Datum: 06.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Unterpleichfeld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit. Protokoll der letzten Sitzung des Gemeinderates
2 Bekanntgabe von Beschlussfassungen aus nichtöffentlicher Sitzung wegen Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Zuschussantrag Kath. öffentliche Bücherei
4 Bebauungsplan Gewerbegebiet "Windmühle - Teilbereich I" Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
4.1 Bebauungsplan Gewerbegebiet "Windmühle - Teilbereich I" Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Teil II
4.2 Bebauungsplan Gewerbegebiet "Windmühle - Teilbereich I" Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
5 Bebauungsplan Gewerbegebiet "Nord" Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
5.1 Bebauungsplan Gewerbegebiet "Nord" Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
6 Verschiedenes

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit. Protokoll der letzten Sitzung des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 3. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2018 ö beschließend 1
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2. Bekanntgabe von Beschlussfassungen aus nichtöffentlicher Sitzung wegen Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 3. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2018 ö informativ 2
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3. Zuschussantrag Kath. öffentliche Bücherei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 3. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2018 ö beschließend 3

Beschluss

"Der Gemeinderat stimmt dem Zuschussantrag der KÖB zu und gewährt einen Zuschuss in Höhe von 500,00 €."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Gewerbegebiet "Windmühle - Teilbereich I" Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 3. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2018 ö beschließend 4

Beschluss 1

Zu 1.1:
"Die Aussagen zum Bedarfsnachweis werden nachrichtlich in die Begründung zum Be­bauungsplan aufgenommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 2

Zu 1.2:
"Bezüglich der Lage innerhalb des SPA — Gebietes „Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaften nordöstlich Würzburg" (6426-471) verweist der Gemeinderat auf die Natura 2000- Verträglichkeitsprüfung, die der Regierung von Unterfranken vorliegt. Ebenso wird auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde verwiesen, die in ihrer Stellungnahme vom 27.11.2017 den Sachverhalt als korrekt und vollständig abgearbeitet bezeichnet hat. Somit liegen keine Einwendungen durch die zuständige Fachbehörde vor.

Bezüglich des Trinkwasserschutzgebietes verweist der Gemeinderat auf die Stellung­nahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 28.11.2017, wonach bestätigt wird, dass die mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmten Auflagen und Gebote in die Planung eingeflossen sind und der Antrag zur Befreiung vom Verbot der Überbauung gemäß Wasserschutzgebietsverordnung dem Wasserwirtschaftsamt vorliegt.
Somit kann auch bezüglich des Trinkwasserschutzgebietes von einer Zustimmung der zuständigen Fachbehörde ausgegangen werden.

Bezüglich des Bodendenkmals verweist der Gemeinderat auf die zwischenzeitlich durchgeführten Sondierungs- und Rettungsgrabungen, sowie auf die mit dem Bayeri­schen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmten Festsetzungen zum Schutz des Bodendenkmals im Bebauungsplan.
Von Seiten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wurde im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahme abgegeben, sodass davon ausgegangen werden kann, dass von der zuständigen Fachbehörde keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 3

Zu 1.3:
"Der Gemeinderat beschließt, dass eine entsprechende Festsetzung in den Bebau-ungsplan aufgenommen wird.
Diese Festsetzung ist wie folgt zu formulieren:
„Beschränktes Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO in Verbindung mit § 1 Abs. 5 BauNVO.
Einzelhandelsbetriebe sind nur bis zu einer Größe von 800 m2 Verkaufsfläche zulässig.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist die Gesamtfläche aller für den Einzelhandel zulässigen Einrichtungen auf maximal 1200 m2 Verkaufsfläche be­schränkt.
Hiervon ausgenommen sind Einzelhandelseinrichtungen, die im direkten räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit allgemeinen, gewerblichen oder handwerklichen Einrichtungen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes entstehen und die Handelstätigkeit der gewerblichen oder handwerklichen Tätigkeit sowohl in be­triebswirtschaftlicher Sicht als auch in Bezug auf die Flächeninanspruchnahme untergeordnet sind."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 4

Zu 1.4:
"Der Gemeinderat beschließt, dass die Aussage in der Begründung nachrichtlich an die geänderte Vorgabe des Regionalplanes angepasst wird."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 5

Zu 2.1:
"Gemeinderat nimmt die Aussage zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 6

Zu 2.2:
"Bezüglich der Lage innerhalb des SPA — Gebietes „Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaften nordöstlich Würzburg" (6426-471) verweist der Gemeinderat auf die Natura 2000- Verträglichkeitsprüfung die der Regierung von Unterfranken vorliegt. Ebenso wird auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde verwiesen, die in ihrer Stellungnahme vom 27.11.2017 den Sachverhalt als korrekt und vollständig ab­gearbeitet bezeichnet hat. Somit liegen keine Einwendungen durch die zuständige Fachbehörde vor.
Bezüglich des Trinkwasserschutzgebietes verweist der Gemeinderat auf die Stellung­nahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 28.11.2017, wonach bestätigt wird, dass die mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmten Auflagen und Gebote in die Planung eingeflossen sind und der Antrag zur Befreiung vom Verbot der Überbau­ung gemäß Wasserschutzgebietsverordnung dem Wasserwirtschaftsamt vorliegt.
Somit kann auch bezüglich des Trinkwasserschutzgebietes von einer Zustimmung der zuständigen Fachbehörde ausgegangen werden.
Bezüglich des Bodendenkmals verweist der Gemeinderat auf die zwischenzeitlich durchgeführten Sondierungs- und Rettungsgrabungen, sowie auf die mit dem Bayeri­schen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmten Festsetzungen zum Schutz des Bodendenkmals im Bebauungsplan.
Von Seiten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wurde im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahme abgegeben, sodass davon ausgegangen werden kann, dass von der zuständigen Fachbehörde keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 7

