abwassers aus den Ortsteilen Kroding, Pfaffenreut, Ratzing, Saxing und Spechting
      • Absetzteich und zwei unbelüftete Abwasserteiche
      • Einleiten des gereinigten Abwassers in den Rampersdorfer Bach
      • Wasserrechtsbescheid aus dem Jahr 2009 (gültig bis 31.07.2029
      • Auflagen aus diesem Bescheid:
        • Regenrückhaltebecken für Abschlag aus dem Beckenüberlauf erforderlich
        • Ausbau und Betrieb mit Nitrifikation gefordert → Teichflächen in jetziger Form zu gering bemessen
        • Erweiterung/Ertüchtigung bei Anschluss zusätzlicher Gebiete (wie z.B. jetzt Grögöd) erforderlich
      • Technische Zwischenstufe bei Neubeantragung vom Wasserwirtschaftsamt gefordert
    2. Ertüchtigungsmöglichkeiten
      • Nitrifizierende Linienbelüfter (technischer Aufbau und Maßnahmen siehe Anlage)
      • Scheibentauchkörper (technischer Aufbau und Maßnahmen siehe Anlage)
      • SBR-Anlage
    3. Vorgeschlagene Variante: SBR-Anlage
      • Bauliche Maßnahmen:
        • Neubau Regenüberlaufbecken
        • Vorgeschalteter Rechen
        • Zentrales Betriebsgebäude
          • Technikraum für Schalt- und Regelanlagen
          • Kleiner Lagerraum mit Waschbecken
          • Einhausung der Rechenanlage
        • Drei zusammenhängende Betonbecken für Vorspeicher, Reaktorraum und Schlammspeicher
        • Beschickung des Vorspeichers nur während Sedimentations- und Abzugsphase
→ geringe Pumpkosten
      • Vorteile der SBR-Anlage
        • Geringere Investitionskosten
        • Mehr Steuerungsmöglichkeiten
→ Besseres Reinigungsergebnis → hochwertigere Lösung
→ Langfristig gesicherte Anlage (auch vom WWA befürwortete Lösung)
    1. Kosten
      • Baukostenschätzung
        • Variante 1 – nitrifizierende Linienbelüfter:        3.040.000,-- EUR
        • Variante 2 – Scheibentauchkörperanlage        3.146.000,-- EUR
        • Variante 3 – SBR-Anlage        2.712.000,-- EUR
      • Förderung nach 2.2.3 RZWas 2021
        • 250,-- EUR/EW netto
        • Aktuell angeschlossene Einwohner: ca. 5.500 EW
        • Förderung 250,-- EUR/EW x 5.500 EW x 1,19 EUR        circa    1.636.000,-- EUR
      • Ergebnis einer Kostenvergleichsrechnung 
        • Ermittlung Kostenbarwert mir folgenden Eingangswerten:
          • Betrachtungszeitraum: 40 Jahre
          • Finanzierungszeitraum: 20 Jahre mit Zinssatz 3,00 % p.a.
        • Variante 1 – nitrifizierende Linienbelüfter:        5.330.773,-- EUR
        • Variante 2 – Scheibentauchkörperanlage:        5.558.107,-- EUR
        • Variante 3 – SBR-Anlage:        5.362.721,-- EUR

Aufgrund der Vorteile, die sich aus Bau (geringere Investitionskosten) und Betrieb der SBR-Anlage (bessere Reinigung, nachhaltigere und langlebigere Technik) ergeben, wird trotz des geringen Kostennachteils über eine Laufzeit von 40 Jahren die Umsetzung der SBR-Anlage empfohlen.

Im Rahmen der Beratung zur notwendigen Maßnahme in Kroding wird seitens des Gremiums nach der Vorstellung aller bisher vorliegenden Planungen und Überlegungen Zustimmung zur vorgeschlagenen Umsetzungsvariante signalisiert.

Nachgefragt wird explizit, auf welcher Basis die Ermittlung der Zuschüsse erfolgt, da an der Anlage in Kroding nicht 5.500 Einwohner angeschlossen seien. Hierzu wird seitens der Verwaltung erklärt, dass der Markt Untergriesbach seine Abwasserreinigung als rechtliche und wirtschaftliche Einheit betreibt und daher die Grundlage für Einwohnerbezogene Pauschalförderungen die Einwohner bilden, die im gesamten Gemeindebereich an die Abwasserreinigung angeschlossen sind. Im Falle des Nachweises einer bestimmten Investitionssumme pro angeschlossenem Einwohner kann innerhalb der Laufzeit eines RZWas-Förderprogramms einmal eine Pauschalförderung in Anspruch genommen werden. Diese wäre jetzt bei der Maßnahme in Kroding einkalkuliert, da bei den Maßnahmen in Grögöd und Lämmersdorf leitungsgebundene Förderungen pro Laufmeter neuer Leitung abgerufen werden können und so diese Projekte entlasten.

Ebenfalls auf Nachfrage aus dem Gremium wird erläutert, dass bereits die aktuellen Maßnahmen in Untergriesbach und Gottsdorf eine Erleichterung für das Personal erbracht habe und ein Umbau Grögöd und Kroding den Personalaufwand weiter reduzieren würde, da der Klärweiher Grögöd wegfällt und dieser bisher im Rahmen der Eigenüberwachung einmal täglich anzufahren war. Diese Personal- und Kosteneinsparungen sind in den Kostenberechnungen bereits berücksichtigt worden.

