Datum: 19.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Untergriesbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:34 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag auf Erweiterung des Bestandsgebäudes um ein zusätzliches Wohngebäude mit zwei Garagen und einem Poolhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 115/4, Gemarkung Schaibing
2 Kommunale Bauleitplanung - Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "SO Solarfläche Willersdorf" zur Errichtung einer Präsentationsfläche für Solarunterkonstruktionen der Firma Huber (Konzeptvorstellung durch Herrn Huber)
3 Kommunale Bauleitplanung der Nachbarkommunen - Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung der Stadt Hauzenberg mit Dbl. 124 und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "SO Solarpark Germannsdorf"
4 Feuerwehrwesen - Beratung und Beschlussfassung zu einer möglichen Kostenbeteiligung des Marktes Untergriesbach an der Beschaffung des Feuerwehr-Verwaltungsprogramms "FireManager" für die Feuerwehren im Gemeindegebiet
5 Kommunales Finanzwesen - Vorstellung der Ergebnisse des Berichts zur örtlichen Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2024 und zugehörige Entlastung
6 Kommunales Finanzwesen - Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Lämmersdorf durch eine Änderungssatzung
7 Kommunale Energiebeschaffung - Vergabe Beratungsleistungen und Beschlussfassung zur Strombeschaffung in Eigenregie
8 Straßen- und Wegerecht - Widmung des Grundstücks mit der Fl.Nr. 2120/48, Gemarkung Gottsdorf (Gehweg) als öffentliche Verkehrsfläche
9 Heimattage 2025 - Kurzbericht zum Stand der Vorbereitungen und zum geplanten Programmablauf
10 Bekanntgaben

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1. Bauantrag auf Erweiterung des Bestandsgebäudes um ein zusätzliches Wohngebäude mit zwei Garagen und einem Poolhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 115/4, Gemarkung Schaibing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 61. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mittels Darstellung des nachfolgend angeführten Auszugs aus der Marktgemeinderatssitzung vom 17.03.2025 zu diesem Bauvorhaben erläutert Bürgermeister Duschl, dass der Marktgemeinderat Untergriesbach bezüglich des dargestellten Bauvorhabens bereits mehreren Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „WA Schaibing Mitte“ und einem Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung zugestimmt hat.

„Es wird erläutert, dass Frau Katharina Theresa Schmid, Zur Au 41, 94107 Untergriesbach einen Bauantrag auf Erweiterung des Bestandsgebäudes um ein zusätzliches Wohngebäude mit zwei Garagen und einem Poolhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 115/4, Gemarkung Schaibing (Bauort: Zur Au 41) stellt. 

Laut Planunterlagen ist ein Anschluss am Kanalsystem vorhanden. Das Schmutzwasser wird über den Mischwasserkanal ordnungsgemäß entsorgt. Des Weiteren muss die Zufahrt zum Baugrundstück so angelegt werden, dass das Oberflächenwasser nicht auf die Gemeindeverbindungsstraße abläuft. Es ist daher eine geeignete Entwässerungsrinne zur Ableitung des Oberflächenwassers vor der öffentlichen Straße herzustellen.

Im Zuge des Bauantrags wird durch Frau Katharina Theresa Schmid gemäß Art. 63 BayBO ein Antrag auf Abweichung von den Anforderungen der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich der Abstandsflächen im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO gestellt. Die Abstandsflächen des neuen Poolhauses überschneiden sich gemäß der Plandarstellung im Osten geringfügig mit den Abstandsflächen des benachbarten Wohnhauses auf der Fl.Nr. 119/1, Gemarkung Schaibing.

Weiterhin wird durch Frau Katharina Theresa Schmid gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO ein Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA Schaibing Mitte) im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB gestellt. Die Befreiung soll von den Festsetzungen „2. Maß der baulichen Nutzung; 0,3 Grundflächenzahl (0,45 bei 50% Überschreitung)“. Es wird gemäß Antrag die Höchstgrenze der Grundflächenzahl von 0,3 bzw. 0,45 um 0,08 überschritten. Die Grundflächenzahl laut Planung beträgt 0,53. Als Kompensationsmaßnahmen dafür sind vorgesehen: Freiflächengestaltungsplan mit hochwertiger Bepflanzung, Flachdächer der Doppelgarage, Einzelgarage und des Verbindungsganges werden als Gründächer ausgeführt.

Es wird zudem nach Art. 63 Abs. 2 BayBO ein Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA Schaibing Mitte) im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB für die Baugrenze des Poolhauses gestellt. Die Festsetzung lautet gemäß „3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (3.5 Baugrenze)“. Das Poolhaus überschreitet im Osten die Baugrenze wie folgt: Länge: 11 m; Tiefe: 1,6 m = ca. 17,9 m².

Weiter wird durch Frau Katharina Theresa Schmid gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO ein Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA Schaibing Mitte) im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB gestellt. Die Befreiung soll von der Festsetzung „0.3.2 Dachdeckung: Pfannen rot, rotbraun, anthrazit“ erfolgen. Die Dachdeckung soll in Aluminium Stehfalz in den Farben rotbraun und anthrazit laut Antrag zulässig sein.

Außerdem wird durch Frau Katharina Theresa Schmid gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO ein Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA Schaibing Mitte) im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB gestellt. Es soll eine Befreiung von der Festsetzung „0.4 Garagen und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude anzupassen sowie die Dachform soll ein Satteldach sein“ erteilt werden. Die Dachformen der Garagen und des Poolhauses sind laut Plandarstellungen Flachdächer.

Weiter wird durch Frau Katharina Theresa Schmid gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO ein Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA Schaibing Mitte) im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB gestellt. Die Festsetzung „0.4 Garage und Nebengebäude (0.4.3 Grenzgaragen)“ kann laut Planunterlagen nicht eingehalten werden. Die südliche Garage ist als Grenzgarage geplant. 

Hinsichtlich dieser Befreiung wird seitens der Verwaltung erläutert, dass in einem Gespräch mit der unmittelbar angrenzenden Nachbarin, Frau Maller, nochmals durch die Verwaltung das Einverständnis für diese Befreiung eingeholt worden ist.

Die Nachbarunterschriften für die Planung liegen vor und die beantragten Befreiungen sind mit dem Kreisbaumeister abgestimmt. Aus Sicht der Verwaltung kann den beantragten Befreiungen von Frau Katharina Theresa Schmid somit zugestimmt werden.

Die Marktgemeinderatsmitglieder weisen in der Beratung darauf hin, dass die Handhabung des vorliegenden Bebauungsplanes durch die Vielzahl dieser weitreichenden Befreiungen sehr großzügig erfolge. Dies könne aber damit begründet werden, dass es sich um die letzte freie Parzelle im Baugebiet handele und das Gesamtkonzept der Bebauung zwar moderner, aber nicht fremdkörperartig sei.“


Am 05.05.2025 ist durch Frau Katharina Theresa Schmid gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO ein weiterer Antrag auf Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften (WA Schaibing Mitte) im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB gestellt worden. Die Befreiung soll von der Festsetzung „0.3.2 Erdgeschoss und ausgebautes Dachgeschoss Traufhöhe: Ab geplanter Geländeoberfläche max. 4,25 m“ erfolgen. Die geplante Traufhöhe ist 5,20 m und beim Zwerchgiebel 6,45 m. Der Haustyp EG + OG wäre auch mit einer Wandhöhe von 6,50 m zulässig.

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass bereits die Befreiungsanträge, die in der Sitzung am 17.03.2025 behandelt worden sind, eine großzügige Handhabung des Instruments der Befreiung bedeutet haben. Die nun beantragte weitere Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung zwar aufgrund der Tatsache, dass eine Wandhöhe von 6,50 m regulär zulässig wäre, wenn der Haustyp EG und OG realisiert würde, bedeutet aber nochmals eine sehr bürgerfreundliche Auslegung der Bauvorschriften. 

Für die Verwaltung stellt sich bei vorliegendem Bauvorhaben daher grundsätzlich die Frage, weshalb in langwierigen Verfahren Bebauungspläne aufgestellt werden, um die städtebaulichen Entwicklungen in Baugebieten zu regeln, wenn dann bei einem Bauantrag eine Abweichung von der Bayerischen Bauordnung und sechs Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgen. Zumindest sollte man sich bei derartigen Fällen die Frage stellen, ob es nicht mit entsprechender Planung und dem Bestreben, sich an die Vorgaben des Bebauungsplanes zu halten, andere Lösungsansätze zur Realisierung des Projekts gegeben hätte. Zudem hätte die Notwendigkeit der weiteren Befreiung auch schon beim ersten Antrag auffallen können.