Zu 2.3:
"Der Gemeinderat beschließt, dass eine entsprechende Festsetzung in den Be­bauungsplan aufgenommen wird.
Diese Festsetzung ist wie folgt zu formulieren:
„Beschränktes Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO in Verbindung mit § 1 Abs. 5 BauNVO
Einzelhandelsbetriebe sind nur bis zu einer Größe von 800 m2 Verkaufsfläche zulässig. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist die Gesamtfläche aller für den Einzelhandel zulässigen Einrichtungen auf maximal 1200 m2 Verkaufsfläche beschränkt."
Hiervon ausgenommen sind Einzelhandelseinrichtungen, die im direkten räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit allgemeinen, gewerblichen oder handwerklichen Einrichtungen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes entstehen und die Handelstätigkeit der gewerblichen oder handwerklichen Tätigkeit sowohl in betriebswirtschaftlicher Sicht als auch in Bezug auf die Flächeninanspruchnahme untergeordnet sind."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 8

Zu 3.1:
"Der Gemeinderat verweist hierzu auf seine nachfolgende Beschlussfassung zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 9

Zu 3.2.1:
"Eine entsprechende Bemaßung wird in die Planung aufgenommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 10

Zu 3.2.2:
"Eine Beurteilung, in wieweit eine ausreichende Belichtung und Belüftung durch Gebäude auf den Nachbargrundstücken beeinträchtigt werden, ist Aufgabe des Gebäudeplaners.
Eine Überprüfung auf der Ebene des Bebauungsplanes ist, insbesondere im Hinblick auf die in der vorliegenden gewerblichen Baufläche angestrebte möglichst freie Strukturierung, nicht möglich."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 11

Zu 3.2.3:
"Die Nummerierung wird nachrichtlich in „(siehe B 8)" korrigiert. Unter A. Zeichnerische Festsetzungen Punkt 4. der Festsetzungen wird geändert in :..."Es dürfen auch Gebäude mit einer Länge von über 60 m errichtet werden wenn mindestens alle 60 m eine Unterbrechung der Fassade"...
Unter B. Textliche Festsetzungen: Punkt 5. der Festsetzungen wird geändert in :..."Auffül-lungen über das bestehende Gelände hinaus sind bis zu einer maximalen Höhe von 1,8 m zulässig."...
"

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 12

Zu 3.3:
"Der Gemeinderat verweist auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 28.11.2017, wonach bestätigt wird, dass die mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmten Auflagen und Gebote in die Planung eingeflossen sind und der An­trag zur Befreiung vom Verbot der Überbauung gemäß Wasserschutzgebietsverordnung dem Wasserwirtschaftsamt vorliegt.
Diese Stellungnahme liegt zwischenzeitlich ebenfalls dem Landratsamt Würzburg vor. Die Gemeinde Unterpleichfeld geht aufgrund der Aussagen des Wasserwirtschaftsam­tes zur Berücksichtigung der Auflagen und Gebote in der vorliegenden Planung davon aus, dass eine Befreiung vom Verbot der Überbauung des Trinkwasserschutzgebietes zeitnah erfolgen wird."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 13

Zu 3.4:
"Der Gemeinderat stellt fest dass von Seiten der lmmissionsschutzbehörde in der Stel­lungnahme vom 11.11.2016 mitgeteilt wurde, dass die Belange des Immissionsschutzes bereits berücksichtigt wurden und keine Einwände bestehen.
Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 14

Zu 3.5.1:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussage zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 15

Zu 3.5.2:
"Der Gemeinderat stellt fest, dass das Verfahren der artenschutzrechtlichen Verbots­prüfung bei der Regierung von Unterfranken bereits eingeleitet wurde.
Die Vermeidungs- und CEF- Maßnahmen wurden bereits in die Festsetzungen des Be­bauungsplanes aufgenommen. Hierzu wird auf die nachfolgende Beschlussfassung zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, sowie auf die daraus resultierende Beschlussfassung verwiesen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 16

Zu 3.5.3:
"Der Gemeinderat stellt fest, dass die geplanten Maßnahmen über die ordnungsgemäße Forstwirtschaft hinausgehen und in diesem Umfang nicht in der Forstbetriebskarte enthalten und somit anrechenbar sind. Dem Gemeinderat erschließt sich nicht, warum seitens der Unteren Naturschutzbehörde pauschal die Aufwertung um 1 Stufe nicht bestätigt werden kann. Eine erläuternde Begründung, die zu dieser Einschätzung führt, ist in der vorliegenden Stellungnahme nicht enthalten. Da im Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft", der für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung herangezogen wird, der Verzicht auf die Nutzung von Altbaumgruppen zur Anreiche­rung ökologisch wertvoller Waldreifestadien i.d.R. voll angerechnet werden kann, be­schließt der Gemeinderat an der vorhandenen Planung weiterhin festzuhalten.
Der Hinweis zur Einbuchung ins Bayerische Ökokonto wird zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 17

Zu 3.6:
"Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dass die Be­zeichnung in den Planungsunterlagen entsprechend geändert wird."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 18

Zu 3.7:
"Der Gemeinderat verweist auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 28.11.2017 wonach bestätigt wird, dass die mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmten Auflagen und Gebote in die Planung eingeflossen sind und der Antrag zur Befreiung vom Verbot der Überbauung gemäß Wasserschutzgebietsverordnung dem Wasserwirtschaftsamt vorliegt."
Diese Stellungnahme liegt zwischenzeitlich ebenfalls dem Landratsamt Würzburg vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 19

