Datum: 26.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Unterpleichfeld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit. Protokoll der letzten Sitzung des Gemeinderates
2 Bekanntgabe von Beschlussfassungen aus nichtöffentlicher Sitzung wegen Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)
3 Bebauungspläne "Seeleite I und II" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Teil I
3.1 Bebauungspläne "Seeleite I und II" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Teil II
7 Verschiedenes
6 Zuschuss für den Paritätischen Pflegedienst im Jahr 2019
5 Änderung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Unterpleichfeld (Friedhofs- und Bestattungssatzung)
4.1 Bebauungsplan "Seeleite III" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Teil II
4 Bebauungsplan "Seeleite III" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Teil I

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit. Protokoll der letzten Sitzung des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 4. Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö beschließend 1
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2. Bekanntgabe von Beschlussfassungen aus nichtöffentlicher Sitzung wegen Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 4. Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö informativ 2
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3. Bebauungspläne "Seeleite I und II" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Teil I

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 4. Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö beschließend 3

Beschluss 1

"Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen.
Mit der Telekom wurde bereits Kontakt bzgl. der Umverlegung der Kabel aufgenommen. Die Kabel werden in die geplanten öffentlichen Verkehrsflächen verlegt. Einzig das südwestlichste Grundstück in Seeleite II wird mit einem Leitungsrecht mit einer Breite von 3,0 m belastet (Eintragung im Planteil), da in westliche Richtung die weitere Erschließung davon abhängt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

zur Bayernwerk AG:
"Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

"Die Main-Donau-Netzgesellschaft (MDN) fordert den Leitungsverlauf sowie die Schutzzone der noch bestehenden 20kV-Freileitung in den Bebauungsplan einzutragen. Da diese Leitung im Zuge der Erschließung des Gebietes Seeleite III erdverkabelt wird und somit später nicht mehr existiert, wird der Hinweis zur Kenntnis genommen und KEINE Eintragungen in den Bebauungsplan vorgenommen. Die Erdverkabelung ist bereits zwischen der MDN und der Gemeinde vertraglich geregelt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

zur FWF:
"Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen. Die vorhandene Wasserleitung im Bereich des Baugebiets "Seeleite I und III" wird von DN 80 auf DN 150 vergrößert. Des Weiteren wird eine Wasserleitung vom Baugebiet "Seeleite II" zum Baugebiet "Seeleite I verlegt, so dass durch die zweite Leitung die Wasserversorgung sichergestellt ist und die Löschwasserversorgung gewährleistet bleibt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

"Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen.
Die PLEdoc weist insbesondere auf eine Gas-Fernleitung hin, die im Bereich der Ausgleichsflächen Fl.Nr. 1480, 1484/0 und 1596 für den Feldhamster liegt. Diese Leitung wird im Planteil mit einem Schutzstreifen von 10 m dargestellt und in der Begründung entsprechend erläutert. Die Ausgleichsmaßnahmen haben keinen Einfluss auf den Leitungsbetrieb.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 6

"Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen.
In der Begründung wird ergänzt, dass Stichstraßen und der Abzweig des Angerwegs von Müllfahrzeugen nicht angefahren werden. Zusätzlich wird der Hinweis in die Kaufverträge aufgenommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 7

zum Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
"Die Hinweise zum landwirtschaftlichen Verkehr während und nach den Bauarbeiten werden zur Kenntnis genommen.
Ein Baugebot mit drei Jahren nach Erwerb wird in den Kaufverträgen vereinbart. Eine Festsetzung erfolgt nicht.
In den Hinweisen wird folgender Text zum Mutterboden aufgenommen:
"Nicht benötigter Mutterboden ist vorrangig zur Bodenverbesserung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken in der Gemarkung zur Verfügung zu stellen (§ 202 BauGB, DIN 18915, DIN 19731)." Eine Festsetzung erfolgt nicht.

Der Ausgleichsflächenbedarf wird neu ermittelt und somit die Anregung des BUND Naturschutz, die vorhandenen Böden mit sehr hoher natürlicher Ertragsfunktion (Kategorie II – oberer Wert, Faktor 0,5), umgesetzt. Weiterhin erfolgt der Ausgleich gemäß Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg, Untere Naturschutzbehörde, nicht auf dem bisher vorgeschlagenen Flurstück Nr. 467, sondern auf dem davon südlich liegenden Flurstück 462. Die Flurstücke 462 und 464 werden als mögliche Ausgleichsflächen in das Ökokonto der Gemeinde aufgenommen.

