Datum: 14.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Untergriesbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift zur 58. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach
2 Personelles - Ehrung von Herrn Ludwig Oberneder anlässlich seines 40-jährigen Dienstjubiläums beim Markt Untergriesbach
3 Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599, Gemarkung Lämmersdorf
4 Bauantrag auf Neubau eines Rinderlaufstalles mit Weidehaltung auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1 und 128, Gemarkung Oberötzdorf
5 Bauantrag auf Überdachung eines Freibereichs auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 73/3, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Reitgasse 12)
6 Antrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Stadels zu einer Metallbauwerkstatt sowie Ersatzbau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1858, Gemarkung Lämmersdorf
7 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der OAS Kroding, Deckblatt 2 zum Bauantrag - Anbau eines Hackschnitzellagers an der bestehenden Lagerhalle auf der Fl.Nr. 1019, Gemarkung Oberötzdorf
8 Gemeindliche Bauleitplanung - Beschlussfassung zum Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "SO Solaranlage Oberötzdorf I" mittels Deckblatt Nr. 2
9 Gemeindliche Bauleitplanung - Darstellung der Abstimmungsergebnisse mit den Fachstellen und den Anliegern zu den Einwendungen hinsichtlich des Bebauungsplans "WA Schaibing Süd" und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen
10 Haushalt des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2025 - Vorstellung, Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Gesamthaushalt sowie den Bestandteilen der Haushaltssatzung auf Grundlage der übersandten Vorberichte und der Vorberatung
11 Bekanntgaben

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1. Genehmigung der Niederschrift zur 58. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 59. Sitzung des Marktgemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl verweist darauf, dass die Niederschrift zur 58. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach im Vorfeld zur heutigen Sitzung in der Verwaltung aufgelegt bzw. am Sitzungstag im Sitzungssaal zur Einsicht bereitgestellt worden ist. Die Niederschrift zum öffentlichen Sitzungsteil sei zudem im Ratsinformationssystem eingestellt. Der Bürgermeister fragt das Gremium, ob es Anmerkungen oder Einwendungen zur Niederschrift gibt.

Dies ist nicht der Fall.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 58. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 58. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Personelles - Ehrung von Herrn Ludwig Oberneder anlässlich seines 40-jährigen Dienstjubiläums beim Markt Untergriesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 59. Sitzung des Marktgemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl und die Mitglieder des Marktgemeinderates gratulieren Herrn Ludwig Oberneder zum 40-jährigen Dienstjubiläum beim Markt Untergriesbach.

In seiner Laudatio dankt der Bürgermeister Herrn Oberneder für seinen außergewöhnlichen Einsatz für den Markt Untergriesbach. Seit mittlerweile 40 Jahren stehe er in vielen verschiedenen Bereichen jederzeit für alle Aufgaben zur Verfügung. Seine Tätigkeit hat Herr Oberneder laut dem Bürgermeister ursprünglich in der Funktion eines „Amtsboten“ begonnen. Im Laufe der Zeit habe sich die Stelle vielfach gewandelt und die Aufgabe von Zustellungen und Besorgungen nehme zwischenzeitlich nur noch einen sehr kleinen Teil der Arbeit ein.

Herr Oberneder habe insbesondere in den letzten Jahren im Zuge der Erfassung von Geschoßflächen zur Kalkulation der Verbesserungsbeiträge und beim Aufbau des Hausaktenarchivs grundlegend neue Aufgaben im Verwaltungsbereich übernommen. Daneben stehe er den Kolleginnen und Kollegen in einer Art Hausmeisterfunktion bei allen Problemen im Büro und im Rathaus jederzeit zur Verfügung.

Mit seiner stets freundlichen und offenen Art im Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen aber und insbesondere auch mit den Bürgerinnen und Bürgern ist Herr Oberneder ein überaus geschätzter Kollege im Rathaus.

Herr Oberneder bedankt sich beim Bürgermeister und dem Gremium für die Ehrung und betont, dass er sich in all den Jahren seiner Beschäftigung beim Markt Untergriesbach immer wohl gefühlt habe und die Kolleginnen und Kollegen sowie die Vorgesetzten aber auch die Bürgerinnen und Bürger dazu beigetragen haben.

Im Anschluss an diese Worte überreicht der Bürgermeister Herrn Oberneder im Namen der Gemeinde ein kleines Präsent und die Anwesenden applaudieren dem Jubilar.

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3. Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599, Gemarkung Lämmersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 59. Sitzung des Marktgemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird erläutert, dass Herr Maximilian Süß, O.Berneder-Ring 8, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Hitzing 2) stellt.

Vorab sei ein Antrag auf Vorbescheid gestellt worden. Auf Anraten des Landratsamtes Passau werde dieser Antrag jedoch zurückgenommen und stattdessen soll das Bauantragsverfahren eingeleitet werden.

