Vollzug des Bay. Straßen- und Wegerechts (BayStrWG); Einziehung eines Teilstückes mit der Fl.Nr. 151/52 der Gemarkung Waal der Ortsstraße Ritter-von-Herkomer-Straße sowie Einziehung eines Teilstückes mit der Fl.Nr. 1762/1 der Gemarkung Waal der Ortsstraße St.-Nikolaus-Straße (Stichstraße II) sowie öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 32
Daten angezeigt aus Sitzung: 35. Sitzung des Marktgemeinderates Waal, 27.04.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Waal Marktgemeinderat (Markt Waal) | 35. Sitzung des Marktgemeinderates Waal | 27.04.2022 | ö | beschliessend | 7 |
Beschlussvorschlag
Straßenbezeichnung: Ritter-von-Herkomer-Straße
Fl.Nr. 151/52 der Gemarkung Waal
Anfangspunkt der einzuziehenden Strecke: ca. 0,50 Meter nördlich der südöstlichsten Ecke des Grundstückes Fl.Nr. 142 in einer Breite von 3 Metern
Endpunkt der einzuziehenden Strecke: an der nordöstlichsten Ecke des Grundstückes Fl.Nr. 142 in einer Breite von 6 Metern (nordöstliche Richtung)
Gesamtlänge der einzuziehenden Strecke: 17 m
Widmungsbeschränkung:
Einziehung einer Teilfläche der Fl.Nr. 1762/1 (OS Nr. 50)
Straßenbezeichnung: St.-Nikolaus-Straße (Stichstraße II)
Teilfläche der Fl.Nr. 1762/1 der Gemarkung Waal
Anfangspunkt der einzuziehenden Strecke: an der nordöstlichen Ecke des Grundstückes Fl.Nr. 1835 in einer Breite von ca. 1,40 Meter
Der Endpunkt der einzuziehenden Strecke liegt 17 Meter südlich von der nordöstlichen Ecke des Grundstückes Fl.Nr. 1835 in einer Breite von ca. 0,17 Metern.
Gesamtlänge der einzuziehenden Strecke: 17 m
Widmungsbeschränkung:
Träger der Straßenbaulast: Markt Waal
Einziehung einer Teilfläche der Fl.Nr. 1762/1 (FuW Nr. 32)
Straßenbezeichnung: Fahrweg zu den oberen Krautgärten
Teilfläche der Fl.Nr. 1762/1 der Gemarkung Waal
Anfangspunkt der einzuziehenden Strecke liegt 17 Meter südlich von der nordöstlichen Ecke des Grundstückes Fl.Nr. 1835 in einer Breite von ca. 0,17 Metern.
Endpunkt der einzuziehenden Strecke liegt an der südöstlichen Ecke des Grundstückes Fl.Nr. 1835
Gesamtlänge der einzuziehenden Strecke: 59 Meter
Widmungsbeschränkung: ./.