Datum: 28.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Markt Untergriesbach
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:24 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift zur 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Marktes Untergriesbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach)
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10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.05.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Duschl erklärt, dass die Niederschrift zur neunten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im Anschluss an die Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt und zudem im Vorfeld der heutigen Sitzung zur Einsicht aufgelegt worden ist.
Die anwesenden Ausschussmitglieder erhalten die Gelegenheit zu erklären, ob zu den Niederschriften Einwendungen bestehen oder Ergänzungen aufgenommen werden sollen.
Dies ist nicht der Fall.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Marktes Untergriesbach in der vorgelegten Form.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Marktes Untergriesbach in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 888, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Nähe Vorm Haus 1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach)
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10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.05.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Es wird dargestellt, dass Herr Tobias Hell, Vorm Haus 1, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 888, Gemarkung Untergriesbach (Bauort: Nähe Vorm Haus 1) stellt.
Für das Bauvorhaben muss nach Darstellung der Verwaltung seitens des Marktes Untergriesbach ein Grundstücksanschluss für die Abwasserentsorgung bis zur Grundstücksgrenze gelegt werden. Der Grundstückseigentümer müsse dann auf dem Grundstück den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz des Marktes Untergriesbach erstellen. Seitens des Marktes wird gefordert, zur Zukunftssicherung die Entwässerung auf dem Grundstück und im Haus bereits jetzt in Schmutz- und Regenwasserkanal aufzuteilen, damit im Fall einer künftigen Änderung der Entwässerung vom bestehenden Mischsystem auf ein Trennsystem keine Arbeiten mehr auf dem Grundstück erforderlich sind. Beim Schmutzwasserkanal ist nach Vorgabe des Marktes zusätzlich vom Bauherrn ein Referenzschacht auf dem eigenen Grundstück zu erstellen, um alle 10 Jahre eine Überprüfung der Hausanschlussleitungen (Dichtheit und Kamera) durchführen zu können. Außerdem müsse vom Markt Untergriesbach ein Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung bis zum Grundstück mit der Fl.Nr. 888, Gemarkung Untergriesbach hergestellt werden. Der Hausanschluss auf dem Grundstück ist Angelegenheit des Bauherrn. Es ergeht der Hinweis, dass für die Bebauung möglicherweise noch Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge fällig werden (Auskunft zur Höhe erteilt die Verwaltung).
Im Zuge des Bauantrags wird gemäß Bericht der Verwaltung durch Herrn Tobias Hell gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Untergriesbach-West“ im Sinne des § 31 Abs. 2 BauBG gestellt. Die Befreiung soll von den Festsetzungen
- 0.3.1_Traufhöhe – Überschreitung der Traufhöhe von 6,50 m (Wohnhaus)
0.4_Dachform – Garage wird als Flachdach ausgeführt
0.4.1_ Traufhöhe – Überschreitung der Traufhöhe von 2,50m (Garage) gelten.
Begründet werden die Befreiungen wie folgt:
- Die vorgegebene Traufhöhe von 6,50m (Wohnhaus) und 2,50m (Garage) kann auf der Südwestseite nicht eingehalten werden. Die geplante Erhöhung der Traufhöhe (Wohnhaus) von 6,50m auf bis zu 7,60m stellt eine notwendige bauliche Anpassung dar, die den energetischen Vorgaben geschuldet ist. Ein wesentlicher Grund für diese Maßnahme ist die optimierte energetische Ausrichtung des Wohnhauses. Durch die größere Geschosshöhe kann die Lüftungsanlage effizienter integriert werden, wodurch eine verbesserte Luftzirkulation und Wärmeregulierung im gesamten Gebäude gewährleistet wird. Dies trägt wesentlich zu einem nachhaltigen und energieeffizienten Wohnkonzept bei. Darüber hinaus machen die topographischen Gegebenheiten des Grundstücks diese Anpassung unumgänglich. Aufgrund der abschüssigen Lage des Geländes ist insbesondere auf der Südwestseite eine Überschreitung der regulären Wandhöhe vom Wohnhaus und Garage nicht vermeidbar. Die Erhöhung der Traufhöhe sorgt dafür, dass das Gebäude sich harmonisch in die Umgebung einfügt und gleichzeitig optimale bauliche Voraussetzungen für eine sichere und funktionale Nutzung schafft.
