Bebauungsplan "Windmühle" Teilbereich 1 - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates, 08.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 15. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 6

Beschluss 1

zu 1)
"Der Gemeinderat verweist auf seine Beschlussfassung vom 07.02.2017, wonach im Rahmen der Überarbeitung des Bedarfsnachweises, der Bestandteil der Auslegungsunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung war, eine zusätzliche Erläuterung über die Zusammensetzung des derzeit anstehenden Bedarfs an gewerblichen Bauflächen erfolgt. Weiter wird eine Bedarfsprognose für den zukünftigen anzunehmenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen, abgeleitet von der bisherigen gewerblichen Entwicklung der Gemeinde Unterpleichfeld, aufgenommen. Aus dem so ergänzten Bedarfsnachweis ist die Notwendigkeit der erforderlichen Ausweisungsflächen abzuleiten.
Der Gemeinderat stellt weiter fest, dass von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes   Aschaffenburg, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,  keine Einwände erhoben wurden.
Gemäß der Besprechung vom 10.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Unterpleichfeld und dem Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 02.06.2017 wurde von den zuständigen Fachbehörden eine Befreiung vom Bebauungsverbot für den Überschneidungsbereich der gewerblichen Baufläche mit dem Trinkwasserschutzgebiet in Aussicht gestellt.
Hierzu verweist der Gemeinderat auf die Aussage des Wasserwirtschaftsamtes zur Hydrogeologischen Stellungnahme des Büros GMP, wonach die Aussagen, dass eine ausreichende Deckschicht verbleibt und nicht mit einer negativen Beeinflussung der Brunnen des Zweckverbandes Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe zu rechnen ist, geteilt werden.
Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung der im Aktenvermerk zur Besprechung aufgeführten Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen  der Bebauungsplanaufstellung bzw. der Erschließung der Bauflächen.  Die Berücksichtigung dieser Forderungen wurde im Schreiben vom 02.06.2017 nochmals angemerkt und ergänzt.

Diese Vorgaben werden entsprechend in den Bebauungsplan Windmühle Teilbereich 1 eingearbeitet. Auf die Beschlussfassung zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 02.06.2017 wird verwiesen.
Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde wurden Hinweise bezüglich der Umsetzungen der Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen vorgebracht, die im weiteren Bebauungsplanverfahren entsprechend berücksichtigt werden.
Dies stellt jedoch die grundsätzliche Ausweisung von gewerblichen Bauflächen am vorgesehenen Standort nicht in Frage.
Von Seiten des Denkmalschutzes wurde auf das bereits in der Planung berücksichtigte Bodendenkmal und die daraus resultierenden rechtlichen Vorgaben verwiesen.
Auf die Beschlussfassungen zu den Stellungnahmen der Naturschutzbehörde und der Denkmalschutzbehörde wird verwiesen.

Die Fernwasserversorgung Franken Uffenheim wird im weiteren Verfahren beteiligt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 2

zu 2)

"Der Gemeinderat verweist auf seine Beschlussfassung vom 07.02.2017, wonach im Rahmen der Überarbeitung des Bedarfsnachweises, der Bestandteil der Auslegungsunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung war, eine zusätzliche Erläuterung über die Zusammensetzung des derzeit anstehenden Bedarfs an gewerblichen Bauflächen erfolgt. Weiter wird eine Bedarfsprognose für den zukünftigen anzunehmenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen, abgeleitet von der bisherigen gewerblichen Entwicklung der Gemeinde Unterpleichfeld, aufgenommen. Aus dem so ergänzten Bedarfsnachweis ist die Notwendigkeit der erforderlichen Ausweisungsflächen abzuleiten.
Der Gemeinderat stellt weiter fest, dass von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes  Aschaffenburg, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, keine Einwände erhoben wurden.
Gemäß der Besprechung vom 10.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Unterpleichfeld und dem Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 02.06.2017 wurde von den zuständigen Fachbehörden eine Befreiung vom Bebauungsverbot für den Überschneidungsbereich der gewerblichen Baufläche mit dem Trinkwasserschutzgebiet in Aussicht gestellt.
Hierzu verweist der Gemeinderat auf die Aussage des Wasserwirtschaftsamtes zur Hydrogeologischen Stellungnahme des Büros GMP, wonach die Aussagen, dass eine ausreichende Deckschicht verbleibt und nicht mit einer negativen Beeinflussung der Brunnen des Zweckverbandes Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe zu rechnen ist, geteilt werden.
Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung der im Aktenvermerk zur Besprechung aufgeführten Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen  der Bebauungsplanaufstellung bzw. der Erschließung der Bauflächen.  Die Berücksichtigung dieser Forderungen wurde im Schreiben vom 02.06.2017 nochmals angemerkt und ergänzt.