Im Endeffekt ist die Zustimmung zur weiteren Befreiung jedoch aus dargestellten Gründen vertretbar.

Aus dem Gremium ergeben sich keine weiteren Nachfragen.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach erteilt der Befreiung für die Wandhöhe zum Bauantrag von Frau Katharina Theresa Schmid, Zur Au 41, 94107 Untergriesbach auf Erweiterung des Bestandsgebäudes um ein zusätzliches Wohngebäude mit zwei Garagen und einem Poolhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 115/4, Gemarkung Schaibing (Bauort: Zur Au 41) das gemeindliche Einvernehmen.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach erteilt der Befreiung für die Wandhöhe zum Bauantrag von Frau Katharina Theresa Schmid, Zur Au 41, 94107 Untergriesbach auf Erweiterung des Bestandsgebäudes um ein zusätzliches Wohngebäude mit zwei Garagen und einem Poolhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 115/4, Gemarkung Schaibing (Bauort: Zur Au 41) das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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2. Kommunale Bauleitplanung - Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "SO Solarfläche Willersdorf" zur Errichtung einer Präsentationsfläche für Solarunterkonstruktionen der Firma Huber (Konzeptvorstellung durch Herrn Huber)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 61. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Dem Gremium wird erläutert, dass Herr Josef Huber (Huber Kunststofftechnik) mit E-Mail vom 25.04.2025 die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „SO Solarstromanlage Willersdorf“ beantragt hat. Die aktuell rechtskräftige Bauleitplanung sieht an dieser Stelle die Errichtung eines konventionellen Solarparks vor.

Herr Huber stellt das Konzept der Unterkonstruktion und die Planungsabsicht in der Sitzung persönlich vor. Ebenfalls anwesend sind der Grundstückseigentümer Herr Stefan Gammertshofer sowie die Vertreter der Firma Solar-Pur, Herr Simmet und Herr Mühldorfer.

Die Firma Huber bräuchte für die neu entwickelte Unterkonstruktion für Solaranlagen aus Kunststofftanks eine Test- und Präsentationsfläche. Diese soll möglichst nahe am Firmensitz sein und ermöglichen, die verschiedenen Modelle der Paneelträger im Einsatz zu zeigen und deren Effektivität zu testen. Die Unterkonstruktionen aus Kunststofftanks ermöglichen nach Darstellung von Herrn Huber in der Präsentation einerseits die Installation einer bestimmten Leistung auf kleinerer Fläche als bei konventionellen Anlagen, haben aber andererseits eine stärkere Versiegelung dieser geringeren Fläche zur Folge. Diese Versiegelung sei dann durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Insbesondere die Berechnung und Festsetzung dieses Ausgleichs ist nach Darstellung der Verwaltung in einem Deckblatt zum Bebauungsplan zu überarbeiten. Zudem sind die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Modulen, die zulässige Unterkonstruktion und die Grünordnung an die neu geplante Nutzung anzupassen.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Anpassung der Fläche an die Bedürfnisse der Firma Huber möglich. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass eine durchdachte Eingrünung der Fläche sowie eine fachlich ordnungsgemäße Ausgleichsmaßnahme am besten auf dem Grundstück erfolgt. Zudem darf aus Sicht der Verwaltung keine Vollversiegelung der Fläche erfolgen.




Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert Herr Huber, dass auf der Fläche weder Parkplätze noch Gebäude entstehen sollen. Der Zweck der Fläche sei vorrangig der Test der Erträge der verschiedenen Anlagen und Modulhalterungen. Besichtigungen durch Kunden und Interessenten werden sich auch in Grenzen halten und hierfür stehen auf dem Anwesen Gammertshofer ausreichend Flächen zum Parken zur Verfügung.

In einigen Wortmeldungen wird angeführt, dass die Fläche auf der Grundlage des aktuell gültigen Kriterienkatalogs wohl nicht mehr für die Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlage freigegeben würde. Wenn nun eine Änderung der Bauleitplanung erfolgen wird, ist es nach Ansicht der Gremiumsmitglieder unerlässlich, die Anlieger und die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig in das Verfahren einzubinden. Das sei nicht nur im formellen Rahmen, sondern auch in der Planungsphase durch den Projektträger sinnvoll. Im formellen Verfahren ist nach Darstellung der Verwaltung ohnehin eine zweimalige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, im Rahmen derer auch die Betroffenen beteiligt werden.

Im Rahmen der Beratung wird vom Gremium herausgestellt, dass die Firma Huber ein starkes und innovatives Unternehmen der Marktgemeinde ist, auf das man stolz sein könne. Darum solle man auch das vorgetragene Anliegen unterstützen, um der Firma Huber bei der Erprobung und Vermarktung des neuen Produkts bestmöglich zu unterstützen. Wenn man die bisherigen Projekte und Bauvorhaben der Firma Huber betrachtet, stellt man fest, dass hier immer großer Wert auf die Gestaltung und die städtebauliche Anpassung gelegt worden sei. Daher könne man auch in diesem Fall darauf vertrauen, dass mit durchdachter Begrünung und einem fachlich begründeten Ausgleich für eine bestmögliche Einbindung in die Umgebung gesorgt wird.

Seitens der Antragsteller wird dargestellt, dass man natürlich die Grünordnung und den Ausgleich so vorsehen wird, um eine bestmögliche optische Gestaltung zu erreichen. Durch die neuen Modulträger werde man zudem eine weit geringere Anlagenhöhe erreichen, als bisher zulässig war (3,50 m). Zudem werde man auf einer geringeren Fläche die beabsichtigte Leistung installieren können, sodass die verbleibende Fläche grünordnerisch gestaltet werden kann. Aus diesen Gründen sei davon auszugehen, dass sich die Anlage besser ins Landschaftsbild einfügen wird, als dies der Fall wäre, wenn die aktuell zulässige Bebauung realisiert würde.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „SO Solarstromanlage Willersdorf“ mittels Deckblatt Nr. 1 für das Grundstück mit der Fl.Nr. 2313, Gemarkung Lämmersdorf mit dem Ziel der Anpassung der Planungsvorgaben zur Schaffung der Grundlagen für die Errichtung von Unterkonstruktionen aus Kunststofftanks. Bei der Planung ist großer Wert auf eine durchdachte Eingrünung der Fläche zu legen. Die Ausgleichsmaßnahmen sind soweit möglich auf der Fläche umzusetzen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „SO Solarstromanlage Willersdorf“ mittels Deckblatt Nr. 1 für das Grundstück mit der Fl.Nr. 2313, Gemarkung Lämmersdorf mit dem Ziel der Anpassung der Planungsvorgaben zur Schaffung der Grundlagen für die Errichtung von Unterkonstruktionen aus Kunststofftanks. Bei der Planung ist großer Wert auf eine durchdachte Eingrünung der Fläche zu legen. Die Ausgleichsmaßnahmen sind soweit möglich auf der Fläche umzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Kommunale Bauleitplanung der Nachbarkommunen - Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung der Stadt Hauzenberg mit Dbl. 124 und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "SO Solarpark Germannsdorf"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 61. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mittels Lageplan- und Planentwurfsdarstellung wird erläutert, dass der Stadtrat von Hauzenberg am 29.07.2024 beschlossen hat, zur Errichtung eines Solarparks östlich von Germannsdorf den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 124 erfolgt das Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Änderungsbeschluss wurde bereits im Oktober-Amtsblatt 2024 bekanntgemacht.

Mit der Bauleitplanung soll östlich von Germannsdorf die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind gemäß Antrag die Grundstücke Flur-Nrn. 1727 und 1732 jeweils Gemarkung Germannsdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 6,46 ha.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt aktuell und der Markt Untergriesbach wird nach § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt. Um Stellungnahme zu den Planungsentwürfen bis spätestens 09.06.2025 wird gebeten. 


