Datum: 08.08.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Unterpleichfeld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit. Protokoll der letzten Sitzung des Gemeinderates
9 Verschiedenes
8 Bebauungsplan "Windmühle" Teilbereich 1 - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Teil II
7 Bebauungsplan "Windmühle" Teilbereich 1 - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Teil II
6 Bebauungsplan "Windmühle" Teilbereich 1 - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
5 Zuschussantrag des TSV Unterpleichfeld für Sanierungsarbeiten
4 Antrag auf Erlaubnis von Grundwasserentnahme auf Grundstück Fl.Nr. 165, Gemarkung Unterpleichfeld - Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange
3 Sanierung Fußweg zum Friedhof Unterpleichfeld
2 Bekanntgabe von Beschlussfassungen aus nichtöffentlicher Sitzung wegen Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit. Protokoll der letzten Sitzung des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 15. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 1
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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 15. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö informativ 9
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8. Bebauungsplan "Windmühle" Teilbereich 1 - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Teil II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 15. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 8

Beschluss 1

zu 14.2.:
"Das Umweltbüro Fabion GbR sagt hierzu aus, dass das von dem Vorhaben betroffene Gebiet von untergeordneter Bedeutung als Jagdhabitat der Wiesenweihe ist.  
Brutnachweise liegen ausschließlich nördlich von der Ortslage Unterpleichfeld und in mindestens 2,6 km Abstand westlich des Geltungsbereichs vor. Eine Reduktion der derzeit vorhandenen Anzahl von Bruten durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten.  
Eine erhebliche Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der Art ist daher nicht zu erwarten, wenn die Erheblichkeitsschwellen nicht überschritten werden.
Im Hinblick auf das hier vorliegende Bebauungsplanverfahren ist festzustellen, dass eine Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle aufgrund der Größe des Geltungsbereiches nicht vorliegt. Der Eingriffsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes beläuft sich auf ca. 5,5 ha und liegt damit deutlich unter der Erheblichkeitsschwelle.
Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 2

zu 14.3.1.:
"Von Seiten des Umweltbüros Fabion GbR wurde festgestellt, dass die Anmerkung berechtigt ist. Es sollte richtigerweise heißen „Feldlerchen und andere Arten der offenen Agrarfauna meiden vertikale Strukturen …“. Die Ausführungen werden entsprechend angepasst."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 3

zu 14.3.2.:
"In Abstimmung mit dem Umweltbüro Fabion GbR ist anzumerken, dass die Landwirtschaft in Unterpleichfeld durch einen hohen Anteil an Sonderkulturen und Gemüseanbau geprägt ist. Dabei handelt es sich nicht um einen kurz- bis mittelfristigen Trend, sondern um eine in der Gemarkung langfristig verankerte Betriebsstruktur.  
Die intensive Nutzung zeichnet sich durch einen hohen Anteil von Flächen mit Folienabdeckung und sehr intensiver Bewirtschaftung mit einer hohen Anzahl an Bewirtschaftungsdurchgängen aus, die zu überdurchschnittlichen Störungen (Maschineneinsatz, arbeitende Personen etc.) führen. Außerdem wird in Gemüsekulturen eine besonders intensive Bekämpfung von Mäusen durchgeführt. Insgesamt führt dies zu einer unterdurchschnittlichen Eignung des Agrarraumes für Arten der Feldfauna.  
Es liegt also bereits derzeit ein sehr hohes Störpotenzial im Raum vor."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 4

zu 14.3.3.:
"Nach Aussagen des Umweltbüros Fabion GbR zeichnet sich die intensive Nutzung durch einen hohen Anteil von Flächen mit Folienabdeckung und sehr intensiver Bewirtschaftung mit einer hohen Anzahl an Bewirtschaftungsdurchgängen aus, die zu überdurchschnittlichen Störungen (Maschineneinsatz, arbeitende Personen etc.) führen. Außerdem wird in Gemüsekulturen eine besonders intensive Bekämpfung von Mäusen durchgeführt.  
Insgesamt führt dies zu einer unterdurchschnittlichen Eignung des Agrarraumes auch als Jagdhabitat, da das Nahrungsangebot (Kleinsäuger, Kleinvögel, Eier und Insekten) in diesen Bereichen nur unterdurchschnittlich vorhanden ist.
Der südlich begrenzende Weg ist vollständig befestigt. Seine Relevanz für die Jagd ist gemäß Aussage des Umweltbüros Fabion GbR daher gering."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 5

zu 14.3.4.:
"Das Umweltbüro Fabion GbR sagt hierzu aus, dass das von dem Vorhaben betroffene Gebiet von untergeordneter Bedeutung als Jagdhabitat der Wiesenweihe ist (siehe oben).  
Brutnachweise liegen ausschließlich nördlich von der Ortslage Unterpleichfeld und in mindestens 2,6 km Abstand westlich des Geltungsbereichs vor. Eine Reduktion der derzeit vorhandenen Anzahl von Bruten durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten.  
Eine erhebliche Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der Art ist daher nicht zu erwarten, wenn die Erheblichkeitsschwellen nicht überschritten werden.
Im Hinblick auf das hier vorliegende Bebauungsplanverfahren ist festzustellen, dass eine Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle aufgrund der Größe des Geltungsbereiches nicht vorliegt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 6