- Auch die Flachdachgarage fügt sich besser in die bestehende Architektur der Umgebung ein. Sie kann zur Harmonisierung des Gesamtbildes beitragen, insbesondere, weil das benachbarte Gebäude bereits ein Flachdach hat. Ein Flachdach ermöglicht eine effizientere Nutzung des Grundstücks, da es als Dachterrasse mit Begrünung genutzt werden kann.
Seitens der Verwaltung wird die Zustimmung zum Bauantrag und zu den begründeten Befreiungen empfohlen.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Markt Untergriesbach erteilt der Befreiung für die Traufhöhe sowie des Flachdaches der Garage zum Bauantrag von Herrn Tobias Hell, Vorm Haus 1, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 888, Gemarkung Untergriesbach das gemeindliche Einvernehmen.
Beschluss 2:
Seitens des Marktes wird gefordert, zur Zukunftssicherung die Entwässerung auf dem Grundstück und im Haus bereits jetzt in Schmutz- und Regenwasserkanal aufzuteilen, damit im Fall einer künftigen Änderung der Entwässerung vom bestehenden Mischsystem auf ein Trennsystem keine Arbeiten mehr auf dem Grundstück erforderlich sind. Beim Schmutzwasserkanal ist zusätzlich vom Bauherrn ein Referenzschacht auf dem eigenen Grundstück zu erstellen, um alle 10 Jahre eine Überprüfung der Hausanschlussleitungen (Dichtheit und Kamera) durchführen zu können. Außerdem muss vom Markt Untergriesbach ein Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung bis zum Grundstück mit der Fl.Nr. 888, Gemarkung Untergriesbach hergestellt werden. Der Hausanschluss auf dem Grundstück ist Angelegenheit des Bauherrn. Es ergeht der Hinweis, dass für die Bebauung möglicherweise noch Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge fällig werden (Auskunft zur Höhe erteilt die Verwaltung).
Beschluss 1
Der Markt Untergriesbach erteilt der Befreiung für die Traufhöhe sowie des Flachdaches der Garage zum Bauantrag von Herrn Tobias Hell, Vorm Haus 1, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 888, Gemarkung Untergriesbach das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
Seitens des Marktes wird gefordert, zur Zukunftssicherung die Entwässerung auf dem Grundstück und im Haus bereits jetzt in Schmutz- und Regenwasserkanal aufzuteilen, damit im Fall einer künftigen Änderung der Entwässerung vom bestehenden Mischsystem auf ein Trennsystem keine Arbeiten mehr auf dem Grundstück erforderlich sind. Beim Schmutzwasserkanal ist zusätzlich vom Bauherrn ein Referenzschacht auf dem eigenen Grundstück zu erstellen, um alle 10 Jahre eine Überprüfung der Hausanschlussleitungen (Dichtheit und Kamera) durchführen zu können. Außerdem muss vom Markt Untergriesbach ein Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung bis zum Grundstück mit der Fl.Nr. 888, Gemarkung Untergriesbach hergestellt werden. Der Hausanschluss auf dem Grundstück ist Angelegenheit des Bauherrn. Es ergeht der Hinweis, dass für die Bebauung möglicherweise noch Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge fällig werden (Auskunft zur Höhe erteilt die Verwaltung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Zweiter Tekturantrag auf Neubau einer Güllegrube auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 237, Gemarkung Oberötzdorf (Unterötzdorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach)
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10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.05.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Es wird dargestellt, dass Herr Josef Ratzinger, wohnhaft in Unterötzdorf 6a, 94107 Untergriesbach, einen zweiten Tekturantrag zum bereits genehmigten Bauantrag für den Neubau einer Güllegrube auf dem Grundstück mit der Flurnummer 237, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Unterötzdorf) stellt.
Der zweite Tekturantrag umfasst nach Darstellung der Verwaltung folgende Änderungen:
- Lageänderung des gesamten Bauwerks
Anpassung der Lage des Abfüllplatzes
Ergänzung eines Auffangbehälters
Das geplante Bauvorhaben befindet sich laut Lageplandarstellung weiterhin im baurechtlichen Außenbereich und fällt somit in die Zuständigkeit des Marktgemeinderates bzw. des Ausschusses. Da es sich bei dem Antragsteller um einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb handelt und die Baumaßnahme dem Betrieb dient, soll das Vorhaben gemäß den Vorschriften der landwirtschaftlichen Privilegierung (§ 35 Abs. 1 BauGB) behandelt werden.
