Feuerwehrkostensatzung Erlass einer 1. Änderungssatzung der Kostensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Lamerdingen, 01.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Lamerdingen Gemeinderat (Gemeinde Lamerdingen) 13. Sitzung des Gemeinderates Lamerdingen 01.02.2021 ö beschliessend 5

Beschluss

Der Gemeinderat Lamerdingen beschließt folgende Satzung:

1. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
 vom ____________



Auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayRS 215-3-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (GVBl. S. 278) erlässt die Gemeinde Lamerdingen folgende Satzung.

§ 1
Die Anlage der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 25.06.2018 wird wie gefasst:


Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für die Einsätze und
andere Leistungen der Feuerwehren in der Gemeinde Lamerdingen vom 25.06.2018


Verzeichnis der Pauschalsätze:

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.

1.        Streckenkosten


Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für

Fahrzeug
Betrag
Löschgruppenfahrzeug - LF 8/6 - FF Lamerdingen
4,23 €
Mannschaftstransportwagen - MTW- FF Lamerdingen
2,20 €
Mannschaftstransportwagen -MTW - FF Dillishausen
2,20 €
Tragkraftspritzenfahrzeug - TSF - FF Dillishausen
3,23 €
Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser -TSF-W - FF Großkitzighofen
3,39 €
Tragkraftspritzenfahrzeug -TSF - FF Kleinkitzighofen
3,23 €


2.        Ausrückestundenkosten


Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Üb­rigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je eine Stunde für


Fahrzeug
Stunden-kosten
Löschgruppenfahrzeug - LF 8/6 - FF Lamerdingen
102,82 €
Mannschaftstransportwagen - MTW- FF Lamerdingen
19,03 €
Mannschaftstransportwagen -MTW - FF Dillishausen
19,03 €
Tragkraftspritzenfahrzeug - TSF - FF Dillishausen
47,73 €
Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser -TSF-W - FF Großkitzighofen
76,88 €
Tragkraftspritzenfahrzeug - TSF - FF Kleinkitzighofen
47,73 €

3.        Personalkosten:


Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Aus­rücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefan­gene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

3.1 Ehrenamtliches Personal:
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz be­rechnet:        28,00 €

3.2 Sicherheitswachen:
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG wird der jeweils gültige Satz nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des In­nern je Stunde Wachdienst für einen Feuerwehrdienstleistenden (vgl. § 11 Abs. 5 AVBayFwG) erhoben.

Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.



§ 2
Diese Satzung tritt am 01.03.2021 in Kraft.


Lamerdingen, den ___________



Manuel Fischer
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2021 14:12 Uhr