Zu 4.1:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussage zur Kenntnis.
Aussagen über den Sachstand zur Behandlung des Antrages zur wasserrechtlichen Behandlung der abwassertechnischen Erschließung des GI — Gebietes sowie der da­mit verbundene Antrag auf Befreiung vom Verbot der Wasserschutzgebietsverordnung nach § 4 sind der Verwaltung bisher jedoch noch nicht bekannt.
Eine Abstimmung mit der Mühlhausener Gruppe ist nicht notwendig, da das Ortsnetz durch die Fernwasser Franken versorgt wird. Eine Abstimmung mit dem Versorger bezüglich der Versorgung mit Trinkwasser ist bereits erfolgt. Eine druck- und mengenmäßig ausreichende Versorgung wurde im Rahmen der Erschließungsplanung bereits geprüft."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 20

Zu 4.2:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass im Jahr 2014 eine Überrechnung der Kläranlage durchgeführt wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass die Kläranlage des Abwas­serzweckverbandes, bei Beibehaltung der vorhandenen Betriebsweise, Kapazitätsreserven von 1400 EW besitzt. Die entsprechenden Unterlagen liegen dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg vor.
Bei der Feststellung der Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde im Abwasserzweckverband vom 15.07.2015 wurden Einwohnerzahlen mit 7.517 EW zu Grunde gelegt. Die aktuellen Einwohnerzahlen vom 31.12.2017 betragen für die im Abwasserzweckverband angeschlossenen Ortsteile 7.877.
Somit sind, laut Berechnung, weitere 360 EW beansprucht.
Bei Beibehaltung der vorhandenen Betriebsweise auf der Kläranlage liegt somit die derzeitige Kapazitätsreserve bei ca. 1.040 EW.
Im vorgenannten Zeitraum sind in den Mitgliedsgemeinden des AZV keine neuen Gewerbebetriebe an die Kläranlage angeschlossen worden.
Der Gemeinderat geht daher davon aus, dass die Kapazitätsreserven ausreichen, um eine Entwässerung des Industriegebietes zu gewährleisten, zumal die Kläranlage ausschließlich mit dem Trockenwetterabfluss aus dem Industriegebiet belastet wird. Nach den bisher der Gemeinde vorliegenden Anfragen bezüglich gewerblichen Bauflächen ist nicht von der Ansiedlung von abwasserintensiven Betrieben auszugehen.
Die bestehenden Regenentlastungsanlagen im Anschluss an die Industriegebietserschließung wurden im Rahmen der Erschließungsplanung ebenfalls mit einbezogen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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4.1. Bebauungsplan Gewerbegebiet "Windmühle - Teilbereich I" Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Teil II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 3. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2018 ö beschließend 4.1

Beschluss 1

Zu 4.3:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussage zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 2

Zu 4.4:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussage zur Kenntnis und weist darauf hin, dass im Zuge der archäologischen Sondierungs- bzw. Rettungsgrabungen ebenfalls keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen gefunden wurden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 3

Zu 5.1:
"Der Gemeinderat stellt fest, dass die Anbauverbotszone mit einem Abstand von 20,00 m zur Bundesstraße dargestellt ist.
Die von der Gemeinde gewünschte Reduzierung dieser Anbauverbotszone wurde im Bebauungsplan lediglich angedeutet.
Die Gemeinde nimmt die Aussage zur Kenntnis und beschließt, dass die Anbauverbotszone im Bebauungsplan auf einen Abstand von 15,00 m zur Bundesstraße reduziert wird. Die Baugrenze wird entsprechend der geänderten Anbauverbotszone zur Bundesstraße hin erweitert."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 4

Zu 5.2:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass im Rahmen der zwischenzeitlich, in Zusam­menarbeit mit dem Staatlichen Bauamt, erstellten Überplanung des bestehenden Kno­tenpunktes bzw. dessen Erweiterung die genannten Sichtfelder beachtet wurden. Die aktuelle Planung des Knotenpunktes, die dem Staatlichen Bauamt vorliegt, wurde in den Bebauungsplan übernommen. Somit wurden die Sichtbeziehungen im Bebauungsplan berücksichtigt.
Zur Verdeutlichung werden die Sichtdreiecke nachrichtlich in die Darstellung des Be­bauungsplanes übernommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 5

Zu 5.3:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass derzeit entsprechende Abstimmungen zwischen der Gemeinde Unterpleichfeld und dem Staatlichen Bauamt stattfinden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 6

Zu 5.4:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis und verweist auf die entsprechenden Festsetzungen und Vorgaben des Bebauungsplanes, die eine Beeinträchtigung der gewerblichen Nutzung durch Lärmimmissionen, ausgehend vom Verkehr auf der Bundesstraße, ausschließen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 7

Zu 5.5:
"Der Gemeinderat verweist auf die mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmte Entwässe­rungsplanung des Knotenpunktes, die eine entsprechende Regelung des Oberflächen­wasserabflusses verbindlich festlegt. Somit ist sichergestellt, dass vom Baugebiet, auch im Bereich der neuen Kreuzung. der Bundesstraße keine Niederschlagswässer zugeleitet werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 8

Zu 5.6:
"Der Gemeinderat verweist auf die im Bebauungsplan dargestellte Begrenzung im Sinne des RPS, die eine entsprechend Bepflanzung im Straßenrandbereich ausschließt. Hiervon sind ausschließlich öffentliche Grünflächen betroffen.
Somit ist nicht von der Erforderlichkeit abweisender Schutzeinrichtungen auszugehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 9

Zu 5.7:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussage zur Kenntnis.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist jedoch nicht von einem Zuwendungsverfahren auszugehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 10