Die Ingenieure erläutern auf eine entsprechende Frage aus dem Gremium, dass ein Anschluss der Einleitungsbereiche Kroding an die Kläranlage Untergriesbach keine Option sei, da einerseits eine kostenintensive Ableitung mit entsprechenden Pumpkapazitäten hergestellt werden müsse und andererseits die Kapazitäten in Untergriesbach nicht auf den zusätzlichen Anschluss dieses Bereichs ausgelegt seien.  


  1. Abwasserentsorgung Lämmersdorf (Vorstellung durch Paul Escherich)
    1. Ist-Situation
      • Entwässerung im Mischsystem
      • Belüfteter Abwasserteich zur Abwasserreinigung
      • Einleiten des gereinigten Abwassers in den Lämmersdorfer Bach
      • Wasserrechtsbescheid aus dem Jahr 2009 (gültig bis 31.07.2029
      • Auflagen aus diesem Bescheid:
        • Regenrückhaltebecken für Abschlag aus dem Beckenüberlauf erforderlich
        • Ausbau und Betrieb mit Nitrifikation gefordert → Teichflächen in jetziger Form zu gering bemessen
        • Erweiterung/Ertüchtigung bei Anschluss zusätzlicher Gebiete erforderlich
    2. Ertüchtigungsmöglichkeiten
      • Ertüchtigung Teichanlage (technischer Aufbau und Maßnahmen siehe Anlage)
      • Pumpstation und Trennsystem 
      • SBR-Anlage (technischer Aufbau und Maßnahmen siehe Anlage)
    3. Vorgeschlagene Variante: Pumpstation und Trennsystem
      • Bauliche Maßnahmen:
        • Umbau von Misch- auf Trennsystem: Neubau Schmutzwasserkanal, Weiterverwendung des Mischwasserkanals als Regenwasserkanal → Fremdwasserreduzierung
        • Errichtung Pumpstation auf Gelände der bestehenden Teichanlage
        • Pumpleitung (ca. 800 m) bis zum Hochpunkt (Kreuzung Gemeindestraßen südöstlich von Diendorf)
        • Freispiegelkanal bis Diendorf
        • Umbau des Abwasserteiches zum Regenrückhaltebecken
        • Bestehende Einleitungsstelle wird für Regenwasser beibehalten
      • Vorteile der Pumpstation und Trennsystem
        • Langfristig weitaus geringere Kosten (Betriebskosten, Sanierungen und Erneuerungen in der Zukunft)
        • Unsicherheit, ob eine Neubescheidung einer Teichanlage in der Zukunft möglich
→ Langfristig gesicherte Anlage (auch vom WWA befürwortete Lösung)
    1. Kosten
      • Baukostenschätzung
        • Variante 1 – Ertüchtigung Teichanlage:        764.000,-- EUR
Förderung ca.        142.000,-- EUR
        • Variante 2 – Pumpstation und Trennsystem:        1.743.000,-- EUR
Förderung ca.        1.147.000,-- EUR
        • Variante 3 – SBR-Anlage        1.690.000,-- EUR
Förderung ca.        142.000,-- EUR
      • Ergebnis einer Kostenvergleichsrechnung 
        • Ermittlung Kostenbarwert mir folgenden Eingangswerten:
          • Betrachtungszeitraum: 40 Jahre
          • Finanzierungszeitraum: 20 Jahre mit Zinssatz 3,00 % p.a.
        • Variante 1 – Ertüchtigung Teichanlage:        2.381.143,-- EUR
        • Variante 2 – Pumpstation + Trennsystem:        2.329.063,-- EUR
        • Variante 3 – SBR-Anlage:        3.780.301,-- EUR

Aufgrund der erheblichen Vorteile im Bereich der Förderung sowie der dargestellten Vorteile im Betrieb und einer notwendigen Erneuerung des Bescheids nach Ablauf des nächsten Genehmigungszeitraums und der nachhaltigeren Lösung wird die Umsetzung der Variante Pumpstation und Trennsystem empfohlen.


Zur weiteren Vorgehensweise wird aus dem Gremium nachgefragt, ob die Verwaltung bereits errechnet habe, wie sich die Umsetzung der Maßnahmen auf die Gebühren im Bereich der Abwasserreinigung auswirken würde. Hierzu erklärt der Kämmerer, dass dies von der verbindlichen Zusage der Fördermittel und der zeitlichen Schiene der Maßnahmenumsetzung abhängig sei. Zudem müsse festgelegt werden, ob eine reine Gebührenfinanzierung angestrebt werde. Bis zu einer der kommenden Sitzungen werden jedoch einmal verschiedene Varianten vorauskalkuliert, um dem Gremium darzulegen, in welchem Umfang diese Maßnahmen weitere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger auslösen werden.

Zeitlich sei die Umsetzung der Maßnahmen Kroding und Grögöd vor der Maßnahme Lämmersdorf vorgesehen. Zudem seien dann auch noch Maßnahmen im Bereich der Mischwasserentlastungsanlagen notwendig, die innerhalb eines ähnlichen Zeitraumes umzusetzen wären. Hier sei die Verwaltung in Abstimmung mit den Fachstellen. Bürgermeister Duschl weist vor dem Hintergrund der immer höher werdenden Anforderungen an den Gewässerschutz und die Kosten für Sanierungen von Kanalsystemen und Kläranlagen darauf hin, dass diese Thematik aktuell und in den nächsten Jahren ein sehr großes Thema für die Kommunen wird. Dies müsse auch die Politik auf Landesebene erkennen und mit der Bereitstellung entsprechender Fördermittel unterstützen. Die Ratsmitglieder können und sollen bei entsprechenden Treffen mit Abgeordneten auch auf diese Problemlage hinweisen.

