Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am steinernen Kreuz 1. Änderung“
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
„Der Gemeinderat beschließt, dass gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB nur den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben wird.
Von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB sowie einer zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist die Umwandlung der Baulinien in Baugrenzen, eine Erweiterung der Baufenster und die Anpassung der Grundstücksausrichtung im Bereich der geschlossenen Reihenhausbebauung, entsprechend dem geänderten Aufteilungskonzept. Ebenso ist eine Anpassung an die abweichenden Abmarkungen durch das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erforderlich, sowie die Aufnahme des Planzeichens für Zu- und Ausfahrt.
Für den Bebauungsplan "Am Steinernen Kreuz 2.Änderung vom 20.09.2017, zuletzt geändert am 15.02.2018
soll die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.05.2020 10:56 Uhr