Zu 6.:
"Der Gemeinderat verweist auf seine Beschlussfassung vom 08.08.2017 und hält an dieser fest."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 11

zu 7.1:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass im überwiegenden Bereich des Bebauungsplanes, im Zuge der Durchführung der Rettungsgrabungen, sowie im Rahmen der Erstellung der Schwarzbrache, der Oberboden bereits abgeschoben und an Landwirte vergeben wurde.
Eine Beseitigung der darunter liegenden Bodenschichten ist, durch das in diesem Bereich befindliche Bodendenkmal und die zum Schutz des Bodendenkmals in den Bebauungsplan aufgenommen Festsetzung nicht bzw. nur in einem äußert geringen Umfang, im Zusammenhang mit Rettungsgrabungen, möglich, sodass hier ebenfalls auf eine Regelung verzichtet wird.
Sollte Oberboden nicht mehr auf dem Grundstück gebraucht werden, ist dieser für Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft zu verwenden. Ein entsprechender Hinweis wird im Bebauungsplan aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 12

Zu 7.2:
"Gemäß der einschlägigen wasserwirtschaftlichen Richtlinie ist eine uneingeschränkte Filterfunktion des Bodens nur bei einer dauerhaft belebten Bodenschicht gegeben. Dies bedeutet, dass ein permanenter Bewuchs der Flächen mit einer durchwurzelten Bodenzone von 10 cm bis 30 cm gegeben sein muss. Da bei einer Bewirtschaftung der Ackerflächen ein regelmäßiges Umbrechen der Vegetationsschicht erforderlich ist, muss somit von einer Beeinträchtigung oder zeitlichen Begrenzung der Filterwirkung ausgegangen werden. Daher wird an der Aussage festgehalten."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 13

Zu 7.3:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussage zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 14

Zu 7.4:
"Die angeregten Änderungen werden entsprechend der zwischenzeitlich erfolgten Rücksprache mit dem Büro Fabion in den Bebauungsplan aufgenommen, da es sich hier um die zwischenzeitlich allgemeinen, mit der Regierung von Unterfranken abgestimmten und einheitlichen Vorgaben für die Bewirtschaftung von Feldhamsterausgleichsflächen handelt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 15

Zu 7.5:
"Der Gemeinderat verweist auf seine Beschlussfassung vom 08.08.2017, in der die Gründe für eine Ausweisung an dieser Stelle ausführlich erläutert und dargestellt wurden. Ebenso wird auf die entsprechenden Aussagen in der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 16

Zu 8.:
"Der Gemeinderat beschließt, dies im Rahmen der Erschließungsplanung bzw. der Er­schließung zu berücksichtigen. Entsprechende Gespräche mit dem Bauträger sind bereits erfolgt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 17

Zu 9.:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 18

Zu 10:
"Der Gemeinderat verweist auf seine Beschlussfassung vom 08.08.2017 und hält an dieser fest."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 19

Zu 11.:
"Der Gemeinderat verweist auf die Aussage des Büros Fabion zur Stellungnahme des Bund Naturschutz, der wie folgt lautet:
„Das methodische Vorgehen zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes - hier Feldhamster - entspricht der derzeitigen fachlichen Praxis in Unterfranken. Bei Planungsverfahren mit eindeutiger Sachlage wird in der Regel im Rahmen des Planverfahrens eine Begehung (bei großflächigen Vorhaben manchmal auch 2 Begehungen) durchgeführt, um die aktuelle Bestandssituation zu erfassen. Diese Begehung hat nicht den Anspruch, eine fachliche Aussage zu Dichten an Feldhamsterbauen herleiten zu können. Sie dient ausschließlich der Momentaufnahme und dazu, gegebenenfalls zu klären, ob weitere Untersuchungen notwendig wären. Dies wäre z. B. der Fall, wenn bei der einmaligen Begehung kein Nachweis der Art gelingt und Zweifel bestehen, ob die Fläche zum Feldhamsterlebensraum gehört. Dies trifft hier aber nicht zu und der Geltungsbereich wurde eindeutig als Lebensstätte des Feldhamsters eingestuft.
Ebenfalls derzeitiger Stand der fachlichen Praxis ist, dass sich die Zielvorgabe für die Ausgleichsfläche nicht aus der Baudichte des Eingriffsbereichs errechnet. Zielvorgabe ist vielmehr eine dreifach erhöhte Baudichte auf der Ausgleichsfläche im Vergleich zu herkömmlich bewirtschafteten Referenzflächen im gleichen Wirkraum mit vergleichba­rer Bodenqualität (sowohl bezogen auf die Eingriffs- als auch auf die Ausgleichsflä­che). In den meisten Fällen muss das Erreichen dieser Zielvorgabe durch ein Monito­ring belegt werden. Es werden keine Festsetzungen zu einer geforderten Anzahl von Feldhamstern(bauen) auf der Ausgleichsfläche getroffen, sondern eine relative Zielvorgabe im Vergleich zu den sonstigen Baudichten im Wirkraum des Vorhabens. Da die Bestände sehr starken, jährlichen Schwankungen unterliegen und es Jahre mit sehr hohen und solche mit sehr niedrigen Dichten gibt, wurde bewusst dieser relative Ansatz gewählt, der die Bestandsentwicklungen der Teilpopulation berücksichtigt.
Längerfristige Untersuchungen zum Feldhamster im Zuge von Bauleitplanungsverfahren wie sie der BN fordert, sind nicht Stand der derzeit üblichen fachlichen Praxis."