Nach Prüfung der Antragunterlagen sieht die Verwaltung keine öffentlichen Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen.
Beschlussvorschlag
Der Markt Untergriesbach erteilt dem zweiten Tekturantrag von Herr Josef Ratzinger, Unterötzdorf 6a, 94107 Untergriesbach auf Neubau einer Güllegrube auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 237, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Unterötzdorf) das gemeindliche Einvernehmen.
Beschluss
Der Markt Untergriesbach erteilt dem zweiten Tekturantrag von Herr Josef Ratzinger, Unterötzdorf 6a, 94107 Untergriesbach auf Neubau einer Güllegrube auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 237, Gemarkung Oberötzdorf (Bauort: Unterötzdorf) das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bauantrag auf eine Geländeauffüllung sowie Neupflanzung von Waldbäumen und einer Streuobstwiese auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1277/6, 1277/7, 1277/8, 1277/9, Gemarkung Schaibing (Bauort: Graphitweg 15)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach)
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10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.05.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bürgermeister Duschl unterrichtet das Gremium, dass Herr Oliver Beld, Röhrndl 42, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Geländeauffüllung sowie Neupflanzung von Waldbäumen und einer Streuobstwiese auf den Grundstücken mit der Fl.Nr. 1277/6, 1277/7, 1277/8, 1277/9, Gemarkung Schaibing (Bauort: Graphitweg 15) stellt.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Lageplandarstellung im baurechtlichen Außenbereich und ist daher vom Bau- und Umweltausschuss zu behandeln. Die Geländeauffüllung führt nach Bericht der Verwaltung zu einer erheblichen Veränderung des bisherigen Geländes. Auf den aktuellen Luftaufnahmen sei im geplanten Aufschüttungsbereich auch noch erheblicher Bewuchs mit Bäumen und Sträuchern zu sehen. Für die Entfernung dieser Pflanzen könne gegebenenfalls eine Rodungsgenehmigung erforderlich sein.
Die Geländeauffüllung betrifft gemäß Planunterlagen eine Gesamtfläche 4.544,61 m² und an der höchsten Stelle beim Geländeschnitt 1 wird um 1,50 m aufgefüllt. An der niedrigsten Stelle bei den Geländeschnitten 2 und 3 beträgt die Auffüllungshöhe 1,05 m.
Weshalb die Aufschüttung mit über 5.000 m³ Erdreich erfolgen soll, erschließt sich aus den Antragsunterlagen nicht. Nach Auskunft des Planers hat der Antragsteller die Auffüllung ihm gegenüber damit begründet, dass er in Verbindung zum Hausgrundstück dasselbe Geländeniveau erreichen möchte, um ein einheitliches Bepflanzungsbild zu erreichen. Durch die Geländeauffüllung werde zwar das bisherige Landschaftsbild nicht erheblich verändert, jedoch stehe der Einbau von derartigen Mengen an Auffüllmaterial aus Sicht der Verwaltung nicht ohne die Kenntnis der Herkunft des Materials und des Grundes für die Aufschüttung im Einklang mit den öffentlichen Belangen. Daher sieht die Verwaltung aktuell öffentlichen Belange beeinträchtigt und empfiehlt die Zurückstellung der Behandlung des Bauantrags bis die Stellungnahmen der Fachstellen zur notwendigen Rodung und zur geplanten Auffüllung vorliegen.
