Gewerbegebiet Windmühle - Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Auslegungsbeschluss)


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates, 04.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 17. Sitzung des Gemeinderates 04.10.2017 ö beschließend 3

Beschluss

"Der Gemeinderat stellt fest, dass die vorgebrachten Anregungen wie am 08.08.2017 beschlossen in den Bebauungsplan „Windmühle“ Teilbereich 1 aufgenommen wurden.
Der Bebauungsplanentwurf „Windmühle“ Teilbereich 1 mit Begründung, Umweltbericht und speziellem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom 08.09.2017 wird in der vorliegenden Form vom Gemeinderat angenommen.
Der Bebauungsplanentwurf „Windmühle“ Teilbereich 1 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 25.05.2020 10:45 Uhr