Bebauungsplan "Seeleite III" -Annahme und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Annahme und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass die vorgebrachten Anregungen wie zuvor beschlossen in den Bebauungsplan „Seeleite III“ aufgenommen wurden. Der Bebauungsplanentwurf „Seeleite III“ und die dazugehörigen Textteile werden in geänderter Form vom Gemeinderat angenommen.
Der Bebauungsplanentwurf „Seeleite III“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die auszulegenden Planungsunterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB des Bebauungsplanes sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich im gleichen Zeitraum im Internet für jedermann zur Verfügung zu stellen."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.05.2020 11:22 Uhr