Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Würzburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates, 04.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 16. Sitzung des Gemeinderates 04.09.2018 ö beschließend 10.4

Beschluss 1

"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Zufahrt oder ein neuer Zugang zur Bundesstraße nicht vorgesehen und auch nicht in den Planunterlagen dargestellt ist.
Eine Anbindung des Gewerbegebietes an die Bundesstraße ist zudem aufgrund der Höhendifferenz zwischen dem Gewerbegebiet und der Fahrbahnoberkante der Bundesstraßen baulich nicht verwirklichbar."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

"Die Grenze der Gewerbegebietsflächen befindet sich in einem Abstand von ca.11, 00 m zum Fahrbahnrand der Bundesstraße. Somit ist ein ausreichender Abstand zwischen einer möglichen Bepflanzung auf dem Grundstück und der Bundesstraße sichergestellt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

"Zwischen dem Grundstück der Bundesstraße und dem Gewerbegebietsgrundstück verläuft der bestehende Flurweg mit der Flurnummer 707. Eine grundsätzliche Tür- und torlose Einfriedung ist aufgrund der erforderlichen Pflegemaßnahmen entlang der Grundstücksgrenze zu diesem Wirtschaftsweg nicht zumutbar, da die alternative Zugängigkeit dieses Bereiches dann nur mit einem erheblichen Umweg über das landwirtschaftliche Wegenetz erfolgen kann. Da keine direkten Berührungspunkte zwischen der Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes und dem Grundstücksbereich der Bundesstraße mit der bestehenden Böschungsfläche zur Fahrbahn der Bundesstraße bestehen, wird daher auf die Festsetzung einer Tür- und torlosen Einfriedung verzichtet. Durch den bestehenden zwischenliegenden Wirtschaftsweg ist ein ausreichender Abstand zwischen einer zukünftigen Einfriedung und der Grenze zum Grundstück der Bundesstraße gegeben."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

"Der Gemeinderat nimmt die Aussage zur Kenntnis stellt fest, dass das Entwässerungskonzept des Gewerbegebietes eine Entwässerung über die bestehende Ortskanalisation vorsieht. Eine Beeinträchtigung der Straßenentwässerungsanlagen der Bundesstraße 19 ist nicht vorgesehen. Die Anmerkungen bezüglich des Straßenlärms werden zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 11:06 Uhr