Datum: 05.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Untergriesbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift zur 59. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach
2 Gemeindliche Bauleitplanung - Ortsabrundungssatzung Ziering 2. Änderung; Vorstellung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
3 Gemeindliche Bauleitplanung - Bebauungsplan "WA Schaibing Süd"; Beschlussfassung zu den Rückmeldungen hinsichtlich der abgewogenen Stellungnahmen und nochmaligen Änderungen der Planung, Satzungsbeschluss
4 Bekanntgaben

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1. Genehmigung der Niederschrift zur 59. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 60. Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl verweist darauf, dass die Niederschrift zur 59. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach im Vorfeld zur heutigen Sitzung in der Verwaltung aufgelegt bzw. am Sitzungstag im Sitzungssaal zur Einsicht bereitgestellt worden ist. Die Niederschrift zum öffentlichen Sitzungsteil sei zudem im Ratsinformationssystem eingestellt. Der Bürgermeister fragt das Gremium, ob es Anmerkungen oder Einwendungen zur Niederschrift gibt.

Dies ist nicht der Fall.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 59. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Untergriesbach genehmigt die Niederschrift zur 59. Sitzung des Marktgemeinderates Untergriesbach in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Gemeindliche Bauleitplanung - Ortsabrundungssatzung Ziering 2. Änderung; Vorstellung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 60. Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß § 4a BauGB hat in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 30.04.2025 die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Änderungsverfahren für die Ortsabrundungssatzung Ziering stattgefunden.

Im Rahmen dieser erneuten Beteiligung sind nach Darstellung der Verwaltung nachfolgende Stellungnahmen eingegangen:


Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich (Herr Altmann)

  1. Die Stellungnahme/n unserer Fachstelle/n, die sich zu der vorgenannten Planung geäußert hat/haben, liegt/en bei. 

  1. Rechtliche Beurteilung 
Die Punkte unserer Stellungnahme von 14.02.2025 wurden in die Planung eingearbeitet. Es besteht nun Einverständnis. 


Landratsamt Passau, Städtebau – Sachgebiet 72, Herr Baumgartner 

Die Abwägung des Marktes Untergriesbach wird zur Kenntnis genommen. 
Aus städtebaulicher Sicht besteht Einverständnis. 


Landratsamt Passau, Sachgebiet 53 – Wasserrecht

Keine Altlasten im betroffenen Bereich lt. ABuDIS bekannt. 

Im Falle von Aufschüttungen in Zusammenhang mit einer Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht sind die §§ 6 bis 8 BBodSchV zu beachten. 

Auf die Verpflichtung nach § 7 BBodSchG wird hingewiesen. 


Die Stellungnahmen ergeben keinen Anlass für weitere Abwägungen oder Änderungen. Nachfragen aus dem Gremium ergehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Markt Untergriesbach beschließt die „Ortsabrundungssatzung Ziering, 2. Änderung – Anpassung der textlichen Festsetzungen“ in der Fassung der Planung des gemeindlichen Bauamts vom 25.03.2025 als Satzung.

Beschluss

Der Markt Untergriesbach beschließt die „Ortsabrundungssatzung Ziering, 2. Änderung – Anpassung der textlichen Festsetzungen“ in der Fassung der Planung des gemeindlichen Bauamts vom 25.03.2025 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Gemeindliche Bauleitplanung - Bebauungsplan "WA Schaibing Süd"; Beschlussfassung zu den Rückmeldungen hinsichtlich der abgewogenen Stellungnahmen und nochmaligen Änderungen der Planung, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 60. Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Geschäftsleiter Graml erläutert, dass im Nachgang zur Beratung und zu den Abwägungen des Marktgemeinderates zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens gemäß § 4a BauGB mit den Fachstellen und den betroffenen, benachbarten Landwirten zu den von den Fachstellen angeführten Problemfeldern nochmals Gespräche geführt worden sind. Auf Basis der rechtlichen und fachlichen Argumentationen der Verwaltung, die in die Planung bzw. Begründung aufgenommen wurden, haben sich alle Fachstellen sowie die beiden wesentlich betroffenen Landwirte mit der Planung einverstanden erklärt.

