Antrag auf Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei einem Bodendenkmal in Honings
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates Hetzles, 08.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat Hetzles (Gemeinde Hetzles) | Sitzung des Gemeinderates Hetzles | 08.03.2022 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Antragsteller: Helmut Meixner
Ort der Maßnahme: Flurnummer 2613
Die Antragsteller beantragen eine Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 7 BayDSchG) für Erdarbeiten auf einem Grundstück, bei dem ein Bodendenkmal vermutet wird.
Der Antrag soll parallel zu einer gemeindlichen Bauleitplanung in diesem Bereich laufen, um die Verfahrensabläufe nach Wunsch des Bauherrn zu beschleunigen.
Letztlich will der Bauherr am Ort des Vorhabens ein Einfamilienwohnhaus mit Carport und Garage errichten, weshalb auch Erdarbeiten anfallen.
Für den Erlass der beantragten Erlaubnis ist das Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde fachlich zuständig. Allerdings wird für die Bearbeitung des Antrags gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 DSchG eine Stellungnahme der örtlichen Gemeinde benötigt.
Nach Art 7 Abs. 1 S.2 DSchG kann die Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nur versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist. Bereits erfolgtes Vorgraben und der Antrag selbst zielen jedoch darauf ab, eine Klärung durch den Denkmalschutz zu erhalten unter welchen Auflagen eine Bebauung möglich sein kann.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis und erteilt dem Antrag seine Zustimmung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.04.2022 09:25 Uhr