Bebauungsplan "Am Steinernen Kreuz - 2.Änderung Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 02.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 9. Sitzung des Gemeinderates 02.05.2018 ö beschließend 4

Beschluss 1

zu 1.1.1:
"Der Gemeinderat stellt fest, dass sowohl in der Begründung als auch im Bebauungsplan dargestellt ist, dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt wird.
In die Begründung wird nachrichtlich eine Erläuterung aufgenommen, dass dieses Verfahren aufgrund der geringfügigen Änderungen und den daraus resultierenden unerheblichen Auswirkungen auf die umgebenden Nutzungsstrukturen gewählt wurde.
Ebenso wird dargelegt, dass die Voraussetzungen für die Anwendung dieses Vorgehens gegeben sind."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

zu 1.1.2:
"Der Gemeinderat stellt fest, dass der Änderungsbereich nur einen kleinen Bereich des Bebauungsplanes „Am Steinernen Kreuz“ beinhaltet und aufgrund der Art der dort vorgesehenen Bebauung nur ein sehr geringer Personenkreis mit der Planung befasst ist.
Somit ist eine abgleichende Betrachtung der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Steinernen Kreuz“ und der vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplanes nach Ansicht des Gemeinderates für alle Beteiligten zumutbar.
Daher wird auf die Einarbeitung der gesamten Festsetzungen, nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise des rechtskräftigen Bebauungsplanes verzichtet."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

zu 1.1.3:
"Die theoretisch mögliche Errichtung einer Dachterrasse im Bereich des Flachdachsegmentes ist den zukünftigen Gebäudeeigentümern vorbehalten. Ein Sichtschutz in Form von baulichen Einrichtungen ist durch die hier vorliegende Begrenzung der maximal zulässigen Wandhöhe von 4,00 m begrenzt. Die Notwendigkeit einer Regelung von Sichtschutzeinrichtungen, die nicht als bauliche Einrichtung gelten, wird von Seiten der Gemeinde Unterpleichfeld nicht gesehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

zu 1.1.4:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Höhe der zulässigen Stützmauern bereits grundsätzlich mit maximal 1,00 m festgesetzt ist. Eine zusätzliche Reglementierung von gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO zulässigen Nebenanlagen wie Stützmauern außerhalb der Baugrenzen ist nicht beabsichtigt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

zu 1.1.5:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass aufgrund der bereits vorliegenden Dichte der Plandarstellungen eine derart komplexe Vermaßung der jeweiligen Abstände zu einer Unlesbarkeit der Plandarstellung führen würde. Gleichzeitig wird eine Abmessung des Abstandes aus den Planunterlagen als zumutbar angesehen.
Daher wird auf die Bemaßung im vorliegenden Fall verzichtet."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 6

zu 1.1.6:
"Die Festsetzung der Firstrichtung ist im Bebauungsplan bereits durch die zwingende Festsetzung des Haustyps innerhalb des Änderungsbereiches erfolgt. Ein darüber hinausgehender Regelungsbedarf wird von Seiten der Gemeinde nicht gesehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 7

zu 1.1.7:
"Dieser Umstand ist sowohl der Gemeinde Unterpleichfeld als auch dem Eigentümer bewusst. Die private Grünfläche ist in Abstimmung mit den anliegenden Grundstückseigentümern festgesetzt worden. Eine weiterführende Regelung der Gestaltung der Grünfläche ist nicht beabsichtigt und soll den Bauwerbern überlassen werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 8

zu 1.1.8:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass für den Bereich eine geschlossene Bebauung und somit eine Errichtung der Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand (§ 22 Abs. 3 BauNVO) festgesetzt wurde. Eine erforderliche Abweichung von der Grenzbebauung durch eine vorhandene Bebauung ist nicht gegeben.
Da die Art der Bebauung bereits mit dem Eigentümer abgestimmt wurde, ist von einer durchgehenden und lückenlosen Kettenbebauung auszugehen.
Daher ist kein zusätzlicher Regelungsbedarf gegeben."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 9

zu 1.1.9:
"Die angesprochene Grenze des unterschiedlichen Maßes der Nutzung gemäß Plan ZV gibt lediglich die Abgrenzung zwischen der eingeschossigen und zweigeschossigen Bebauung an und ist unabhängig von der überbaubaren Fläche zu werten.
Durch die darüber hinausgehende durch die Baugrenze definierte überbaubare Fläche soll die Möglichkeit eines Anbaues/ Eingangsüberdachung in eingeschossiger Bauweise im Anschluss an das zweigeschossige Gebäudesegment ermöglicht werden. Daher wird an der Darstellung festgehalten.
Die Darstellung der Linie der Grenze des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird nachrichtlich auf die Bereiche der Grenzbebauung im Übergang von der eingeschossigen Bebauung zur zweigeschossigen Bebauung übernommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 10

