Vollzug der Betriebsträgervereinbarung KiTa St. Martin - Elternbeiträge für das Betreuungsjahr 2021/22


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Gemeinderates Lamerdingen, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Lamerdingen Gemeinderat (Gemeinde Lamerdingen) 19. Sitzung des Gemeinderates Lamerdingen 15.06.2021 ö beschliessend 5.1

Beschluss

Der Gemeinderat Lamerdingen beschließt, zu den vom Kinderzentrum St. Simpert im Auftrag der Kath. Pfarrkirchenstiftung neu berechneten Elternbeiträgen für das Betreuungsjahr 2021/22, die Zustimmung zu erteilen; wie nachstehend aufgeführt. Dass der Einrichtungsträger vorab dem Anhörungsrecht des Elternbeirats genüge getan hat, wird hierbei vorausgesetzt.


  1. Beitragssystem:
Geschwisterermäßigung:
  • Das Kinderzentrum St. Simpert erhält die Zustimmung zum Wegfall der Geschwisterermäßigung ab September 2021 (bisher 10 Euro monatlich für das jüngere Kind). 

  • Die Beitragsfreiheit für das dritte Kind einer Familie, das gleichzeitig die Einrichtung besucht, wird beibehalten; wobei die Beitragsfreiheit beim ältesten Kind der Familie zu berücksichtigen ist.

Jährliche Anpassung der Elternbeiträge:
  • Die Elternbeiträge für die Kindertagesstätte St. Martin in Lamerdingen sind jährlich mindestens in Höhe der Personalkostensteigerungsrate (inkl. Personalnebenkosten) anzupassen. Die Festsetzung der jährlichen Elternbeiträge bedarf der Betriebsträgervereinbarung entsprechend vorab der Zustimmung der Gemeinde Lamerdingen.

Beitragserhebung nach Altersklassen:
  • Die Elternbeiträge sind auch künftig nach Altersklassen zu erheben, unabhängig davon ob ein Kind eine Krippengruppe oder eine Kindergartengruppe besucht. 
Krippenbeitrag ist der Beitrag für unter 3-jährige Kinder in Krippen- und Kiga-Gruppen
Kiga-Beitrag ist Beitrag für über 3-jährige Kinder in Krippen- und Kiga-Gruppen. Der Kiga-Beitrag ist anzuwenden ab dem Monat in dem ein Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat.

Fahrtkostenbeitrag:
  • Der pauschalierte Steigerungssatz zur Anpassung der Elternbeiträge wird auch bei der Anpassung der Busbeiträge zugrunde gelegt. Die Busbeiträge sind weiterhin gemeinsam vom Einrichtungsträger mit den Elternbeiträgen zu erheben.

Hauswirtschaftspauschale im Essensgeld:
  • Zusätzlich zu den Elternbeiträgen ist das Essensgeld gemäß Inanspruchnahme zu erheben; wobei entschuldigte Fehltage nicht berechnet werden. 
Der Tagessatz zum Essensgeld setzt sich zusammen aus dem Portionspreis des Anbieters zuzüglich erhöht um 1 Euro Ausgabepauschale je Portion für Hauswirtschafts- und Betriebskosten. 




  1. Elternbeiträge 2021/22:

  1. Elternbeiträge für unter 3-jährige Kinder in Krippen- und Kindergartengruppen:

Zeitkategorie
Elternbeitrag 2021/22
zuzüglich 
zzgl.
monatlicher Elternbeitrag
 
 
Spielgeld
Getränke/Obst
12 x jährlich
1 - 2 Std. 
130,00 €
11,00 €
6,00 €
147,00 €
2 - 3 Std. 
147,00 €
11,00 €
6,00 €
164,00 €
3 - 4 Std. 
165,00 €
11,00 €
6,00 €
182,00 €
4 - 5 Std. 
182,00 €
11,00 €
6,00 €
199,00 €
5 - 6 Std. 
200,00 €
11,00 €
6,00 €
217,00 €
6 - 7 Std.
217,00 €
11,00 €
6,00 €
234,00 €
7 - 8 Std.
235,00 €
11,00 €
6,00 €
252,00 €
8 - 9 Std.
252,00 €
11,00 €
6,00 €
269,00 €
9 - 10 Std.
270,00 €
11,00 €
6,00 €
287,00 €





Im Spielgeld enthalten ist die Pflegemittelpauschale 


für z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Einmalwickelauflage, Papierhandtücher
nicht enthalten sind persönlichen Pflegebedarfe (Windeln, Babyöl, Cremes, Gläschenkost usw.)