In der Diskussion wird angeführt, dass durch die Auffüllung eine bessere Bewirtschaftung des Grundstücks, des Waldes und der geplanten Streuobstwiese ermöglicht werden könnte. Diesem Ziel solle man nicht im Wege stehen, jedoch bedürfe es dieser Begründung auch gegenüber den Fachstellen und zudem sollten die öffentlichen Belange geprüft werden, bevor die Zustimmung des Marktes zum Antrag ergehe.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat Untergriesbach sieht aufgrund der aktuellen Planung öffentliche Belange des Wald- und Bodenschutzes beeinträchtigt und beschließt die Zurückstellung der Behandlung des Bauantrags auf eine Geländeauffüllung sowie Neupflanzung von Waldbäumen und einer Streuobstwiese auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1277/6, 1277/7, 1277/8, 1277/9, Gemarkung Schaibing (Bauort: Graphitweg 15) bis die Stellungnahmen der Fachstellen zur notwendigen Rodung und zur geplanten Auffüllung vorliegen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat Untergriesbach sieht aufgrund der aktuellen Planung öffentliche Belange des Wald- und Bodenschutzes beeinträchtigt und beschließt die Zurückstellung der Behandlung des Bauantrags auf eine Geländeauffüllung sowie Neupflanzung von Waldbäumen und einer Streuobstwiese auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1277/6, 1277/7, 1277/8, 1277/9, Gemarkung Schaibing (Bauort: Graphitweg 15) bis die Stellungnahmen der Fachstellen zur notwendigen Rodung und zur geplanten Auffüllung vorliegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Gemeindliche Bauleitplanung - GE Röhrndl Deckblatt Nr. 23 - Vorstellung der Stellungnahmen der Fachstellen und Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach)
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10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.05.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Bauleitplanung zur Erweiterung des Gewerbegebiets Röhrndl durch Deckblatt Nr. 23 zum Bebauungsplan Röhrndl sind nach Anpassung der Planung an die Beschlüsse aus der Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung die Öffentlichkeit und die Fachstellen erneut beteiligt worden. Nachfolgende Stellungnahmen sind eingegangen und werden von der Verwaltung vorgestellt:
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich Herr Emmer und weitere Fachstellen
Herr Emmer hat um eine Fristverlängerung zur Vorlage der Stellungnahmen des Landratsamtes bis zur Kalenderwoche 22 gebeten. Die Stellungnahmen werden somit erst Ende dieser Woche erwartet.
Regierung von Niederbayern, Herr Schmauß (Stellungnahme vom 12.05.2025)
Der Markt beabsichtigt den genannten Bebauungsplan zu ändern, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Weiterentwicklung im Norden des Hauptortes der Gemeinde zu schaffen. Hierzu wurde von der höheren Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 14.01.2025 Stellung genommen und einige Aspekte in die Planung eingebracht und insbesondere auf die vorhandenen Bauflächenreserven hingewiesen.
Der Markt hat sich im Rahmen der Abwägung auch mit unserer Stellungnahme beschäftigt und beschlossen, die Begründung und die Planunterlagen hinsichtlich der Verfügbarkeit der Flächen sowie einer Bilanz der Gewerbeflächen im Gemeindegebiet zu ergänzen (vgl. Beschlussbuchauszug). In der Begründung findet sich hierzu nun die knappe Ausführung: „Obwohl Gewerbeflächen ausgewiesen sind, befinden sich diese im Privatbesitz, was dem Markt Untergriesbach den Zugang verwehrt. Um die Ansiedlung von Betrieben und Firmen zu ermöglichen und die Wirtschaft der Marktgemeinde zu stärken, müssen daher weitere Gewerbeflächen in einem gewissen Maß ausgewiesen werden.“
Dieser Befund ist vor dem Hintergrund von LEP 3.2 bezeichnend und ernüchternd gleichermaßen. Umso wichtiger wäre es, dass die Baugebiete mit einer Bauverpflichtung versehen werden, um das Entstehen weiterer ungenutzter Bauflächen wirksam verhindern zu können.
In den Unterlagen finden sich hierzu aber keine Informationen. Insofern ist zu befürchten, dass mit der gegenständlichen Planung weitere Potenziale entstehen, der Markt Untergriesbach aber dennoch seinen Bedarf nicht decken kann. Insofern steht die Planung weiterhin in Konflikt zu RP 12 B II 1.4. Der Markt hat diesen Belang aber offenbar der vorgesehenen Angebotsplanung abwägend untergeordnet.
Hinweise:
Der Ausschluss von großflächigen Einzelhandelsbetrieben im GE (vgl. Festsetzungen zur Art der Baulichen Nutzung) ist irreführend, da im Regelfall in einem GE großflächige Einzelhandelsbetriebe ohnehin nicht zulässig sind.
Wir bitten darum, uns zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen“ vom 08.12.2021.
Regionaler Planungsverband Donau-Wald, Straubing (Stellungnahme vom 13.05.2025)
Wir verweisen auf die Stellungnahme von der Regierung von Niederbayern vom 12.05.2025.
Aufgrund der Formulierung in der Stellungnahme der Regierung: „Der Markt hat diesen Belang aber offenbar der vorgesehenen Angebotsplanung abwägend untergeordnet.“ kann davon ausgegangen werden, dass die Regierung der Bebauungsplanung zustimmen wird, wenn eine Ergänzung der Begründung in dieser Hinsicht erfolgt.