Weitere Fragen und Anmerkungen aus dem Gremium ergeben sich nicht.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt der vorgestellten Variantenauswahl für die Förderantragstellung hinsichtlich der Maßnahmen der Abwasserreinigung für die Bereiche Grögöd, Kroding und Lämmersdorf auf Basis der Kostenberechnungen und der dargestellten Kostenvergleichsrechnungen des Ingenieurbüros Fesl + Bauer (Hauzenberg) zu. Die Förderanträge zur Sicherung der Förderungen sollen in der vorgestellten Form beantragt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Finanzierungsvarianten zu prüfen und zeitnah vorzustellen.

Die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen wird auf den Förderzeitraum abgestimmt und an der sich ergebenden Haushaltslage orientiert.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt der vorgestellten Variantenauswahl für die Förderantragstellung hinsichtlich der Maßnahmen der Abwasserreinigung für die Bereiche Grögöd, Kroding und Lämmersdorf auf Basis der Kostenberechnungen und der dargestellten Kostenvergleichsrechnungen des Ingenieurbüros Fesl + Bauer (Hauzenberg) zu. Die Förderanträge zur Sicherung der Förderungen sollen in der vorgestellten Form beantragt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Finanzierungsvarianten zu prüfen und zeitnah vorzustellen.

Die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen wird auf den Förderzeitraum abgestimmt und an der sich ergebenden Haushaltslage orientiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Christian Grünberger ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt aus beruflichen Gründen nicht anwesend.

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10. Interkommunale Zusammenarbeit - Grundsatzbeschluss zur Gründung und zum Aufbau eines regionalen, interkommunalen Energieversorgungsunternehmens/Regionalwerkes, Kommunaler Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung wird nochmals dargestellt, dass im Rahmen einer gemeinsamen Austausch- und Diskussionsrunde am 3. Juni in der Niederbayernhalle in Ruhstorf a. d. Rott für Verwaltungen sowie Stadt-, Markt- und Gemeinderäte die Gelegenheit zur Information über die gegenwärtigen Entwicklungen hinsichtlich eines gemeinsamen interkommunalen Regionalwerkes bestanden hat.

Zusätzlich hätten die Vertreter der Landkreisgemeinden im Rahmen der Bürgermeisterdienstversammlung am 6. Juni in Sonnen signalisiert, dass der Landkreis Passau die Gründung des Regionalwerkes als gemeinsames Kommunalunternehmen in Zusammenarbeit mit den Kommunen vorbereiten soll.

Im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Region und zur Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit bestehe nun die Möglichkeit, ein Regionalwerk als gemeinsames Kommunalunternehmen zu gründen. Dieses Vorhaben ziele darauf ab, die Ressourcen und Kompetenzen des Landkreises Passau und der Kommunen zu bündeln und somit nachhaltige und effiziente Energielösungen für die Herausforderungen unserer Zeit und für unsere Region zu schaffen. Das Regionalwerk soll in enger Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Kommunen und dem Landkreis Passau bis Ende 2024 gegründet werden. Im nächsten Schritt soll der nachfolgende Grundsatzbeschluss beraten und beschlossen werden. 

Die Themenfelder Energiewende, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Digitalisierung und regionale Wertschöpfung nehmen nach Darstellung im Sachverhalt des Landkreises mittlerweile eine wichtige Schlüsselrolle ein – sowohl für die heimische Wirtschaft und Bevölkerung als auch für die kommunalen Verwaltungen. Eine Möglichkeit, diese Themenfelder bündeln zu können, sei die Installierung von Regionalwerken. Regionalwerke seien ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden eines Landkreises. Wie ein Stadtwerk befinde sich ein Regionalwerk in den Händen der öffentlichen Verwaltung und soll die Entwicklung einer Region nachhaltig sowie im Sinne des Gemeinwohls fördern. Um bei den aktuellen Herausforderungen im Bereich Erzeugung regenerativer Energien zu partizipieren, biete sich die Möglichkeit, dass sich die Städte, Märkte und Gemeinden zusammenschließen. Es eröffneten gute Chancen, wenn man in einem größeren Verbund gemeinsame Ziele anstrebt und damit auch ein stärkeres Gewicht hat als eine einzelne Kommune. Es sei eine Möglichkeit den anvisierten Ausbau der Energiewende im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten und die damit verbundene Wertschöpfung für die Allgemeinheit im Landkreis zu sichern. Nicht zuletzt profitierten auch die Bürgerinnen und Bürger und die heimischen Unternehmen. Die Energie könne künftig vor Ort erzeugt, vermarktet und auch verbraucht werden. 

Sofern dieses Geschäftsmodell im Landkreis Passau zum Tragen kommen würde, können in einem weiteren Ausbauschritt eventuell weitere Geschäftsfelder erschlossen werden, z.B. dezentrale energetische Verwertung von Klärschlamm oder anderer biogener Reststoffe oder nachhaltige Wärmeversorgung.

