Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
zum WWA:
„Tagesordnungspunkt 21 Nummer 2, Teilbereich Abwasserbeseitigung, wird vertagt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
"Für das Gebiet Seeleite III wird auf der Flur-Nr. 364 ein Regenrückhaltebecken errichtet und das gedrosselte Niederschlagswasser über einen Graben bzw. Rohr in den nahe gelegenen Grumbach eingeleitet.
Zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit wurde ein Baugrundgutachten beauftragt. Die Ergebnisse bestätigen das Bodengutachten aus dem Jahre 2000, wonach eine Versickerung in diesem Bereich ausgeschlossen ist.
Die wasserrechtliche Genehmigung wird rechtzeitig beantragt."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 3
"Der folgende bisher festgesetzte Text unter Dachgestaltung entfällt ersatzlos:
„Unbeschichtete Metalldacheindeckungen sind entsprechend wasserwirtschaftlicher Vorgabe pro Grundstück nur auf Nebengebäuden, Garagen und Carports bis maximal 50m² Fläche zulässig.“
Unter unzulässige Anlagen wird folgender Text ergänzt:
„Unbeschichtete Metalldacheindeckungen wie z.B. Kupfer, Zink, Blei.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 4
"Die Hinweise zu Verdachtsflächen und Altlasten sowie zu Überschwemmungsgebieten und Oberflächenwässer werden zur Kenntnis genommen."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 5
zum Bund Naturschutz:
"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Eine Ausnahmegenehmigung mit umfassender fachlicher Begründung der Ausnahmevoraus-setzungen ist bei der Regierung von Unterfranken beantragt."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 6
"Im Fachbeitrag zum speziellen Artenschutz (saP)ist die Bewertung des Erhaltungszustands fachlich hinreichend begründet: u. a. durch umfangreiche Kartierungen im Rahmen des FFH-Monitorings im Sommer 2017, die entsprechend sehr hohe Dichten von Feld-hamsterbauen zw. Unterpleichfeld und Bergtheim belegen.
Der festgesetzte Ausgleich entspricht der aktuellen fachlichen Praxis in Unterfranken und ist mit der höheren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Die saP beinhaltet eine fachgutachterliche Begründung zur Lage der Ausgleichsfläche.
Die Maßnahme ist auf Dauer festgesetzt (siehe auch saP S. 19)
Dem Bewirtschaftungskonzept beigefügt ist ein als exemplarisch gekennzeichnetes Fruchtwechselschema, das 24 Jahre umfasst und sich dann wiederholt."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 7
"Der Bebauungsplan Seeleite I und II wird gemäß §13b, BauGB, in einem eigenen Verfahren behandelt. Gemäß §13 Abs. 3, BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Für den Bebauungsplan Seeleite III wird sowohl die Umweltprüfung mit Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt sowie der Umweltbericht vorgelegt.
Bezug Feldhamster:
Der Eingriff findet in einem 4.600 ha großen Teilvorkommen statt. Der Lebensraumverlust beträgt bei beiden BPlänen jeweils weniger als 1/1000 der Gesamtfläche, so dass negative Summationseffekte ausgeschlossen werden können.
Bezug weitere saP relevante Arten:
Die Streuobstwiese liegt bereits derzeit zwischen Wohnbebauung und Straße und unter dem Einfluss der entsprechenden Nutzung (Anwesenheit von Menschen, Geräusche, Verkehr). Die weitere Bebauung führt zu keiner erheblichen Veränderung dieser Situation und keiner erheblichen Entwertung. Die potenziell im Bereich der Streuobstwiese vorkommenden Tierarten, die dem speziellen Artenschutz unterliegen und damit planungsrelevant sind, sind Fledermaus- und Vogelarten, die typisch für Ortslagen und Siedungsrand und unempfindlich gegenüber Störungen sind. Für diese Arten stellt die künftige Siedlung keine absolute Barriere dar. Zumal die räumliche Anbindung nach Süden unverändert bleibt."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 8
"Die Bewertung der Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse erfolgt auf Basis der Analyse der betroffenen Habitatstrukturen. Aufgrund der geringen Betroffenheit von Gehölzstrukturen wird fachlich nach-vollziehbar eine artenschutzrechtliche Betroffenheit ausgeschlossen.
Die westlich angrenzende Streuobstwiese ist bereits jetzt durch Siedlungsnähe beeinflusst, so dass keine erhebliche Entwertung verursacht wird (Vorkommen störungsunempfindlicher Arten).
Das Vorhaben verursacht einen sehr geringen Gehölzverlust: max. 1 Obstbaum mit einem potenziellen Quartier und 1 Baum ohne Quartierstruktur. Der Erhalt des Habitatbaums wird angestrebt. Aufgrund der sehr geringen Beeinträchtigung der Habitatausstattung kann eine Verschlechterung der Erhaltungszustände mit hinreichen-der Sicherheit ausgeschlossen werden.
Eine Ausnahmegenehmigung für Fledermaus- und Vogelarten ist nicht erforderlich und wird auch nicht von den Naturschutzbehörden eingefordert."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 9
"Der Ausgleichsflächenbedarf wird neu ermittelt und somit die Anregung des BUND Naturschutz, die vorhandenen Böden mit sehr hoher natürlicher Ertragsfunktion (Kategorie II – oberer Wert, Faktor 0,5), umgesetzt. Weiterhin erfolgt der Ausgleich gemäß Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg, Untere Naturschutzbehörde, nicht auf dem bisher vorgeschlagenen Flurstück Nr. 467, sondern auf dem davon südlich liegenden Flurstück 462. Die Flurstücke 462 und 464 werden als mögliche Ausgleichsflächen in das Ökokonto der Gemeinde aufgenommen."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 10
zur Deutsche Funkturm GmbH:
"Für den 5G Kommunikationsstandard liegen keine Planungen vor, sodass im Zuge bis auf Weiteres keine gesonderte Festsetzung oder Ausnahmen in den Festsetzungen hierzu getroffen werden. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Planung vorliegen wird diese geprüft und ggf. eine Änderung des Bebauungsplanes herbeigeführt.
Die aufgeführten Hinweise werden zur Kenntnis genommen."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.05.2020 11:18 Uhr