  1. Elternbeiträge für über 3-jährige Kinder in Krippen- und Kindergartengruppen 
(anzuwenden ab dem Monat in dem ein Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat)

Zeitkategorie
Elternbeitrag 2021/2022
zuzüglich 
zzgl.
monatlicher Elternbeitrag
 
 
Spielgeld
Getränke/Obst
12 x jährlich
3 - 4 Std. 
108,00 €
5,00 €
6,00 €
119,00 €
4 - 5 Std.
118,00 €
5,00 €
6,00 €
129,00 €
5 - 6 Std. 
129,00 €
5,00 €
6,00 €
140,00 €
6 - 7 Std.
139,00 €
5,00 €
6,00 €
150,00 €
7 - 8 Std.
149,00 €
5,00 €
6,00 €
160,00 €
8 - 9 Std.
160,00 €
5,00 €
6,00 €
171,00 €
9 - 10 Std.
170,00 €
5,00 €
6,00 €
181,00 €



III. Elternbeiträge für Schulkinder – nur Nachmittagsbetreuung (mind. 1 – 2 Std. Kategorie)


Zeitkategorie
Elternbeitrag 2021/2022
zuzüglich 
zzgl.
monatlicher Elternbeitrag
 
 
Spielgeld
Getränke/Obst
11 x jährlich
1 - 2 Std.
88,00 €
5,00 €
6,00 €
99,00 €
2 - 3 Std.
98,00 €
5,00 €
6,00 €
109,00 €
3 - 4 Std.
108,00 €
5,00 €
6,00 €
119,00 €
4 - 5 Std.
118,00 €
5,00 €
6,00 €
129,00 €
5 - 6 Std.
129,00 €
5,00 €
6,00 €
140,00 €
6 - 7 Std.
139,00 €
5,00 €
6,00 €
150,00 €





IV. Elternbeiträge für Schulkinder 
die am Nachmittag und an Ferientagen mit längerer Buchungszeit kommen:

Mindestbuchung 15 Betriebstage (geöffnete Ferientage) je Betreuungsjahr:

Schultage am Nachmittag zzgl. längere Buchungszeit an 15 - 29 Ferientagen



12 x jährlich Elternbeitrag gem. Buchungszeit am Nachmittag zzgl. pauschal 12 x jährlich 5 Euro Feriengebühr






Schultage am Nachmittag zzgl. längere Buchungszeit an 30-44 Ferientagen
12 x jährlich Elternbeitrag gem. Buchungszeit am Nachmittag zzgl. pauschal 12 x jährlich 7 Euro Feriengebühr

Schultage am Nachmittag zzgl. längere Buchungszeit an 45 und mehr Ferientagen
12 x jährlich Elternbeitrag gem. Buchungszeit am Nachmittag zzgl. pauschal 12 x jährlich 9 Euro Feriengebühr












V.) Elternbeiträge für externe Schulkinder, die nur in den Ferien in die Einrichtung kommen:

Mindestbuchung 15 Betriebstage (geöffnete Ferientage) je Betreuungsjahr:
  • 15 - 29 gebuchte Betriebstage = 1 Monats-Kiga-Beitrag/Jahr  gem. Buchungszeitkategorie 
               (Beitragserhebung im September)
  • 30 - 44 gebuchte Betriebstage = 2 Monats-Kiga-Beiträge/ Jahr gem. Buchungszeitkategorie
              (Beitragserhebung Sept. u. Okt.)
  • ab 45 gebuchten Betriebstagen = 3 Monats-Kiga-Beiträge/ Jahr gem. Buchungszeitkategorie
               (Beitragserhebung Sept., Okt., Nov.)



VI.) Fahrtkostenbeitrag für Buskinder ab September 2021:

1 Fahrt / Tag                - Beitrag 12 x jährlich -                 20 Euro
2 Fahrten / Tag        - Beitrag 12 x jährlich -                 38 Euro

Stehen nicht ausreichend Busplätze zur Verfügung, hat das ältere Kind Vorrang vor dem jüngeren. Jüngere Geschwisterkinder werden nicht vorrangig berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2021 11:13 Uhr