zu 14.3.5.:
"Hierzu teilte das Umweltbüro Fabion GbR mit, dass innerhalb eines Radius von 6 km um das Eingriffsgebiet es nur einen in der ASK verzeichneten Nachweis der Rohrweihe gibt. Dieser liegt in etwa 4,75 km Entfernung in den Bischofswiesen in der Niederung der Pleichach mit einem hohen Anteil an Wiesen, Feuchtstrukturen etc. Auch ein weiterer Nachweis knapp außerhalb des angenommenen 6 km-Radius (südlich von Euerfeld) liegt in einem strukturreichen Areal mit Wiesenanteilen und anderen Strukturen. Dies soll nicht heißen, dass Rohrweihen nicht auch auf Acker brüten können, sondern nur belegen, dass in der Regel zumindest in der weiteren Umgebung des Brutplatzes ein höherer Strukturreichtum als im Bereich des Eingriffsgebietes vorliegt.
Auch wenn die ASK-Daten nicht auf flächendeckenden, gezielten Kartierungen beruhen, hat doch die Informationsdichte bezüglich der Vorkommen von Weihen durch die       Erfassungen der letzten Jahre im Rahmen des Wiesenweihenprogramms und damit die Aussagekraft der ASK-Daten gerade hinsichtlich der beiden Weihen-Arten deutlich zugenommen.  
Zusammengefasst wird daher weiterhin angenommen, dass eine Brut der Rohrweihe im
Plangebiet und dem unmittelbaren Umfeld mit intensivster Landwirtschaft äußerst unwahrscheinlich ist.
Dieser Aussage schließt sich der Gemeinderat an."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 7

zu 14.3.6.:
"Nach Aussagen des Umweltbüros Fabion GbR wird für die Kompensationsfläche ein detailliertes Bewirtschaftungskonzept erstellt, dessen Inhalte als Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen werden.  
Dabei stehen die Belange des Feldhamsterschutzes jedoch an erster Stelle.
Erfahrungsgemäß nimmt aber insgesamt der Anteil an Kleinsäugern auf diesen Flächen
deutlich zu. Um jedoch keine erhöhte Mortalität bei den Feldhamstern zu verursachen, muss für ausreichende Deckung während der Aktivitätszeit der Feldhamster (Ende April bis September) gesorgt werden.
Dieses Bewirtschaftungskonzept wird, in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, derzeit erarbeitet und wird Bestandteil der Grünordnungsplanung im Bebauungsplan."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 8

zu 14.3.7.:
"Der Umfang der erforderlichen Kompensationsflächen wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde als zuständige Fachbehörde ermittelt und im Rahmen des Grünordnungsplanes festgesetzt.
Ackerflächen werden im Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ in der Liste 1a geführt und sind somit grundsätzlich der Kategorie I zuzuordnen.
Im Vergleich zu anderen weitaus wertvolleren Strukturen der Landschaft ist die pauschal geforderte Faktorenwahl 1,0 für eine strukturarme Ackerfläche trotz guter Bonität wegen der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nicht nachvollziehbar. Zudem wird festgestellt, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde keine konkreten Einwände zur Berechnung des Kompensationsbedarfes vorgebracht wurden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 9

zu 14.3.8.:
"Nach Aussagen des Umweltbüros Fabion GbR sind die Ackerbau-Gebiete im nördlichen Landkreis Würzburg mit guter bis sehr guter Lebensraumeignung von besonderer Bedeutung für den europarechtlich geschützten Feldhamster.  
Aus diesem Grund sind artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen unabdingliche Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit aller Vorhaben in diesen Bereichen. Durch feldhamsterfördernde Bewirtschaftung kann – dies belegen Beispiele von Ausgleichsflächen mit Monitoringauflage – eine mindestens dreifach erhöhte Baudichte gegenüber herkömmlich bewirtschafteten Agrarflächen erzielt werden. Häufig werden diese Werte sogar übertroffen. Durch solche Maßnahmen kann die Anzahl von Feldhamsterbauen in einem Gebiet trotz Lebensraumverlust stabil gehalten werden, so dass eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustands ausgeschlossen werden kann. Es wird empfohlen, die geplanten Maßnahmen durch ein Monitoring zu begleiten, um bei Bedarf, die Bewirtschaftung anzupassen oder den Flächenumgriff zu vergrößern.
Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag beinhaltet ausschließlich Aussagen zu den artenschutzfachlichen Aspekten des Vorhabens. Sie liefert keine Begründung hinsichtlich der Vorrangigkeit des öffentlichen Interesses oder des Fehlens an zumutbaren Alternativen. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Unterpleichfeld außerhalb der unmittelbaren Pleichachaue nahezu vollständig von Lebensraum des Feldhamsters umgeben ist, so dass räumliche Alternativen ohne Beeinträchtigung von Feldhamstervorkommen kaum vorhanden sind."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 10

zu 14.3.9.:
"Die vorliegenden Planungen und Aussagen wurden im Rahmen des Verfahrens mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Eine zusätzliche Abstimmung mit dem Landesbund für Vogelschutz wird daher als nicht zwingend erforderlich angesehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 11

zu 15.:
"Gemäß der Besprechung vom 10.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Unterpleichfeld und dem Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 02.06.2017 wurde von den zuständigen Fachbehörden eine Befreiung vom Bebauungsverbot für den Überschneidungsbereich der gewerblichen Baufläche mit dem Trinkwasserschutzgebiet in Aussicht gestellt.
Hierzu verweist der Gemeinderat auf die Aussage des Wasserwirtschaftsamtes zur Hydrogeologischen Stellungnahme des Büros GMP, wonach die Aussagen, dass eine ausreichende Deckschicht verbleibt und nicht mit einer negativen Beeinflussung der Brunnen des Zweckverbandes Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe zu rechnen ist, geteilt werden.
Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung der im Aktenvermerk zur Besprechung aufgeführten Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen  der Bebauungsplanaufstellung bzw. der Erschließung der Bauflächen. Die Berücksichtigung dieser Forderungen wurde im Schreiben vom 02.06.2017 nochmals angemerkt und ergänzt.