Aus Sicht der Verwaltung sollte aber entweder der Ankauf der Planflächen durch den Markt erfolgen oder durch ein befristetes An- oder Vorkaufsrecht im Fall der Nichtbebauung der Zugriff auf die Planflächen gesichert werden, um eine Bebauung durchsetzen zu können. Wenn in diesem Planbereich auf Jahre hinaus nur eine Parzelle bebaut bleiben würde, würden diese Flächen dem Markt bei weiteren Planungen immer entgegengehalten.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau, Herr Hillmeier, Stellungnahme vom 07.05.2025
Bereich Landwirtschaft:
Aus landwirtschaftlicher-fachlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen die geplante Änderung des Bebauungsplans „GE Röhrndl“ durch DB Nr. 23.
Bereich Forsten:
Aus forstfachlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen die geplante Änderung des Bebauungsplans GE Röhrndl“ durch DB Nr. 23.
Staatliches Bauamt, Passau
Zur o.g. Änderung des Bebauungsplanes „GE Röhrndl“ mittels Deckblatt 23 wurde bereits eine bauamtliche Stellungnahme vom 11.12.2024 Nr. S2-4622-S23-255/24 abgegeben.
Die btl. Stellungnahme bleibt weiterhin aufrechterhalten und gilt sinngemäß für die erneute Auslegung.
Bei Beachtung der o.g. btl. Stellungnahme bestehen gegen die Änderung des Bebauungsplanes von Seiten des Staatlichen Bauamtes im Weiteren keine Bedenken.
Keine Abwägung erforderlich, die Stellungnahme ist in der Planung berücksichtigt.
Kreisbrandrat Josef Ascher
Zur Änderung des Bebauungsplanes „GE Röhrndl“ mit Deckblatt 23 wurde bereits mit Schreiben vom 08.01.2025 eine Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme behält weiterhin ihre Gültigkeit, darüber hinaus werden zum vorliegenden Planungsstand keine weiteren Anmerkungen oder Forderungen vorgebracht.
Keine Abwägung erforderlich, die Stellungnahme ist in der Planung berücksichtigt.
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 08.01.2025. Diese gilt weiterhin und ist zu berücksichtigen. Die Unterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis befinden sich in Abstimmung. Ein entsprechender Antrag liegt noch nicht vor.
Aktuell ist die Niederschlagswasserbeseitigung nicht geregelt und deshalb die Erschließung nicht gesichert!
Die Verwaltung ist bei der Planung davon ausgegangen, dass die möglichen Erweiterungsflächen des Gewerbegebiets im ursprünglichen Wasserrechtsverfahren und bei der Dimensionierung des Regenrückhaltebeckens bereits Berücksichtigung gefunden haben. Das Ingenieurbüro Richter wäre bei der damaligen Planung eigentlich dahingehend beauftragt gewesen.
In erneuten Gesprächen mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt Passau hat sich aber nun herausgestellt, dass diese Flächen im ursprünglichen Verfahren zwar in der Begründung Erwähnung gefunden haben, aber letztlich nicht in die Berechnungen eingeflossen sind. Dies hat nun zur Folge, dass die neuen Flächen eine Änderung des Wasserrechts bedingen. Im Ergebnis wäre das Rückhaltebecken zu vergrößern und es müsste eine Sedimentationsanlage vorgeschaltet werden. Das würde zu erheblichen Kostensteigerungen und zu einem erheblichen Zeitaufwand führen.