       


Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich keine Auswirkungen für den Markt Untergriesbach und daher wird empfohlen keine Einwendungen vorzubringen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stellt fest, dass die Bauleitplanung der Stadt Hauzenberg zur Errichtung einer Freiflächensolaranlage „SO Solarpark Germannsdorf“ mit der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplan keine negativen Auswirkungen auf die Belange des Marktes Untergriesbach hat und beschließt, im Verfahren keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stellt fest, dass die Bauleitplanung der Stadt Hauzenberg zur Errichtung einer Freiflächensolaranlage „SO Solarpark Germannsdorf“ mit der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplan keine negativen Auswirkungen auf die Belange des Marktes Untergriesbach hat und beschließt, im Verfahren keine Einwendungen vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Feuerwehrwesen - Beratung und Beschlussfassung zu einer möglichen Kostenbeteiligung des Marktes Untergriesbach an der Beschaffung des Feuerwehr-Verwaltungsprogramms "FireManager" für die Feuerwehren im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 61. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Seitens des Bürgermeisters wird berichtet, dass die 1. Kommandanten als Vertreter der sechs Gemeindefeuerwehren einen Antrag auf Kostenbeteiligung des Marktes Untergriesbach bei der Umstellung der Feuerwehr-Verwaltungs-Software von „MP-Feuer“ auf „FireManager“ sowie auf Beteiligung an den laufenden Folgekosten stellen.


Erläuternd wird nachfolgender Sachverhalt dargestellt:

Der Kreisfeuerwehrverband Passau führt die Verwaltungssoftware „FireManager“ ein, da der bisherige Anbieter des Programms „MP-Feuer“ die Updates sowie den Support einstellen wird. Die bisherige Server-Lösung über den Landkreis-Server erfordert eine „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ (Passwort und Code über z.B. „Token“) und soll aus Gründen der IT-Sicherheit nun durch eine web-basierte Anwendung ersetzt werden, die seitens der Landkreisführung favorisiert wird. 

Da in den Verwaltungsprogrammen sensible persönliche Daten (Geburtsdaten, Anschrift, ärztliche Untersuchungen, Bankverbindung, u. ä.) gespeichert sind, ist schon gemäß DSGVO und des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik mit dem BSI-Standard „IT-Grundschutz“ eine nach heutigem Stand der IT-Sicherheit besondere Verwaltungssoftware zu verwenden. 

Zudem werden sämtliche Gerätschaften mit den nach derzeit geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfvorschriften (z. B. DGUV 305-002) hinterlegt und programmseitig ein Terminhinweis über die erforderlichen Prüfungen (z. B. monatlich, halbjährlich, jährlich) generiert. Ebenso sind in diesem Programm sämtliche ärztlichen Untersuchungstermine von Atemschutzgeräteträgen, Führerscheininhabern eingepflegt, um eine lückenlose Verwendungsfähigkeit (z. B. keine Tauglichkeit bei fehlender ärztlicher Untersuchung des Atemschutzgeräteträger, Inhaber der Führerscheinklasse „C“ müssen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr alle 5 Jahre eine ärztliche Untersuchung vorlegen und den Führerschein verlängern lassen) des Feuerwehrdienstleistenden zu gewährleisten.

Ebenfalls wird die Kleiderkammer über dieses Programm geführt, um auch hier eine ordentliche Dokumentation (Bestand, Reparaturen, Reinigung, u. ä.) führen zu können. Auch die Erstellung des Jahresberichtes über die geleisteten Einsätze, Kilometerleistung der Fahrzeuge, Betriebsstunden der Aggregate usw. kann und soll über dieses Programm durchgeführt werden, um der Kommune die Daten übermitteln zu können. Das neue Programm ersetzt damit auch das separate Programm „Einsatznachbearbeitung.bayern“, da mit dem „FireManger“ auch die einsatzrelevanten Daten (Einsatzdauer, ausgerückte Fahrzeuge und Mannschaften, etc.) erfasst und der Verwaltung übermittelt werden können. Mit diesen Daten wird z. B. ein Kostenbescheid für abrechnungsfähige Feuerwehreinsätze gem. Art. 28 Bay. Feuerwehrgesetz erstellt und dient als Dokumentation bei etwaigen Eigenschäden (Unfall mit FW-Fahrzeugen, Fremdschäden, Personenschäden). 

Die damalige Einführung (2012) des Verwaltungsprogramm „MP-Feuer“ kostete 160,00 EUR pro Feuerwehr und wurde 2012 jeweils von den örtlichen Feuerwehrvereinen übernommen. Laut Aussage des Fach-Kreisbrandmeister (EDV) Simon Pilsl wird der Datenimport von „MP-Feuer“ auf das neue Verwaltungsprogramm „FireManager“ 250,00 EUR betragen und laut den antragstellenden Feuerwehrkommandanten wieder von den jeweiligen Feuerwehrvereinen übernommen. Die monatliche Nutzungspauschale beträgt pro Gemeindefeuerwehr 16,00 EUR und auch hiervon würden die örtlichen Gemeindefeuerwehren 50 % übernehmen, da das neue Programm auch für Vereinsverwaltung (Mitgliederdatenbank, Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen, etc.) verwendet werden kann. 

Vor Einführung des neuen Verwaltungsprogramms sind gemäß des Berichts der Kommandanten alle Landkreisfeuerwehren befragt und bei mehreren Anbietern Angebote eingeholt worden. Die Mehrheit der Landkreisfeuerwehren und der Kreisfeuerwehrverband haben sich für den wirtschaftlichsten Anbieter, das Unternehmen FireManager-FM UG in 92660 Neustadt, entschieden.

Die Kosten für den Markt würden sich somit auf 8,00 EUR pro Monat und Feuerwehr für sechs Gemeindefeuerwehren belaufen, also insgesamt jährlich 576,00 EUR.

Die bisherigen UP-Date-Kosten für das Programm MP-Feuer haben sich nach Darstellung der Verwaltung auf 180,00 EUR jährlich belaufen und sind von der Marktgemeinde getragen worden. 

Gemäß Art. 1 Abs. 2 Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) handelt es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, da die lückenlose Dokumentation der Inventar-Listen sämtlicher Gerätschaften aller 6 Gemeindefeuerwehren und die daraus resultierenden Prüfpflichten seitens des „Verwaltungs-Personal“ nicht bewältigt werden kann und daher gemäß Ausführungs-Verordnung (AVBayFwG) auf die jeweiligen Ortsfeuerwehren übertragen wurde. Die Eigenbeteiligung der Feuerwehrvereine liegt darin begründet, dass die Software auch für die Vereinsverwaltung verwendet werden kann.

Nach Rücksprache mit den Nachbargemeinden wird mitgeteilt, dass sich diese ebenfalls zu 50 % an den Kosten beteiligen und diese jährlich an die jeweiligen Gemeindefeuerwehren als Zuwendung auszahlen. 

Von den Marktgemeinderatsmitgliedern und Feuerwehrkommandanten Albert Gell und Georg Meier wird erläutert, dass die ersten Nutzungen des neuen Programms sehr positive Erfahrungen gebracht haben. Insbesondere die online-Lösung und die Möglichkeit der Bedienung des Programms mit dem Smartphone seien sehr benutzerfreundlich. Die kommunale Beteiligung solle so erfolgen, dass es für die Verwaltung keinen wesentlichen Mehraufwand verursache. Am besten sei eine jährliche Überweisung des Zuschussbetrags an die Feuerwehren.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt der Umstellung der Feuerwehr-Verwaltungs-Software von „MP-Feuer“ auf „FireManager“ zu und beschließt die Beteiligung an den laufenden Kosten in Höhe von 50 % der monatlichen Softwarekosten (Aktuell 8,00 EUR pro Gemeindefeuerwehr).

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach stimmt der Umstellung der Feuerwehr-Verwaltungs-Software von „MP-Feuer“ auf „FireManager“ zu und beschließt die Beteiligung an den laufenden Kosten in Höhe von 50 % der monatlichen Softwarekosten (Aktuell 8,00 EUR pro Gemeindefeuerwehr).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Kommunales Finanzwesen - Vorstellung der Ergebnisse des Berichts zur örtlichen Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2024 und zugehörige Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 61. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Dem Gremium wird berichtet, dass der Rechnungsprüfungsausschuss des Marktes Untergriesbach am 23.04.2025 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 (Jahresrechnung/-abschluss vom 27.01.2025) vorgenommen hat. Der Prüfungsbericht mit nachfolgenden Prüfthemen und die Anlage zu Ziffer 10 des Berichts werden dem Marktgemeinderat durch Kämmerer Tobias Hegedüsch wie nachstehend dargestellt zur Kenntnis gebracht.