Diese Vorgaben werden entsprechend in den Bebauungsplan Windmühle Teilbereich 1 eingearbeitet. Auf die Beschlussfassung zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 02.06.2017 wird verwiesen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 12

zu 16.:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis. Da lediglich die Einleitung von Schmutzwasser in das bestehende Kanalnetz vorgesehen ist, wird nicht von einer erheblichen zusätzlichen Belastung der Kläranlage ausgegangen. Von Seiten der zuständigen Fachbehörden wurden bezüglich der Einleitung des Schmutzwassers keine negativen Aussagen vorgebracht."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 13

zu 17.:
"Bezüglich der Aussage zur Überlagerung mit der Teilfläche des Trinkwasserschutzgebietes stellt der Gemeinderat fest, dass gemäß der Besprechung vom 10.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Unterpleichfeld von den zuständigen Fachbehörden und insbesondere dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg eine Befreiung vom Bebauungsverbot für den Überschneidungsbereich der gewerblichen Baufläche mit dem Trinkwasserschutzgebiet in Aussicht gestellt wird.
Hierzu verweist der Gemeinderat auf die Aussage des Wasserwirtschaftsamtes zur Hydrogeologischen Stellungnahme des Büros GMP, wonach die Aussagen dass eine ausreichende Deckschicht verbleibt und nicht mit einer negativen Beeinflussung der Brunnen des Zweckverbandes Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe zu rechnen ist, geteilt werden.
Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung der im Aktenvermerk zur Besprechung aufgeführten Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen  der Bebauungsplanaufstellung bzw. der Erschließung der Bauflächen. Die Berücksichtigung dieser Forderungen wurde im Schreiben vom 02.06.2017 nochmals angemerkt und ergänzt.
Diese sind:
§ 3 Nr. 2.1 Erdeingriffe
Erdeingriffe sind zu minimieren, eine Unterkellerung ist zu untersagen.

§ 3 Nr. 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die Einschränkungen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind zu
beachten. Die erhöhten technischen Anforderungen der VAwS sind einzuhalten.

§ 3 Nr. 4 Abwasserbeseitigung
Die Errichtung von Abwasserbehandlungsanlagen ist verboten.
Versickerung von Dachflächenwasser über die belebte Bodenzone mit
Einschränkung bei gewerblicher Nutzung.
Dichtigkeitsprüfung (Druckprobe) vor Inbetriebnahme bei öffentlichen Abwasserkanälen im Abstand von fünf Jahren; bei Hausanschlusskanälen abhängig von der Gefährdung.
§ 3 Nr. 5 Verkehrswege
Die RiStWag ist für Ortsstraßen nicht einschlägig und umsetzbar.
Die Entwässerung der Straße ist in den Ortskanal vorzusehen.

§ 3 Nr. 6 Bauliche Anlagen
Abwasser ist in eine dichte Sammelkanalisation zu leiten.
Für die Bauleitplanung ist eine Ausnahme von der WSG-VO erforderlich.

Diese Vorgaben werden entsprechend in den Bebauungsplan Windmühle Teilbereich 1 eingearbeitet bzw. im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Hierzu weist der Gemeinderat jedoch darauf hin, dass gemäß den aktuellen Darstellungen des Bebauungsplanes sowie der Erschließungsplanung weder Verkehrsflächen noch Kanaltrassen im Überschneidungsbereich mit dem Trinkwasserschutzgebiet vorgesehen sind.
Die bisherige Entwässerungsplanung sieht die Errichtung von Regenklärbecken auf den jeweiligen Privatgrundstücken vor.
Da eine Errichtung von Abwasserbehandlungsanlagen innerhalb des Überschneidungsbereiches mit dem Trinkwasserschutzgebiet nicht zulässig ist, muss die Entwässerungsplanung dahingehend abgeändert werden, dass ein zentrales Regenklärbecken errichtet wird. Hierzu werden entsprechende Standortkonzepte im Rahmen der Entwässerungsplanung erarbeitet und mit der Gemeinde Unterpleichfeld abgestimmt. Nach der Festlegung des Standortes und des Umgriffs der Anlage ist diese entsprechend im Bebauungsplan darzustellen.
Bezüglich den Aussagen Nr. 10 und 11 des geotechnischen Berichts wird von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes angemerkt, dass
-        Rohrbettung und Grabenverfüllung mit dichtem Material (kf< 10`6 m/s) auszuführen sind;

-        bei Einsatz von Fremdmaterial nur Z0-Material zu verwenden ist. Der Einsatz von RC-Material ausgeschlossen ist;

-        für den Fall einer Aufbereitung des vorhandenen Materials mit Bindemitteln erfolgt, vorher die Unschädlichkeit des Mittels nachzuweisen ist;

-        der Untersuchungsumfang und das weitere Vorgehen mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg abzustimmen sind;

Diese Vorgaben fließen entsprechend in die Festsetzungen bzw. nachrichtlichen Übernahmen des Bebauungsplanes e in.
Die übrigen Anmerkungen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg zum Entwurf der wasserrechtlichen Genehmigung werden im Rahmen der Fortführung der Erschließungsplanung berücksichtigt. Die für den Bebauungsplan relevanten Darstellungen und Aussagen werden nach Vorliegen der ergänzten Erschließungsplanung in den Bebauungsplan bzw. die Begründung und den Umweltbericht übernommen.

Bezüglich der übrigen Anmerkungen und Hinweise der Stellungnahme vom 14.09.2014 verweist der Gemeinderat auf seine Beschlussfassung vom 29.09.2015, in der die Stellungnahme im Rahmen der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes behandelt wurde."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 14

zu 18.:
"Der Gemeinderat beschließt die genannten Ausführungen in den Bebauungsplan aufzunehmen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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7. Bebauungsplan "Windmühle" Teilbereich 1 - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Teil II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 15. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 7

Beschluss 1

zu 3.2.:
"Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme Baurecht, wonach die Bezeichnung Baugenehmi-gungsverfahren so abgeändert wird, dass auch Bauvorhaben im Freistellungsverfahren berücksichtigt werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 2

zu 3.3.):
"Gemäß der Besprechung vom 10.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Unterpleichfeld und dem Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 02.06.2017 wurde von den zuständigen Fachbehörden eine Befreiung vom Bebauungsverbot für den Überschneidungsbereich der gewerblichen Baufläche mit dem Trinkwasserschutzgebiet in Aussicht gestellt.
Hierzu verweist der Gemeinderat auf die Aussage des Wasserwirtschaftsamtes zur Hydrogeologischen Stellungnahme des Büros GMP, wonach die Aussagen, dass eine ausreichende Deckschicht verbleibt und nicht mit einer negativen Beeinflussung der Brunnen des Zweckverbandes Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe zu rechnen ist, geteilt werden.
Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung der im Aktenvermerk zur Besprechung aufgeführten Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen  der Bebauungsplanaufstellung bzw. der Erschließung der Bauflächen.  Die Berücksichtigung dieser Forderungen wurde im Schreiben vom 02.06.2017 nochmals angemerkt und ergänzt.