Seitens der Verwaltung wird als alternative Lösungsvariante vorgeschlagen, dass der Bebauungsplan dahingehend geändert wird, dass die Eigentümer der neu hinzukommenden Flächen eine Versickerung des Oberflächenwassers mittels geeigneten Einrichtungen (z.B. Rigole) auf dem jeweiligen Grundstück sicherstellen müssen. Dann muss das Wasserrecht nicht geändert werden und der Bebauungsplan kann nach einer erneuten verkürzten Auslegung zügig beschlossen werden. Diese Vorgehensweise könnte mit dem Wasserwirtschaftsamt bei einem Termin am 10.06.2025 abgestimmt werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Untergriesbach beschließt die Prüfung der Option, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die Eigentümer der neu hinzukommenden Flächen eine Versickerung des Oberflächenwassers mittels geeigneten Einrichtungen (z.B. Rigole) auf dem jeweiligen Grundstück sicherstellen müssen. Diese Vorgehensweise soll mit dem Wasserwirtschaftsamt bei einem Termin am 10.06.2025 abgestimmt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Untergriesbach beschließt die Prüfung der Option, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die Eigentümer der neu hinzukommenden Flächen eine Versickerung des Oberflächenwassers mittels geeigneten Einrichtungen (z.B. Rigole) auf dem jeweiligen Grundstück sicherstellen müssen. Diese Vorgehensweise soll mit dem Wasserwirtschaftsamt bei einem Termin am 10.06.2025 abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Straßenunterhalt - Verrohrung eines Grabens in Kroding zur Schaffung eines LKW-Stellplatzes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach)
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10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.05.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Unter Bezugnahme auf die Ortseinsicht in Kroding stellt der Bürgermeister nochmals dar, dass Herr Marco Mandl, wohnhaft in Kroding 5b, 94107 Untergriesbach, die Verrohrung des Straßengrabens im Bereich zwischen dem Anwesen Kroding 9 und der Auffahrt zu seinem Grundstück beantragt. Der offene Graben soll in diesem Abschnitt durch eine umgedrehtes U-Fertigteil ersetzt werden, um einen Stellplatz für den LKW des Antragstellers zu schaffen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einrichtung eines LKW-Stellplatzes in diesem Bereich den Winterdienst einschränken würde und der Verkehr nicht mehr zweispurig an dieser Stelle vorbeifahren könnte.
Der wesentliche Nachteil im Falle einer Verrohrung wäre, dass bei Starkregenereignissen die Entwässerung beeinträchtigt werden könnte und im Falle des Überlaufens der Straßenentwässerung unterliegende Grundstücke und Wohnbebauung gefährdet wären. Aus diesem Grund ist der Markt Untergriesbach von den zuständigen Fachbehörden angehalten, möglichst keine neuen Verrohrungen vorzunehmen. Zudem wird auf die Bezugsfallwirkung hingewiesen.
Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Antrag wesentliche öffentliche Interessen entgegen und er wäre abzulehnen.
Unter Berücksichtigung aller Tatsachen, die sich auch im Rahmen der Ortseinsicht dargestellt haben, wird in den Wortmeldungen der Gremiumsmitglieder deutlich gemacht, dass hier keinerlei Möglichkeit gesehen wird, dem Antrag zuzustimmen. Die öffentlichen Belange, insbesondere zum Schutz vor Überschwemmungen im Starkregenfall, wiegen zu schwer, als dass hier einer weiteren Verrohrung eines Grabens zugestimmt werden könne.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Untergriesbach beschließt, den Antrag von Herrn Marco Mandl, wohnhaft in Kroding 5b, 94107 Untergriesbach, auf Verrohrung des Straßengrabens im Bereich zwischen dem Anwesen Kroding 9 und der Auffahrt zu seinem Grundstück abzulehnen. Aus Sicht des Marktes stehen dem Antrag wesentliche öffentliche Interessen entgegen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Untergriesbach beschließt, den Antrag von Herrn Marco Mandl, wohnhaft in Kroding 5b, 94107 Untergriesbach, auf Verrohrung des Straßengrabens im Bereich zwischen dem Anwesen Kroding 9 und der Auffahrt zu seinem Grundstück abzulehnen. Aus Sicht des Marktes stehen dem Antrag wesentliche öffentliche Interessen entgegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Markt Untergriesbach)
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10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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28.05.2025
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ö
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7 |
Sachverhalt
Bürgermeister Duschl informiert das Gremium kurz über nachfolgende Punkte:
- Sachstandsinformation Lindenäcker
- Besprechung mit möglichen Erschließungsträgern
- Vorgespräche mit Grundstückseigentümern durch Bürgermeister
- vorgegebener Preisrahmen
- positive Rückmeldungen durch
- Bericht von den Fachstellenbesprechungen
- Regierung positiv
- Staatliches Bauamt positiv
- Straßenverkehrsbehörde positiv
- Sachstandsinformation Öffnung Bad Lämmersdorf
- voraussichtliche Öffnung am Samstag, 31.05.
- Sachstandsinformation Feuerwehrfest Schaibing
Teilnahme/Einladung Gemeinderat (Erinnerung durch Bürgermeister an Feuerwehr)
Datenstand vom 17.06.2025 08:22 Uhr