Die Lage und der Umfang des Bauvorhabens werden dem Gremium mittels Darstellung der Pläne an der Leinwand erläutert. 

Das Trinkwasser soll nach Darstellung der Verwaltung dauerhaft aus eigenen Quellen des Bauherrn bezogen und aufbereitet werden. Die Abwasserentsorgung ist nach Vorgabe des Marktes mittels einer Kleinkläranlage sicherzustellen und das Oberflächenwasser für das geplante Bauvorhaben ist auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599 (Bauort: Hitzing 2, Wohnhaus) breitflächig auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Hierbei dürfe keine Beeinträchtigung für Nachbargrundstücke entstehen.

Um die Gebäude auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599 mit Wärme und Wasser zu versorgen, sei es erforderlich, dass eine Fernwärmeleitung in der Gemeindestraße verlegt wird. Hierfür sei ein Gestattungsvertrag mit dem Markt Untergriesbach abzuschließen.

Bei der Hofstelle Hitzing 2 handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb. Eine Privilegierung der geplanten Bauvorhaben kann nach Einschätzung der Verwaltung daher angenommen werden, ist jedoch auch Voraussetzung für eine planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Maximilian Süß, O.Berneder-Ring 8, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599, Gemarkung Lämmersdorf das gemeindliche Einvernehmen.

Das Trinkwasser ist dauerhaft aus eigenen Quellen des Bauherrn zu beziehen und aufzubereiten.

Die Abwasserentsorgung ist mittels einer Kleinkläranlage sicherzustellen. Das Oberflächenwasser für das geplante Bauvorhaben auf der dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599 (Bauort: Hitzing 2, Wohnhaus) ist breitflächig auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Hierbei darf keine Beeinträchtigung für Nachbargrundstücke entstehen.

Die Zufahrt zum Baugrundstück muss so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Maximilian Süß, O.Berneder-Ring 8, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599, Gemarkung Lämmersdorf das gemeindliche Einvernehmen.

Das Trinkwasser ist dauerhaft aus eigenen Quellen des Bauherrn zu beziehen und aufzubereiten.

Die Abwasserentsorgung ist mittels einer Kleinkläranlage sicherzustellen. Das Oberflächenwasser für das geplante Bauvorhaben auf der dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1599 (Bauort: Hitzing 2, Wohnhaus) ist breitflächig auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Hierbei darf keine Beeinträchtigung für Nachbargrundstücke entstehen.

Die Zufahrt zum Baugrundstück muss so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Neubau eines Rinderlaufstalles mit Weidehaltung auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1 und 128, Gemarkung Oberötzdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 59. Sitzung des Marktgemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Wolfgang Bauer, Oberötzdorf 1, 94107 Untergriesbach stellt einen Bauantrag auf Neubau eines Rinderlaufstalls mit Weidehaltung auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1 und 128, Gemarkung Oberötzdorf.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich gemäß Lageplandarstellung im baurechtlichen Außenbereich und ist daher im Marktgemeinderat zu behandeln. Da es sich um einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb handelt und die Baumaßnahme nach Darstellung in den Antragsunterlagen dem Betrieb dient, soll das Vorhaben gemäß den Vorschriften der landwirtschaftlichen Privilegierung (§ 35 Abs. 1 BauGB) behandelt werden. Unter der Voraussetzung, dass durch die Fachstellen die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird, stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung öffentliche Belange nicht entgegen.

Die Oberflächenentwässerung muss vom Antragsteller sichergestellt werden. Des Weiteren muss die Zufahrt zum Baugrundstück so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden. 

Sofern im Zuge des Antragsverfahrens oder zukünftig ein Anschluss an die gemeindliche Wasserver- oder Abwasserentsorgung erforderlich werden sollte, entsteht für das Gebäude eine Beitragspflicht.

Der Markt Untergriesbach kann im Bereich des Bauvorhabens die Grundversorgung des Löschwasserbedarfs sicherstellen. Objektbezogene weitergehende Anforderungen sind durch den Antragsteller zu gewährleisten.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Wolfgang Bauer, Oberötzdorf 1, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Rinderlaufstalls mit Weidehaltung auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1 und 128, Gemarkung Oberötzdorf das gemeindliche Einvernehmen.

Die Zufahrt zum Baugrundstück muss so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindestraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.

Der Markt Untergriesbach kann im Bereich des Bauvorhabens die Grundversorgung des Löschwasserbedarfs sicherstellen. Objektbezogene weitergehende Anforderungen sind durch den Antragsteller zu gewährleisten.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Wolfgang Bauer, Oberötzdorf 1, 94107 Untergriesbach auf Neubau eines Rinderlaufstalls mit Weidehaltung auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1 und 128, Gemarkung Oberötzdorf das gemeindliche Einvernehmen.