Regionalwerke können in folgenden Rechtsformen errichtet und betrieben werden:
  • als Zweckverband
  • als gemeinsames Kommunalunternehmen 
oder im Wege 
  • einer Zweckvereinbarung.

Regionalwerke könnten auch in den Rechtsformen des Privatrechts (GmbH) errichtet werden.

Nach eingehender Vorberatung mit spezialisierten Fachkanzleien wird seitens des Landkreises vorgeschlagen die Regionalwerke in Form eines gemeinsamen Kommunalunternehmens als Anstalt des öffentlichen Rechts nach KommZG zu gründen.

Erläuterung Begriff Kommunalunternehmen:

Ein Kommunalunternehmen (Art. 89 ff GO, Art. 49 ff KommZG) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR) mit eigener Rechtspersönlichkeit. Träger können eine oder mehrere Kommunen sein. Das Kommunalunternehmen entsteht durch Unternehmenssatzung (Art. 89 Abs. 3 GO). Es ist im Handelsregister einzutragen. 

Es handelt durch die Organe 
  • Vorstand und 
  • Verwaltungsrat 
und kann privatrechtlich oder hoheitlich tätig sein (bei letzterem besteht Satzungs- und Vollstreckungsbefugnis). 

Der Vorstand des Kommunalunternehmens hat eine starke Stellung, weil er für die Leitung der AdöR insgesamt verantwortlich ist (und nicht nur für den laufenden Betrieb). Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen nach außen. 

Dem Verwaltungsrat sind neben seiner Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand bestimmte Entscheidungen vorbehalten, z.B.: 
  • Bestellung des Vorstands auf max. 5 Jahre (erneute Bestellung ist zulässig) 
  • Erlass von Satzungen 
  • Beteiligung an anderen Unternehmen 
  • Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung 

Der kommunale Einfluss wird grundsätzlich über den Verwaltungsrat ausgeübt. Die Kommune haftet als Träger subsidiär. Steuerlich wird das Kommunalunternehmen wie Ihre Träger behandelt.

Die Tätigkeiten der Regionalwerke beschränken sich auf die Entwicklung von Projekten und wird in der Verwaltungs-GmbH umgesetzt. Der Vorstand der Regionalwerke ist personengleich mit dem Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH. Die Verwaltungs-GmbH ist gleichzeitig die Haftungsbegrenzung im Rahmen des Gesellschaftsrechts.



Die Verwaltung des Landkreises Passau habe aufgrund dieser Ziele die Aktivitäten in Bayern und insbesondere den Aufbauprozess im Landkreis Cham intensiver beobachtet. Im nächsten Schritt seien die möglichen, inhaltlichen Aufgaben interkommunaler Regionalwerke im Rahmen einer „Themensitzung Energie“ den Kommunen in einer Bürgermeisterdienstversammlung vorgestellt worden. Im Nachgang zu dieser Veranstaltung habe Herr Landrat Raimund Kneidinger die Kommunen mit einem Anschreiben um Abgabe einer unverbindlichen Interessensbekundung zur Mitarbeit bei der Gründung eines Regionalwerkes gebeten. 35 Kommunen haben sich bereit erklärt, aktiv an der Umsetzung dieses Vorhabens mitzuwirken. 

Der Kreisausschuss des Landkreises Passau hat gemäß Sachstandsbericht in der Sitzung vom 12.03.2024 beschlossen die Verwaltung mit der Gründung der Regionalwerke zu beauftragen. 

Als nächste Schritte sind geplant:
  • Antragstellung im Rahmen der LEADER-Förderung als Anschubfinanzierung zum Aufbau einer Geschäftsstelle (Personal- und Sachmittelkosten).
  • Gründung einer Arbeitsgruppe
    • Definition Geschäftsfelder und Ziele
    • Organisationsform, einschließlich Satzung und Gesellschafterverträge
    • Geschäftsplan (mit ersten Projekten)

Die endgültige Beteiligung der einzelnen Kommunen könne erst dann festgelegt werden, wenn feststeht wie viele Kommunen sich beteiligen. Der Verteilungsschlüssel soll nach Einwohnerzahlen festgelegt werden und die Beteiligungsquoten zwischen Landkreis und Kommunen im Verhältnis 49% und 51% festgelegt werden.

Vorausgesetzt, dass sich alle Kommunen beteiligen und die Förderung über Leader erfolgen kann, ergeben sich pro Einwohner für die Kommunen jeweils 0,40 € im Jahr 2025 und 2026.

Ziel ist die Gründung der Regionalwerke bis Ende des Jahres und Start der Geschäftsstelle im März 2025.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt auf Basis der vorliegenden Zahlen und Fakten die grundsätzliche Bereitschaft des Marktes Untergriesbach zur Beteiligung an einem Regionalwerk als gemeinsames Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Kommunen (Landkreis Passau und Landkreisgemeinden). Die endgültige Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung erfolgt nach Vorliegen aller verbindlichen Zahlen und Grundlagen zu den Verpflichtungen des Marktes, die sich aus der Beteiligung ergeben.


Beschluss 2:

Der Landkreis Passau wird beauftragt die Gründung des Regionalwerkes als gemeinsames Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Kommunen und des Landkreises Passau vorzubereiten.