Prüfthemen:
  • Vergleich der Haushaltsplanansätze bei den Einnahmen und Ausgaben mit den tatsächlichen Rechnungsergebnissen und Darstellung der größten Abweichungen
  • Darlehensübersicht
  • Rechtzeitige Erhebung der Einnahmen (Kassenreste)
  • Übersicht Stundungen / Niederschlagungen / Erlässe / Forderungsverzichte
  • Übersicht Investitionen Vermögenshaushalt
  • Abschluss Haushaltsjahr
  • Stand allgemeine Rücklage


Anlage zu Ziffer 10 des Berichts:
    1. Prüfungsbeanstandungen:

1. Fehlerhafte Rechnungszuordnung

Feststellung:
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass bei der Anordnung auf der Haushaltsstelle 571.5000 (Fa. Seidl, Fliegengitter Freibad Lämmersdorf, 833,41 Euro), zusätzlich zu der korrekten Rechnung auch noch eine Rechnung der Fa. Karl Bachl GmbH & Co.KG über 122,49 Euro (Asphaltbeton Tiefbau Wasserversorgung) eingescannt worden ist.

Würdigung:
Nach Recherche der Verwaltung kann festgestellt werden, dass die versehentlich gescannte Rechnung der Fa. Karl Bachl GmbH & Co.KG über 122,49 Euro am 17.07.2024 auf der Haushaltsstelle 815.5100, Belegnummer 63 angeordnet und ausgezahlt worden ist. Im Rahmen der Belegablage wurde diese Rechnung versehentlich auf die Haushaltsstelle 571.5000 zugeordnet.

Die Kämmerei hat diesbezüglich die Marktkasse bereits darauf hingewiesen.


2. Erneute Mahnung zur Rechnung

Feststellung:
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass bei der Anordnung auf der Haushaltsstelle 215.9400.014, Belegnummer 14 (IFB Eigenschenk GmbH, 1.279,84 Euro, Prüfung Gebäudesubstanz auf Schadstoffe), ein zweites Mahnschreiben zur Rechnung ersichtlich war. Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet die Verwaltung diesbezüglich um Prüfung.

Würdigung:
Nach Recherche der Verwaltung kann festgestellt werden, dass bei der Belegnummer 9 auf der Haushaltsstelle 215.9400.014 versehentlich nur der Nettobetrag in Höhe von 6.665,00 Euro ausgezahlt worden sei. Aus diesem Grund wurde der Markt Untergriesbach um die fehlende Umsatzsteuer in Höhe von 1.266,35 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 13,49 Euro angemahnt. Die Auszahlung des Restbetrages von gesamt 1.279,84 Euro erfolgte am 19.11.2024.

Die Kämmerei hat diesbezüglich die Marktkasse bereits darauf hingewiesen.


Desweitern wurden nachfolgende Belege geprüft und keine Beanstandungen festgestellt:



Herr Albert Gell, Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, stellt in Vertretung der Vorsitzenden im Anschluss an den Bericht des Kämmerers fest, dass dem Prüfungsausschuss alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden, dass die Kassenführung vollständig und geordnet sowie jederzeit nachvollziehbar ist und dass die Bediensteten der Finanzverwaltung, insbesondere Kämmerer Hegedüsch jederzeit für die Beantwortung von Fragen bereitgestanden haben und Sachverhalte umfassend und nachvollziehbar erläutern konnten. Als wesentlichen Vorteil erachtet der Rechnungsprüfungsausschuss die Möglichkeit der elektronischen Belegprüfung. Diese Entwicklung trage zu einer schnelleren, einfacheren und umfassenderen Möglichkeit der Prüfung bei. Seitens des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung der Verwaltung empfohlen.

Im Rahmen seines Berichts stellt Herr Gell heraus, dass insbesondere im Bereich der Versicherungsfälle durch den zuständigen Mitarbeiter Herrn Wallner darauf geachtet wird, dass die Forderungen des Marktes gegenüber Versicherungen bestmöglich geltend gemacht werden. Durch entsprechende Argumentationen sind wiederholt höhere Versicherungszahlungen erreicht worden, als dies in den ersten Angeboten der Versicherungen der Fall gewesen sei.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Bekanntgabe Rechnungsprüfungsbericht

Der Prüfungsbericht über die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2024 (Jahresrechnung/-abschluss vom 27.01.2025) wird vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Die in der Anlage zu Ziff. 10 des Prüfungsberichts angesprochenen Anregungen sind zu beachten und abzuarbeiten. 


Beschluss 2:

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 (Jahresrechnung/-abschluss vom 27.01.2025) vom 23.04.2025 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel, sowie die von ihm gegebenen weiteren Aufklärungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt sind, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 und Abs. 4 GO genehmigt. 

Die Jahresrechnung wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Feststellung des Ergebnisses        Verwaltungs-        Vermögens-        Gesamt-
       haushalt        haushalt        haushalt
       (in Euro)        (in Euro)        (in Euro)

Einnahmen 2024        15.801.823,06        6.770.331,55        22.572.154,61
Ausgaben 2024        15.801.823,06        6.770.331,55        22.572.154,61


Stand des Vermögens und der Schulden:


       Stand zu                        Stand zum 
       Beginn des        Zugang        Abgang/AfA        Ende des 
       Haushalts-        (in Euro)        (in Euro)        Haushalts-
       jahres                        jahres
       (in Euro)                        (in Euro)

Vermögen 2024
§ 76 Abs. 1 KommHV        569.174,41        0,00        0,00        569.174,41


Vermögen 2023 
§ 76 Abs. 2 KommHV        12.547.967,88        864.405,64        459.781,98                 12.952.591,34
                       
Vermögen gesamt        13.117.142,29        864.405,64        459.781,98        13.521.765,75

Schulden        10.934.186,58        1.000.000,00        1.137.811,36        10.796.375,22


Beschluss 3:

Zu der Jahresrechnung des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2024 (Jahresrechnung/-abschluss vom 27.01.2025) wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den festgestellten Ergebnissen Entlastung erteilt. 

Beschluss 1

Bekanntgabe Rechnungsprüfungsbericht

Der Prüfungsbericht über die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2024 (Jahresrechnung/-abschluss vom 27.01.2025) wird vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Die in der Anlage zu Ziff. 10 des Prüfungsberichts angesprochenen Anregungen sind zu beachten und abzuarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 (Jahresrechnung/-abschluss vom 27.01.2025) vom 23.04.2025 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel, sowie die von ihm gegebenen weiteren Aufklärungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt sind, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 und Abs. 4 GO genehmigt. 

Die Jahresrechnung wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Feststellung des Ergebnisses        Verwaltungs-        Vermögens-        Gesamt-
       haushalt        haushalt        haushalt
       (in Euro)        (in Euro)        (in Euro)

Einnahmen 2024        15.801.823,06        6.770.331,55        22.572.154,61
Ausgaben 2024        15.801.823,06        6.770.331,55        22.572.154,61


Stand des Vermögens und der Schulden:


       Stand zu                        Stand zum 
       Beginn des        Zugang        Abgang/AfA        Ende des 
       Haushalts-        (in Euro)        (in Euro)        Haushalts-
       jahres                        jahres
       (in Euro)                        (in Euro)



Vermögen 2024
§ 76 Abs. 1 KommHV        569.174,41        0,00        0,00        569.174,41


Vermögen 2023 
§ 76 Abs. 2 KommHV        12.547.967,88        864.405,64        459.781,98                 12.952.591,34
                       
Vermögen gesamt        13.117.142,29        864.405,64        459.781,98        13.521.765,75

Schulden        10.934.186,58        1.000.000,00        1.137.811,36        10.796.375,22

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu der Jahresrechnung des Marktes Untergriesbach für das Haushaltsjahr 2024 (Jahresrechnung/-abschluss vom 27.01.2025) wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den festgestellten Ergebnissen Entlastung erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Duschl nimmt als Leiter der Verwaltung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung der Verwaltung teil. Die Abstimmung wird durch den zweiten Bürgermeister Manfred Falkner geleitet.

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6. Kommunales Finanzwesen - Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades Lämmersdorf durch eine Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 61. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Seitens der Verwaltung wird dargestellt, dass der Markt Untergriesbach auf Beschluss des Marktgemeinderates seit der Corona-Pandemie die Erhebung von Eintrittsgebühren im Freibad Lämmersdorf ausgesetzt hat. Begründet worden sei dieser Schritt zu Beginn mit den Einschränkungen der Pandemie und den Infektionsschutzmaßnahmen zur Kontaktvermeidung und bis zuletzt mit der Unwirtschaftlichkeit der Kassenbetreuung durch eigens dafür eingestelltes Personal. 