Nachfolgen der Wortlaut der Argumentation der Verwaltung an die Fachstellen Landratsamt Passau (Technischer Umweltschutz), Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Bayerischer Bauernverband. Die wesentlichen Punkte aus dieser Argumentation werden nochmals erläutert:


[…]


  1. Das vorgesehene Plangebiet „WA Schaibing Süd“ ohne die in der bisherigen Planung vorgesehene Erweiterungsmöglichkeit der Parzellen 7, 8 und 9 ist in der Übersicht rot hinterlegt und grau strichliert umrandet.

  1. Hinsichtlich der landwirtschaftlichen Betriebe in der Nähe werden nachfolgende Feststellungen gemacht:

    1. Betrieb Seidl, Hofgrundstück auf der Fl.Nr. 22, Gemarkung Schaibing
      • Der Betrieb wird noch als Nebenerwerbslandwirtschaft mit Fresseraufzucht in Weidehaltung und einem offenen Weideunterstand geführt. Nach Auskunft des Eigentümers werden insgesamt maximal 12 GV erreicht. Güllegrube und ein Gärfuttersilo existieren auf der Hofstelle zwar noch baulich, sind aber nicht mehr in Betrieb. Diese werden nicht mehr benötigt, da die Tiere auf der Weide gehalten und mit Gras oder Heu gefüttert werden.
      • Die Umsetzung des Bebauungsplanes wird vom Betriebsinhaber angestrebt, der auch Eigentümer der landwirtschaftlichen Fläche mit der Fl.Nr. 26, Gemarkung Schaibing ist. Seitens des Betriebsinhabers wird bestätigt, dass eine Betriebserweiterung oder gar eine Reaktivierung der Vollerwerbslandwirtschaft nicht erfolgen wird.
      • Der blaue Kreis im Lageplan stellt einen Radius von 50 m um die aufgelassene Güllegrube dar. Der direkte Mindestabstand zwischen dem nächstgelegenen Betriebsteil der Hofstelle Seidl und der Grenze zum Plangebiet beträgt ca. 68 m.
      • Dieser Betrieb hat sich seit der letzten Auslegung erheblich verkleinert.

    1. Betrieb G. Krenner, Hofgrundstück auf der Fl.Nr. 20, Gemarkung Schaibing
      • Der Betrieb wird aktuell als Vollerwerbslandwirtschaft mit Anbindehaltung in der Dorfmitte geführt. Die künftige Betriebsentwicklung ist nicht bekannt. Nach Kenntnis des Marktes Untergriesbach kommt der Betrieb bei der Tierhaltung maximal auf eine Gesamtzahl von 74 GV.
      • Eine Betriebserweiterung im Bereich der Hofstelle ist auszuschließen, da die umliegenden Grundstücke nicht im Eigentum des Hofinhabers, mögliche Erweiterungsflächen im Eigentum der Landwirte Seidl und J. Krenner stehen. 
      • Der grüne Kreis im Lageplan stellt einen Radius von 120 m um den der Baugebietsfläche nächstgelegenen Grenzpunkt dar. Der Mindestabstand zwischen Hofgrundstück und Baugebietsgrenze beträgt rund 143 m, der Mindestabstand zwischen nächstgelegenem Betriebsgebäude und der nähest möglichen Bebauung in einem künftigen Baugebiet beträgt 180 m.

    1. Betrieb J. Krenner, Hofgrundstück auf der Fl.Nr. 37, Gemarkung Schaibing
      • Der Betrieb wird aktuell von einer jungen Landwirtsfamilie als Vollerwerbsbetrieb geführt. Nach Kenntnis des Marktes Untergriesbach kommt der Betrieb bei der Tierhaltung maximal auf eine Gesamtzahl von 98 GV.
      • Im Rahmen des aktuellen Verfahrens wurde Mitgeteilt, dass für eine künftige Betriebsentwicklung zur Zukunftssicherung und Einhaltung der Tierwohlstandards voraussichtlich mittelfristig ein Auslauf für den bestehenden Stall zu errichten ist. Dieser wäre Vorerst als unbefestigter Weidegang in Richtung Osten beabsichtigt und in den aktuellen Zukunftsplanungen des Betriebs ist ein befestigter Weidegang unmittelbar an den bestehenden Stall vorgesehen. Bei Umsetzung dieser Investition würde sich die Tierzahl voraussichtlich auf bis zu 125 GV erhöhen. 
      • Der gelbe Kreis im Lageplan stellt einen Radius von 120 m um das der Baugebietsfläche nächstgelegene Betriebsgebäude (Stall) dar. Der Mindestabstand zwischen Hofgrundstück und Baugebietsgrenze beträgt rund 157 m, der Mindestabstand zwischen nächstgelegenem aktuellen Betriebsgebäude und der nähest möglichen Bebauung in einem künftigen Baugebiet beträgt rund 230 m. 