Beschluss 3:

Nach Vorliegen aller Beschlüsse (Anzahl der teilnehmenden Kommunen) und des Finanzierungsplanes der Geschäftsstelle wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt auf Basis der vorliegenden Zahlen und Fakten die grundsätzliche Bereitschaft des Marktes Untergriesbach zur Beteiligung an einem Regionalwerk als gemeinsames Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Kommunen (Landkreis Passau und Landkreisgemeinden). Die endgültige Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung erfolgt nach Vorliegen aller verbindlichen Zahlen und Grundlagen zu den Verpflichtungen des Marktes, die sich aus der Beteiligung ergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Landkreis Passau wird beauftragt die Gründung des Regionalwerkes als gemeinsames Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Kommunen und des Landkreises Passau vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Nach Vorliegen aller Beschlüsse (Anzahl der teilnehmenden Kommunen) und des Finanzierungsplanes der Geschäftsstelle wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Christian Grünberger ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt aus beruflichen Gründen nicht anwesend.

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11. Gemeindliche Bauleitplanung - Aufstellungs- sowie Auslegungs- und Billigungsbeschluss zur Erweiterung des GE Bayerwaldstraße mittels Bebauungsplanänderung GE/MI Röhrndl durch Deckblatt Nr. 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mittels Lageplandarstellung wird durch Bauamtsleiter Hans-Peter Lang erläutert, dass im Bereich des GE Bayerwaldstraße am Festplatz nördlich der bestehenden Zufahrtsstraße gegenüber der Firma Fesl Bau bereits eine Erweiterungsfläche für zusätzliche Gewerbeeinheiten in der Bauleitplanung angedeutet ist. Diese Bauleitplanung sei jedoch noch nicht realisiert und rechtsgültig. Aufgrund konkreter Nachfragen und der Verfügbarkeit von zumindest einer Teilfläche in diesem Bereich soll nun die Erweiterung des Bebauungsplanes Röhrndl für diesen Bereich mittels Deckblatt Nr. 23 erfolgen.

In der Sitzung werden der Planungsbereich sowie die vorgesehenen Festsetzungen und die Inhalte des Bebauungsplanes vorgestellt. Ziel ist die Beschlussfassung zur Erweiterung der Gewerbeflächen mittels der vorgelegten Bauleitplanung und die Freigabe der Planung zur frühzeitigen Veröffentlichung der Planungsunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanerweiterung soll jeweils die südlichen Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.Nr. 223/1, 224, 227, 228, 233 und 232, jeweils Gemarkung Untergriesbach umfassen. Das Ziel der Planung ist die Schaffung von zusätzlichen Gewerbeflächen als Angebot an örtliche Firmen zur Neustrukturierung ihrer Firmensitze und an regionale Firmen zur Ansiedlung im Gemeindegebiet Untergriesbach.

Bürgermeister Duschl erklärt, dass im Vorfeld zur Planung mit den betroffenen Grundstückseigentümern bereits Gespräche geführt worden seien und diese einer Planung nicht grundsätzlich negativ gegenüberstünden. Inwieweit man Lösungen erzielen könne, mit denen man die Grundstücke auch verfügbar machen kann, werde sich in den nächsten Gesprächen zeigen, die zeitnah vereinbart werden. Zudem können sich die Eigentümer der Flächen auch im Verfahren äußern. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt die Erweiterung des Bebauungsplanes Röhrndl mittels Deckblatt Nr. 23 auf die jeweils südlichen Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.Nr. 223/1, 224, 227, 228, 233 und 232, jeweils Gemarkung Untergriesbach als GE-Fläche mit dem Ziel der der Schaffung von zusätzlichen Gewerbeflächen als Angebot an örtliche Firmen zur Neustrukturierung ihrer Firmensitze und an regionale Firmen zur Ansiedlung im Gemeindegebiet Untergriesbach.


Beschluss 2:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die Planung des Bauamtes des Marktes Untergriesbach zum Bebauungsplan „Untergriesbach-Röhrndl Deckblatt 23“ in der Fassung vom 01.08.2024 zur Kenntnis, billigt diese und gibt sie zur frühzeitigen Veröffentlichung zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange frei.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt die Erweiterung des Bebauungsplanes Röhrndl mittels Deckblatt Nr. 23 auf die jeweils südlichen Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.Nr. 223/1, 224, 227, 228, 233 und 232, jeweils Gemarkung Untergriesbach als GE-Fläche mit dem Ziel der der Schaffung von zusätzlichen Gewerbeflächen als Angebot an örtliche Firmen zur Neustrukturierung ihrer Firmensitze und an regionale Firmen zur Ansiedlung im Gemeindegebiet Untergriesbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die Planung des Bauamtes des Marktes Untergriesbach zum Bebauungsplan „Untergriesbach-Röhrndl Deckblatt 23“ in der Fassung vom 01.08.2024 zur Kenntnis, billigt diese und gibt sie zur frühzeitigen Veröffentlichung zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange frei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Christian Grünberger ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt aus beruflichen Gründen nicht anwesend.

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12. Gemeindliche Bauleitplanung - "SO Solarpark Oberötzdorf"; Beratung und Beschlussfassung zu nochmaligen Anpassungen des Durchführungsvertrags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung wird dargestellt, dass im Rahmen der nochmaligen Besprechung des Städtebaulichen Vertrages zur Umsetzung des Vorhabens noch einzelne Punkte einer Änderung bedurft haben. Um diese Änderungen formell in den Vertrag aufnehmen zu können, bedarf es einer nochmaligen Vorstellung und Beschlussfassung im Gremium.