Auf der Grundlage der Haushaltsgrundsätze ist der Markt Untergriesbach verpflichtet, für die Nutzung seiner Einrichtungen Gebühren zu erheben, um die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen zu verbessern oder bestenfalls die Kosten zu decken. Der neue Pächter des Kiosks habe nun durch eine Regelung im Pachtvertrag die Betreuung der Eintrittskasse zugesichert und übernommen. Als Vergütung für diese Tätigkeit sei vertraglich die Beteiligung des Pächters an den Eintrittsgeldern in Höhe von 20 % der Eintrittsgelder vereinbart worden. Die Eintrittsgelder werden mittels Registrierkasse abgerechnet.

Somit ist eine wirtschaftliche Alternative zur kostenintensiven Kassentätigkeit mit eigenem Personal entstanden und die Erhebung von Eintrittsgebühren ist ab der Saison 2025 wieder vorzunehmen.

Die geltende Gebührensatzung vom 18.10.2022 soll weiterhin Grundlage für die Erhebung von Eintrittsgeldern bleiben. Die Verwaltung schlägt jedoch einige Änderungen vor.

Derzeit gültige Regelung der Gebührensatzung (schwarz dargestellt) und vorgeschlagene Ergänzungen und Änderungen (rot dargestellt):

§ 6
Gebührenarten und Gebührenhöhe

  1. Einzeleintrittsgebühr (Einzelkarte) 
  1. Jugendliche (6 bis 18 Jahre)        2,00 €
  2. Schüler/Studenten mit Ausweis        2,00 €
  3. Erwachsene        3,00 €
  4. Schwerbeschädigte (ab 50 %)        2,00 €
  5. Gruppeneintritt (ab 10 Personen)        1,50 €

  1. 10er Karten
  1. Jugendliche        16,00 €
  2. Schüler/Studenten mit Ausweis        16,00 €
  3. Erwachsene        24,00 €
  4. Schwerbeschädigte Schwerbehinderte (ab 50 %)        16,00 €

  1. Familienkarten
  1. 2 Erwachsene und Kinder        8,00 €
  2. 1 Erwachsener und Kinder        5,00 €

  1. Abendtarif
Auf die Einzeleintrittsgebühren aus Ziffer 1 Buchstaben a bis d dieses Paragraphen wird eine Ermäßigung von 1,00 € pro Eintritt gewährt, wenn die Eintrittskarte in der Zeit zwischen 18 Uhr und 20 Uhr erworben wird.

Für die vorgenannte Tarifwahl des Freibad-Besuchers ist jeweils das vollendete Lebensalter zum Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte bzw. des Erwerbs der Saison- oder Familienkarte maßgebend. Der Einzeleintritt ist nach dem Verlassen des Freibades verbraucht. 

Die Eintrittsgebühren stellen Tageseintritte dar und berechtigen unter Nachweis der Gebührenzahlung zum mehrmaligen Eintritt am selben Tag. Beim Verlassen des Bades erhalten Badegäste auf Wunsch einen personalisierten Nachweis, der zum Wiedereintritt berechtigt.


  1. Sonstige Gebühren 
  1. Gebühr für die Behebung einer groben Verunreinigung
des Bade-, Beckenwassers        20,00 €
  1. Gebühr beim Betreten des Freibades (und damit dessen
Benutzung) ohne Zugangsberechtigung, ohne gültige Eintritts-
Karte oder bei einer unberechtigten Benutzung einer
(ermäßigten) Eintrittskarte        35,00 €
  1. Gebühr im Wiederholungsfall, Tatbestand Textziffer 5b)        60,00 €

Badegäste, die nicht bereit oder in der Lage sind, die Gebühren nach § 6 Nummer 5a) 5b) oder 5c) sofort zu entrichten, sind verpflichtet, eine Zahlungsaufforderung entgegenzunehmen. Die Verwaltungsgebühren sind innerhalb von fünf Tagen ab Übergabe der Zahlungsaufforderung zur Zahlung fällig. 

Im Rahmen der Diskussion wird angefragt, weshalb im Bad Lämmersdorf keine Saisonkarten angeboten werden. Hierzu erklärt die Verwaltung, dass diese Angebotserweiterung einerseits einen Mehraufwand in der Verwaltung bedeuten würde und andererseits dazu führe, dass die Gäste auch bei schlechter Witterung einen Anspruch auf Öffnung des Bades erheben würden. Dies zeigen die Erfahrungen aus Obernzell. Das würde zu höheren Personalkosten führen.

In einer Wortmeldung wird die geplante Einführung des Abendtarifs kritisch gesehen, da die Preise ohnehin sehr moderat seien. Diese Sichtweise wird von der Mehrheit des Gremiums nicht geteilt.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt, die vorübergehende Aussetzung des Vollzugs der Freibad-Gebührensatzung mit Beginn Saison 2025 zu beenden und wieder Benutzungsgebühren gemäß der Freibad-Gebührensatzung zu erheben.


Beschluss 2:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt nachfolgende 


1. Satzung

des Marktes Untergriesbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Lämmersdorf des Marktes Untergriesbach (Freibad-Gebührensatzung) vom 11.01.2022


Aufgrund von Art. 2 und Art. 8 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Untergriesbach folgende Satzung:



§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Lämmersdorf des Marktes Untergriesbach (Freibad-Gebührensatzung) vom 01.11.2022 (veröffentlicht durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung und Anschlag an der Amtstafel am 18.10.2022) wird wie folgt geändert:


§ 6 erhält folgende Fassung:

Gebührenarten und Gebührenhöhe

  1. Einzeleintrittsgebühr (Einzelkarte) 
  1. Jugendliche (6 bis 18 Jahre)        2,00 €
  2. Schüler/Studenten mit Ausweis        2,00 €
  3. Erwachsene        3,00 €
  4. Schwerbehinderte (ab 50 %)        2,00 €
  5. Gruppeneintritt (ab 10 Personen)        1,50 €

  1. 10er Karten
  1. Jugendliche        16,00 €
  2. Schüler/Studenten mit Ausweis        16,00 €
  3. Erwachsene        24,00 €
  4. Schwerbehinderte (ab 50 %)        16,00 €

  1. Familienkarten
  1. 2 Erwachsene und Kinder        8,00 €
  2. 1 Erwachsener und Kinder        5,00 €

  1. Abendtarif
Auf die Einzeleintrittsgebühren aus Ziffer 1 Buchstaben a bis d dieses Paragraphen wird eine Ermäßigung von 1,00 € pro Eintritt gewährt, wenn die Eintrittskarte in der Zeit zwischen 18 Uhr und 20 Uhr erworben wird.

Für die vorgenannte Tarifwahl des Freibad-Besuchers ist jeweils das vollendete Lebensalter zum Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte bzw. des Erwerbs der Familienkarte maßgebend. 

Die Eintrittsgebühren stellen Tageseintritte dar und berechtigen unter Nachweis der Gebührenzahlung zum mehrmaligen Eintritt am selben Tag. Beim Verlassen des Bades erhalten Badegäste auf Wunsch einen personalisierten Nachweis, der zum Wiedereintritt berechtigt.

  1. Sonstige Gebühren 
  1. Gebühr für die Behebung einer groben Verunreinigung
des Bade-, Beckenwassers        20,00 €
  1. Gebühr beim Betreten des Freibades (und damit dessen
Benutzung) ohne Zugangsberechtigung, ohne gültige Eintritts-
Karte oder bei einer unberechtigten Benutzung einer
(ermäßigten) Eintrittskarte        35,00 €
  1. Gebühr im Wiederholungsfall, Tatbestand Textziffer 5b)        60,00 €

Badegäste, die nicht bereit oder in der Lage sind, die Gebühren nach § 6 Nummer 5a) 5b) oder 5c) sofort zu entrichten, sind verpflichtet, eine Zahlungsaufforderung entgegenzunehmen. Die Verwaltungsgebühren sind innerhalb von fünf Tagen ab Übergabe der Zahlungsaufforderung zur Zahlung fällig. 