Die Zufahrt zum Baugrundstück muss so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindestraße abläuft. Es muss daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße hergestellt werden.

Der Markt Untergriesbach kann im Bereich des Bauvorhabens die Grundversorgung des Löschwasserbedarfs sicherstellen. Objektbezogene weitergehende Anforderungen sind durch den Antragsteller zu gewährleisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bauantrag auf Überdachung eines Freibereichs auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 73/3, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Reitgasse 12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 59. Sitzung des Marktgemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass Herr Maximilian Veicht, Gottsdorf, Reitgasse 12, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Überdachung eines Freibereichs auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 73/3, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Reitgasse 12) stellt.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich nach Darstellung der Verwaltung im Geltungsbereich des Bebauungsplans „MI Gottsdorf – Ost II“, weicht jedoch von den Festsetzungen desselben ab. Aufgrund dieser Abweichung bedürfe es einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der textlichen Festsetzungen.

Bebauungsplan / Festsetzung:
„MI Gottsdorf – Ost II“ / Baugrenze

Gegenstand der Befreiung:

Die geplante Überdachung grenzt nordwestlich an die bestehende Garage an und überschreitet die Baugrenze um ca. 30 qm. Die nordwestliche Abstandsfläche liegt großteils auf öffentlichem Grund (Art. 6(2) Satz 2 BayBO). Die Abstandsfläche nach Nord-Osten auf die Fl.Nr. 73/4 wird mit einer Abstandsflächenübernahme gesichert. 

Begründung:

Durch die Baugrenzenüberschreitung werden keine nachbarschutzrechtlichen und öffentlichen Belange negativ beeinflusst. Die Überdachung kann nur vom Grundstück aus und nicht direkt von der öffentlichen Gemeindestraße aus befahren werden.

Aus dem gegebenen Grund bittet der Bauherr das Gremium, seinem Befreiungsantrag zuzustimmen. Seitens der Verwaltung werden keine Gründe vorgetragen, die einer Zustimmung zu diesem Antrag entgegenstehen würden.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Maximilian Veicht, Gottsdorf, Reitgasse 12, 94107 Untergriesbach auf Überdachung eines Freibereichs auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 73/3, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Reitgasse 12) das gemeindliche Einvernehmen.

Der Markt Untergriesbach stimmt im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens dem Antrag auf Befreiung von den textlichen Festsetzungen des BBP. „MI Gottsdorf – Ost II“ im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen zu.

 

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herr Maximilian Veicht, Gottsdorf, Reitgasse 12, 94107 Untergriesbach auf Überdachung eines Freibereichs auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 73/3, Gemarkung Gottsdorf (Bauort: Reitgasse 12) das gemeindliche Einvernehmen.

Der Markt Untergriesbach stimmt im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens dem Antrag auf Befreiung von den textlichen Festsetzungen des BBP. „MI Gottsdorf – Ost II“ im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen zu.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Stadels zu einer Metallbauwerkstatt sowie Ersatzbau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1858, Gemarkung Lämmersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 59. Sitzung des Marktgemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mittels Plandarstellung an der Leinwand wird dem Gremium erläutert, dass Herr Daniel Altenhofer, Endsfelden 7, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Stadels zu einer Metallbauwerkstatt sowie Ersatzbau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1858, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Endsfelden 7) stellt.

Der geplante Ersatzbau sei im Vorfeld mit dem Landesamt für Denkmalschutz abgestimmt. Der bestehende Stadel befinde sich in einem stark maroden Zustand und es sei Einsturzgefahr festgestellt worden. Bei der Baumaßnahme sei sicherzustellen, dass das bestehende, unter Denkmalschutz stehende Bauernhaus nicht beeinträchtigt wird.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung des Abwassers und Oberflächenwassers sowie die Gewährleistung der Wasserversorgung, sofern erforderlich, liegt nach Darstellung der Verwaltung beim Bauherrn. 

Zudem liegt nach Darstellung der Verwaltung ein Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung vor, der nicht von der Gemeinde bearbeitet werden muss. Die Prüfung dieses Antrags erfolgt durch das Landratsamt.