Konkret geht es um die Änderung/Anpassung folgender Passagen:

§ 3
Baudurchführung

Bisherige Formulierung:
(1) Mit dem Bau der Anlagen wird voraussichtlich 2025 begonnen. Baubeginn, Baufortschritt und endgültige Fertigstellung sind mit dem Markt Untergriesbach abzustimmen.

Neue Formulierung:
(1) Der Baubeginn soll innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Vertrages erfolgen. Sollte dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, kann diese Frist durch den Markt Untergriesbach auf Antrag mit entsprechender Begründung verlängert werden. Diese Regelung gilt nur, solange die bestehende Anlage weiter in Betrieb ist. Baubeginn, Baufortschritt und endgültige Fertigstellung sind mit dem Markt Untergriesbach abzustimmen.


§ 4
Kosten

Bisherige Formulierung:
---

Neue Formulierung:
(6) Die Projektträgerin bzw. eventuelle Rechtsnachfolger verpflichten sich zum ordnungsgemäßen Rückbau der Anlage und zur Wiederherstellung einer landwirtschaftlichen Fläche nach Aufgabe der Nutzung des Plangebiets im Sinne der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen aus dem vorliegenden Bebauungsplan. Die Kosten hierfür hat die Projektträgerin zu tragen.


§ 9 
Beendigung des Vertrags

Bisherige Formulierung:
(1) Der Vertrag endet mit Umsetzung aller Leistungen und der Erfüllung der im Vertrag geregelten Umsetzungsvorgaben sowie der Beibringung aller Bürgschaften und Zahlung aller entstehenden Kosten.

Neue Formulierung:
(1) Die Vertragsbedingungen gelten mit Umsetzung aller Leistungen und der Erfüllung der im Vertrag geregelten Umsetzungsvorgaben sowie der Beibringung aller Bürgschaften und Zahlung aller entstehenden Kosten als erfüllt. Der Vertrag endet mit Beendigung der Nutzung des Plangebiets in der Form der festgesetzten Bauleitplanung.

Aufgrund einer Nachfrage aus dem Gremium erläutert Geschäftsleiter Graml, dass die Umlegung der Verwaltungskosten bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, die direkt einem Projekt zugeordnet werden können seit der Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat auch vertraglich geregelt wird. Eine Kostenwirksamkeit entsteht in vorliegendem Fall zum ersten Mal. 

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt den angepassten Regelungen des Städtebaulichen Vertrages zwischen dem Markt Untergriesbach und der Energiepark Bayerwald GmbH in der Fassung vom 13.09.2024 zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt den angepassten Regelungen des Städtebaulichen Vertrages zwischen dem Markt Untergriesbach und der Energiepark Bayerwald GmbH in der Fassung vom 13.09.2024 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Dr. Christian Grünberger ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt aus beruflichen Gründen nicht anwesend.

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13. Vorstellung der Ergebnisse des Berichts zur örtlichen Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2023 und zugehörige Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Dem Gremium wird berichtet, dass der Rechnungsprüfungsausschuss des Marktes Untergriesbach am 18.06.2024 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 (Jahresrechnung/-abschluss vom 30.01.2023) vorgenommen hat. Der Prüfungsbericht mit nachfolgenden Prüfthemen und die Anlage zu Ziffer 10 des Berichts werden dem Marktgemeinderat durch Kämmerer Tobias Hegedüsch wie nachstehend dargestellt zur Kenntnis gebracht.

Prüfthemen:
  • Vergleich der Haushaltsplanansätze bei den Einnahmen und Ausgaben mit den tatsächlichen Rechnungsergebnissen und Darstellung der größten Abweichungen
  • Darlehensübersicht
  • Rechtzeitige Erhebung der Einnahmen (Kassenreste)
  • Übersicht Stundungen / Niederschlagungen / Erlässe / Forderungsverzichte
  • Übersicht Investitionen Vermögenshaushalt
  • Abschluss Haushaltsjahr
  • Stand allgemeine Rücklage


Anlage zu Ziffer 10 des Berichts:
    1. Prüfungsbeanstandungen:

1. Anfrage Marktgemeinderatsbeschluss

Feststellung:
Im Rahmen der Prüfung wurde angefragt, ob der Marktgemeinderat bei der Beschaffung des gebrauchten Bauhoffahrzeuges Iveco Daily 70C17 in Höhe von 35.000 € brutto (Beleg Nr. 6, Haushaltsstelle 01.771.9350) beteiligt worden ist.

Würdigung:
Bei den Haushaltsberatungen zur Haushaltssatzung 2024 wurden dem Marktgemeinderat die einzelnen Positionen des Haushaltsansatzes in Höhe von 100.000 Euro erläutert. In diesem Ansatz waren auch 39.000 Euro für die Beschaffung eines gebrauchten 3,5 Tonnen Pritschenwagens enthalten. 