Der Gemeinderat schließt sich der Aussage des Büros Fabion an.
Weiterhin wird festgestellt, dass Ackerflächen im Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" in der Liste la geführt und somit grundsätzlich der Kategorie I zuzuordnen sind. In der Grünordnung wurde die Ausgleichsflächenberechnung der Ackerfläche der Kategorie I und aufgrund der Bodenbonität der oberen Wertstufe zugeordnet. Deshalb wurde der Faktor 0,6, der It. Leitfaden der höchste vorgesehene Wert der Kategorie I, zur Berechnung gewählt. Die Kategorie II sieht in der Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren einen oberen Wert von 0,8 bzw. 1,0 vor. Im Vergleich zu anderen weitaus wertvolleren Strukturen der Landschaft ist die pauschal vorgeschlagene Faktorenwahl für eine Ackerfläche,  trotz guter Bonität nicht nachvollziehbar, da diese Flächen intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Aus diesen Gründen beschließt der Gemeinderat an der Grünordnung in seiner bestehenden Form festzuhalten."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 20

Zu 12.:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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4.2. Bebauungsplan Gewerbegebiet "Windmühle - Teilbereich I" Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 3. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2018 ö beschließend 4.2

Beschluss 1

Zu 13.:
"Der Gemeinderat beschließt, dass eine entsprechende Beschilderung im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen erfolgt, wonach im Bereich der Wendefläche ein entsprechendes Halteverbot besteht."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 2

Beschluss Annahme- und Auslegungsbeschluss:
"Der Gemeinderat Unterpleichfeld billigt den Bebauungsplanentwurf „Windmühle" Teilbereich 1 vom 24.08.2016 , geändert am 08.09.2017, sowie die dazugehörige Begründung, den Um­weltbericht den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, die Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung, das schalltechnische Gutachten und die geologische Aussage zu Auswirkungen auf das Trinkwasserschutzgebiet mit den oben beschlossenen Änderungen. Der Bebauungsplan erhält
das Datum 06.02.2018.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Auktor Ingenieur GmbH. die Betei­ligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB mit o.g. Planstand erneut durchzuführen.
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB den Zeitraum der Beteiligung auf zwei Wochen zu reduzieren und den Gegenstand der erneuten Beteiligung auf die vorausgehend beschlossenen Änderungen zu beschränken (gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Die Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB sind nur von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einzuholen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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5. Bebauungsplan Gewerbegebiet "Nord" Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 3. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2018 ö beschließend 5

Beschluss 1

Zu 1.1:
"Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und die daraus resultierende Beschlussfassung. Ebenfalls verweist der Gemeinderat auf die bereits laufende Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG. Die betreffenden Unterlagen liegen der Regierung von Unterfranken in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde vor."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu 1.2:
Der Gemeinderat beschließt, dass eine Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen wird, die wie folgt lautet:
„Einzelhandelsbetriebe sind innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nicht zulässig.
Hiervon ausgenommen sind Einzelhandelseinrichtungen, die im direkten räumlichen Zusammenhang mit allgemeinen, gewerblichen und handwerklichen Einrichtungen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, sowie im direkten Umfeld, entstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu 1.3:
"Ein entsprechender Lageplan wird der Regierung von Unterfranken im Rahmen des weiteren Verfahrens zugesendet."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zu 1.4:
"Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist auf seine vorausgegangene Beschlussfassung bzw. auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und die daraus resultierende Beschlussfassung."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zu 2.1:
"Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und die daraus resultierende Beschlussfassung.
Ebenfalls verweist der Gemeinderat auf die bereits laufende Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zu 2.2:
Der Gemeinderat beschließt, dass eine Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen wird, die wie folgt lautet:
„Einzelhandelsbetriebe sind innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nicht zulässig.
Hiervon ausgenommen sind Einzelhandelseinrichtungen die im direkten räumlichen Zusammenhang mit allgemeinen, gewerblichen und handwerklichen Einrichtungen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, sowie im direkten Umfeld, entstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

Zu 2.3:
"Ein entsprechender Lageplan wird dem regionalen Planungsverband im Rahmen des weiteren Verfahrens zugesendet."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 8

Zu 2.4:
"Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist auf seine vorausgegangene Beschlussfassung bzw. auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und die daraus resultierende Beschlussfassung."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 9

Zu 3.1:
"Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und die daraus resultierende Beschlussfassung."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 10

Zu 3.2.1:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Ausweisungsfläche um die Erweiterung des bestehenden Betriebes im südlichen Anschluss handelt.
Die Erweiterungsfläche ist bereits im Eigentum des Betriebes.
Hier ist ein Zusammenwachsen der bestehenden Betriebsstruktur vorgesehen, sodass einer Verschmelzung bestehenden Betriebsstrukturen mit der zukünftigen Erweiterung erfolgt. Dies entspricht der langfristigen betriebswirtschaftlichen Zielsetzung des Unternehmens. Eine separate Veräußerung der neu ausgewiesenen Fläche ist auch langfristig nicht zu erwarten.
Eine zusätzliche Regelung einer weiteren Zufahrtsmöglichkeit ist von Seiten des Unternehmens nicht gewünscht.
Eine  Anbindung an die Bundesstraße ist sowohl aus Gründen der Höhenlage des Geländes, auf einem Niveau deutlich über der Bundesstraße, als auch der Unzulässigkeit einer direkten Anbindung an die Bundesstraße im Außenbereich gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 FStrG nicht möglich."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 11

Zu 3.2.2:
"Die Formulierung wird entsprechend geändert."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 12

Zu 3.2.3:
"Bei der betroffenen Stromleitung handelt es sich um ein Erdkabel mit einem Schutzabstand von 1,00 m beiderseits der Leitungstrasse. Dies ist in einem Maßstab  1 : 1000 nicht sinnvoll erkennbar zeichnerisch darzustellen. Daher werden die Angaben des Schutzabstandes zum Erdkabel im Rahmen der Festsetzung angegeben."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 13

Zu 3.2.4:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Festsetzung wie folgt zu ergänzen ist:
„Der planerische und rechnerische Nachweis der Standsicherheit der Beckenaußenwand und der Absicherung gegen durchsickerndes Oberflächenwasser ist im Rahmen der Eingabeplanung bzw. im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens unaufgefordert vorzulegen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 14