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Ansiedlung von gewerblichen und handwerklichen Nutzungen in ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden und in einem Dorfgebiet grundsätzlich zulässig ist. Sofern aber zukünftig durch Betriebsentwicklung Erweiterungen notwendig werden, habe sich in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen gezeigt, dass dies aufgrund begrenzter Platzverhältnisse, ungenügender Erschließung oder der Unvereinbarkeit mit der nachbarschaftlichen Nutzung am ausgewählten Standort nicht immer ohne Probleme oder zum Teil überhaupt nicht möglich ist. Die vorliegende Zustimmung diene der Ermöglichung der ersten Schritte beim Aufbau einer handwerklichen Werkstatt, stelle jedoch keine Zustimmung auf Ausbau eines Betriebs an diesem Standort dar. Weiterentwicklungen seien in Zukunft im Einzelfall zu betrachten und aufgrund der Gegebenheiten, wenn überhaupt nur in begrenztem Umfang möglich.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Daniel Altenhofer, Endsfelden 7, 94107 Untergriesbach auf Nutzungsänderung eines bestehenden Stadels zu einer Metallbauwerkstatt sowie Ersatzbau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1858, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Endsfelden 7) das gemeindliche Einvernehmen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Daniel Altenhofer, Endsfelden 7, 94107 Untergriesbach auf Nutzungsänderung eines bestehenden Stadels zu einer Metallbauwerkstatt sowie Ersatzbau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1858, Gemarkung Lämmersdorf (Bauort: Endsfelden 7) das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der OAS Kroding, Deckblatt 2 zum Bauantrag - Anbau eines Hackschnitzellagers an der bestehenden Lagerhalle auf der Fl.Nr. 1019, Gemarkung Oberötzdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 59. Sitzung des Marktgemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl erläutert, dass Frau Marion Pilsl, wohnhaft in Kroding 7, 94107 Untergriesbach, zusätzlich zu ihrem Bauantrag auf den Anbau eines Hackschnitzellagers an die bestehende Lagerhalle auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1019, Gemarkung Oberötzdorf, einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der OAS Kroding, Deckblatt 2, stellt.

Das geplante Bauvorhaben sei bereits auf dem Verwaltungsweg bearbeitet worden, da für diesen Bereich eine Ortsabrundungssatzung existiert. Nachträglich habe das Landratsamt Passau festgestellt, dass weitere Befreiungen von den textlichen Festsetzungen des OAS Kroding, Deckblatt 2, notwendig sind.

Diese werden laut Bürgermeister im Antrag wie folgt erläutert:

  • Punkt 8, Deckblatt 2, Fassadengestaltung nur mit Putz; 

Die Fassade des Gebäudes wird aus Fertigteilen gefertigt, wodurch auf das Aufbringen von Putz verzichtet werden kann. Diese Fertigteilkonstruktionen zeichnen sich durch eine glatte Oberflächenbeschaffenheit aus, die weder gestrichen noch anderweitig nachbehandelt werden muss. Dies reduziert den Wartungsaufwand und trägt zur Langlebigkeit der Fassadenelemente bei.

Seitens der Verwaltung wird unter Verweis auf die Plandarstellung der Ansichten ausgeführt, dass die Halle im oberen Teil mit Holz bzw. Fassenteilen in Holzoptik verkleidet wird. Im unteren Bereich könne die Betonoptik erhalten bleiben, ohne dass die optische Wirkung des Gebäudes negativ beeinflusst wird.

  • Punkt 9, Deckblatt 2, Garage- und Stellplatzzufahrten versickerungsfähig ausführen; 

Auf dem Vorplatz werden Hackschnitzel abgeladen und anschließend in die Halle geschoben. Dabei kommt es dazu, dass die Hackschnitzel den Boden bedecken und durch das Eindringen in die Poren die Sickerfähigkeit eines versickerungsfähigen Bodens erheblich beeinträchtigen. Dies führt dazu, dass der Boden seine Fähigkeit, Wasser effektiv aufzunehmen und abzuleiten, verliert. Aus diesem Grund ist ein versickerungsfähiger Boden in diesem Bereich nicht geeignet.

Die Begründung für diesen Befreiungsantrag erscheint aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und nachvollziehbar. Negative Auswirkungen auf die naturschutzfachlichen Belange sind im Rahmen der Ermittlung und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen. Ebenso ist die Oberflächenentwässerung an die geänderten Anforderungen anzupassen. 

  • Naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche, Änderung der Grünflächen

Im neuen Freiflächengestaltungsplan wurden die Ausgleichsflächen anders dargestellt als im Deckblatt. Der Grund für diese Anpassung liegt darin, dass der Betriebsablauf nicht optimal abläuft. Um eine effizientere Nutzung der Fläche zu ermöglichen, wurde der Plan überarbeitet. Die Ausgleichsfläche wurde im neuen Freiflächengestaltungsplan vergrößert, was ökologischen und gesetzlichen Anforderungen besser gerecht wird. Im Gegenzug wurde die bebaubare Fläche verkleinert, um eine harmonischere und praxisorientierte Gestaltung der gesamten Fläche zu erreichen.

Die Begründung für diesen Befreiungsantrag erscheint aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und nachvollziehbar.