Beschlussvorschlag zu 1.1.10:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass im ursprünglichen Bebauungsplan eine Definition des unteren Bezugspunktes der Wandhöhe nicht erfolgt ist. Um unterschiedliche Definitionen der Wandhöhe innerhalb des Bebauungsplanes „Am Steinernen Kreuz“ auszuschließen, wird im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes, ebenso wie in der 1. Änderung des Bebauungsplanes, auf eine genaue Definition des unteren Bezugspunktes der Wandhöhe verzichtet.
Durch den geringen Höhenunterschied innerhalb des Änderungsbereiches ist nicht von relevanten Auswirkungen auszugehen.
Die Oberkante der Außenwand ist gemäß Art. 6 Abs. 4 BayBO als der obere Abschluss der Wand, unabhängig von einer Entstehung einer Brüstung oder eines Absatzes, definiert.
Für die Entstehung eines Geländers bei einer möglichen Errichtung einer Dachterrasse auf dem Flachdachsegment wird kein zusätzlicher Regelungsbedarf durch die Gemeinde gesehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 11

zu 1.1.11:
"Um eine einheitliche Festsetzungsformulierung innerhalb des Bebauungsplanes „Am Steinernen Kreuz“ beizubehalten, wird auf eine entsprechende Umformulierung verzichtet.
Durch die festgesetzte geringe Dachneigung im Bereich des Pultdaches ist die Entstehung eines Zwerchgiebels oder ähnlicher Dachaufbauten, die nicht eindeutig als Dachgauben definiert und somit unzulässig sind, als unwahrscheinlich anzusehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 12

zu 1.1.12:
"Durch die Festsetzung, dass die Dachneigung der Garage an die Dachform der Hauptgebäude anzugleichen ist, sind sowohl Flachdächer als auch Pultdächer zulässig. Hierdurch wird den Bauherren ein ausreichender Spielraum zur Gestaltung des Garagendaches gegeben. Eine genauere Definierung ist nicht beabsichtigt.
Die Errichtung des Stellplatzes auf dem Grundstück wird durch den Investor durchgeführt, der sämtliche Gebäude innerhalb des Änderungsbereiches erstellt. Hierbei kann, je nach Wunsch des zukünftigen Eigentümers, eine nichtüberdachte Stellplatzlösung erfolgen oder eine Erstellung eines Carports oder einer offenen Garage, was beides auch außerhalb der Baugrenze zulässig ist. Hierfür wurde ein ausreichender, dem Gebäude vorgelagerter Freiraum auf dem Grundstück vorgehalten.
Eine genaue Festlegung der Position des Stellplatzes wird bewusst nicht vorgenommen, um sowohl eine Längs- oder auch Queraufstellung bzw. eine Verschiebung auf dem Grundstück zu ermöglichen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 13

zu 1.1.13:
"Durch die festgesetzte geschlossene Bebauung ist gemäß § 22 Absatz 3 BauNVO eine Errichtung von Gebäuden ohne seitlichen Grenzabstand und somit in Form einer Grenzbebauung festgesetzt.
Der durch die Baugrenzen im Bereich der Straßenfront und dem rückwärtigen Grundstücksbereich zusätzlich geschaffene überbaubare Bereich wurde bewusst, in Abstimmung mit dem Eigentümer und der Gemeinde Unterpleichfeld geschaffen, um so zusätzliche Spielräume für die zukünftigen Bauherren zu schaffen.
Der Satz „Bei Grenzbebauung ...“ Ist überflüssig und zu streichen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 14

zu 1.2:
"Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 15

zu 1.3:
"Eine entsprechende Klarstellung des unter 4. der Stellungnahme genannten Punktes wird nachrichtlich eingefügt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 16

zu 1.6:
"Eine entsprechende nachrichtliche Übernahme wird eingefügt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 17

zu 2.:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Erschließungsmaßnahmen bereits vollständig durchgeführt sind. Bei der Verlegung der Leitungstrassen der N-ERGIE AG wurden die einschlägigen Abstände zu Versorgungsleitungen berücksichtigt.
Somit sind keine weiteren Maßnahmen veranlasst."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 18

Satzungsbeschluss
"Der von der Auktor Ingenieur GmbH, Berliner Platz 9, 97080 Würzburg, ausgearbeitete Bebauungsplan „Am steinernen Kreuz“ 2. Änderung vom 20.09.2017, zuletzt geä ndert am 15.02.2018, mit Begründung, Umweltbericht und speziellem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird gemäß der vorausgegangen Beschlussfassung nachrichtlich ergänzt und so in der Fassung vom 02.05.2018 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 11:00 Uhr