§ 2

Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Untergriesbach, 19.05.2025
Markt Untergriesbach



Hermann Duschl
1. Bürgermeister

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt, die vorübergehende Aussetzung des Vollzugs der Freibad-Gebührensatzung mit Beginn Saison 2025 zu beenden und wieder Benutzungsgebühren gemäß der Freibad-Gebührensatzung zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt nachfolgende 


1. Satzung

des Marktes Untergriesbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Lämmersdorf des Marktes Untergriesbach (Freibad-Gebührensatzung) vom 11.01.2022


Aufgrund von Art. 2 und Art. 8 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Untergriesbach folgende Satzung:



§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Lämmersdorf des Marktes Untergriesbach (Freibad-Gebührensatzung) vom 01.11.2022 (veröffentlicht durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung und Anschlag an der Amtstafel am 18.10.2022) wird wie folgt geändert:


§ 6 erhält folgende Fassung:

Gebührenarten und Gebührenhöhe

  1. Einzeleintrittsgebühr (Einzelkarte) 
  1. Jugendliche (6 bis 18 Jahre)        2,00 €
  2. Schüler/Studenten mit Ausweis        2,00 €
  3. Erwachsene        3,00 €
  4. Schwerbehinderte (ab 50 %)        2,00 €
  5. Gruppeneintritt (ab 10 Personen)        1,50 €

  1. 10er Karten
  1. Jugendliche        16,00 €
  2. Schüler/Studenten mit Ausweis        16,00 €
  3. Erwachsene        24,00 €
  4. Schwerbehinderte (ab 50 %)        16,00 €

  1. Familienkarten
  1. 2 Erwachsene und Kinder        8,00 €
  2. 1 Erwachsener und Kinder        5,00 €

  1. Abendtarif
Auf die Einzeleintrittsgebühren aus Ziffer 1 Buchstaben a bis d dieses Paragraphen wird eine Ermäßigung von 1,00 € pro Eintritt gewährt, wenn die Eintrittskarte in der Zeit zwischen 18 Uhr und 20 Uhr erworben wird.

Für die vorgenannte Tarifwahl des Freibad-Besuchers ist jeweils das vollendete Lebensalter zum Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte bzw. des Erwerbs der Familienkarte maßgebend. 

Die Eintrittsgebühren stellen Tageseintritte dar und berechtigen unter Nachweis der Gebührenzahlung zum mehrmaligen Eintritt am selben Tag. Beim Verlassen des Bades erhalten Badegäste auf Wunsch einen personalisierten Nachweis, der zum Wiedereintritt berechtigt.

  1. Sonstige Gebühren 
  1. Gebühr für die Behebung einer groben Verunreinigung
des Bade-, Beckenwassers        20,00 €
  1. Gebühr beim Betreten des Freibades (und damit dessen
Benutzung) ohne Zugangsberechtigung, ohne gültige Eintritts-
Karte oder bei einer unberechtigten Benutzung einer
(ermäßigten) Eintrittskarte        35,00 €
  1. Gebühr im Wiederholungsfall, Tatbestand Textziffer 5b)        60,00 €

Badegäste, die nicht bereit oder in der Lage sind, die Gebühren nach § 6 Nummer 5a) 5b) oder 5c) sofort zu entrichten, sind verpflichtet, eine Zahlungsaufforderung entgegenzunehmen. Die Verwaltungsgebühren sind innerhalb von fünf Tagen ab Übergabe der Zahlungsaufforderung zur Zahlung fällig. 


§ 2

Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Untergriesbach, 19.05.2025
Markt Untergriesbach



Hermann Duschl
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Kommunale Energiebeschaffung - Vergabe Beratungsleistungen und Beschlussfassung zur Strombeschaffung in Eigenregie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 61. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl berichtet, dass bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 17.02.2025 dargestellt worden ist, dass der bisherige Stromliefervertrag bei den Stadtwerken Augsburg zum 31.12.2025 enden wird. 

Kämmerer Hegedüsch unterrichtet das Gremium, dass dem Markt Untergriesbach nun folgende Varianten zur zukünftigen Energiebeschaffung zur Verfügung stehen:


Option 1: Zusammenarbeit mit der enPORTAL GmbH – Bündelausschreibung:

Mit Schreiben vom 21.01.2025 hat der Bayerische Gemeindetag seine Mitglieder informiert, dass die Firma enPORTAL GmbH mit Sitz in Schleswig-Holstein der neue Partner der Bayerischen Gemeindetag Kommunal GmbH ist. Die Firma enPORTAL GmbH hat den Zuschlag im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens zur zukünftigen Durchführung von Bündel- oder Einzelausschreibungen erhalten.

Mit dem bezuschlagten Rahmenvertrag wäre es dem Markt Untergriesbach möglich, einen Dienstleistungsvertrag mit der Fa. enPORTAL GmbH abzuschließen und Ende Juni 2025 an der Strombündelausschreibung für den Lieferzeitraum ab 01.01.2026 teilzunehmen. 

Vorteile Bündelausschreibung:
  • keine Durchführung eines eigenständigen Vergabeverfahrens 
  • komplett digitale Abwicklung auf einer Energieplattform
  • Ausschreibung von Fest- oder Tranchenverträgen möglich

Nachteile Bündelausschreibung:
  • Höhere Kosten als bei einem eigenständigen Vergabeverfahren unter Zuhilfenahme eines Beraters (Kosten enPORTAL ca. 3.000 EUR, Kosten Berater ca. 1.000 EUR)
  • Entscheidung über Tarifart und Laufzeit muss vorher erfolgen
  • Keine Möglichkeit zur Teilnahme von regionalen Anbietern an der Ausschreibung, da die geforderten Referenzen nicht erfüllbar sind  


Option 2: Zusammenarbeit mit Büro energievision.pauli – Ausschreibung in Eigenregie

Am 25.03.2025 fand ein Gespräch mit Hr. Josef Pauli, Büro energievison.pauli statt. Hr. Pauli erläuterte den grundsätzlichen Verfahrensablauf einer Stromausschreibung in Eigenregie und legte die erforderlichen Schritte sehr schlüssig dar. Für den Markt Untergriesbach würde dabei nur ein unwesentlich höherer Verwaltungsaufwand entstehen als bei einer Bündelausschreibung über den Dienstleister enPORTAL GmbH. 

Vorteile Ausschreibung in Eigenregie:
  • Strompreise waren in den letzten Jahren immer günstiger als bei einer Bündelausschreibung
  • Festlegung Tarifart und Laufzeit nach Eingang der Ausschreibungsergebnisse, dadurch flexiblere Entscheidung im Hinblick auf die Preise und Vertragsgestaltung möglich
  • Berücksichtigung von regionalen Anbietern möglich (z. B. Stadtwerke Passau, EVU Perlesreut, …)
  • Referenzkommunen (Kößlarn, Neuburg am Inn, Pocking und Viechtach) waren mit der Beratung durch energievison.pauli sehr zufrieden

Nachteile Ausschreibung in Eigenregie:
  • Arbeitsaufwand Verwaltung geringfügig höher


Zusammenfassend ist die Verwaltung der Auflassung, dass sich sowohl durch eine Bündelausschreibung über die Firma enPORTAL GmbH als auch durch eine Ausschreibung unter Beratung durch das Büro energievison.pauli keine wesentlichen Unterschiede ergeben werden. Aus diesem Grund würde die Verwaltung gerne nach den bisherigen erfolgten Bündelausschreibungen einen neuen Weg einschlagen um durch eine Ausschreibung in Eigenregie ein für den Markt Untergriesbach besseres Ergebnis zu erzielen. Dafür müsste der Markt Untergriesbach einen Beratungsvertrag (siehe Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt) mit dem Büro energievison.pauli unterzeichnen. 

Wie bereits in der Gemeinderatsklausur 2025 dargestellt, würde die Verwaltung die Beschaffung der Stromart „Graustrom“ favorisieren und die dadurch eingesparten Stromkosten gegenüber Ökostrom mit oder ohne Neuanlagenquote für Investitionen in eigene Photovoltaikanlagen verwenden. 

