Vollzug der Betriebsträgervereinbarung KiTa St. Martin - Essensgeld im Betreuungsjahr 2021/22


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Gemeinderates Lamerdingen, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Lamerdingen Gemeinderat (Gemeinde Lamerdingen) 19. Sitzung des Gemeinderates Lamerdingen 15.06.2021 ö 5.3

Beschluss

Der Gemeinderat Lamerdingen beschließt, den Zuschuss der Katholischen Kirche gerne anzunehmen, dieser läuft bis zum Beitragsjahr 2022/ 2023. Der Gemeinderat Lamerdingen beschließt weiterhin, dass 

  • das bisherige System der tageweisen Essensabrechnung beibehalten wird. Das heißt, das entschuldigte Fehltage nicht berechnet werden.

  • der Tagessatz zum Essen der mit den Eltern und für Personalessen abgerechnet wird, setzt sich auch weiterhin zusammen aus dem Portionspreis des Essensanbieters, zzgl. der Betriebskostenpauschale je Portion. 

  • Kostendeckung muss sich ergeben, bei den im Portionspreis enthaltenen Nahrungsmitteln;
zzgl. wird die Hauswirtschaftspauschale wie folgt festgelegt:

  • ab September 2021 auf 1,25 Euro je Portion.

  • ab September 2022 auf 1,50 Euro je Portion.

  • ab September 2023 auf 1,75 Euro je Portion.

  • Die Kath. Pfarrkirchenstiftung erhält die Mitteilung, dass zur Abrechnung des zugesagten Zuschusses von einem Drittel aus 0,70 Euro der Hauswirtschaftskosten je Essensportion, zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres, unaufgefordert eine Auflistung über die Anzahl der beanspruchten Essen der Gemeinde Lamerdingen vorzulegen ist. 
Ein nach Elternanteil und Zuschuss verbleibender Defizitanteil aus den für die Essensausgabe anfallenden Betriebs-/Hauswirtschaftskosten wird im Rahmen des jährlichen Betriebskostendefizits von der Gemeinde Lamerdingen getragen.

  • Der Tagessatz zum Essensgeld ist unabhängig von der Betriebskostenpauschale anzupassen (ggf. auch unterjährig), wenn sich der Essenspreis beim Anbieter verändert.

  • Die Verpflichtung dem Anhörungs- und Informationsrecht des Elternbeirats diesbezüglich Genüge zu tun, ist beim Einrichtungsträger und der Einrichtungsleitung gelegen und wurde nach Mitteilung der Einrichtungsleitung bereits erfüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2021 11:13 Uhr