In den Hinweisen wird folgender Text ergänzt:
"Von benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen sind Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auch zu unüblichen Zeiten zu erwarten. Diese sind ortsüblich und hinzunehmen." Eine Festsetzung erfolgt nicht.

Die Planung wird dahingehend angepasst, dass bei den Baugrundstücken, die an die Nordseite des Baugebiets "Seeleite II" grenzen ein privater Grünstreifen mit einer Breite von drei Metern festgesetzt wird."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 8

zum Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
"Die Hinweise zur Innenentwicklung werden zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 9

zum LRA Würzburg:
"Die Hinweise zum Wasserrecht / Bodenschutz werden zur Kenntnis genommen. Ausgleichsflächen ergeben sich keine, da auf eine Umweltprüfung gemäß §13 BauGB abgesehen wird. Das Wasserwirtschaftsamt wurde beteiligt und hat eine Stellungnahme abgegeben.

Die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens erfolgt auf Flur-Nr. 364. Die wasserrechtliche Genehmigung wird rechtzeitig beantragt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 10

"Die Hinweise zum Immissionsschutz werden zur Kenntnis genommen. Im Zuge der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes werden insbesondere die Änderung WA-Gebiet statt MI-Gebiet und die Herausnahme der 20kV-Leitung vorgenommen. Die Änderung ist bereits beauftragt.

Zum Immissionsschutz wird folgender Text in den Hinweisen ergänzt:
"Von benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen sind Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auch zu unüblichen Zeiten zu erwarten. Diese sind ortsüblich und hinzunehmen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 11

"Die Dokumentationspflicht wird auf die höhere Naturschutzbehörde begrenzt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 12

"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 13

zur Regierung von Unterfranken:
"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Weiterhin wird festgestellt, dass im geplanten Baugebiet sehr viele kleine Bauplätze ausgewiesen werden, so dass die Anregungen berücksichtigt werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 14

"Der Antrag wird in Bezug auf den Ausgleichsflächenbedarf des Feldhamsters entsprechend der genannten Anmerkung angepasst.
Die Belange des Feldhamsters sind im Fachbeitrag zum speziellen Artenschutz umfassend dargestellt und berücksichtigt.
Die festgesetzten Maßnahmen sind mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt und deren Stellungnahmen berücksichtigt. Eine Ausnahmegenehmigung mit umfassender fachlicher Begründung der Ausnahmevoraussetzungen ist bei der Regierung von Unterfranken beantragt und bereits mit Datum vom 14.02.2019 genehmigt worden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 15

"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die vorhandene Wasserleitung im Bereich des Baugebiets "Seeleite I und III" wird von DN 80 auf DN 150 vergrößert. Des Weiteren wird eine Wasserleitung vom Baugebiet "Seeleite II" zum Baugebiet "Seeleite I verlegt, so dass durch die zweite Leitung die Löschwasserversorgung gewährleistet ist."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 16

zum Landesamt für Denkmalpflege:
"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Kurzfristig wird durch die Gemeinde ein Termin mit dem Amt für Denkmalschutz vereinbart und die Ist-Situation analog zu anderen Erschließungsgebieten gemeinsam vor Ort festgestellt. Sich daraus ergebene Erkenntnisse werden, sofern erforderlich, unter Hinweise oder Festsetzungen ergänzt. Eine grundsätzliche Festsetzung zu „Bodeneingriffen jeglicher Art im Geltungsbereich“ erfolgt nicht.
Ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis wurde von der Verwaltung bereits gestellt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 17

zur Kreisheimatpflegerin:
"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen."

