Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Schulverband und der Gemeinde Dormitz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 20.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Tätigkeiten des Bauhofpersonals der Gemeinde sowie des Hausmeisters, welche für den Schulverband im Laufe eines Jahres erledigt werden, sind dem Grunde nach Dienstleistungen, welche auch durch private Dritte erbracht werden könnten (Grünpflege, kleinere Reparaturen, allg. Instandsetzungsarbeiten, etc.). Diese sind ohne öffentliche rechtliche Regelung der Gestellung und Abrechnung grundsätzlich steuerbare Dienstleistungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts.

Der vorliegende Entwurf der Zweckvereinbarung nach dem KommZG regelt die Gestellung und die Modalitäten der Erstattung dieser Tätigkeiten durch den Schulverband an die jeweilige, das Personal stellende, Gemeinde. Sie wurde bereits von der Schulverbandsversammlung am 6. Oktober per Beschluss gebilligt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der Zweckvereinbarung Kenntnis und beauftragt den 2. Bürgermeister mit der Ausfertigung dieser Zweckvereinbarung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2023 16:51 Uhr