    1. Betrieb G. Kainz, Hofgrundstück auf der Fl.Nr. 39, Gemarkung Schaibing
      • Der Betrieb wird aktuell von einer jungen Landwirtsfamilie als Vollerwerbsbetrieb geführt. Nach Kenntnis des Marktes Untergriesbach kommt der Betrieb bei der Tierhaltung auf eine Gesamtzahl von rund 90 GV. 
      • Der Mindestabstand zwischen Hofgrundstück und Baugebietsgrenze beträgt rund 280 m, der Mindestabstand zwischen nächstgelegenem aktuellen Betriebsgebäude und der nähest möglichen Bebauung in einem künftigen Baugebiet beträgt rund 300 m.
      • Aufgrund des sehr großen Abstandes dieses Betriebs zum möglichen Plangebiet sowie des dazwischenliegenden Betriebs J. Krenner ist eine nähere Betrachtung dieses Betriebs bisher nicht erfolgt. 

  1. Die Parzellen 7, 8 und 9 sind in der aktuellen Planung ausschließlich als unverbindliche mögliche künftige Erweiterungsflächen dargestellt. Das begründet keinerlei Anspruch auf eine spätere Inkraftsetzung. Hierfür wäre wiederum ein eigenständiges Bebauungsplanverfahren notwendig. Eine Berücksichtigung dieser Parzellen im vorliegenden Verfahren ist nicht angezeigt. Zur Klarstellung könnte auch eine Herausnahme aus dem jetzigen Plan erfolgen.

  1. Wie in der Gesprächsnotiz mit Herrn Emmer und Frau Bahle sowie in der neuen Begründung zur Bebauungsplanung dargestellt, hat sich der Markt Untergriesbach ausführlich mit der Situation der Nachbarschaft zwischen Landwirtschaft und möglicher Wohnbebauung auseinandergesetzt (Ziffern 5 und 14 der Begründung zum Bebauungsplan, Ziffer 2.2.1 des Umweltberichts). Diese Erläuterungen können auf Basis der aktuellen Stellungnahmen noch ergänzt werden. 

  1. Unter Zugrundelegung der Feststellungen des Arbeitskreises „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ in den „Abstandsregelungen für Rinderhaltung zu Wohnbebauung“ ergeben sich drei Abstandsbereiche:

      • Roter Bereich:         Abstand zwischen Tierhaltung und Immissionsort zu gering
      • Grüner Bereich:        Abstand zwischen Tierhaltung und Immissionsort unproblematisch
      • Grauer Bereich:        Einzelfallbeurteilung erforderlich, Genehmigungsfähigkeit ist abhängig von Standortfaktoren, Haltungs- bzw. Stallform u.a.

Quelle Arbeitskreis „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ in Bayern

Aus dieser Richtlinie ergibt sich, dass eine bei einem Abstand von 120 m zur nächstgelegenen Bebauung in einem Wohngebiet kein Immissionskonflikt entsteht, wenn die GV-Zahl bei 200 liegt. Eine GV-Zahl von 250 wäre bei einem Abstand von 140 m unproblematisch.

Selbst im Falle einer Betriebserweiterung des Betriebs J. Krenner bis 3 m an die bestehende Grundstücksgrenze wäre der der Abstand zwischen der nähest möglichen Wohnbebauung im Plangebiet und dem dann nächsten Betriebsteil (Weidegang bis an die östliche Grundstücksgrenze) größer als 170 m und somit eine GV-Zahl von 275 unproblematisch. Wenn man nun die vom Betriebsinhaber geäußerte Erweiterungsabsicht und den Bestand nimmt, käme der Betrieb J. Krenner im beabsichtigten maximalen Entwicklungsfall auf 125 GV. Selbst wenn der Betrieb Kainz und der Betrieb Seidl mit rund 100 GV noch hinzugerechnet würden, käme man insgesamt auf eine GV-Zahl von 225 und läge somit weit unter der erforderlichen Grenze. Die Tatsache, dass der Betrieb Kainz in einer Entfernung von mehr als 280 m zum Baugebiet und hinter dem Anwesen J. Krenner liegt, ist hierbei noch nicht einmal berücksichtigt.