Kurzfristig wird durch die Gemeinde ein Termin mit dem Amt für Denkmalschutz vereinbart und die Ist-Situation analog zu anderen Erschließungsgebieten gemeinsam vor Ort festgestellt. Sich daraus ergebene Erkenntnisse werden sofern erforderlich unter Hinweise ergänzt. Eine grundsätzliche Festsetzung zu „Bodeneingriffen jeglicher Art im Geltungsbereich“ erfolgt nicht.
Ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis wurde von der Verwaltung bereits gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 18

zum Kreisbrandrat:
"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erschließungsplanung wird das Leitungsnetz bemessen und die Löschwasserversorgung sowie die Hydrantenabstände berücksichtigt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 19

zum Kreisjugendring:
"Im Geltungsbereich wird kein Spiel- oder Bolzplatz vorgesehen, da in ca. 380 m Entfernung nordwestlich vom Geltungsbereich in der Hofgartenstraße bereits ein Spielplatz besteht."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 20

zum WWA:
„Tagesordnungspunkt 21 Nummer 2, Teilbereich Abwasserbeseitigung, wird vertagt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.1. Bebauungspläne "Seeleite I und II" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Teil II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 4. Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö beschließend 3.1

Beschluss 1

zum WWA:
"Für das Gebiet Seeleite I (und Seeleite III) wird auf der Flur-Nr. 364 ein Regenrückhaltebecken errichtet und das gedrosselte Niederschlagswasser über einen Graben bzw. eine Rohrleitung in den nahe gelegenen Grumbach eingeleitet.

Für das Gebiet Seeleite II wird ein eigenes Regenrückhaltebecken innerhalb des Geltungsbereichs angeordnet. Gedrosseltes Niederschlagswasser wird zunächst mittels Pumpwerk (2 Pumpen á 10 l/s im Wechselbetrieb und ggf. beide gleichzeitig bei Starkregenereignissen. in den Regenwasserkanal des Gebietes Seeleite I gepumpt. Das Niederschlagswasser durchläuft das Regenrückhaltebecken und entwässert über einen Graben bzw. eine Rohrleitung in den nahe gelegenen Grumbach. Mittelfristig möchte die Gemeinde Unterpleichfeld ein Trennsystem im Gemeindegebiet etablieren und auch Niederschlagswasser aus dem Erschließungsgebiet Seeleite II über das Regenrückhaltebecken gedrosselt in die Pleichach einleiten.

Zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit wurde ein Baugrundgutachten beauftragt. Die Ergebnisse bestätigen das Bodengutachten aus dem Jahre 2000, wonach eine Versickerung in diesem Bereich ausgeschlossen ist.

Die wasserrechtliche Genehmigung wird rechtzeitig beantragt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

"Der folgende bisher festgesetzte Text unter Dachgestaltung entfällt ersatzlos:
„Unbeschichtete Metalldacheindeckungen sind entsprechend wasserwirtschaftlicher Vorgabe pro Grundstück nur auf Nebengebäuden, Garagen und Carports bis maximal 50m² Fläche zulässig.“

Unter unzulässige Anlagen wird folgender Text ergänzt:
„Unbeschichtete Metalldacheindeckungen wie z.B. Kupfer, Zink, Blei.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

"Die Hinweise zu Verdachtsflächen und Altlasten sowie zu Überschwemmungsgebieten und Oberflächenwässer werden zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

zum Bund Naturschutz:
"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Eine Ausnahmegenehmigung mit umfassender fachlicher Begründung der Ausnahmevoraus-setzungen ist bei der Regierung von Unterfranken beantragt und bereits mit Datum vom 14.02.2019 genehmigt worden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

"Im Fachbeitrag zum speziellen Artenschutz (saP) ist die Bewertung des Erhaltungszustands fachlich hinreichend begründet: u. a. durch umfangreiche Kartierungen im Rahmen des FFH-Monitorings im Sommer 2017, die entsprechend sehr hohe Dichten von Feld-hamsterbauen zw. Unterpleichfeld und Bergtheim belegen.
Der festgesetzte Ausgleich entspricht der aktuellen fachlichen Praxis in Unterfranken und ist mit der höheren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Die saP beinhaltet eine fachgutachterliche Begründung zur Lage der Ausgleichsfläche.

Die Maßnahme ist auf Dauer festgesetzt (siehe auch saP S. 19)
Dem Bewirtschaftungskonzept beigefügt ist ein als exemplarisch gekennzeichnetes Fruchtwechselschema, das 24 Jahre umfasst und sich dann wiederholt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 6

Bezug Feldhamster:
Der Eingriff findet in einem 4.600 ha großen Teilvorkommen statt. Der Lebensraumverlust beträgt bei beiden BPlänen jeweils weniger als 1/1000 der Gesamtfläche, so dass negative Summationseffekte ausgeschlossen werden können.