Berechnung Kostenersparnis:
  • Graustrom Preis 2026 geschätzt         30,00 Cent/kWh
    • Strom-Mix aus fossilen Energieträgern, Atomkraftwerken sowie aus regenerativen Energiequellen
  • Ökostrom ohne Neuanlagenquote         31,50 Cent/kWh
    • Ökostrom ohne Neuanlagenquote ist nicht nachhaltig, weil die Gewinne aus Ökostromtarifen nicht in den Ausbau der erneuerbaren Energien investiert werden. Nachhaltig bedeutet diesbezüglich, dass die Versorger nicht direkt an Kohle- oder Atomkraftwerken beteiligt sind. Die Mehrzahlungen bewirken demnach keine ökologischen Verbesserungen, keine Impulse für die Energiewende. Daher ist auch der entsprechende Mehrpreis für Ökostrom ohne Anlagenquote nicht gerechtfertigt. Entscheidet man sich dennoch für ein solches Angebot, ist dies höchstens als rein symbolischer Akt zu werten, was die generelle Steigerung der Nachfrage nach Ökostrom angeht.
  • Ökostrom mit Neuanlagenquote                 33,00 Cent/kWh
    • Ein „echter“ Ökostrom-Bezug muss jedoch zum Ziel haben, dass die Ökostrom-Erzeugungskapazitäten entsprechend ausgeweitet werden. Diesen Gedanken verfolgt jedoch nur der Tarif mit Anlagenquote, der gewährleistet, dass ein Teil des Geldes in die Förderung von Anlagen fließt, welche Strom aus erneuerbarer Energie liefern.
  • Differenz Graustrom zu Ökostrom mit Neuanlagenquote        3,00 Cent/kWh
  • jährlicher Stromverbrauch Markt Untergriesbach ab 2026        ca. 550.000 kWh
  • Multipliziert mit Ersparnis bei Beschaffung Ökostrom         =        16.500 Euro jährliche Einsparung
  • Durchschnittliche Kosten 15 kWp PV-Anlage inkl. Speicher        15.000 Euro bis 20.000 Euro


In der Beratung wird seitens der Gremiumsmitglieder die Zustimmung zur Auffassung der Verwaltung sowohl hinsichtlich der Auswahl des Ausschreibungspartners als auch hinsichtlich der Beschaffung von Graustrom und der Verwendung der Einsparungen zum Ausbau der eigenen Energieerzeugungsanlagen zum Ausdruck gebracht.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach vergibt den Beratungsauftrag zur Ausschreibung der Strombeschaffung ab 01.01.2026 in Eigenregie an das Büro energievison.pauli mit einem maximalen Umfang von 15 Beratungsstunden. Die Ausschreibung ist in Zusammenarbeit mit der Kämmerei des Marktes Untergriesbach durchzuführen und die zu beschaffende Stromart wird auf „Graustrom“ festgelegt. Vor Abschluss des endgültigen Stromvertrags ist eine erneute Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat notwendig. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach vergibt den Beratungsauftrag zur Ausschreibung der Strombeschaffung ab 01.01.2026 in Eigenregie an das Büro energievison.pauli mit einem maximalen Umfang von 15 Beratungsstunden. Die Ausschreibung ist in Zusammenarbeit mit der Kämmerei des Marktes Untergriesbach durchzuführen und die zu beschaffende Stromart wird auf „Graustrom“ festgelegt. Vor Abschluss des endgültigen Stromvertrags ist eine erneute Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat notwendig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Straßen- und Wegerecht - Widmung des Grundstücks mit der Fl.Nr. 2120/48, Gemarkung Gottsdorf (Gehweg) als öffentliche Verkehrsfläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 61. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Dem Gremium wird mit Bildschirmpräsentation erläutert, dass aufgrund eines Bauantrages auf „Neubau einer Lagerhalle mit Tierarztpraxis“ auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 2, Gemarkung Gottsdorf, festgestellt worden ist, dass es für das Grundstück mit der Fl.Nr. 2120/48, Gemarkung Gottsdorf keine formelle Widmung gibt.

Das gegenständliche Grundstück ist nach Darstellung der Verwaltung jedoch als Gehweg/öffentliche Verkehrsfläche angelegt worden und wird auch von der Allgemeinheit so genutzt. Daher ist von einer faktischen Widmung als öffentliche Verkehrsfläche/Gehweg auszugehen.

Zur Erlangung der Rechtssicherheit ist gemäß Bericht des Bürgermeisters das Grundstück mit der Fl.Nr. 2120/48, Gemarkung Gottsdorf, welches sich im Eigentum des Marktes Untergriesbach befindet, förmlich als öffentliche Verkehrsfläche/Gehweg zu widmen und im Bestandsverzeichnis einzutragen. 

Die Pachtfläche (Terrasse) des Anwesens „Alte Dorfstraße 29“ soll nicht öffentlich gewidmet werden.

Die Widmungsvorrausetzungen des Art. 6 Abs.1 und 3, Art. 3 Abs.1 Nr.3, Art. 46 Nr. 2 BayStrWG liegen vor.

Mit Wirkung vom 01.06.2025 ist diese nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz neu zu widmen und im Straßenbestandsverzeichnis einzutragen. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Untergriesbach.

Ein neues Karteiblatt Nr. 2 ist anzulegen.

Inhalt der Eintragung

Bezeichnung:        Gehweg / öffentliche Verkehrsfläche 
Flurnummer:        2120/48, Gemarkung Gottsdorf
Anfangspunkt:        Übergang in Fl.Nr. 2, Gemarkung Gottsdorf auf halber Höhe des Nebengebäudes vom Anwesen „Alte Dorfstraße 25“ 
Endpunkt:        Übergang in Fl.Nr. 72/1 (Reitgasse) bei südwestlicher Eck der Fl.Nr. 1, Gemarkung Gottsdorf
Straßenbaulast:        von 0,000 bis 0,109 km ist der Markt Untergriesbach

Widmung:        beschränkt-öffentlicher Weg (Gehweg / öffentliche Verkehrsfläche)

Die Verzeichnisführerin wird mit dem Vollzug und den jeweiligen Eintragungen im Straßenbestandsverzeichnis beauftragt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt die Widmung des Grundstücks mit der Fl.Nr. 2120/48, Gemarkung Gottsdorf als beschränkt-öffentlichen Weg (Gehweg/öffentliche Verkehrsfläche). Die Pachtfläche (Terrasse des Gasthauses „Zum Lang“) des Anwesens „Alte Dorfstraße 29“ ist nicht von dieser öffentlichen Widmung umfasst.

Ein neues Karteiblatt Nr. 2 ist anzulegen.

Inhalt der Eintragung

Bezeichnung:        Gehweg / öffentliche Verkehrsfläche 
Flurnummer:        2120/48, Gemarkung Gottsdorf
Anfangspunkt:        Übergang in Fl.Nr. 2, Gemarkung Gottsdorf auf halber Höhe des Nebengebäudes vom Anwesen „Alte Dorfstraße 25“ 
Endpunkt:        Übergang in Fl.Nr. 72/1 (Reitgasse) bei südwestlicher Eck der Fl.Nr. 1, Gemarkung Gottsdorf
Straßenbaulast:        von 0,000 bis 0,109 km ist der Markt Untergriesbach

Widmung:        beschränkt-öffentlicher Weg (Gehweg / öffentliche Verkehrsfläche)

Die Verzeichnisführerin wird mit dem Vollzug und den jeweiligen Eintragungen im Straßenbestandsverzeichnis beauftragt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt die Widmung des Grundstücks mit der Fl.Nr. 2120/48, Gemarkung Gottsdorf als beschränkt-öffentlichen Weg (Gehweg/öffentliche Verkehrsfläche). Die Pachtfläche (Terrasse des Gasthauses „Zum Lang“) des Anwesens „Alte Dorfstraße 29“ ist nicht von dieser öffentlichen Widmung umfasst.

Ein neues Karteiblatt Nr. 2 ist anzulegen.

Inhalt der Eintragung

Bezeichnung:        Gehweg / öffentliche Verkehrsfläche 
Flurnummer:        2120/48, Gemarkung Gottsdorf
Anfangspunkt:        Übergang in Fl.Nr. 2, Gemarkung Gottsdorf auf halber Höhe des Nebengebäudes vom Anwesen „Alte Dorfstraße 25“ 
Endpunkt:        Übergang in Fl.Nr. 72/1 (Reitgasse) bei südwestlicher Eck der Fl.Nr. 1, Gemarkung Gottsdorf
Straßenbaulast:        von 0,000 bis 0,109 km ist der Markt Untergriesbach

Widmung:        beschränkt-öffentlicher Weg (Gehweg / öffentliche Verkehrsfläche)

Die Verzeichnisführerin wird mit dem Vollzug und den jeweiligen Eintragungen im Straßenbestandsverzeichnis beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Heimattage 2025 - Kurzbericht zum Stand der Vorbereitungen und zum geplanten Programmablauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 61. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Durch Bürgermeister Duschl und die Verwaltung wird das Gremium darüber unterrichtet, dass die Vorbereitung zu den Heimattagen soweit fortgeschritten ist, dass in den kommenden Wochen lediglich noch die Feinplanung erfolgen wird.