Diese Vorgaben werden entsprechend in den Bebauungsplan Windmühle Teilbereich 1 eingearbeitet. Auf die Beschlussfassung zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 02.06.2017 wird verwiesen.
Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde wurden Hinweise bezüglich der Umsetzungen der Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen vorgebracht, die im weiteren Bebauungsplanverfahren entsprechend berücksichtigt werden.
Dies stellt jedoch die grundsätzliche Ausweisung von gewerblichen Bauflächen am vorgesehenen Standort nicht in Frage.
Von Seiten des Denkmalschutzes wurde auf das bereits in der Planung berücksichtigte Bodendenkmal und die daraus resultierenden rechtlichen Vorgaben verwiesen.
Auf die Beschlussfassungen zu den Stellungnahmen der Naturschutzbehörde und der Denkmalschutzbehörde wird verwiesen.

Die Fernwasserversorgung Franken Uffenheim wird im weiteren Verfahren beteiligt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 3

zu 3.1.1.):
" Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis und verweist auf seine nachfolgende Beschlussfassung zur Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 4

zu 3.1.2.):
"Das Datum der anzuwendenden gültigen Fassung der BauNVO wird ergänzt.
Die Bezüge der Festsetzungen zu den entsprechenden rechtlichen Vorgaben sind bereits in die Planung eingeflossen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 5

zu 3.1.3.):

"Die Festsetzung ist entsprechend zu ergänzen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 6

zu 3.1.4.):
"Der Grundgedanke der hier abweichenden Bauweise ist es, die Entstehung von Baukörpern mit einer Länge von mehr als 50,00 m, auch im Zusammenhang mit zwei aneinander anschließenden Baukörpern, zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist die gegliederte Gestaltung der Gebäudefassade gemäß der vorliegenden Festsetzung. Der notwendige Bestimmtheitsgrad wird hierdurch erreicht.

Eine geschlossene Bebauung innerhalb des Industriegebietes ist im vorliegenden Fall nicht angedacht. Somit wird an der bestehenden Festsetzung festgehalten."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 7

zu 3.1.5.):
"Der Gemeinderat stellt fest, dass hier § 19 BauNVO gemeint ist. Der Bezug wird entsprechend geändert."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 8

zu 3.1.6.):
"Da im Rahmen der festgesetzten Geländeauffüllung keine gleichbleibende Geländehöhe festgesetzt ist, ist eine Interpolierung für den betreffenden Bezugspunkt zur Ermittlung der Wandhöhe erforderlich.
Für die Bereiche südlich der Erschließungsstraße wird das natürliche Gelände als Bezugshöhe zur Ermittlung der Wandhöhe festgesetzt, um so im Hinblick auf die Befreiung des Bebauungsverbotes im Bereich des Trinkwasserschutzgebietes die Erdeingriffe so gering wie möglich zu halten."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 9

zu 3.1.7.):
"Private Verkehrsflächen innerhalb des Bebauungsplanes sind nicht festgesetzt.
Die Straßenverkehrsfläche wird daher als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 10