Diese Vorgaben werden entsprechend in den Bebauungsplan Windmühle Teilbereich 1 eingearbeitet. Auf die Beschlussfassung zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 02.06.2017 wird verwiesen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 3

zu 3.4.):
"Der Gemeinderat stellt fest, dass zwischenzeitlich mehrere Abstimmungen mit der Unteren als auch mit der Höheren Naturschutzbehörde erfolgt sind. Die angesprochene Flur-Nr. 1574 soll nicht als Ausgleichsfläche verwendet werden. In gemeinsamer Zusammenarbeit konnten andere Flächen, die mit einer entsprechend hohen Bodenbonität im räumlichen Zusammenhang der Eingriffsfläche liegend als Ausgleichsfläche geeignet sind, akquiriert werden. Es handelt sich um die Grundstücke der Flur-Nr. 1480, 1484 und 1596 der Gemarkung Unterpleichfeld mit einer Gesamtfläche von ca. 12,91 ha. Der Antrag auf artenschutzrechtliche Ausnahmegestattung wurde seitens der Gemeinde am 04.04.2017 bei der Höheren Naturschutzbehörde eingereicht und inzwischen mündlich ergänzt, was als ausreichend von der Gemeindeverwaltung angesehen wird. Da momentan im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in die Ausnahmelage hineingeplant wird, eine tatsächliche Auslösung von Verbotstatbeständen noch nicht zeitlich bestimmt werden kann, kann die Ausnahmegenehmigung noch nicht verbescheidet werden. Sobald die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden ist und eine zeitnahe Bebauung absehbar ist, ist der Antrag in überarbeiteter Form erneut einzureichen, um die Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Die entsprechend erforderlichen Festsetzungen sollen in den Entwurf des Bebauungsplanes sowie in den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag aufgenommen werden.
Die baubedingten Ausgleichsmaßnahmen wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Förster und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in gemeinsamer Begehung auf den Waldflächen auf Flur-Nr. 2314 (Gemarkung Hilpertshausen) und 3837 (Gemarkung Burggrumbach) festgelegt und sollen in dieser Form, je nach Bedarf, in den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes aufgenommen werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 4

zu 3.5.):
"Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stellt fest, dass gem. Bescheid vom 02.03.2017 bauvorbereitende Erdarbeiten bereits durchgeführt werden (siehe auch Beschluss zur Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 07.10.2016)."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 5

zu 3.6.):
"Gemäß der Besprechung vom 10.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Unterpleichfeld und dem Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 02.06.2017 wurde von den zuständigen Fachbehörden eine Befreiung vom Bebauungsverbot für den Überschneidungsbereich der gewerblichen Baufläche mit dem Trinkwasserschutzgebiet in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung der im Aktenvermerk zur Besprechung aufgeführten Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung bzw. der Erschließung der Bauflächen. Diese werden entsprechend in die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingebunden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 6

zu 4.):
"Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Vorentwurf der Linksabbiegespur dem Staatlichen Bauamt bereits vorliegt. Entsprechende Abstimmungsgespräche wurden ebenfalls bereits geführt.
Ansonsten nimmt der Gemeinderat die Aussagen zur Kenntnis und stellt fest, dass diese im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes bereits berücksichtigt wurden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 7

zu 5.):
"Die Gemeinde nimmt die Aussagen zur Kenntnis und stellt fest, dass die genannten rechtlichen Vorgaben gemäß Art 8 DSchG bereits als nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan eingeflossen sind.
Gemäß der Abstimmung zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und der Gemeinde Unterpleichfeld ist, vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich durchgeführten Erkundungs- und Rettungsgrabungen. die zeichnerische Festsetzung Nr. 13 wie folgt zu ändern und unter textlicher Festsetzung aufzunehmen:
„Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind, gemäß Angaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Bodendenkmale bekannt bzw. werden diese vermutet. Eine bauliche Nutzung im gesamten Geltungsbereich bedarf einer Erlaubnis nach Art. 7 DSchG.
Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Überbauung dieser Bereiche zulässig:
Der Bodenabtrag (Oberboden) ist, unter archäologischer Begleitung, bis zur Oberkante der archäologischen Befunde (ca. 0,30 m unter Oberkante natürliches Gelände) zulässig. Sichtbare archäologische Befunde in der freigelegten Fläche sind tachymetrisch einzumessen.
Anschließend ist eine Abdeckung mit einem Geotextil aufzubringen, worauf die Aufbringung einer Schotterschicht als  Sauberkeitsschicht für die baulichen Maßnahmen bzw. Bodenaufträge für eine Modellierung des Geländes entsprechend der Bauplanung erfolgen kann.
Eine Unterkellerung von Gebäuden oder die Verlegung von Ver- bzw. Entsorgungsleitungen in einem Bereich tiefer als 0,30 m unter dem natürlichen Gelände ist nicht , bzw. nur in Zusammenhang mit Rettungsgrabungen zulässig, die vom Bauträger zu finanzieren und unter Leitung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege durchzuführen sind (§ 9 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit Art. 7 Denkmalschutzgesetz).“
Der Hinweis auf die Erlaubnispflicht gemäß Art 7.1 DSchG fließt entsprechend in den Bebauungsplan ein."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 8

zu 6.):
"Die bestehende Leitung der Telekom am südlichen Rand des Baugebietes liegt außerhalb des Geltungsbereiches innerhalb des Flurweges 1134 und wird durch die geplante Maßnahme nicht berührt. Die Leitung ist im Bebauungsplan dargestellt. Somit ist nicht von einer Beeinträchtigung der Leitung auszugehen.
Die Verkehrswege innerhalb des Baugebietes sind ausreichend breit vorgesehen, um einen uneingeschränkten Einbau der Kabelleitungen zu ermöglichen.
Ansonsten nimmt der Gemeinderat die Aussagen zur Kenntnis. Die Deutsche Telekom wird rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme in die Planung eingebunden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 9