Bezug weitere saP relevante Arten:
Die Streuobstwiese liegt bereits derzeit zwischen Wohnbebauung und Straße und unter dem Einfluss der entsprechenden Nutzung (Anwesenheit von Menschen, Geräusche, Verkehr). Die weitere Bebauung führt zu keiner erheblichen Veränderung dieser Situation und keiner erheblichen Entwertung. Die potenziell im Bereich der Streuobstwiese vorkommenden Tierarten, die dem speziellen Artenschutz unterliegen und damit planungsrelevant sind, sind Fledermaus- und Vogelarten, die typisch für Ortslagen und Siedungsrand und unempfindlich gegenüber Störungen sind. Für diese Arten stellt die künftige Siedlung keine absolute Barriere dar. Zumal die räumliche Anbindung nach Süden unverändert bleibt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 7

"Die Bewertung der Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse erfolgt auf Basis der Analyse der betroffenen Habitatstrukturen. Aufgrund der geringen Betroffenheit von Gehölzstrukturen wird fachlich nachvollziehbar eine artenschutzrechtliche Betroffenheit ausgeschlossen.
Das Vorhaben verursacht einen sehr geringen Gehölzverlust: max. 1 Obstbaum mit einem potenziellen Quartier und 1 Baum ohne Quartierstruktur. Der Erhalt des Habitatbaums wird angestrebt. Aufgrund der sehr geringen Beeinträchtigung der Habitatausstattung kann eine Verschlechterung der Erhaltungszustände mit hinreichen-der Sicherheit ausgeschlossen werden.
Eine Ausnahmegenehmigung für Fledermaus- und Vogelarten ist nicht erforderlich und wird auch nicht von den Naturschutzbehörden eingefordert."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 8

zur Deutschen Funkturm GmbH:
"Für den 5G Kommunikationsstandard liegen keine Planungen vor, sodass im Zuge bis auf Weiteres keine gesonderte Festsetzung oder Ausnahmen in den Festsetzungen hierzu getroffen werden. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Planung vorliegen wird diese geprüft und ggf. eine Änderung des Bebauungsplanes herbeigeführt.
Die aufgeführten Hinweise werden zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 9

zu den Bürgern aus der Calvadosstraße:
"Zur Sicherstellung eines beidseitigen Rettungsweges für das Erschließungsgebiet Seeleite II wurde eine Verbindung zwischen der Straße „Am Wasserturm“ und der Calvadosstraße vollzogen. Der bestehende Fußweg im Bereich der Calvadosstraße wird in Abstimmung mit dem nördlichen Eigentümer auf ca. 5 m verbreitert, sodass ein Begegnungsverkehr zwischen zwei PKWs möglich ist. Die Verkehrsbelastung in der Calvados wird sich in Abhängigkeit des individuellen Quell- und Zielverkehrs nur gerin gfügig erhöhen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 10

"Im Bereich der bestehenden Wendeanlage wird ein Halteverbot im Rahmen der Ausführung beschildert, da die Funktion dieser Fläche nicht zum Parken vorgesehen ist.

Das Bebauungsplanverfahren wurde fristgerecht ortsüblich bekannt gemacht. Die Fehlinformation aus der Verwaltung bitten wir zu entschuldigen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 11

Die Notwendigkeit der Verbindung des Gebietes Seeleite II mit der Calvadosstraße dient der Sicherstellung eines beidseitigen Rettungsweges für das Erschließungsgebiet Seeleite II. Somit ist das Erschließungsgebiet über die Straße „Am Wasserturm“ und der Calvadosstraße jederzeit erreichbar. Aus diesem Grund wird der bestehende Fußweg im Bereich der Calvadosstraße in Abstimmung mit dem nördlichen Eigentümer auf ca. 5 m verbreitert, sodass über die Wohnstraße, gemäß RASt 06, ein Begegnungsverkehr zwischen zwei PKWs möglich ist. Die Verkehrsbelastung in der Calvadosstraße wird sich in Abhängigkeit des individuellen Quell- und Zielverkehrs geringfügig erhöhen, wodurch keine Beeinträchtigung der Wohnqualität sowie ein Sicherheitsrisiko für Kinder abgeleitet werden kann. Weiterhin ist die Fahrbeziehung vom Erschließungsgebiet zur Kreisstraße WÜ 3 (Burggrumbacher Straße / Ritterstraße) über die Calvadosstraße länger und „unattraktiv“ für motorisierte Verkehrsteilnehmer.
Die beantragende Verkehrsschau unterliegen nicht dem Landratsamt Würzburg, da es sich hier um eine innerörtliche Erschließungsstraße handelt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 12

