10. Änderung Flächennutzungsplan Teil II


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 3. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2017 ö beschließend 7

Beschluss 1

zu 7.:
"Der Gemeinderat verweist auf den Bedarfsflächennachweis, wonach die Gemeinde Unterpleichfeld einen prognostizierten Bedarf aufgezeigt der dem Umfang der Ausweisung entspricht. Dieser wird gemäß Beschluss des Gemeinderates an die aktuelle Entwicklung der gewerblichen Strukturen der Gemeinde Unterpleichfeld angepasst. Somit sieht die Gemeinde die Notwendigkeit der Ausweisung als nachgewiesen an.
Bezüglich des Eingriffs in den Bereich der SPA – Fläche verweist der Gemeinderat auf die zwischenzeitlich durch das Büro Fabion durchgeführte Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung, die eine Unbedenklichkeit der Überschneidung der Ausweisungsfläche mit dem SPA – Gebiet bescheinigt. Eine Ausfertigung dieser Verträglichkeitsprüfung liegt dem Bund Naturschutz zwischenzeitlich vor.
Die Wiederverwertung des abgeschobenen Oberbodens ist gängige Praxis und wird allgemein zum Erhalt des wertvollen Oberbodens und zur Aufwertung anderer Ackerflächen mit weniger hochwertigen Oberbodenstrukturen herangezogen.
Bezüglich der genannten Anlagen im Trinkwasserschutzgebiet ist festzustellen, dass der Standort der Kläranlage bereits vor der Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes als Bestand vorhanden war und von den Fachbehörden offensichtlich nicht als Beeinträchtigung gesehen wurde.
Das landwirtschaftliche Anwesen im Außenbereich wurde nicht durch die Gemeinde sondern durch das Landratsamt Würzburg gemäß § 35 BauGB genehmigt. Die Gemeinde wird in diesem Zusammenhang lediglich um eine Stellungnahme gebeten.
Daher hält die Gemeinde die entsprechenden Aussagen der Begründung aufrecht."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

zu 8.:
"Der Gemeinderat stellt fest, dass zwischenzeitlich eine spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung und eine Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung durch das Büro Fabion durchgeführt wurde. In diesem Zusammenhang wurde die Verträglichkeit der Ausweisungsfläche mit der Überlagerung des SPA – Gebietes festgestellt. Die Unterlagen liegen den zuständigen Fachbehörden vor.
Gemäß Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden liegt nach derzeitiger Kenntnis kein nicht ausräumbares Hindernis in Bezug auf den Artenschutz vor welches eine Ausweisung an dieser Stelle grundsätzlich ausschließt.
Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird nachrichtlich an die aktuellen
Ergebnisse der saP – Untersuchung und der Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung angepasst. Wegen den fortgeschrittenen Planungsständen und der zwischenzeitlich im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung erfolgten Untersuchungen und Erhebungen ist nach Meinung der Gemeinde ein zusätzliches Abstimmungsgespräch zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 3

zu 9.:
"Der Gemeinderat stellt fest, dass derart konkrete Vorgaben im Rahmen des Flächennutzungsplanes nicht festgelegt werden können. Die Anregungen werden jedoch im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Windmühle“ Teilfläche 1 bzw. der Erschließungsplanung berücksichtigt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 4

zu 10.:
"Der Gemeinderat stellt fest, dass derart konkrete Vorgaben im Rahmen des Flächennutzungsplanes nicht festgelegt werden können. Die Anregungen werden jedoch im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Windmühle“ Teilfläche 1 bzw. der Erschließungsplanung berücksichtigt"

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 5

zu 11.:
"Gemäß der Besprechung vom 10.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Unterpleichfeld wurde von den zuständigen Fachbehörden eine Befreiung vom Bebauungsverbot für den Überschneidungsbereich der gewerblichen Baufläche mit dem Trinkwasserschutzgebiet in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung der im Aktenvermerk zur Besprechung aufgeführten Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung bzw. der Erschließung der Bauflächen. Somit ist eine grundsätzliche Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Zusammenhang mit der Überlagerung des Trinkwasserschutzgebietes nicht ausgeschlossen und kann daher im Flächennutzungsplan dargestellt werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 6

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht worden. Eine Behandlung im Gemeinderat ist somit nicht erforderlich.

Da durch die eingegangenen Stellungnahmen nur nachrichtliche Ergänzungen der Flächennutzungsplanänderung erforderlich wurden, kann von Seiten des Gemeinderates der Feststellungsbeschluss gefasst werden.

Feststellungsbeschluss:

"Der Gemeinderat fast den Feststellungsbeschluss für die vorliegende 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 07.02.2017.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahrensunterlagen zur 10. Flächennutzungsplan änderung gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung im Landratsamt Würzburg als zuständige Genehmigungsbehörde einzureichen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.05.2020 10:30 Uhr