Die direkteste für sich genommene Auswirkung hat die Weidehaltung Seidl in einer Entfernung von rund 70 m, wobei diese mit einer GV-Zahl von 12 den notwendigen Mindestabstand von 50 m auch weit überschreitet.

Der Betrieb Krenner mit einer GV-Zahl von 74 fließt nicht in vollem Umfang in die Betrachtung ein, da dieser nordwestlich des Plangebiets liegt und in die Bebauungsstruktur des Dorfes eingebettet ist, sodass eine direkte Geruchsausbreitung dieser Hofstelle auf das Plangebiet nicht gegeben ist. 

Bei der dargestellten Betrachtungsweise unter Einrechnung aller bekannten Größen und Abstände auf Basis der „Abstandsregelungen für Rinderhaltung zu Wohnbebauung“ eine Gesamttierzahl von 275 zulässig und somit könnten die GV Zahlen der Betriebe Kainz, J. Krenner und Seidl voll sowie des Betriebs G. Krenner zu 2/3 einkalkuliert werden und würden bei einem Mindestabstand von 170 m im grünen Bereich liegen.


Aufgrund dieser Prüfung und auf Basis der ermittelten GV-Zahlen, unter Berücksichtigung der Erweiterungsabsichten der Landwirte sowie auf Basis der geringstmöglich anzunehmenden Abstände zwischen einer möglichen Wohnbebauung im Plangebiet und den landwirtschaftlichen Betrieben, ist der Markt Untergriesbach zum Schluss gekommen, dass die Entwicklung der Wohnbauparzellen an diesem Standort aufgrund der ebenfalls in der Planung ausführlich dargestellten städtebaulichen Vorteile an diesem Standort möglich und sinnvoll ist. Eine Einschränkung der bestehenden Landwirtschaft und der Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Höfe, wird durch das Plangebiet nicht ausgelöst. Es wird aber darauf hingewiesen, dass nicht nur das Plangebiet, sondern auch die bereits bestehende Bebauung und Ortsstruktur mit überwiegender Wohnbebauung den Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirtschaften Grenzen setzen wird.

Die Nutzung von landwirtschaftlichen Maschinen auf den betrachteten Hofstellen, die Maschinenlärm verursachen, der sich negativ auf die Wohnbebauung auswirken könnte, wird sich aufgrund der Erschließungssituationen der Hofstellen, der inneren Erschließung der Betriebsstätten sowie der Entfernungen zur geplanten Wohnbebauung nicht negativ auswirkten.

Hinsichtlich der allgemeinen Beeinträchtigung der Wohnbebauung, die sich aus der fachgerechten Bewirtschaftung der an das Wohngebiet grenzenden Wiesen und Felder ergeben wird, wird darauf verwiesen, dass diese Nachbarschaft in allen ländlichen Regionen gegeben ist. Die entsprechenden Hinweise zur Duldungspflicht einer fachgerechten und notwendigen landwirtschaftlichen Nutzung und Bewirtschaftung der Flächen sind in die Bebauungsplanung aufgenommen worden und zudem werden diese Duldungshinweise auch in die Kaufverträge für die Parzellen aufgenommen.