zu 7.1.):
"Die Gemeinde ist sich der Bedeutung der vorliegenden landwirtschaftlichen Flächen für die örtliche Landwirtschaft bewusst.
Wie das Amt für Landwirtschaft jedoch auch aussagt, stehen in der überwiegenden Fläche der Gemarkung Unterpleichfeld entsprechend hochwertige Bodenstrukturen an, sodass durch die vorliegende Inanspruchnahme im Rahmen der gewerblichen Bauflächen nur ein geringer Anteil dieser landwirtschaftlich hochwertigen Flächen in Anspruch genommen wird und eine relevante Beeinträchtigung der örtlichen Landwirtschaft nicht gegeben ist. Hier handelt es sich um die Inanspruchnahme von ca. 5,4 ha von ca. 1900 ha landwirtschaftlich genutzter Flächen im Gemarkungsbereich der Gemeinde Unterpleichfeld.
Ebenso sind durch die Gemeinde nicht nur die Belange der Landwirtschaft, sondern vorrangig auch die der sonstigen überwiegenden Ortsbevölkerung zu berücksichtigen. Dies bedeutet hier insbesondere die Ermöglichung ortsnaher Arbeitsplätze und die Aufrechterhaltung und Finanzierung der örtlichen Infrastruktur, unter anderem auch durch Steuereinnahmen aus ortsansässigen Betrieben. Daher ist die Notwendigkeit der gewerblichen Entwicklung durch die Gemeinde höher zu werten als die Beibehaltung einer im Gesamtvergleich verhältnismäßig geringflächigen Ackerfläche."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 10

zu 7.2.):
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Vergabe von Mutterboden, der innerhalb der zukünftigen gewerblichen Nutzung nicht mehr benötigt wird, bzw. die Art der Aufbringung auf geringerwertigen Ackerflächen nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens ist. Daher kann eine entsprechende Festsetzung in diesem Zusammenhang nicht erfolgen. Die Gemeinde Unterpleichfeld wird sich zur gegebenen Zeit mit der Art der Vergabe des Mutterbodens befassen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 11

zu 7.3.):
"Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis und verweist auf den gefassten Beschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes-Naturschutz"

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 12

zu 7.4.):
"Eine Inanspruchnahme des Flurweges für bauliche Maßnahmen ist nicht beabsichtigt. Daher ist nicht von einer Beeinträchtigung des landwirtschaftlichen Verkehrs in diesem Bereich auszugehen.
Die Bepflanzung wird soweit von der Wegfläche abgerückt, dass eine Beeinträchtigung ausgeschlossen werden kann.
Die Inanspruchnahme der Wegfläche Flurnummer 1145 stellt die wirtschaftlichste Variante zur Erstellung einer Wendeanlage dar.
Eine entsprechende wassergebundene Befestigung ist auch im Hinblick auf eine wahrscheinliche zukünftige Erweiterung der Erschließung für eine Fortsetzung der gewerblichen Nutzung zu sehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 13

zu 8.):
"Der evtl. erforderliche Stand einer Trafostation wird im Rahmen der weiteren Planung abgestimmt und entsprechend in die Planung übernommen. Die Errichtung von Bauwerken mit Flachdächern innerhalb des Baugebiets ist zulässig. Somit ist die Errichtung einer Trafostation mit Flachdach möglich.
Die Gestaltung der Straßenbeleuchtung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes und wird zur gegebenen Zeit mit dem Versorger abgestimmt.
Der Baubeschränkungsbereich der bestehenden Leitung wird entsprechend aktualisiert.
Die im Umfeld des Maststandortes geplante Retentionsmulde wird entsprechend umgestaltet und mit dem Leitungsträger abgestimmt
Die geforderten Abstände zu den Leitungstrassen sowie die Zugangsmöglichkeiten zu den Leitungseinrichtungen werden im Rahmen der weiteren Planung bzw. der Bepflanzung der Grünbereiche berücksichtigt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 14

zu 9.):
"Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis und stellt fest, dass der Verlauf der Gasleitung bereits im Bebauungsplan als auch im Vorentwurf der Erschließungsplanung berücksichtigt wird."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 15

zu 10.):
"Der Nachweis einer druck- und mengenmäßigen Versorgung mit Löschwasser sowie eine ausreichende Bereitstellung von Hydranten im Baugebiet erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung. Die Straßen des Industriegebietes sind ebenfalls ausreichend bemessen, um ein Befahren mit Fahrzeugen, die den genannten Richtwerten entsprechen, zu ermöglichen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 16

zu 11.):
"Der Gemeinderat stellt fest, dass der deutlich überwiegende Anteil der Bevölkerung keine direkte wirtschaftliche Beziehung zur Landwirtschaft hat und die Gemeinde daher ihre Entwicklung nicht primär auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft abstimmen kann.
Die Wertigkeit des Schutzgutes Boden ist nicht ausschließlich auf die landwirtschaftliche Nutzung beschränkt, sondern bezieht sich auch auf die Filterfunktionen des Bodens. Durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung ist diese Funktion bereits derzeit eingeschränkt und belastet. Da im gesamten Funktionsspektrum des Bodens derzeit bereits Einschränkungen bestehen und nur eine im Verhältnis zur Gesamtfläche der hochwertigen Bodenflächen sehr geringe Teilfläche in Anspruch genommen wird (ca. 5,4 ha von ca. 1900 ha landwirtschaftlicher Fläche in der Gemarkung), wurde nur eine geringe Auswirkung auf das Schutzgut festgestellt.
Dennoch beschließt der Gemeinderat die Aussage im Umweltbericht dahingehend abzuändern, dass hier mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut Boden angenommen werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 17