Aus Sicht der Verwaltung kann den Befreiungsanträgen zugestimmt werden. Diese seien bereits mit dem Kreisbaumeister abgestimmt worden.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach hat dem Antrag von Frau Marion Pilsl, wohnhaft in Kroding 7, 94107 Untergriesbach, auf Befreiung von den Festsetzungen der OAS Kroding, Deckblatt 2, zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach hat dem Antrag von Frau Marion Pilsl, wohnhaft in Kroding 7, 94107 Untergriesbach, auf Befreiung von den Festsetzungen der OAS Kroding, Deckblatt 2, zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Gemeindliche Bauleitplanung - Beschlussfassung zum Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "SO Solaranlage Oberötzdorf I" mittels Deckblatt Nr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 59. Sitzung des Marktgemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass die Bayerwald Energiepark GmbH mit Schreiben vom 18.03.2025 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Oberötzdorf I“ gestellt hat. Ziel der Änderung soll die Zulassung der Errichtung von Speichern sein, die nicht nur den Strom der Anlage bzw. durch Sonnenenergie erzeugten Strom speichern, sondern jeglichen Strom aus dem Netz beziehen, speichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder einspeisen können.

Bei dem zu ändernden Bebauungsplan handelt es sich nach Darstellung der Verwaltung um den Bebauungsplan, der zuletzt ebenfalls auf Antrag der Bayerwald Energiepark GmbH geändert worden ist, um eine Nachverdichtung und Neuausrichtung der bestehenden Solaranlage zu ermöglichen. Im Zuge der letzten Änderung sei jedoch nur die Zulässigkeit von Speichern vorgesehen worden, die Strom aus Sonnenenergie speichern und im Bedarfsfall ins Netz einspeisen.

Der nun vorliegende Antrag ziele auf die Errichtung von sogenannten Tradingspeichern ab. Dabei handele es sich um Batteriespeicher, die in der Regel in 20-Fuss-Containern untergebracht sind und vorwiegend bzw. rein auf wirtschaftliche Nutzung ausgelegt sind. Das bedeute, dass der Strom aus dem Netz bezogen wird, wenn er an der Börse günstig verfügbar ist und wieder eingespeist wird, wenn er an der Börse teuer gehandelt wird. Diese Nutzung könne zwar zeitweise zur Netzentlastung führen, sei aber vornehmlich auf rein wirtschaftliche Interessen der Betreiber ausgelegt.

Aufgrund des allgemeinen Bedarfs sei deutschlandweit betrachtet der Strom in der Regel nachts günstiger als tagsüber. Aufgrund der Vielzahl von Photovoltaikanlagen in unserer Region entstehe jedoch in unserem Netzgebiet tagsüber oft eine Überproduktion. Zur Netzentlastung müsste eigentlich tagsüber eingespeichert und nachts ins Netz eingespeist werden. Dies würde aber in der Regel ein Verhalten entgegen der Preisentwicklung im tagesverlauf an der Börse bedeuten und dem Ziel eines Tradingspeichers zuwiderlaufen.

Im Bebauungsplangebiet bestehe die Möglichkeit der Zulassung derartiger Speicher. Aufgrund der wirtschaftlichen Ausrichtung der Speicher könne der Markt Untergriesbach auch Gewerbesteuereinnahmen erwarten und zudem könne der Betrieb dieser Speicher zweitweise auch zu Netzentlastungen führen.

Seitens der Verwaltung wird für den Fall der Zulassung der Errichtung derartiger Speicher vorgeschlagen, dass die Fassadengestaltung angelehnt an landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich in entsprechenden Farben zu erfolgen hat. Vorgeschlagen werden hier Grau- oder Brauntöne, wie diese bei landwirtschaftlichen Maschinen- oder Unterstellgebäuden üblich seien. Antragsgemäß soll in einem definierten Bereich die Errichtung von bis zu fünf Speichereinheiten zugelassen werden.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „SO Solaranlage Oberötzdorf I“ mit dem Ziel die Errichtung von bis zu fünf Speichereinheiten als Tradingspeicher zu errichten. Diese Speicher dürfen nicht nur den auf der Anlage erzeugten Solarstrom speichern, sondern jeglichen Strom, der auch aus dem Netz bezogen werden kann.

Die Gestaltung der Fassaden der Speichereinheiten hat in Grau- oder Brauntönen zu erfolgen, wie diese bei landwirtschaftlichen Maschinen- oder Unterstellgebäuden üblich sind.

Die Kosten für die Bebauungsplanänderung hat die Antragstellerin zu tragen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „SO Solaranlage Oberötzdorf I“ mit dem Ziel die Errichtung von bis zu fünf Speichereinheiten als Tradingspeicher zu errichten. Diese Speicher dürfen nicht nur den auf der Anlage erzeugten Solarstrom speichern, sondern jeglichen Strom, der auch aus dem Netz bezogen werden kann.