zu 3.1.8.):
"Private Verkehrsflächen innerhalb des Bebauungsplanes sind nicht festgesetzt.
Die Fußwegfläche wird daher als öffentliche Fußwegfläche festgesetzt und mit einer entsprechenden Zusatzmarkierung versehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 11

zu 3.1.9.):
"Eine exakte Angabe der Maße der Retentionsmulden ist erst nach Abschluss der Erschließungsplanung bzw. nach der Durchführung der erforderlichen Änderung der Entwässerungsplanung sinnvoll und möglich. Sobald diese vorliegt, werden die entsprechenden Angaben in den Bebauungsplan übernommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 12

zu 3.1.10.):
"Durch die Kontingentierung der zulässigen Emissionen innerhalb der Aufteilung gemäß Nr. B 7 der textlichen Festsetzungen werden Bereiche unterteilt, die eine unterschiedliche Menge an Emissionen erzeugen dürfen und sich somit in ihrem möglichen bzw. zulässigen Nutzungsmaß unterscheiden. Daher wird an der Darstellung einer Grenze von Gebieten mit unterschiedlicher Nutzung festgehalten."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 13

zu 3.1.11.):
"Der Begriff schützenswerte Räume wird im Bebauungsplan wie folgt spezifiziert: „ …schützenswerte Räume gemäß Tabelle 6 der VDI 2719…“. Die Einhaltung der zulässigen Schallemission ist im Genehmigungsverfahren bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren unaufgefordert nachzuweisen. Die Prüfung der Einhaltung ist gemäß DIN 45691, Abschnitt 5, durchzuführen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 14

zu 3.1.12.):
"Der Bezug der Gebäude- bzw. Firsthöhe wird auf die festgesetzte Mindesthöhe der Auffüllung bzw. in den Bereichen, in denen keine Geländeauffüllung festgesetzt wurde, auf das natürliche Gelände festgesetzt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 15

zu 3.1.13.):
"Bezugnehmend auf die Besprechung vom 28.10.2016 wird auf die Festsetzung des Farbspektrums der Dacheindeckungen verzichtet."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 16

zu 3.1.14.):
"Der Gemeinderat beschließt, dass auf die Festsetzung der Fassadengestaltung verzichtet wird."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 17

zu 3.1.15.):
"Da sich die Garagen- und Stellplatzverordnung vorwiegend mit der Gestaltung von PKW- Stellplätzen befasst und es sich im vorliegenden Fall um einen nicht unerheblichen Teil der nachzuweisenden Stellplätze für LKW, Lieferfahrzeuge, oder mobile Geräte (Gabelstapler usw.) handelt, ist hier eine Anwendung der GaStellV nicht sinnvoll.
Eine separate Stellplatzsatzung ist nicht erforderlich, da eine hinreichende Regelung auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgt.
Die erforderliche Art und Anzahl der Stellplätze ist betriebsabhängig im Rahmen der Eingabeplanung auf der Basis des anzunehmenden betriebsspezifischen Fahrzeugauf­kommens zu ermitteln und in der Planung darzustellen.
Eine entsprechende Aussage wird in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 18

zu 3.1.16.):
"Der Text ist an die aktuelle Nummerierung anzupassen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 19

zu 3.1.17.):
"Die Bezeichnung „Baugenehmigungsverfahren“ wird durch die Formulierung „Genehmi-gungsverfahren bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren“ ersetzt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 20

zu 3.1.18.):
"Die betroffenen Fachbehörden wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in die Planung eingebunden.
Bezüglich des Trinkwasserschutzgebietes wurde gemäß der Besprechung vom 10.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Unterpleichfeld und dem Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 02.06.2017  von den zuständigen Fachbehörden eine Befreiung vom Bebauungsverbot für den Überschneidungsbereich der gewerblichen Baufläche mit dem Trinkwasserschutzgebiet in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung der im Aktenvermerk zur Besprechung bzw. dem Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes aufgeführten Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung bzw. der Erschließung der Bauflächen. Diese werden entsprechend in die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingebunden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 25.05.2020 10:42 Uhr