Zu 3.2.5:
"Die Festsetzung wird entsprechend ergänzt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 15

Zu 3.3:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis und verweist auf seine Beschlussfassung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 09.01.2018."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 16

Zu 3.4:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis.
Die Festsetzung wird dahingehend ergänzt, dass der Nachweis auch im Rahmen eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens erbracht werden muss."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 17

Zu 3.5.1:
"Der Gemeinderat stellt fest, dass die entsprechenden Ausnahmeprüfung, in Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken, bereits eingeleitet wurde.
Der Gemeinderat verweist auf die Unterlagen zum Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, die der Unteren Naturschutzbehörde vorliegen.
Die CEF – Maßnahmen sind bereits in die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingeflossen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 18

Zu 3.5.2:
Der Gemeinderat stellt fest, dass die geplanten Maßnahmen über die ordnungsgemäße Forstwirtschaft hinausgehen und in diesem Umfang nicht in der Forstbetriebskarte enthalten und somit anrechenbar sind. Dem Gemeinderat erschließt sich nicht, warum seitens der unteren Naturschutzbehörde pauschal die Aufwertung um 1 Stufe nicht bestätigt werden kann. Eine erläuternde Begründung, die zu dieser Einschätzung führt, ist in der vorliegenden Stellungnahme nicht enthalten. Da im Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“, der für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung herangezogen wird, der Verzicht auf die Nutzung von Altbaumgruppen zur Anreicherung ökologisch wertvoller Waldreifestadien i.d.R. voll angerechnet werden kann, beschließt der Gemeinderat an der vorhandenen Planung weiterhin festzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 19

Zu 3.6:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 20

Zu 4.1:
"Die FWF wurde im Verfahren beteiligt und hat mit Stellungnahme vom 16.11.2017 mitgeteilt, dass keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht werden.
Die Vorgaben des WHG und des BayWG werden, bezüglich des Gewässerschutzes, im Rahmen des Bebauungsplanes berücksichtigt.
Eine Grundwasserabsenkung ist, aufgrund der aus den umgebenden Baumaßnahmen bekannten Grundwasserstände, nicht zu erwarten."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.1. Bebauungsplan Gewerbegebiet "Nord" Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 3. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2018 ö beschließend 5.1

Beschluss 1

Zu 4.2:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass im Jahr 2014 eine Überrechnung der Kläranlage durchgeführt wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes, bei Beibehaltung der vorhandenen Betriebsweise, Kapazitätsreserven von 1400 EW besitzt. Die entsprechenden Unterlagen liegen dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg vor.
Bei der Feststellung der Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde im Abwasserzweck-verband vom 15.07.2015 wurden Einwohnerzahlen mit 7.517 EW zu Grunde gelegt. Die aktuellen Einwohnerzahlen vom 31.12.2017 betragen für die im Abwasserzweckverband angeschlossenen Ortsteile 7.877.
Somit sind, laut Berechnung, weitere 360 EW beansprucht.
Bei Beibehaltung der vorhandenen Betriebsweise auf der Kläranlage liegt somit die derzeitige Kapazitätsreserve bei ca. 1.040 EW.
Im vorgenannten Zeitraum sind in den Mitgliedsgemeinden des AZV keine neuen Gewerbebetriebe an die Kläranlage angeschlossen worden.

Der Gemeinderat geht daher davon aus, dass die Kapazitätsreserven ausreichen, um eine Entwässerung des beschränkten Gewerbegebietes zu gewährleisten zumal es sich hier nur um eine Betriebserweiterung handelt.
Um eine zusätzliche Überlastung der weiterführenden Entwässerungseinrichtungen ausschließen zu können wurde bereits eine Drosselung der Ableitungsmengen in den Mischwasserkanal im Bebauungsplan vorgegeben.
Eine separate Ableitung von unverschmutztem Oberflächenwässern ist aufgrund der örtlich bestehenden Entwässerungssituation nicht möglich."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu 4.3:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass es sich bei dem genannten Rückhaltebecken um eine Anlage handelt die im Jahr 2015 im Zusammenhang mit der Erschließung des letzten Bauabschnittes des Bebauungsplanes „Am steinernen Kreuz“ erstellt wurde. Bei der Bemessung des Beckens wurde eine mögliche Einleitung der unverschmutzten Oberflächenwässer aus der geplanten Gewerbegebietsausweisung bereits berücksichtigt.
Eine Versickerung von Oberflächenwässern ist aufgrund der örtlichen geologischen Situation nur in sehr geringem Maß möglich. Daher wurde das Becken auch ausschließlich als Rückhaltebecken mit gedrosseltem Abfluss konzipiert.
Der Gemeinderat beschließt, dass dennoch ein Hinweis auf die Vorgaben des DWA – Merkblattes M 153 in den Bebauungsplan einfließen wird.
Ansonsten nimmt der Gemeinderat die Aussagen zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu 4.4:
"Der Gemeinde Unterpleichfeld sind ebenfalls keine Altlasten innerhalb des Planungsbereiches bekannt. Sollten dennoch Altlasten festgestellt werden, wird die Gemeinde Unterpleichfeld die erforderlichen Maßnahmen ergreifen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zu 4.5:
"Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zu 5.:
"Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass im weiteren Verfahren Absprachen mit der Denkmalbehörde getroffen werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zu 6.:
"Die bestehenden Leitungstrassen berühren den Geltungsbereich des Bebauungsplanes nur am südwestlichen Bereich. Hier liegt eine Überschneidung mit einer privaten Anschlussleitung vor. Diese Leitung ist Eigentum des Grundstücksbesitzers und liegt innerhalb einer mit Leitungsrechten belasteten Fläche. Eine Überbauung ist nicht vorgesehen. Somit ist nicht von einer Beeinträchtigung der bestehenden privaten Leitungstrasse auszugehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