Auf den Hinweis aus der Stellungnahme des technischen Umweltschutzes, dass eine alternative Baugebietsentwicklung im nördlichen Bereich von Schaibing am Sportplatz zu bevorzugen sei, werden die praktischen Nachteile angeführt, die sich aus der Nachbarschaft zwischen Wohnbebauung und Sportplatz in vergleichbaren Fällen (z.B. Thyrnau trotz Schallschutzwand) ergeben. Beeinträchtigungen durch Sportplatzlärm, Flutlichtnutzung abends und in den Nachtstunden sowie Lärm durch an- und abfahrende PKW und allgemeine Gefahren durch erhöhtes Verkehrsaufkommen im Umfeld eines Wohngebietes machen eine Entwicklung an diesem Standort nicht unproblematisch. Aufgrund der Ergebnisse aus der Betrachtung der landwirtschaftlichen Entwicklungsprognose für die Betriebe sowie der aktuellen Situation und der gegebenen Abstände ist der Markt zu dem Schluss gekommen, dass das Plangebiet „WA Schaibing Süd“ aktuell mehr Vorteile aufweise und das Konfliktpotential durch die Darstellungen im Bebauungsplan und auf Grundlage der vorstehenden Ausführungen ausgeschlossen werden kann.


Ich darf Dich um Sichtung und Prüfung der vorstehenden Argumentation unter Berücksichtigung der Bebauungsplanbegründung und der beigefügten Gesprächsnotiz bitten. Für uns wäre eine Stellungnahme Deinerseits wichtig, ob der Technisches Umweltschutz am Landratsamt dieser Argumentation auf Basis der fachlich anerkannten Abstandsregelungen folgen kann, wenn der Bebauungsplan in der Begründung mit vorstehenden Argumenten und Grundlagen ergänzt wird oder ob trotz der wesentlichen Unterschreitung der Anforderungen aus den „Abstandsregelungen für Rinderhaltung zu Wohnbebauung“ des Arbeitskreises „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ ein Immissionsgutachten notwendig ist.“



Dem Gremium wird nochmals erläutert, dass nachfolgende Stellungnahmen der Fachstellen auf die Argumentation des Marktes hin eingegangen sind:

Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz (Herr Mauser)

Auf Basis der Argumentation des Marktes Untergriesbach und den fachlichen Ausführungen, die in die Begründung aufgenommen werden, stimmt der Technische Umweltschutz am Landratsamt Passau der Planung zu.



Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Herr Hillmeier)

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau nimmt zum Ihrem Schreiben vom 20.03.2025 wie folgt Stellung:

Bereich Landwirtschaft:

Die Nutzungseinschränkung (Verbot der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen im 2 Meter Bereich gegenüber direkt angrenzenden Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten) wird weiterhin bestehen bleiben. Die Gemeinde Untergriesbach hat sich intensiv mit der Problematik und dem Konfliktpotential zwischen Wohnbebauung und der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe beschäftigt und ausführlich abgewogen. Die Ausführungen sind nachvollziehbar. Aus landwirtschaftlich – fachlicher Sicht ist die Weiterentwicklung der Wohnbebauung in Richtung Süden durch geplante Aufstellung des Bebauungsplans „WA Schaibing Süd“ zwar nicht erwünscht, kann jedoch mitgetragen werden, wenn der Technische Umweltschutz die genannten Ausführungen im Bebauungsplan fachlich bestätigen kann.

Bereich Forsten:

Aus forstwirtschaftlicher Sicht besteht Einverständnis mit der geplanten Aufstellung des Bebauungsplans WA „Schaibing Süd“.

Mit freundlichen Grüßen 

gez. Matthias Hillmeier 



Bayerischer Bauernverband, Sachgebietsbetreuer Berufsstand und öffentliche Belange (Herr Weis)


Sehr geehrter Herr Graml, 

vielen Dank für die Ausführungen und die ausführliche Argumentation! 
Ich leite diese an unser Ehrenamt weiter. 

Wenn die Fachstellen im Landratsamt und Landwirtschaftsamt bezüglich der emissionsschutzrechtl. Belange und Abstände grünes Licht geben, dann können wir das aus meiner Sicht auch tun. 
Lassen Sie uns nach deren Rückmeldung dazu nochmal in Kontakt treten. 

Vielen Dank im Voraus! 