Mitte März 2023 eruierte Bauamtsleiter Lang in Zusammenarbeit mit Hr. Bablitzka aus dem gemeindlichen Bauhof das Angebot von Auto Resch, 94110 Wegscheid über ein Gebrauchtfahrzeug, welches dem Anforderungsprofil des Bauhofes entsprach. Nach Einholung eines Vergleichsangebotes der Fa. Autohaus Amsl, 94051 Hauzenberg und Markterkundung der Online-Verkaufsportale wurde der Kaufvertrag am 30.03.2023 durch Bürgermeister Duschl unterzeichnet. Der Marktgemeinderat Untergriesbach hätte hier zwingend beteiligt werden müssen, dies wurde jedoch unabsichtlicher Weise durch die Finanzverwaltung, Hr. Hegedüsch übersehen. Eine Behandlung als dringliche Anordnung des Bürgermeisters scheidet in diesem Falle aus. Die Verwaltung bittet hierzu um Nachsicht und wird zukünftig bei solchen Beschaffungen den Marktgemeinderat sofort beteiligen. 



2. Verzichtbare Ausgabe

Feststellung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss beanstandet die Rechnung zur Namensfindung Ideenwerkstatt im Rahmen der Auslegung des Flächennutzungsplans im Anwesen „Moser-Haus“  (Beleg-Nr. 1, HH-Stelle 01.610.9350, 202,30 Euro). Diese wurde als nicht zwingend notwendige Ausgabe angesehen.

Würdigung:
Verbunden mit einer Abstimmung zu Updatearbeiten an der Homepage des Marktes fragte der Markt Untergriesbach die Werbeagentur Hauer-Heinrich beiläufig, ob sie nicht Vorschläge zur Namensfindung hätten, welche dem ehemaligen Anwesen „Moser-Haus“ einen neuen, interessanten Namen für die Öffentlichkeit zur Auslegung des Flächennutzungsplans geben würde. Im Anschluss an die Namensfindung „Ideenwerkstatt“ wurde dem Markt Untergriesbach für diese Leistungen eine Rechnung in Höhe von brutto 202,30 Euro übersandt. Leider wurde es vor Auftragserteilung übersehen nachzufragen, ob die Leistungen kostenpflichtig seien oder im Rahmen der bisherigen Zusammenarbeit kostenfrei erfolgen würden. Zukünftig wird der Markt Untergriesbach die Sinnhaftigkeit solcher Auftragsvergaben hinterfragen.


Desweitern wurden nachfolgende Belege geprüft und keine Beanstandungen festgelegt:




Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Michael Meisinger, stellt im Anschluss an den Bericht des Kämmerers fest, dass dem Prüfungsausschuss alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden, dass die Kassenführung vollständig und geordnet sowie jederzeit nachvollziehbar ist und dass die Bediensteten der Finanzverwaltung, insbesondere Kämmerer Hegedüsch jederzeit für die Beantwortung von Fragen bereitgestanden haben und Sachverhalte umfassend und nachvollziehbar erläutern konnten. Als wesentlichen Vorteil erachtet der Rechnungsprüfungsausschuss die Möglichkeit der elektronischen Belegprüfung. Diese Entwicklung trage zu einer schnelleren, einfacheren und umfassenderen Möglichkeit der Prüfung bei. Seitens des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung der Verwaltung empfohlen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Bekanntgabe Rechnungsprüfungsbericht

Der Prüfungsbericht über die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2023 (Jahresrechnung/-abschluss vom 30.01.2023) wird vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Die in der Anlage zu Ziff. 10 des Prüfungsberichts angesprochenen Anregungen sind zu beachten und abzuarbeiten. 


Beschluss 2:

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 (Jahresrechnung/-abschluss vom 30.01.2023) vom 17.04.2023 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel, sowie die von ihm gegebenen weiteren Aufklärungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt sind, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 und Abs. 4 GO genehmigt. 

Die Jahresrechnung wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Feststellung des Ergebnisses        Verwaltungs-        Vermögens-        Gesamt-
       haushalt        haushalt        haushalt
       (in Euro)        (in Euro)        (in Euro)

Einnahmen 2023        14.474.497,46        6.344.995,98        20.819.493,44
Ausgaben 2023        14.474.497,46        6.344.995,98        20.819.493,44


Stand des Vermögens und der Schulden:


       Stand zu                        Stand zum 
       Beginn des        Zugang        Abgang/AfA        Ende des 
       Haushalts-        (in Euro)        (in Euro)        Haushalts-
       jahres                        jahres
       (in Euro)                        (in Euro)



Vermögen 2023
§ 76 Abs. 1 KommHV        569.174,41        0,00        0,00        569.174,41


Vermögen 2022 
§ 76 Abs. 2 KommHV        11.048.660,51        1.510.223,93        10.916,76                 12.547.967,68
                       
Vermögen gesamt        11.617.834,92        1.510.223,93        10.916,76        13.117.142,09

Schulden        12.027.139,24        0,00        1.092.952,66        10.934.186,58


Beschluss 3:

Zu der Jahresrechnung des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2023 (Jahresrechnung/-abschluss vom 30.01.2023) wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den festgestellten Ergebnissen Entlastung erteilt. 

Beschluss 1

Bekanntgabe Rechnungsprüfungsbericht

Der Prüfungsbericht über die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2023 (Jahresrechnung/-abschluss vom 30.01.2023) wird vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Die in der Anlage zu Ziff. 10 des Prüfungsberichts angesprochenen Anregungen sind zu beachten und abzuarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 (Jahresrechnung/-abschluss vom 30.01.2023) vom 17.04.2023 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel, sowie die von ihm gegebenen weiteren Aufklärungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt sind, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 und Abs. 4 GO genehmigt. 