Die Gestaltung der Fassaden der Speichereinheiten hat in Grau- oder Brauntönen zu erfolgen, wie diese bei landwirtschaftlichen Maschinen- oder Unterstellgebäuden üblich sind.

Die Kosten für die Bebauungsplanänderung hat die Antragstellerin zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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9. Gemeindliche Bauleitplanung - Darstellung der Abstimmungsergebnisse mit den Fachstellen und den Anliegern zu den Einwendungen hinsichtlich des Bebauungsplans "WA Schaibing Süd" und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 59. Sitzung des Marktgemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gremiumsmitglieder werden darüber unterrichtet, dass im Nachgang zur Vorstellung der Einwendungen der Öffentlichkeit und der Fachstellen aus der vergangenen Sitzung durch die Verwaltung nochmals Abstimmungen mit den Betroffenen und den Fachstellen erfolgt seien.

In die Begründung der Planung sowie in die Planung seien die Ergebnisse aus den fachlichen Stellungnahmen aufgenommen worden. Insbesondere die Zukunftsentwicklungen der Landwirte in der Nachbarschaft seien in die immissionsschutzfachlichen Betrachtungen eingeflossen. Auf Basis dieser fachlichen Abarbeitung der Belange der Nachbarschaft und der Fachstellen hätten alle betroffenen Fachstellen zwischenzeitlich das Einverständnis mit der Planung signalisiert. Die schriftliche Zustimmung dieser Fachstellen liege zum Teil vor, die letzten Stellungnahmen werden bis zur kommenden Sitzung erwartet, sodass dann die Beschlussfassung erfolgen kann.

Parallel zu dieser Abstimmung mit den Fachstellen werden nach Bericht der Verwaltung aktuell die konkreten Planungen und der städtebauliche Vertrag mit dem Erschließungsträger ausgearbeitet und abgestimmt. Im Zuge dieser Vorbereitungen würden auch die Kosten der Erschließung ermittelt und eine Preiskalkulation erstellt, die die Basis für die Veräußerung der Grundstücke darstellt. Von den sieben Parzellen würden drei durch den Erschließungsträger beansprucht und vier Parzellen veräußert, wobei hier die Interessenten der Warteliste des Marktes Untergriesbach ein vorrangiges Zugriffsrecht erhalten. Die Vergabe sei durch den Erschließungsträger gegenüber der Kommune transparent zu gestalten und im Zuge der Veräußerungen werde sich der Markt auch ein Ankaufsrecht zur Sicherung der Bauverpflichtung in die Kaufverträge eintragen lassen.

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10. Haushalt des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2025 - Vorstellung, Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Gesamthaushalt sowie den Bestandteilen der Haushaltssatzung auf Grundlage der übersandten Vorberichte und der Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 59. Sitzung des Marktgemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Kämmerer Tobias Hegedüsch erläutert nach Einführung des Bürgermeisters, dass auf der Grundlage der Vorberatungen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sowie zu den Finanzplanungen für die Jahre 2026 bis 2028 die Haushaltssatzung mit den zugehörigen weiteren Bestandteilen und Anlagen beschlossen werden sollen.

Seitens der Verwaltung sei am 13.03.2025 eine Vorbesprechung des Haushaltsplanes mit dem Landratsamt Passau als Genehmigungsbehörde erfolgt, in dem mit der Rechtsaufsicht alle wesentlichen Teile und insbesondere die Kreditaufnahme und Finanzplanung mit Schuldenentwicklung und Tilgungsplan erläutert worden sind. Im Nachgang zu dieser Vorbesprechung seien diverse Unterlagen zum Haushalt 2025 zur Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt an das Gremium versandt worden. Im Wesentlichen sei durch das Landratsamt vor dem Hintergrund aller notwendigen Maßnahmen Zustimmung zum Haushalt 2025 signalisiert worden. Das Landratsamt Passau als Rechtsaufsichtsbehörde habe aber wie bereits in den Vorjahren darauf hingewiesen, dass die zukünftige Schuldenentwicklung ab dem Haushaltsjahr 2025 wie im Finanzplan dargestellt auch eingehalten werden müsse, um die Handlungsfähigkeit der Kommune weiterhin aufrecht zu erhalten. Die wesentlichen Vorgaben sind hier nach Darstellung des Kämmerers, dass keine bzw. nur eine sehr geringe Nettoneuverschuldung vorgenommen wird und zum anderen, dass Kreditaufnahmen im Haushaltsansatz nur für absolut unabweisbare und unaufschiebbare Investitionen geplant werden dürfen.