Mit freundlichen Grüßen 
Benedikt Weis
M.Sc. (TUM)
Landwirtschaftlicher Sachverständiger
Sachgebietsbetreuer Berufsstand und öffentliche Belange 
____________________________________________________ 
Bayerischer Bauernverband 
Geschäftsstelle Töging:
Werkstraße 16 - 84513 Töging am Inn
Tel. 08631-185815 - Fax 08631-185819
Geschäftsstelle Eggenfelden:
Grafenweg 18  -  84307 Eggenfelden
Tel. 08721-70110 - Fax 08721-701119 
mailto:Benedikt.Weis@BayerischerBauernVerband.de 
http://www.BayerischerBauernVerband.de



Zudem hat laut Sachverhaltsbericht eine Besprechung mit den betroffenen Landwirten stattgefunden, in der die Sachlage nochmals detailliert erläutert worden ist. Auf Basis der fachlichen Erläuterungen ist eine Zustimmung zur Planung ergangen, wenn folgende Hinweise und Aspekte in die Begründung aufgenommen werden:

  1. Beim Betrieb J. Krenner ist eine Erweiterung des bestehenden Stalles um einen befestigten Auslaufbereich für die Rinder in Richtung Osten geplant. Dieser ist in der oben dargestellten Lageplanung bereits berücksichtigt. Zudem ist zur Sicherung der Tierwohlstandards auch eine Erweiterung des Weidebereichs bis zur Grundstücksgrenze denkbar. Im Zuge der Umstrukturierung ist eine Erweiterung der Tierzahlen bis zu einer GV-Zahl von 125 als realistisch zu erachten. 

  1. Der Betrieb G. Kainz ist derzeit mit einer GV-Zahl von 100 anzusetzen. Eine Betriebserweiterung ist im Bereich der südlich der Hofstelle bestehenden Fahrsilos denkbar. In diesem südlichen Bereich kann je nach Betriebsentwicklung künftig auch eine Weidehaltung entstehen. Auch ist hinsichtlich der zukünftigen Betriebsentwicklung eine Erweiterung der GV‑Zahl auf 125 anzusetzen.

  1. Beide Betriebsinhaber weisen jetzt darauf hin, dass mit der Planung nur insoweit Einverständnis besteht, soweit diese Planung einer künftigen und auch vor dem Hintergrund der bestehenden Wohnbebauung zulässigen Betriebsentwicklung nicht entgegensteht.

  1. Beide Betriebsinhaber weisen darauf hin, dass die Aufnahme der Immissionsduldungsverpflichtung in die Hinweise und Begründung der Planung enorm wichtig ist, damit die Anlieger nicht im Nachhinein Einschränkungen der benachbarten Landwirtschaftsfläche erwirken können.

Die vorgetragenen GV-Zahlen und die möglichen Betriebsentwicklungen lassen sich mit den Abstandsvorgaben der fachlichen Grundlagen aus den Ergebnissen des Arbeitskreises Immissionsschutz in der Landwirtschaft vereinbaren und bieten trotzdem noch immer einen Puffer.

Der Betrieb G. Krenner ist nach Darstellung der Verwaltung in der Betrachtung in seinem aktuellen Umfang ebenfalls berücksichtigt. Eine Betriebserweiterung am Standort ist nur bedingt zu erwarten, da im Umfeld des Hofgrundstückes keine Erweiterungsflächen zur Verfügung stehen. Berücksichtigt ist bei diesem Betrieb auch, dass die Hauptwindrichtung die Ausbreitung der Immissionen nicht in Richtung des Plangebiets begünstigen wird und dass der Betrieb relativ windgeschützt im Dorf liegt.

Die Punkte der unmittelbar betroffenen Betriebsinhaber sind in der Begründung und im Bebauungsplan berücksichtigt. Die Abwägung durch den Marktgemeinderat ist erfolgt.


Seitens des Kreisbaumeisters am Landratsamt Passau (Herr Baumgartner) ist in einer nachgereichten Stellungnahme vom 03.04.2025 nachfolgende Anregung ergangen:

„Ergänzend zu den vorgehenden städtebaulichen Stellungnahmen und ihren Abwägungen wird darauf hingewiesen, dass eine GRZ von 0,3 regelmäßig zu Problemen in den Bauantragsverfahren und später in der Umsetzung führt. Vielleicht kann diese noch mal überdacht werden.“

Abwägungsvorschlag der Verwaltung:

Die GRZ von 0,3 war von Beginn an in der Planung vorgesehen und auch die Ausgleichsmaßnahmen sind auf diese Größe ausgelegt. Somit wissen alle Beteiligten, welche Vorgaben einzuhalten sind. Auf eine Änderung sollte zum jetzigen Zeitpunkt wegen der fehlenden Notwendigkeit und aufgrund des aufwändigen Verfahrens bei der Ausgleichsmaßnahmenermittlung verzichtet werden.