zu 12.1):
"Der Gemeinderat stellt fest, dass von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde als zuständige Fachbehörde hierzu keine Anregungen und Hinweise bezüglich einer fehlerhaften Ausarbeitung der Gutachten vorgetragen wurden.
Gemäß Aussagen des Umweltbüros Fabion GbR als beauftragter Fachplaner ist festzustellen, dass die Ackerbau-Gebiete im nördlichen Landkreis Würzburg mit guter bis sehr guter Lebensraumeignung von besonderer Bedeutung für den europarechtlich geschützten Feldhamster sind.  
Aus diesem Grund sind artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen unabdingliche Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit aller Vorhaben in diesen Bereichen. Durch feldhamsterfördernde Bewirtschaftung kann – dies belegen Beispiele von Ausgleichsflächen mit Monitoringauflage – eine mindestens dreifach erhöhte Baudichte gegenüber herkömmlich bewirtschafteten Agrarflächen erzielt werden. Häufig werden diese Werte sogar übertroffen. Durch solche Maßnahmen kann die Anzahl von Feldhamsterbauen in einem Gebiet trotz Lebensraumverlust stabil gehalten werden, so dass eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustands ausgeschlossen werden kann. Gemäß  Gemeinderatsbeschluss vom 24.01.2017 werden die geplanten Maßnahmen durch ein Monitoring begleitet, um bei Bedarf, die Bewirtschaftung anzupassen oder den Flächenumgriff zu vergrößern.
Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag beinhaltet ausschließlich Aussagen zu den artenschutzfachlichen Aspekten des Vorhabens. Sie liefert keine Begründung hinsichtlich der Vorrangigkeit des öffentlichen Interesses oder des Fehlens an zumutbaren Alternativen. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Unterpleichfeld außerhalb der unmittelbaren Pleichachaue nahezu vollständig von Lebensraum des Feldhamsters umgeben ist, so dass räumliche Alternativen ohne Beeinträchtigung von Feldhamstervorkommen kaum vorhanden sind.

Es ist richtig, dass bei über 10 ha voraussichtlich die Erheblichkeitsschwelle überschritten wird. Bei Realisierung weiterer Teilabschnitte in diesem Areal werden umfänglichere artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen und Kohärenzmaßnahmen zur Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Europäischen Netzes NATURA 2000 notwendig.
Angaben zur Vorrangigkeit des öffentlichen Interesses sind der Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen.
Bezüglich der Anregungen der Nutzung von Leerständen für eine bauliche Erweiterung verweist der Gemeinderat auf seine bereits erfolgte Aussage. Demnach sind in der Gemeinde Unterpleichfeld und insbesondere im Altortbereich keine entsprechenden Leerstände oder Freiflächen vorhanden, die im Hinblick auf eine Zufahrt, den Immissionsschutz oder die Größe der zur Verfügung stehenden Flächen für die Nutzung als Gewerbe- oder Industriegebiet geeignet sind."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 18

zu 12.2.):
"Der Umfang der erforderlichen Kompensationsflächen ist zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Unteren und Höheren Naturschutzbehörde als zuständige Fachbehörden ermittelt. Entsprechende Festsetzungen werden im Bebauungsplan und im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag aufgenommen bzw. ergänzt.
Ackerflächen werden im Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ in der Liste 1a geführt und sind somit grundsätzlich der Kategorie I zuzuordnen.
Im Vergleich zu anderen weitaus wertvolleren Strukturen der Landschaft ist die pauschal geforderte Faktorenwahl 1,0 für eine strukturarme Ackerfläche trotz guter Bonität wegen der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nicht nachvollziehbar.
Die Umsetzung, insbesondere der Maßnahmen zum Ausgleich des Lebensraumes des Feldhamsters, entsprechen den Vorgaben des Feldhamsterschutzprogrammes, das auf fachlicher Basis erarbeitet wurde. Zudem wird festgestellt, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde keine konkreten Einwände zur Berechnung des Kompensationsbedarfes vorgebracht wurden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 19

zu 13.):
Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Ansiedlung des Industriegebietes bewusst an dieser Stelle vorgesehen wurde, um Betriebe mit Schwerlastverkehr im direkten Umfeld der Autobahnzufahrt zu konzentrieren und so den Schwerlastverkehr von den Ortsdurchfahrten der Gemeinden entlang der B 19 möglichst fernzuhalten.
Auf die Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Anbindung des Industriegebietes wurde in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt verzichtet. Nach Aussagen des Staatlichen Bauamtes ist die Errichtung einer Linksabbiegespur mit Ampelschaltung wegen der bereits bestehenden Vorarbeiten wirtschaftlicher zu erstellen.
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Vorplanungen wird an der geplanten Anbindungsart festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 20

zu 14.1.):
"Gemäß Aussagen des Umweltbüros Fabion GbR als beauftragter Fachplaner ist es richtig, dass bei über 10 ha voraussichtlich die Erheblichkeitsschwelle überschritten wird. Bei Realisierung weiterer Teilabschnitte in diesem Areal werden umfänglichere artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen und Kohärenzmaßnahmen zur Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Europäischen Netzes NATURA 2000 notwendig.
Das vorliegende Verfahren behandelt jedoch lediglich den Bebauungsplan „Windmühle„ Teilbereich 1, der aufgrund der Eingriffsfläche von ca. 5,5 ha in das SPA - Gebiet deutlich unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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6. Bebauungsplan "Windmühle" Teilbereich 1 - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 15. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 6