In der Verwaltung sei bereits darauf geachtet worden, dass alle Maßnahmen, die in Planung waren bzw. durch die Gremien besprochen wurden in den Haushaltsplan aufgenommen und in eine zeitlich und finanziell machbare Reihenfolge gebracht worden sind.

Kämmerer Hegedüsch stellt alle investiven Maßnahmen des Vermögenshaushaltes sowie im Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 vor, erläutert die wesentlichen Positionen an der jeweiligen Stelle und stellt zudem die wichtigsten Einnahmen- und Ausgabenpositionen im Verwaltungshaushalt dar.

In der abschließenden Bemerkung stellt Bürgermeister Duschl ausdrücklich heraus, dass die Aufbereitung der Zahlen sowie die Darstellung der Finanz- und Schuldenentwicklung durch Kämmerer Tobias Hegedüsch in mittlerweile gewohnter Weise gut, transparent und ausführlich erfolgt sei. Die aktuelle Entwicklung sei abzusehen gewesen, da in den vergangenen Jahren mehr als überdurchschnittliche Investitionen getätigt worden seien. Auch die kommenden Investitionen in die Schulturnhalle und die Mischwasserbehandlungen seien notwendig. Angesichts der immer mehr absehbaren hohen Belastung wird darauf verwiesen, dass in den kommenden Jahren noch mehr auf Haushaltsdisziplin geachtet werden müsse. Die Mittel der Umsetzungskontrolle im November sowie das Ziel, dass der Haushalt wenn möglich spätestens im März/April beschlossen werden solle, sollen zur Haushaltskonsolidierung beitragen und vermeiden, dass durch Vorab-Beschlüsse bereits im Vorfeld zur Beratung wieder alle Projekte festgelegt seien. Basis derartiger Beschlüsse müsse aber auch die Finanzplanung sein, die zum jetzigen Zeitpunkt ernst zu nehmen sei, aber auch keine bindende Vorgabe darstellt, dass Maßnahmen auch genauso und in der geplanten Reihenfolge durchgeführt werden müssen.

Ausdrücklich weist der Kämmerer darauf hin, dass die Finanzplanung zum derzeitigen Zeitpunkt für die Umsetzung der kommenden investiven Maßnahmen an den Mischwasserbehandlungsanlagen und im Bereich der weiteren Abwasserreinigung auch Beitragseinnahmen vorsehe. Im Zuge der konkreten Umsetzungs- und Finanzierungsplanung zu den einzelnen Maßnahmen müsse sich das Gremium auch zur Stabilisierung der Gebührenentwicklung mit der nochmaligen Erhebung von Verbesserungsbeiträgen auseinandersetzen. Eine reine Gebührenvorfinanzierung würde den Haushalt für die Zukunft nach derzeitigem Stand voraussichtlich derart belasten, dass der finanzielle Spielraum des Marktes unzumutbar eingeschränkt würde. Diese Entwicklung sei zwar nicht das Ziel der Verwaltung und des Gremiums, müsse aber angesichts der steigenden Anforderungen an die Abwasserreinigung und die damit verbundenen Investitionen künftig nochmals in Betracht gezogen werden. 

Die wichtigen Projekte seien trotz der engen Finanzvorgaben vorgesehen und es werde weiterhin versucht in die Entwicklung des Marktes zu investieren. Das Gremium stellt in der Beratung aber auch nochmals heraus, dass die Investitionen der letzten Jahre enorm wichtig gewesen seien und dass man in sehr vielen Bereichen die Gemeinde für die kommenden Jahrzehnte neu aufgestellt habe.

Bezugnehmend auf einzelne Positionen des Haushaltsplanes und anstehende Projekte ergehen aus dem Gremium nachfolgende Beiträge und Nachfragen:

In mehreren Wortmeldungen wird angeführt, dass die Haushaltslage wie schon in den vergangenen Jahren sehr angespannt sei. Die Planungen zu den investiven Maßnahmen seien in der Finanzplanung der vergangenen Jahre zwar im Groben vorgesehen gewesen, jedoch sollte die Umsetzung zeitlich gestreckter erfolgen. Erneut sei man aufgrund verschiedener Entwicklungen mehr oder weniger dazu gezwungen, weitere große Investitionen zu tätigen. Vor allem aufgrund zeitlich begrenzt verfügbarer Förderungen würde der Markt mehr oder weniger dazu gezwungen viele Maßnahmen frühzeitig und parallel anzustoßen. Dies führe zu einer enormen Belastung des Haushalts. Die Planungen seien nachvollziehbar und fachlich begründet. Trotz eingeplanter Reserven müsse man in den kommenden Jahren auch damit rechnen, dass die Einnahmensituation schlechter werde und sich Gewerbesteuereinnahmen und Einkommenssteuerbeteiligung rückläufig entwickeln. Hierauf müsse man gegebenenfalls reagieren und Maßnahmen zurückstellen oder zeitlich strecken. 