Weitere Diskussionspunkte werden seitens des Gremiums nicht vorgetragen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die Ergebnisse aus der nochmaligen Abstimmung mit den Fachstellen und der betroffenen Öffentlichkeit zur Kenntnis und stimmt der Einarbeitung der dargestellten Punkte und der Ergebnisse aus den bisherigen Abwägungen in die Planung zu. Die aktuell festgelegte GRZ von 0,3 wird trotz des Hinweises des Kreisbaumeisters wegen konkret fehlendem Änderungsbedarf beibehalten.


Beschluss 2:

Der Marktgemeinderat Untergriesbach beschließt den Bebauungsplan „WA Schaibing Süd“ in der aktualisierten Fassung der Planung des Architekten Max Wandl vom 05.05.2025 als Satzung. Die Planung ist dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die Ergebnisse aus der nochmaligen Abstimmung mit den Fachstellen und der betroffenen Öffentlichkeit zur Kenntnis und stimmt der Einarbeitung der dargestellten Punkte und der Ergebnisse aus den bisherigen Abwägungen in die Planung zu. Die aktuell festgelegte GRZ von 0,3 wird trotz des Hinweises des Kreisbaumeisters wegen konkret fehlendem Änderungsbedarf beibehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat Untergriesbach nimmt die Ergebnisse aus der nochmaligen Abstimmung mit den Fachstellen und der betroffenen Öffentlichkeit zur Kenntnis und stimmt der Einarbeitung der dargestellten Punkte und der Ergebnisse aus den bisherigen Abwägungen in die Planung zu. Die aktuell festgelegte GRZ von 0,3 wird trotz des Hinweises des Kreisbaumeisters wegen konkret fehlendem Änderungsbedarf beibehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Untergriesbach) 60. Sitzung des Marktgemeinderates 05.05.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bürgermeister Duschl gibt nachfolgende Informationen bekannt:

  • Kommende Sitzungen:
    • 19.05.2025:        Marktgemeinderat
    • 28.05.2025:        Bau- und Umweltausschuss mit vorausgehender Besichtigungsfahrt

  • Für die Sanierung des „Moser-Hauses“ ist auf Basis der eingereichten Planungen und Unterlagen eine mündliche Förderzustimmung der Regierung von Niederbayern eingegangen. Aktuell läuft nach Mitteilung der Regierung noch eine Sachgebietsinterne Prüfung, wie sich die geplante gewerbliche Nutzung im Obergeschoß auswirkt und dann wird der Förderantrag gemeinsam abgestimmt.

  • Der künftige Wassermeister Bernd Falkner hat seitens des Prüfungsgremiums für Wassermeister eine positive Mitteilung zum Prüfungsergebnis der beruflichen Weiterbildung zum Wassermeister erhalten. Die Weiterbildung wurde mit sehr guten Ergebnissen absolviert. Eine entsprechende Ehrung im Gremium folgt nach offizieller Übergabe der Zeugnisse.

  • Der Bürgermeister weist auf die Gelöbniserneuerung am 12. Mai mit Lichterprozession durch den Markt hin und bittet um zahlreiche Teilnahme der Gremiumsmitglieder.

  • Das Gremium wird auf die Einladung der Kreismusikschule hingewiesen, die den Sitzungsunterlagen beigefügt worden ist.

  • Aus dem Marktgemeinderat ergeht nochmals der Hinweis und die Bitte um zahlreiche Beteiligung an den Betriebsbesichtigungen des Marktgemeinderates. Eine Anmeldung ist erforderlich bei Frau Steindl in der Verwaltung.

  • Aus dem Gremium ergeht die Nachfrage, ob für den vorgenannten „Ringeranbau“ an der Turnhalle auch ein offizieller Beschluss gefasst wurde. Es wurde zwar wiederholt darüber beraten und die Planung dazu vorgestellt. Ob der notwendige Beschluss vorliegt, wird in der Verwaltung geklärt.

Datenstand vom 22.05.2025 08:21 Uhr