Beschluss 1

zu 1)
"Der Gemeinderat verweist auf seine Beschlussfassung vom 07.02.2017, wonach im Rahmen der Überarbeitung des Bedarfsnachweises, der Bestandteil der Auslegungsunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung war, eine zusätzliche Erläuterung über die Zusammensetzung des derzeit anstehenden Bedarfs an gewerblichen Bauflächen erfolgt. Weiter wird eine Bedarfsprognose für den zukünftigen anzunehmenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen, abgeleitet von der bisherigen gewerblichen Entwicklung der Gemeinde Unterpleichfeld, aufgenommen. Aus dem so ergänzten Bedarfsnachweis ist die Notwendigkeit der erforderlichen Ausweisungsflächen abzuleiten.
Der Gemeinderat stellt weiter fest, dass von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes   Aschaffenburg, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,  keine Einwände erhoben wurden.
Gemäß der Besprechung vom 10.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Unterpleichfeld und dem Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 02.06.2017 wurde von den zuständigen Fachbehörden eine Befreiung vom Bebauungsverbot für den Überschneidungsbereich der gewerblichen Baufläche mit dem Trinkwasserschutzgebiet in Aussicht gestellt.
Hierzu verweist der Gemeinderat auf die Aussage des Wasserwirtschaftsamtes zur Hydrogeologischen Stellungnahme des Büros GMP, wonach die Aussagen, dass eine ausreichende Deckschicht verbleibt und nicht mit einer negativen Beeinflussung der Brunnen des Zweckverbandes Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe zu rechnen ist, geteilt werden.
Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung der im Aktenvermerk zur Besprechung aufgeführten Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen  der Bebauungsplanaufstellung bzw. der Erschließung der Bauflächen.  Die Berücksichtigung dieser Forderungen wurde im Schreiben vom 02.06.2017 nochmals angemerkt und ergänzt.

Diese Vorgaben werden entsprechend in den Bebauungsplan Windmühle Teilbereich 1 eingearbeitet. Auf die Beschlussfassung zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 02.06.2017 wird verwiesen.
Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde wurden Hinweise bezüglich der Umsetzungen der Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen vorgebracht, die im weiteren Bebauungsplanverfahren entsprechend berücksichtigt werden.
Dies stellt jedoch die grundsätzliche Ausweisung von gewerblichen Bauflächen am vorgesehenen Standort nicht in Frage.
Von Seiten des Denkmalschutzes wurde auf das bereits in der Planung berücksichtigte Bodendenkmal und die daraus resultierenden rechtlichen Vorgaben verwiesen.
Auf die Beschlussfassungen zu den Stellungnahmen der Naturschutzbehörde und der Denkmalschutzbehörde wird verwiesen.

Die Fernwasserversorgung Franken Uffenheim wird im weiteren Verfahren beteiligt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 2

zu 2)

"Der Gemeinderat verweist auf seine Beschlussfassung vom 07.02.2017, wonach im Rahmen der Überarbeitung des Bedarfsnachweises, der Bestandteil der Auslegungsunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung war, eine zusätzliche Erläuterung über die Zusammensetzung des derzeit anstehenden Bedarfs an gewerblichen Bauflächen erfolgt. Weiter wird eine Bedarfsprognose für den zukünftigen anzunehmenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen, abgeleitet von der bisherigen gewerblichen Entwicklung der Gemeinde Unterpleichfeld, aufgenommen. Aus dem so ergänzten Bedarfsnachweis ist die Notwendigkeit der erforderlichen Ausweisungsflächen abzuleiten.
Der Gemeinderat stellt weiter fest, dass von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes  Aschaffenburg, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, keine Einwände erhoben wurden.
Gemäß der Besprechung vom 10.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Unterpleichfeld und dem Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 02.06.2017 wurde von den zuständigen Fachbehörden eine Befreiung vom Bebauungsverbot für den Überschneidungsbereich der gewerblichen Baufläche mit dem Trinkwasserschutzgebiet in Aussicht gestellt.
Hierzu verweist der Gemeinderat auf die Aussage des Wasserwirtschaftsamtes zur Hydrogeologischen Stellungnahme des Büros GMP, wonach die Aussagen, dass eine ausreichende Deckschicht verbleibt und nicht mit einer negativen Beeinflussung der Brunnen des Zweckverbandes Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe zu rechnen ist, geteilt werden.
Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung der im Aktenvermerk zur Besprechung aufgeführten Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen  der Bebauungsplanaufstellung bzw. der Erschließung der Bauflächen.  Die Berücksichtigung dieser Forderungen wurde im Schreiben vom 02.06.2017 nochmals angemerkt und ergänzt.

Diese Vorgaben werden entsprechend in den Bebauungsplan Windmühle Teilbereich 1 eingearbeitet. Auf die Beschlussfassung zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 02.06.2017 wird verwiesen.
Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde wurden Hinweise bezüglich der Umsetzungen der Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen vorgebracht, die im weiteren Bebauungsplanverfahren entsprechend berücksichtigt werden.
Dies stellt jedoch die grundsätzliche Ausweisung von gewerblichen Bauflächen am vorgesehenen Standort nicht in Frage.
Von Seiten des Denkmalschutzes wurde auf das bereits in der Planung berücksichtigte Bodendenkmal und die daraus resultierenden rechtlichen Vorgaben verwiesen.
Auf die Beschlussfassungen zu den Stellungnahmen der Naturschutzbehörde und der Denkmalschutzbehörde wird verwiesen.

Die Fernwasserversorgung Franken Uffenheim wird im weiteren Verfahren beteiligt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 3

zu 3.1.1.):
" Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis und verweist auf seine nachfolgende Beschlussfassung zur Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 4

zu 3.1.2.):
"Das Datum der anzuwendenden gültigen Fassung der BauNVO wird ergänzt.
Die Bezüge der Festsetzungen zu den entsprechenden rechtlichen Vorgaben sind bereits in die Planung eingeflossen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 5

zu 3.1.3.):

"Die Festsetzung ist entsprechend zu ergänzen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 6

zu 3.1.4.):
"Der Grundgedanke der hier abweichenden Bauweise ist es, die Entstehung von Baukörpern mit einer Länge von mehr als 50,00 m, auch im Zusammenhang mit zwei aneinander anschließenden Baukörpern, zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist die gegliederte Gestaltung der Gebäudefassade gemäß der vorliegenden Festsetzung. Der notwendige Bestimmtheitsgrad wird hierdurch erreicht.