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 4. Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö informativ 7
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6. Zuschuss für den Paritätischen Pflegedienst im Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 4. Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö beschließend 6

Beschluss

„Die Gemeinde bewilligt einen Zuschuss in Höhe von 1,00 Euro pro Einwohner der Ortsteile Burggrumbach und Unterpleichfeld für den Pflegedienst."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Änderung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Unterpleichfeld (Friedhofs- und Bestattungssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 4. Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö beschließend 5

Beschluss 1

„In § 12 Abs. 6. wird die Dauer für den Verbleib von Blumen- und Grabschmuck auf sechs Wochen festgesetzt“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

„§ 12 Abs. 6 um wird den ergänzt: "Bei Zuwiderhandlung wird der Blumen- und Grabschmuck kostenpflichtig von der Gemeinde entfernt""
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 9

Beschluss 3

„Der Gemeinderat genehmigt die Friedhofs- und Bestattungssatzung in allen Teilen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.1. Bebauungsplan "Seeleite III" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Teil II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 4. Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö beschließend 4.1

Beschluss 1

zum WWA:
„Tagesordnungspunkt 21 Nummer 2, Teilbereich Abwasserbeseitigung, wird vertagt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

"Für das Gebiet Seeleite III wird auf der Flur-Nr. 364 ein Regenrückhaltebecken errichtet und das gedrosselte Niederschlagswasser über einen Graben bzw. Rohr in den nahe gelegenen Grumbach eingeleitet.

Zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit wurde ein Baugrundgutachten beauftragt. Die Ergebnisse bestätigen das Bodengutachten aus dem Jahre 2000, wonach eine Versickerung in diesem Bereich ausgeschlossen ist.

Die wasserrechtliche Genehmigung wird rechtzeitig beantragt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

"Der folgende bisher festgesetzte Text unter Dachgestaltung entfällt ersatzlos:
„Unbeschichtete Metalldacheindeckungen sind entsprechend wasserwirtschaftlicher Vorgabe pro Grundstück nur auf Nebengebäuden, Garagen und Carports bis maximal 50m² Fläche zulässig.“

Unter unzulässige Anlagen wird folgender Text ergänzt:
„Unbeschichtete Metalldacheindeckungen wie z.B. Kupfer, Zink, Blei.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

"Die Hinweise zu Verdachtsflächen und Altlasten sowie zu Überschwemmungsgebieten und Oberflächenwässer werden zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

zum Bund Naturschutz:
"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Eine Ausnahmegenehmigung mit umfassender fachlicher Begründung der Ausnahmevoraus-setzungen ist bei der Regierung von Unterfranken beantragt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 6

"Im Fachbeitrag zum speziellen Artenschutz (saP)ist die Bewertung des Erhaltungszustands fachlich hinreichend begründet: u. a. durch umfangreiche Kartierungen im Rahmen des FFH-Monitorings im Sommer 2017, die entsprechend sehr hohe Dichten von Feld-hamsterbauen zw. Unterpleichfeld und Bergtheim belegen.
Der festgesetzte Ausgleich entspricht der aktuellen fachlichen Praxis in Unterfranken und ist mit der höheren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Die saP beinhaltet eine fachgutachterliche Begründung zur Lage der Ausgleichsfläche.

