Bebauungsplan Gewerbegebiet "Nord" Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 3. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2018 ö beschließend 5

Beschluss 1

Zu 1.1:
"Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und die daraus resultierende Beschlussfassung. Ebenfalls verweist der Gemeinderat auf die bereits laufende Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG. Die betreffenden Unterlagen liegen der Regierung von Unterfranken in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde vor."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu 1.2:
Der Gemeinderat beschließt, dass eine Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen wird, die wie folgt lautet:
„Einzelhandelsbetriebe sind innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nicht zulässig.
Hiervon ausgenommen sind Einzelhandelseinrichtungen, die im direkten räumlichen Zusammenhang mit allgemeinen, gewerblichen und handwerklichen Einrichtungen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, sowie im direkten Umfeld, entstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu 1.3:
"Ein entsprechender Lageplan wird der Regierung von Unterfranken im Rahmen des weiteren Verfahrens zugesendet."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zu 1.4:
"Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist auf seine vorausgegangene Beschlussfassung bzw. auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und die daraus resultierende Beschlussfassung."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zu 2.1:
"Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und die daraus resultierende Beschlussfassung.
Ebenfalls verweist der Gemeinderat auf die bereits laufende Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zu 2.2:
Der Gemeinderat beschließt, dass eine Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen wird, die wie folgt lautet:
„Einzelhandelsbetriebe sind innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nicht zulässig.
Hiervon ausgenommen sind Einzelhandelseinrichtungen die im direkten räumlichen Zusammenhang mit allgemeinen, gewerblichen und handwerklichen Einrichtungen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, sowie im direkten Umfeld, entstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

Zu 2.3:
"Ein entsprechender Lageplan wird dem regionalen Planungsverband im Rahmen des weiteren Verfahrens zugesendet."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 8

Zu 2.4:
"Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist auf seine vorausgegangene Beschlussfassung bzw. auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und die daraus resultierende Beschlussfassung."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 9

Zu 3.1:
"Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und die daraus resultierende Beschlussfassung."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 10

Zu 3.2.1:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Ausweisungsfläche um die Erweiterung des bestehenden Betriebes im südlichen Anschluss handelt.
Die Erweiterungsfläche ist bereits im Eigentum des Betriebes.
Hier ist ein Zusammenwachsen der bestehenden Betriebsstruktur vorgesehen, sodass einer Verschmelzung bestehenden Betriebsstrukturen mit der zukünftigen Erweiterung erfolgt. Dies entspricht der langfristigen betriebswirtschaftlichen Zielsetzung des Unternehmens. Eine separate Veräußerung der neu ausgewiesenen Fläche ist auch langfristig nicht zu erwarten.
Eine zusätzliche Regelung einer weiteren Zufahrtsmöglichkeit ist von Seiten des Unternehmens nicht gewünscht.
Eine  Anbindung an die Bundesstraße ist sowohl aus Gründen der Höhenlage des Geländes, auf einem Niveau deutlich über der Bundesstraße, als auch der Unzulässigkeit einer direkten Anbindung an die Bundesstraße im Außenbereich gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 FStrG nicht möglich."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 11

Zu 3.2.2:
"Die Formulierung wird entsprechend geändert."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 12

Zu 3.2.3:
"Bei der betroffenen Stromleitung handelt es sich um ein Erdkabel mit einem Schutzabstand von 1,00 m beiderseits der Leitungstrasse. Dies ist in einem Maßstab  1 : 1000 nicht sinnvoll erkennbar zeichnerisch darzustellen. Daher werden die Angaben des Schutzabstandes zum Erdkabel im Rahmen der Festsetzung angegeben."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 13

Zu 3.2.4:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Festsetzung wie folgt zu ergänzen ist:
„Der planerische und rechnerische Nachweis der Standsicherheit der Beckenaußenwand und der Absicherung gegen durchsickerndes Oberflächenwasser ist im Rahmen der Eingabeplanung bzw. im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens unaufgefordert vorzulegen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 14

Zu 3.2.5:
"Die Festsetzung wird entsprechend ergänzt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 15

Zu 3.3:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis und verweist auf seine Beschlussfassung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 09.01.2018."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 16

Zu 3.4:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis.
Die Festsetzung wird dahingehend ergänzt, dass der Nachweis auch im Rahmen eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens erbracht werden muss."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 17

Zu 3.5.1:
"Der Gemeinderat stellt fest, dass die entsprechenden Ausnahmeprüfung, in Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken, bereits eingeleitet wurde.
Der Gemeinderat verweist auf die Unterlagen zum Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, die der Unteren Naturschutzbehörde vorliegen.
Die CEF – Maßnahmen sind bereits in die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingeflossen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 18

Zu 3.5.2:
Der Gemeinderat stellt fest, dass die geplanten Maßnahmen über die ordnungsgemäße Forstwirtschaft hinausgehen und in diesem Umfang nicht in der Forstbetriebskarte enthalten und somit anrechenbar sind. Dem Gemeinderat erschließt sich nicht, warum seitens der unteren Naturschutzbehörde pauschal die Aufwertung um 1 Stufe nicht bestätigt werden kann. Eine erläuternde Begründung, die zu dieser Einschätzung führt, ist in der vorliegenden Stellungnahme nicht enthalten. Da im Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“, der für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung herangezogen wird, der Verzicht auf die Nutzung von Altbaumgruppen zur Anreicherung ökologisch wertvoller Waldreifestadien i.d.R. voll angerechnet werden kann, beschließt der Gemeinderat an der vorhandenen Planung weiterhin festzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 19

Zu 3.6:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 20

Zu 4.1:
"Die FWF wurde im Verfahren beteiligt und hat mit Stellungnahme vom 16.11.2017 mitgeteilt, dass keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht werden.
Die Vorgaben des WHG und des BayWG werden, bezüglich des Gewässerschutzes, im Rahmen des Bebauungsplanes berücksichtigt.
Eine Grundwasserabsenkung ist, aufgrund der aus den umgebenden Baumaßnahmen bekannten Grundwasserstände, nicht zu erwarten."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 10:55 Uhr