Zu 7.1:
"Die Entsprechende Vorgabe ist als nachrichtliche Übernahme gemäß § 9 Abs. 6 BauGB in Bezug auf § 202 BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen worden.
Eine Festsetzung im Bebauungsplan ist nicht möglich, da eine Zuordnung zu den unter § 9 Abs. 1 bis 4 BauGB genannten Kriterien nicht gegeben ist."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 8

Zu 7.2:
"Die angeregten Änderungen werden entsprechend der zwischenzeitlich erfolgten Rücksprache mit dem Büro Fabion in den Bebauungsplan aufgenommen, da es sich hier um die zwischenzeitlich allgemeinen, mit der Regierung von Unterfranken abgestimmten und einheitlichen Vorgaben für die Bewirtschaftung von Feldhamsterausgleichsflächen handelt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 9

Zu 7.3:
"Eine Anpassung des Bewirtschaftungskonzeptes ist nur mit Zustimmung der Regierung von Unterfranken in Bezug auf die Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG möglich und kann daher nicht im Rahmen des Bebauungsplanes geregelt werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 10

Zu 7.4:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass der abgemarkte Grünweg mit einer Breite von 1,5 m bereits als Pufferbereich zur angrenzenden Landwirtschaftlichen Fläche konzipiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier nicht um einen Wirtschaftsweg im herkömmlichen Sinn handelt. Zusammen mit der Zurückversetzung des Zaunes verbleibt eine zusätzliche Arbeitsbreite von 2,00 m, über die Grundstücksgrenze hinaus, zur Bewirtschaftung der angrenzenden Ackerfläche. Dies wird vom Gemeinderat als ausreichend angesehen, um eine uneingeschränkte Bewirtschaftung zu ermöglichen.
Eine Einhaltung der Abstandsflächen gemäß Art. 48 AGBGB wurde im Pflanzkonzept der Randeingrünung berücksichtigt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 11

Zu 8.1:
"Der Gemeinderat stellt fest, dass eine Überbauung, Überschüttung oder Überpflanzung der bestehenden Leitungstrasse nicht vorgesehen ist. Die im überlassenen Plan dargestellten Leitungstrassen werden mit dem im Bebauungsplan dargestellten Leitungsverlauf abgeglichen.
Ansonsten nimmt der Gemeinderat die Stellungnahme zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 12

Zu 8.2:
"Im Bereich der Leitungstrasse sind keine Geländeveränderungen vorgesehen.
Eine abweichende Nutzung der festgesetzten Grünwegnutzung ist, auch während der Bauphase, nicht vorgesehen. Die Abstände von 2,50 m zwischen der Leitungstrasse und der Stammmitte der festgesetzten Bepflanzung wurde ebenfalls berücksichtigt.
Bei Bauarbeiten im Näherungsbereich der bestehenden Leitungstrassen wird die N- Ergie AG möglichst frühzeitig eingebunden.
Ansonsten nimmt der Gemeinderat die Stellungnahmen zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 13

Zu 9.1:
"Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 14

Zu 9.2:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Planung um die Bereitstellung zusätzlicher Bauflächen für einen bestehenden Gewerbebetrieb handelt. Zusätzliche Erschließungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Eine Löschwasserversorgung kann über den bestehenden Hydranten in der Ölbergstraße (Straßenstich) über das Betriebsgelände, sowie durch den bestehenden Hydranten in der Josef – Wild – Straße über öffentlichen Grund erfolgen. Die Abstände zwischen den Hydranten und der gewerblichen Baufläche betragen ca. 40,00m bzw. 50,00 m. Es wird vorausgesetzt, dass eine druck- und mengenmäßig ausreichende Versorgung über diese beiden Anschlüsse erfolgen kann.
Die bestehende Zufahrt zum Betrieb ist ausreichend dimensioniert um eine Befahrung mit entsprechenden Feuerwehrfahrzeugen zu ermöglichen. Ebenso besteht eine ausreichende Wendemöglichkeit im Bereich der Grundstückszufahrt.
Eine Befahrung innerhalb des Gewerbegrundstückes ist Gegenstand der Objektplanung und kann nicht auf der Ebene des Bebauungsplanes geregelt werden.
Ein Hinweis auf die Vorgaben des Art. 5 BayBO wird in die nachrichtlichen Übernahmen des Bebauungsplanes aufgenommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 15

Zu 10.1:
"Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der vorliegenden Planung um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes handelt.
Daher ist ein räumlicher Zusammenhang zwischen der bestehenden Betriebseinrichtung und der erforderlichen Erweiterungsfläche zwingend erforderlich.
Der Gemeinderat ist sich der Bedeutung der Landwirtschaft in der ländlich geprägten Gemeinde Unterpleichfeld bewusst. Gleichzeitig ist jedoch auch die Entwicklung von örtlich bereits ansässigen Gewerbebetrieben für die Erwerbsstruktur der Gemeinde Unterpleichfeld und die Sicherstellung der Versorgung mit handwerklichen Dienstleistungen von erheblicher Bedeutung.
Durch die relativ geringe Größe der Ausweisungsfläche sieht die Gemeinde Unterpleichfeld keine gravierende Beeinträchtigung der Landwirtschaft, zumal die betroffene Fläche wegen der umgebenden Nutzungssituation und der eingeschränkten Zufahrtsmöglichkeit nur eingeschränkt bewirtschaftet werden kann.
Daher wird an der vorliegenden Ausweisung festgehalten."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 16

Zu 10.2:
"Ein entsprechender Hinweis ist bereits in den Bebauungsplan eingeflossen. Durch die bestehende Wohnbebauung im östlichen Anschluss an die geplante Ausweisungsfläche ist nicht von einer zusätzlichen Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung, über die derzeitige Bestandssituation hinaus auszugehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 17

