Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Hetzles, 01.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.07.2021 die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan 2021 beschlossen. Die Kommunalaufsicht am Landratsamt Forchheim hat mit Schreiben vom 06.09.2021 hiervon Kenntnis genommen. Der verabschiedete Haushaltsplan bildet die verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Reicht diese Ermächtigung zur Aufgabenerfüllung nicht aus, sieht das Kommunalrecht den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan vor.
Die Notwendigkeit der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2021 ergibt sich aus Art. 68 Abs. 2 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung, wonach u. a. eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen.
Der Nachtragshaushaltsplan wurde mit seinen Bestandteilen und Anlagen den Mitgliedern des Gemeinderates mit der Sitzungsladung zugestellt.
Nach eingehender Beratung setzen die Mitglieder des Gemeinderates den 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt fest:
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hetzles (Landkreis Forchheim)
für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hetzles folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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erhöht um
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und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge
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gegenüber bisher
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auf nunmehr verändert
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im Verwaltungshaushalt
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in den Einnnahmen und Ausgaben
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0,00 €
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2.672.300,00 €
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unverändert
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im Vermögenshaushalt
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in den Einnnahmen und Ausgaben
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401.000,00 €
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1.642.800,00 €
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2.043.800,00 €
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§ 7
Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Hetzles, 01.12.2021
Michael Bayer
1. Bürgermeister
Nachrichtliche Angaben:
§§ 2 bis 6 der Haushaltssatzung bleiben unverändert
Beschluss
Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen, die vorgenannten 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2022 08:19 Uhr