Die Maßnahme ist auf Dauer festgesetzt (siehe auch saP S. 19)
Dem Bewirtschaftungskonzept beigefügt ist ein als exemplarisch gekennzeichnetes Fruchtwechselschema, das 24 Jahre umfasst und sich dann wiederholt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 7

"Der Bebauungsplan Seeleite I und II wird gemäß §13b, BauGB, in einem eigenen Verfahren behandelt. Gemäß §13 Abs. 3, BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Für den Bebauungsplan Seeleite III wird sowohl die Umweltprüfung mit Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt sowie der Umweltbericht vorgelegt.
Bezug Feldhamster:
Der Eingriff findet in einem 4.600 ha großen Teilvorkommen statt. Der Lebensraumverlust beträgt bei beiden BPlänen jeweils weniger als 1/1000 der Gesamtfläche, so dass negative Summationseffekte ausgeschlossen werden können.

Bezug weitere saP relevante Arten:
Die Streuobstwiese liegt bereits derzeit zwischen Wohnbebauung und Straße und unter dem Einfluss der entsprechenden Nutzung (Anwesenheit von Menschen, Geräusche, Verkehr). Die weitere Bebauung führt zu keiner erheblichen Veränderung dieser Situation und keiner erheblichen Entwertung. Die potenziell im Bereich der Streuobstwiese vorkommenden Tierarten, die dem speziellen Artenschutz unterliegen und damit planungsrelevant sind, sind Fledermaus- und Vogelarten, die typisch für Ortslagen und Siedungsrand und unempfindlich gegenüber Störungen sind. Für diese Arten stellt die künftige Siedlung keine absolute Barriere dar. Zumal die räumliche Anbindung nach Süden unverändert bleibt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 8

"Die Bewertung der Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse erfolgt auf Basis der Analyse der betroffenen Habitatstrukturen. Aufgrund der geringen Betroffenheit von Gehölzstrukturen wird fachlich nach-vollziehbar eine artenschutzrechtliche Betroffenheit ausgeschlossen.
Die westlich angrenzende Streuobstwiese ist bereits jetzt durch Siedlungsnähe beeinflusst, so dass keine erhebliche Entwertung verursacht wird (Vorkommen störungsunempfindlicher Arten).
Das Vorhaben verursacht einen sehr geringen Gehölzverlust: max. 1 Obstbaum mit einem potenziellen Quartier und 1 Baum ohne Quartierstruktur. Der Erhalt des Habitatbaums wird angestrebt. Aufgrund der sehr geringen Beeinträchtigung der Habitatausstattung kann eine Verschlechterung der Erhaltungszustände mit hinreichen-der Sicherheit ausgeschlossen werden.
Eine Ausnahmegenehmigung für Fledermaus- und Vogelarten ist nicht erforderlich und wird auch nicht von den Naturschutzbehörden eingefordert."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 9

"Der Ausgleichsflächenbedarf wird neu ermittelt und somit die Anregung des BUND Naturschutz, die vorhandenen Böden mit sehr hoher natürlicher Ertragsfunktion (Kategorie II – oberer Wert, Faktor 0,5), umgesetzt. Weiterhin erfolgt der Ausgleich gemäß Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg, Untere Naturschutzbehörde, nicht auf dem bisher vorgeschlagenen Flurstück Nr. 467, sondern auf dem davon südlich liegenden Flurstück 462. Die Flurstücke 462 und 464 werden als mögliche Ausgleichsflächen in das Ökokonto der Gemeinde aufgenommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 10

zur Deutsche Funkturm GmbH:
"Für den 5G Kommunikationsstandard liegen keine Planungen vor, sodass im Zuge bis auf Weiteres keine gesonderte Festsetzung oder Ausnahmen in den Festsetzungen hierzu getroffen werden. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Planung vorliegen wird diese geprüft und ggf. eine Änderung des Bebauungsplanes herbeigeführt.
Die aufgeführten Hinweise werden zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bebauungsplan "Seeleite III" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Teil I

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 4. Sitzung des Gemeinderates 26.02.2019 ö beschließend 4