Eine geschlossene Bebauung innerhalb des Industriegebietes ist im vorliegenden Fall nicht angedacht. Somit wird an der bestehenden Festsetzung festgehalten."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 7

zu 3.1.5.):
"Der Gemeinderat stellt fest, dass hier § 19 BauNVO gemeint ist. Der Bezug wird entsprechend geändert."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 8

zu 3.1.6.):
"Da im Rahmen der festgesetzten Geländeauffüllung keine gleichbleibende Geländehöhe festgesetzt ist, ist eine Interpolierung für den betreffenden Bezugspunkt zur Ermittlung der Wandhöhe erforderlich.
Für die Bereiche südlich der Erschließungsstraße wird das natürliche Gelände als Bezugshöhe zur Ermittlung der Wandhöhe festgesetzt, um so im Hinblick auf die Befreiung des Bebauungsverbotes im Bereich des Trinkwasserschutzgebietes die Erdeingriffe so gering wie möglich zu halten."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 9

zu 3.1.7.):
"Private Verkehrsflächen innerhalb des Bebauungsplanes sind nicht festgesetzt.
Die Straßenverkehrsfläche wird daher als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 10

zu 3.1.8.):
"Private Verkehrsflächen innerhalb des Bebauungsplanes sind nicht festgesetzt.
Die Fußwegfläche wird daher als öffentliche Fußwegfläche festgesetzt und mit einer entsprechenden Zusatzmarkierung versehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 11

zu 3.1.9.):
"Eine exakte Angabe der Maße der Retentionsmulden ist erst nach Abschluss der Erschließungsplanung bzw. nach der Durchführung der erforderlichen Änderung der Entwässerungsplanung sinnvoll und möglich. Sobald diese vorliegt, werden die entsprechenden Angaben in den Bebauungsplan übernommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 12

zu 3.1.10.):
"Durch die Kontingentierung der zulässigen Emissionen innerhalb der Aufteilung gemäß Nr. B 7 der textlichen Festsetzungen werden Bereiche unterteilt, die eine unterschiedliche Menge an Emissionen erzeugen dürfen und sich somit in ihrem möglichen bzw. zulässigen Nutzungsmaß unterscheiden. Daher wird an der Darstellung einer Grenze von Gebieten mit unterschiedlicher Nutzung festgehalten."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 13

zu 3.1.11.):
"Der Begriff schützenswerte Räume wird im Bebauungsplan wie folgt spezifiziert: „ …schützenswerte Räume gemäß Tabelle 6 der VDI 2719…“. Die Einhaltung der zulässigen Schallemission ist im Genehmigungsverfahren bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren unaufgefordert nachzuweisen. Die Prüfung der Einhaltung ist gemäß DIN 45691, Abschnitt 5, durchzuführen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 14

zu 3.1.12.):
"Der Bezug der Gebäude- bzw. Firsthöhe wird auf die festgesetzte Mindesthöhe der Auffüllung bzw. in den Bereichen, in denen keine Geländeauffüllung festgesetzt wurde, auf das natürliche Gelände festgesetzt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 15

zu 3.1.13.):
"Bezugnehmend auf die Besprechung vom 28.10.2016 wird auf die Festsetzung des Farbspektrums der Dacheindeckungen verzichtet."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 16

zu 3.1.14.):
"Der Gemeinderat beschließt, dass auf die Festsetzung der Fassadengestaltung verzichtet wird."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 17

zu 3.1.15.):
"Da sich die Garagen- und Stellplatzverordnung vorwiegend mit der Gestaltung von PKW- Stellplätzen befasst und es sich im vorliegenden Fall um einen nicht unerheblichen Teil der nachzuweisenden Stellplätze für LKW, Lieferfahrzeuge, oder mobile Geräte (Gabelstapler usw.) handelt, ist hier eine Anwendung der GaStellV nicht sinnvoll.
Eine separate Stellplatzsatzung ist nicht erforderlich, da eine hinreichende Regelung auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgt.
Die erforderliche Art und Anzahl der Stellplätze ist betriebsabhängig im Rahmen der Eingabeplanung auf der Basis des anzunehmenden betriebsspezifischen Fahrzeugauf­kommens zu ermitteln und in der Planung darzustellen.
Eine entsprechende Aussage wird in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 18

zu 3.1.16.):
"Der Text ist an die aktuelle Nummerierung anzupassen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 19

zu 3.1.17.):
"Die Bezeichnung „Baugenehmigungsverfahren“ wird durch die Formulierung „Genehmi-gungsverfahren bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren“ ersetzt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 20

zu 3.1.18.):
"Die betroffenen Fachbehörden wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in die Planung eingebunden.
Bezüglich des Trinkwasserschutzgebietes wurde gemäß der Besprechung vom 10.01.2017 im Rathaus der Gemeinde Unterpleichfeld und dem Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 02.06.2017  von den zuständigen Fachbehörden eine Befreiung vom Bebauungsverbot für den Überschneidungsbereich der gewerblichen Baufläche mit dem Trinkwasserschutzgebiet in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung der im Aktenvermerk zur Besprechung bzw. dem Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes aufgeführten Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung bzw. der Erschließung der Bauflächen. Diese werden entsprechend in die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingebunden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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5. Zuschussantrag des TSV Unterpleichfeld für Sanierungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 15. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 5

Beschluss

"Die Gemeinde Unterpleichfeld gewährt dem TSV Unterpleichfeld einen Zuschuss für die durchgeführten Sanierungsarbeiten in Höhe von 7.150 €"

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Erlaubnis von Grundwasserentnahme auf Grundstück Fl.Nr. 165, Gemarkung Unterpleichfeld - Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 15. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 4

Beschluss

"Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Erlaubnis von Grundwasserentnahme für die Gartenbewässerung, zum Reinigen des Hofbetriebs und die Bewässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen auf Grundstück Fl.Nr. 165, Gemarkung Unterpleichfeld zu".

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Sanierung Fußweg zum Friedhof Unterpleichfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 15. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 3

Beschluss

"Der Gemeinderat stimmt der Sanierung des Fußwegs zum Friedhof Unterpleichfeld wie oben geschildert zu. Die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6

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2. Bekanntgabe von Beschlussfassungen aus nichtöffentlicher Sitzung wegen Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 15. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö informativ 2
Datenstand vom 25.05.2020 10:42 Uhr