Vor allem hinsichtlich der Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von Fördermitteln solle die Verwaltung versuchen, auf eine zeitnahe Bereitstellung dieser Mittel hinzuwirken. Dies könnte zu einer Entlastung des Vermögenshaushalts und der Finanzplanung führen.

Einigkeit besteht im Gremium darin, dass Maßnahmen wie die Sanierung der Schulturnhalle oder auch die Erneuerung von Bereichen der Wasserversorgung und der Abwasserreinigung notwendig seien und umgesetzt werden müssten. Die geplanten Investitionen stellten die Weichen für die Kommune für kommenden Jahrzehnte. Trotzdem dürften die Belastungen nicht dazu führen, dass letztlich der Handlungsspielraum des Marktes entfalle. Bei der Verschuldung werde man in den kommenden Jahren eine Spitzenposition im regionalen und überregionalen Bereich einnehmen und angesichts der steigenden Zinsen auch wieder höhere Zinsbelastungen haben. Trotzdem seien die Investitionen in die örtliche Infrastruktur enorm wichtig und müssten erfolgen.

Der Kämmerer erläutert, dass die Pro-Kopf-Verschuldung des Marktes tatsächlich dazu führe, dass man auf Jahre hinaus eine Spitzenposition in dieser Statistik einnehmen werde, die wesentlichen Indikatoren für die finanzielle Leistungsfähigkeit des Marktes seien aber die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt und die sich unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen daraus ergebende freie Finanzspanne. Laut Kalkulation des Kämmerers könne die finanzielle Leistungsfähigkeit des Marktes bis zu einer Summe von rund 1,1 Millionen Euro für den Schuldendienst vertretbar gewährleistet werden und es verblieben auch noch Mittel zum Investieren. Über diese Grenze dürfe man nicht gehen und dies sei in der Finanzplanung auch so berücksichtigt.

Auf Basis der Ergebnisse der Beratungen in der vergangenen und in der heutigen Sitzung sowie der Ergebnisse aus der Marktgemeinderatsklausur wird in allen Wortmeldungen die uneingeschränkte Zustimmung zum Haushalt signalisiert. Trotzdem wird auch in allen Wortmeldungen darauf hingewiesen, dass bei Entscheidungen zu künftigen Investitionen der Haushalt und die Finanzplanung noch mehr als bisher eine bindende Grundlage für Beschlüsse bilden müsse. Auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln dürfe nicht immer automatisch zu neuen Investitionsmaßnahmen führen, zumal meist Folgeprogramme auch noch vergleichbare Förderungen zu späteren Zeitpunkten ermöglichen würden.  

Nachdem im Anschluss an diese Beratungspunkte keine weiteren Nachfragen ergehen, stellt Kämmerer Hegedüsch die nachfolgenden Beschlussvorschläge zur Abstimmung vor. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Markt Untergriesbach beschließt nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:





Beschluss 2:

Der Markt Untergriesbach beschließt nachfolgende Finanzplanung:


Beschluss 1

Der Markt Untergriesbach beschließt nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:


Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Markt Untergriesbach beschließt nachfolgende Finanzplanung:


Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 59. Sitzung des Marktgemeinderates 14.04.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt


  • Betriebsbesichtigungen am 23.05.2025
    • Veicht Trockenbau
    • EVS
    • Möbel Meier

  • Kommende Sitzungen: 
    • Marktgemeinderat:                        05.05.2025
    • Marktgemeinderat:                        19.05.2025
    • Bau- und Umweltausschuss:                28.05.2025

  • Kurzvorstellung Wahlterminkalender
    • Aufstellungsversammlungen:                 01.12.2024 bis vor dem 08.01.2026
    • Berufung Wahlleiter durch Markt:                vor dem 09.12.2026
Vorschlag: Bürgermeister Duschl
    • Einreichung Wahlvorschläge:                09.12.2025 bis 08.01.2026 um 18 Uhr
    • Bildung Wahlausschuss:                        spätestens 12.01.2026
Vorsitzender und 4 weitere Mitglieder
Vorschlag: Pro Partei/Wählergruppe ein Mitglied und ein Vertreter
außer CWG, da Vorsitzender
kein Kandidat, kein Leiter Aufstellungsversammlung, kein Beauftragter
    • Fristende Unterstützungslisten:                19.01.2026
    • Beschluss Gültigkeit Wahlvorschläge:        20.01.2026
    • Wahlschulung:                                Mittwoch, 04.03.2026
    • Wahltag:                                        Sonntag, 08.03.2026

Datenstand vom 29.04.2025 13:42 Uhr