Die Jahresrechnung wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Feststellung des Ergebnisses        Verwaltungs-        Vermögens-        Gesamt-
       haushalt        haushalt        haushalt
       (in Euro)        (in Euro)        (in Euro)

Einnahmen 2023        14.474.497,46        6.344.995,98        20.819.493,44
Ausgaben 2023        14.474.497,46        6.344.995,98        20.819.493,44


Stand des Vermögens und der Schulden:


       Stand zu                        Stand zum 
       Beginn des        Zugang        Abgang/AfA        Ende des 
       Haushalts-        (in Euro)        (in Euro)        Haushalts-
       jahres                        jahres
       (in Euro)                        (in Euro)



Vermögen 2023
§ 76 Abs. 1 KommHV        569.174,41        0,00        0,00        569.174,41


Vermögen 2022 
§ 76 Abs. 2 KommHV        11.048.660,51        1.510.223,93        10.916,76                 12.547.967,68
                       
Vermögen gesamt        11.617.834,92        1.510.223,93        10.916,76        13.117.142,09

Schulden        12.027.139,24        0,00        1.092.952,66        10.934.186,58

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu der Jahresrechnung des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2023 (Jahresrechnung/-abschluss vom 30.01.2023) wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den festgestellten Ergebnissen Entlastung erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Duschl nimmt als Leiter der Verwaltung aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO nicht an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Abstimmungspunkt teil.

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14. Euregio-Förderung - Information zur Ablehnung des Antrags des Marktes Untergriesbach auf Sanierung einer historischen Sgraffito-Fassade am Marktplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 14

Sachverhalt

Durch Bürgermeister Duschl wird das Gremium darüber informiert, dass Herr Sammer (Geschäftsführer der EUREGIO) am 06.08.2024 mitgeteilt hat, dass die Vorprüfung der Regierung in Tschechien (Prag) negativ ausgefallen sei und die Sanierung der Sgraffito-Fassade am Anwesen Marktplatz 21 somit nicht gefördert werden kann. Begründet worden sei dies offensichtlich mit dem fehlenden oder zu geringen touristischen Nutzen für den tschechischen Partner Prachatiz. Zudem sei die große Entfernung zwischen den Baudenkmälern als negativer Punkt angesehen worden und die Tatsache, dass aus dem Budget nur ein sehr geringer Teil für die Werbemaßnahmen in Tschechien verwendet werde. Als letzten Punkt, der relativ unverständlich ist, hätten die Prüfer angeführt, dass die Unterschiede zwischen den Angeboten sehr groß gewesen seien. 

Der Antrag auf Erhalt der Sgraffito-Fassade sei nicht durch die Euregio abgelehnt worden, sondern habe bereits bei der Vorprüfung durch die verantwortlichen Ministerialstellen in Prag eine negative Bewertung erhalten. Gegen den Widerstand der Zuständigen in den Ministerien lasse sich der Antrag nach den Erfahrungen der Euregio nicht durchsetzen. 

Die Euregio und hier insbesondere die Geschäftsstelle in Freyung haben den Antrag nach Feststellung des Bürgermeisters mehr als zu erwarten war und mehr als tatkräftig unterstützt. Herr Sammer und sein Team hätten den Markt bei der Antragserstellung umfassend beraten und am Schluss sogar noch die Übersetzung vorgenommen. Sowohl Herr Sammer als Geschäftsführer der Euregio Freyung als auch Landrat Sebastian Gruber als Vorsitzender der Euregio seien über die Entscheidung aus Prag sehr verärgert. Das sei nach Aussage der Euregio bereits das zweite Projekt, welches aus diesen Gründen nicht zustande gekommen ist. Dieser Missstand werde durch die Verantwortlichen der Euregio bei einem kommenden Termin in München vorgebracht. Es werde wohl sogar darauf hinauslaufen, dass die Euregio die Fördermittel in diesem Bereich zurückgibt und keine weiteren Projekte mehr umsetzt, um Zeit, Aufwand und Kosten zu sparen.

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15. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 52. Sitzung des Marktgemeinderates 16.09.2024 ö beschließend 15

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl weist auf nachfolgende Termine hin:

  • Sitzungsterminierung:
    • Mittwoch, 16.10.         Bau- und Umweltausschuss
    • Montag, 28.10.        Marktgemeinderat (da 21.10. Kirchweihmontag)

    • Vorschlag: Marktgemeinderatssitzung am 14.10. oder 16.10., da keine Bau- und Umweltausschusssitzung notwendig

Aus Sicht des Gremiums spricht nichts gegen eine Sitzungsterminierung am 14.10. oder 16.10. wobei der 16.10. von den anwesenden Mitgliedern des Gremiums als etwas günstiger erachtet wird. Die Festlegung erfolgt in der Verwaltung nach Prüfung der Termine des Bürgermeisters und etwaiger Tagesordnungspunkte.

  • Bürgerversammlungen:
    • Dienstag, 05.11. in Gottsdorf (Gasthaus Kammermeier)
    • Donnerstag, 07.11. in Untergriesbach (Gasthaus Lanz)
    • Samstag, 09.11. in Schaibing (Gasthaus Zur Toni)

  • Rathaus am 26.09.2024 wegen Betriebsausflug geschlossen

  • Weihnachtsfeier am 12.12.2024, Gasthaus „Zum Lang“ in Gottsdorf

  • Tag der offenen Tür am Krankenhaus Wegscheid.

Datenstand vom 15.10.2024 13:21 Uhr