Beschluss 1

"Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen.
Mit der Telekom wurde bereits Kontakt bzgl. der Umverlegung der Kabel aufgenommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

zum Bayernwerk:
"Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

"Die Main-Donau-Netzgesellschaft (MDN) fordert den Leitungsverlauf sowie die Schutzzone der noch bestehenden 20kV-Freileitung in den Bebauungsplan einzutragen. Da diese Leitung im Zuge der Erschließung des Gebietes Seeleite III erdverkabelt wird und somit später nicht mehr existiert, wird der Hinweis zur Kenntnis genommen und KEINE Eintragungen in den Bebauungsplan vorgenommen. Die Erdverkabelung ist bereits zwischen der MDN und der Gemeinde vertraglich geregelt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

zur FWF:
"Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen. Die vorhandene Wasserleitung im Bereich des Baugebiets "Seeleite I und III" wird von DN 80 auf DN 150 vergrößert. Des Weiteren wird eine Wasserleitung vom Baugebiet "Seeleite II" zum Baugebiet "Seeleite I verlegt, so dass durch die zweite Leitung die Wasserversorgung sichergestellt ist und die Löschwasserversorgung gewährleistet bleibt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

"Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen.
Die PLEdoc weist insbesondere auf eine Gas-Fernleitung hin, die im Bereich der Ausgleichsflächen Fl.Nr. 1480, 1484/0 und 1596 für den Feldhamster liegt. Diese Leitung wird im Planteil mit einem Schutzstreifen von 10 m dargestellt und in der Begründung entsprechend erläutert. Die Ausgleichsmaßnahmen haben keinen Einfluss auf den Leitungsbetrieb.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 6

"Die Hinweise des Versorgungsträgers werden zur Kenntnis genommen.
In der Begründung wird ergänzt, dass Stichstraßen und der Abzweig des Angerwegs von Müllfahrzeugen nicht angefahren werden. Zusätzlich wird der Hinweis in die Kaufverträge aufgenommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 7

zum Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
"Die Hinweise zum landwirtschaftlichen Verkehr während und nach den Bauarbeiten zur Kenntnis genommen.
Ein Baugebot mit drei Jahren nach Erwerb wird in den Kaufverträgen vereinbart. Eine Festsetzung erfolgt nicht.
In den Hinweisen wird folgender Text zum Mutterboden aufgenommen:
"Nicht benötigter Mutterboden ist vorrangig zur Bodenverbesserung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken in der Gemarkung zur Verfügung zu stellen (§ 202 BauGB, DIN 18915, DIN 19731)." Eine Festsetzung erfolgt nicht.

Der Ausgleichsflächenbedarf wird neu ermittelt und somit die Anregung des BUND Naturschutz, die vorhandenen Böden mit sehr hoher natürlicher Ertragsfunktion (Kategorie II – oberer Wert, Faktor 0,5), umgesetzt. Weiterhin erfolgt der Ausgleich gemäß Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg, Untere Naturschutzbehörde, nicht auf dem bisher vorgeschlagenen Flurstück Nr. 467, sondern auf dem davon südlich liegenden Flurstück 462. Die Flurstücke 462 und 464 werden als mögliche Ausgleichsflächen in das Ökokonto der Gemeinde aufgenommen.

Der Immissionsradius für Geruch nach Hilfsmittel VD1 3472 für Hühner (Geflügel) bezüglich der Weideflächen Flur-Nr. 73 und 458 wird mit max. 85 m im  Planteil eingetragen. Die Immissionswerte der 4 Rinder und 10 Mastschweine sind geringfügig und werden nicht weiter berücksichtigt. In den Hinweisen wird folgender Text ergänzt:
"Von benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen sind Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auch zu unüblichen Zeiten zu erwarten. Diese sind ortsüblich und hinzunehmen." Eine Festsetzung erfolgt nicht.

Die Planung wird dahingehend angepasst, dass bei den Baugrundstücken, die an die Nordseite des Baugebiets "Seeleite II" grenzen ein privater Grünstreifen mit einer Breite von drei Metern festgesetzt wird."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 8

zum Amt für Ländliche Entwicklung:
"Die Hinweise zur Innenentwicklung werden zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 9

zum LRA Würzburg:
"Die Hinweise zum Wasserrecht / Bodenschutz werden zur Kenntnis genommen. Erforderliche Ausgleichsflächen erfolgen auf der Flur-Nr. 462 und werden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Das Wasserwirtschaftsamt wurde beteiligt und hat eine Stellungnahme abgegeben.