Zu 10.3:
"Durch die bestehende Grundstückssituation ist nicht von einer Beeinträchtigung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen während der Baumaßnahmen auszugehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 18

Zu 10.4:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass gemäß dem vorliegenden Kompensationskonzept keine landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 19

Zu 11.:
"Der Gemeinderat verweist auf die Aussage des Büros Fabion, die wie folgt lautet:

„Das methodische Vorgehen zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes - hier Feldhamster - entspricht der derzeitigen fachlichen Praxis in Unterfranken. Bei Planungsverfahren mit eindeutiger Sachlage wird in der Regel im Rahmen des Planverfahrens eine Begehung (bei großflächigen Vorhaben manchmal auch 2 Begehungen) durchgeführt, um die aktuelle Bestandssituation zu erfassen. Diese Begehung hat nicht den Anspruch, eine fachliche Aussage zu Dichten an Feldhamsterbauen herleiten zu können. Sie dient ausschließlich der Momentaufnahme und dazu, gegebenenfalls zu klären, ob weitere Untersuchungen notwendig wären. Dies wäre z. B. der Fall, wenn bei der einmaligen Begehung kein Nachweis der Art gelingt und Zweifel bestehen, ob die Fläche zum Feldhamsterlebensraum gehört. Dies trifft hier aber nicht zu und der Geltungsbereich wurde eindeutig als Lebensstätte des Feldhamsters eingestuft.

Ebenfalls derzeitiger Stand der fachlichen Praxis ist, dass sich die Zielvorgabe für die Ausgleichsfläche nicht aus der Baudichte des Eingriffsbereichs errechnet. Zielvorgabe ist vielmehr eine dreifach erhöhte Baudichte auf der Ausgleichsfläche im Vergleich zu herkömmlich bewirtschafteten Referenzflächen im gleichen Wirkraum mit vergleichbarer Bodenqualität (sowohl bezogen auf die Eingriffs- als auch auf die Ausgleichsfläche). In den meisten Fällen muss das Erreichen dieser Zielvorgabe durch ein Monitoring belegt werden. Es werden keine Festsetzungen zu einer geforderten Anzahl von Feldhamstern(bauen) auf der Ausgleichsfläche getroffen, sondern eine relative Zielvorgabe im Vergleich zu den sonstigen Baudichten im Wirkraum des Vorhabens. Da die Bestände sehr starken, jährlichen Schwankungen unterliegen und es Jahre mit sehr hohen und solchen mit sehr niedrigen Dichten gibt, wurde bewusst dieser relative Ansatz gewählt, der die Bestandsentwicklungen der Teilpopulation berücksichtigt.
Längerfristige Untersuchungen zum Feldhamster im Zuge von Bauleitplanungsverfahren wie sie der BN fordert, sind nicht Stand der derzeit üblichen fachlichen Praxis.“

Der Gemeinderat schließt sich der Aussage des Büros Fabion an. Weiterhin wird die Ausgleichsfläche gem Berechnung des Büros Fabion für Feldhamster auf 0,25 ha ferstgesetzt.

Die im Bebauungsplan vorgegebenen Zeiträume zur Ausbringung von Gülle entsprechend der allgemeinen, mit der Regierung von Unterfranken abgestimmten und einheitlichen Vorgaben für die Bewirtschaftung von Feldhamsterausgleichsflächen. Der angegebene Zeitraum gibt die allgemeinen Winterruhezeiten des Feldhamsters, gemäß Angaben der Oberen Naturschutzbehörde an. Da sich dieser Zeitraum vom 15.10. bis 15.04. beläuft ist dieser Zeitraum nicht auf die eigentliche Winterzeit begrenzt und steht somit nicht im Widerspruch zur Düngeverordnung.
Daher wird an der Festsetzung festgehalten.
Die private Grünfläche befindet sich in einem deutlich einsichtigen und stark frequentierten Bereich. Daher ist eine Kontrolle der Umsetzung problemlos.

Weiterhin wird festgestellt, dass Ackerflächen im Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ in der Liste 1a geführt und somit grundsätzlich der Kategorie I zuzuordnen sind. ln der Grünordnung wurde die Ausgleichsflächenberechnung der Ackerfläche der Kategorie I und aufgrund der Bodenbonität der oberen Wertstufe zugeordnet. Deshalb wurde der Faktor 0,6, der It. Leitfaden der höchste vorgesehene Wert der Kategorie I, zur Berechnung gewählt. Die Kategorie ll sieht in der Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren einen oberen Wert von 0,8 bzw. 1,0 vor. lm Vergleich zu anderen weitaus wertvolleren Strukturen der Landschaft ist die pauschal vorgeschlagene Faktorenwahl für eine Ackerfläche, trotz guter Bonität nicht nachvollziehbar, da diese Flächen intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Aus diesen Gründen beschließt der Gemeinderat an der Grünordnung in seiner bestehenden Form festzuhalten"

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 20

Annahme und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass die vorgeb rachten Anregungen wie zuvor beschlossen in den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“ aufgenommen werden. Der Bebauungsplan­vorentwurf „Gewerbegebiet Nord“ mit Begründung, Umweltbericht und speziellem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom 19.09.2017 wird gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 06.02.2018 geändert und erhält das Datum 06.02.2018. Der Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Nord“ und die dazugehörigen Textteile werden in geänderter Form vom Gemeinderat angenommen.
Der Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Nord“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die auszulegenden Planungsunterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB des Bebauungsplanes sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich im gleichen Zeitraum im Internet für jedermann zur Verfügung zu stellen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 3. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2018 ö informativ 6
Datenstand vom 25.05.2020 10:55 Uhr