Aktueller Stand des Programms:

  • Donnerstag, 10. Juli 2025: Eröffnungsabend
    • Gymnasium Untergriesbach
    • Festredner: Max Mauritz
    • Anschließend Empfang mit Buffet

  • Freitag, 11. Juli 2025
    • 17 Uhr: Einzug und Aufstellen des Themenbaums mit musikalischer Umrahmung
    • Abends Festbetrieb im Bereich Marktplatz/Marktstraße

  • Samstag, 12. Juli 2025
    • Standlkirta ab 10 Uhr im Marktbereich
    • Darstellung der Themen durch die Vereine und Gruppen
    • Nachmittags und abends

  • Sonntag, 13. Juli 2025
    • ab 8:30 Uhr Aufstellung zum Kirchenzug
    • 9:30 Uhr Kirchenzug
    • 10:00 Uhr Festgottesdienst
    • 11:00 Uhr Festzug
    • Nachmittags Festbetrieb mit Musikantentreffen und verschiedenen Attraktionen
    • bis ca. 20:00 Uhr Festausklang

Besondere Programmpunkte
  • Eröffnungsabend mit Festrede und Kurzfilmen
  • Themenbaum am Marktplatz
  • Auftritte Zirkus Ozelloni
  • Verschiedene Punkte Kinderprogramm (u.a. Kinderkulturkreisel, Renate Kurzböck)
  • Musikprogramm (einschließlich Musikantentreffen am Sonntagnachmittag)
  • Themendarstellungen durch Vereine/Gruppierungen
  • „Waldolympiade“ beim Gasthaus Lanz

Aktuelle Punkte und Aufgaben

  • Getränkepreise

Seitens des Marktes ist gemäß Darstellung der Verwaltung in Abstimmung mit den Wirten eine Vorgabe zum Getränkepreis erfolgt, um die Einheitlichkeit der Preisgestaltung zu sichern und so Konkurrenz zwischen den einzelnen Ständen zu vermeiden. Da Wirte höhere Kosten kalkulieren müssen, sei die Abstimmung mit ihnen erfolgt und nicht mit den Vereinen. Letztlich sei der Bierpreis auf 4,60 EUR festgelegt worden, bei den antialkoholischen Getränken sind für 0,5 l Wasser 3,00 EUR und für alle übrigen Getränke 3,50 EUR festgesetzt. Zwischenzeitlich sei von einigen Seiten Kritik am hohen Bierpreis an die Verwaltung herangetragen worden. Dazu habe die Verwaltung in einer ausführlichen E-Mail an die Vereine Stellung genommen.

Insbesondere die Tatsache, dass der Bierpreis etwas stärker erhöht worden ist, als der Preis der nichtalkoholischen Getränke, soll die Familienfreundlichkeit des Festes stärken. Zudem wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass es sich um ein Fest mit Musik- und Unterhaltungsprogramm ohne gesonderten Eintritt für die gesamte Familie handelt und das auch durch die Anbieter von Speisen und Getränken finanziert werden muss, die zudem auch die Vorgabe erhalten haben, eine Themendarstellung für ihre Stände zu übernehmen und hier auch Ausgaben haben. Bei den Wirten kommen noch Löhne und zusätzliche Steuerbelastungen hinzu, welche sich bei gemeinnützigen Vereinen nicht oder nur in geringerem Umfang ergeben. Zudem habe der Markt in diesem Jahr die Verwendung von Gläsern für Bier und Weizen angeordnet, sodass sich hier für alle weitere Kosten ergeben.

Unter Beachtung dieser Kosten und beim Vergleich zu Feuerwehrfesten in der Region (Schaibing, Raßberg, Haag verlangen jeweils 10,60 EUR/Maß Bier) ist der Preis mit 4,60 EUR/0,5 l Bier aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt. Dem stimmt das Gremium in den Wortbeiträgen zu.


  • Vorbereitung Besuch Waxenberger Ritter

Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass die Waxenberger Ritter am Festsonntag gewandet am Fest teilnehmen und so auf die 750 Jahrfeier zurückblicken. Hierfür wird es eine Euregio-Förderung geben, die den Besuch und die gemeinsame Teilnahme der Waxenberger mit Untergriesbachern am Fest und am Festzug ermöglichen soll. Die Förderung beträgt rund 3.500,-- EUR für Busfahrt, Übernachtungen und Verpflegung der Teilnehmer aus beiden Orten am Sonntag. Die Abwicklung ist sehr unbürokratisch und erfolgt durch den Markt Untergriesbach.

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 61. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

  1. Bürgermeister Duschl informiert das Gremium, dass die Genehmigung des Haushalts durch die Rechtsaufsicht am Landratsamt eingegangen ist. Die Genehmigung enthalte die zu erwartenden Vermerke, dass sich der Markt in den vergangenen Jahren und auch in den kommenden in einer Phase sehr hoher Verschuldung befinde und alle Ausgaben auf Notwendigkeit geprüft werden müssten. Die finanzielle Leistungsfähigkeit sei aber gesichert. Die Aufbereitung des Haushalts und der Unterlagen sei durch den Kämmerer mit seinem Team sehr gut erfolgt.

  1. Es ergeht der Hinweis auf die geplanten Betriebsbesichtigungen am 23.05.2025 bei den Firmen Veicht Trockenbau, EVS Elektronik und Möbel Meier mit der Bitte um Mitteilung einer möglichen Verhinderung angemeldeter Teilnehmer und Teilnehmerinnen bis spätestens Mittwoch, 21.05.2025.

  1. Das Gremium wird darüber unterrichtet, dass am 28.05.2025 um 19 Uhr eine des Sitzung Bau- und Umweltausschusses mit vorausgehender Besichtigungsfahrt (ab 15 Uhr) erfolgen wird.

  1. Der Bürgermeister erläutert, dass im Rahmen einer Vorbesprechung mit Teilnehmern des Tourismusbereichs im Raum Untergriesbach eine Überarbeitung des Tourismuskonzepts eingeleitet worden ist, welches als vorbereitende Maßnahmen für den Bau des Pumpspeichers erstellt werden soll. Das Konzept sei 2014 bereits erstmalig erstellt, aber bisher nicht umgesetzt worden. Da sich die Rahmenbedingungen zwischenzeitlich grundlegend geändert haben, sei nun auf Initiative der Verwaltung die Überarbeitung des Konzepts begonnen worden. Die Kosten für die Konzepterstellung übernehme die Verbund AG und auch eine Umsetzungsbegleitung in den ersten beiden Jahren nach Konzepterstellung werde von der Antragstellerin im Planfeststellungsverfahren in Aussicht gestellt. Die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen solle in der Folge durch Förderprogramme gesichert werden. 

  1. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen zu prüfen, ob sich Interessenten zur Gründung eines Fördervereins Freibad Lämmersdorf finden, die mit ihrem Beitrag, ihrer Arbeit und möglicherweise auch durch Spenden die Weiterentwicklung des Bades fördern würden. Die Haushaltsmittel für die freiwillige Leistung der Unterhaltung und insbesondere Attraktivierung eines eigenen Freibades seien bekanntlich knapp und daher könne ein Förderverein möglicherweise Mittel generieren, die für Maßnahmen eingesetzt werden, die über die reine Betriebssicherung hinausgehen (z.B. neue Rutsche, zusätzliches Beachvolleyballfeld, Tischtennisplatt, Kicker, etc.).

Im Bad soll ein Aushang erfolgen, welcher auf die Überlegung hinweist und Interessierte bittet, sich bei der Verwaltung zu melden. Zudem werde der Gedanke auch im Rahmen eines Presseberichts veröffentlicht und in der App und auf der Homepage des Marktes dargestellt. Nach der Saison wird dem Gremium nach Darstellung des Bürgermeisters über das Ergebnis der Abfrage und die weitere Vorgehensweise berichtet.

Datenstand vom 03.06.2025 13:52 Uhr