Die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens erfolgt auf Flur-Nr. 364. Die wasserrechtliche Genehmigung wird rechtzeitig beantragt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 10

"Die Hinweise zum Immissionsschutz werden zur Kenntnis genommen. Im Zuge der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes werden insbesondere die Änderung WA-Gebiet statt MI-Gebiet und die Herausnahme der 20kV-Leitung vorgenommen. Die Änderung ist bereits beauftragt.

Zum Immissionsschutz wird folgender Text in den Hinweisen ergänzt:
"Von benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen sind Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen auch zu unüblichen Zeiten zu erwarten. Diese sind ortsüblich und hinzunehmen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 11

"Die Hinweise zum Artenschutz werden zur Kenntnis genommen und die im Bescheid aufgeführten planerischen und textlichen Festsetzungen in den Planteil und die Begründung eingearbeitet.
Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind mit der Regierung von Unterfranken abge-stimmt. Diese wurden als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen.
Bauzeitenregelungen zum Abbruch der Scheune sind bereits als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 12

"Der Ausgleichsflächenbedarf wird neu ermittelt und somit die Anregung des BUND Naturschutz, die vorhandenen Böden mit sehr hoher natürlicher Ertragsfunktion (Kategorie II – oberer Wert, Faktor 0,5), umgesetzt. Weiterhin erfolgt der Ausgleich wie bereits abgestimmt auf dem Flurstück 462. Die Flurstücke 462 und 464 werden als mögliche Ausgleichsflächen in das Ökokonto der Gemeinde aufgenommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 13

"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 14

zur Regierung von Unterfranken:
"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Weiterhin wird festgestellt, dass im geplanten Baugebiet sehr viele kleine Bauplätze ausgewiesen werden, so dass die Anregungen berücksichtigt werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 15

"Der Antrag wird in Bezug auf den Ausgleichsflächenbedarf des Feldhamsters entsprechend der genannten Anmerkung angepasst.
Die Belange des Feldhamsters sind im Fachbeitrag zum speziellen Artenschutz umfassend dargestellt und berücksichtigt.
Die festgesetzten Maßnahmen sind mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt und deren Stellungnahmen berücksichtigt. Eine Ausnahmegenehmigung mit umfassender fachlicher Begründung der Ausnahmevoraussetzungen ist bei der Regierung von Unterfranken beantragt und bereits mit Datum vom 14.02.2019 genehmigt worden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 16

"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die vorhandene Wasserleitung im Bereich des Baugebiets "Seeleite I und III" wird von DN 80 auf DN 150 vergrößert. Des Weiteren wird eine Wasserleitung vom Baugebiet "Seeleite II" zum Baugebiet "Seeleite I verlegt, so dass durch die zweite Leitung die Löschwasserversorgung gewährleistet ist."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 17

zum Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege:
"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Kurzfristig wird durch die Gemeinde ein Termin mit dem Amt für Denkmalschutz vereinbart und die Ist-Situation analog zu anderen Erschließungsgebieten gemeinsam vor Ort festgestellt. Sich daraus ergebene Erkenntnisse werden sofern erforderlich unter Hinweise ergänzt. Eine grundsätzliche Festsetzung zu „Bodeneingriffen jeglicher Art im Geltungsbereich“ erfolgt nicht.
Ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis wurde von der Verwaltung bereits gestellt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 18

zur Kreisheimatpflegerin:
"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen."

Kurzfristig wird durch die Gemeinde ein Termin mit dem Amt für Denkmalschutz vereinbart und die Ist-Situation analog zu anderen Erschließungsgebieten gemeinsam vor Ort festgestellt. Sich daraus ergebene Erkenntnisse werden sofern erforderlich unter Hinweise oder Festsetzungen ergänzt. Eine grundsätzliche Festsetzung zu „Bodeneingriffen jeglicher Art im Geltungsbereich“ erfolgt nicht.
Ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis wurde von der Verwaltung bereits gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 19

zum Kreisbrandrat:
"Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erschließungsplanung wird das Leitungsnetz bemessen und die Löschwasserversorgung sowie die Hydrantenabstände berücksichtigt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 20

zum Kreisjugendring:
"Im Geltungsbereich wird kein Spiel- oder Bolzplatz vorgesehen, da in ca. 300 m Entfernung südöstlich vom Geltungsbereich in der Hofgartenstraße bereits ein Spielplatz besteht."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 11:18 Uhr