1. Bebauungsplan-Änderung und -Erweiterung und Grünordnungsplan "Sebalder Straße"
Gemeinde Dormitz, Landkreis Forchheim
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs.3 BauGB und erneuter Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB
Die Frist für das Beteiligungsverfahren endete am 04.07.2022.
Die Planung lag vom 13.06.2022 bis einschließlich 04.07.2022 öffentlich aus.
1. Träger öffentlicher Belange
1. Folgende Fachstellen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen abgegeben und werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt:
1 Regierung von Oberfranken 95420 Bayreuth
16 BUND Naturschutz in Bayern e.V. 91301 Forchheim
19 Kreisbrandrat Oliver Flake 91301 Forchheim
22 BRK Kreisverband Forchheim 91301 Forchheim
27 Gemeinde Uttenreuth 91080 Uttenreuth
28 Gemeinde Kleinsendelbach / VG Dormitz 91077 Dormitz
2. Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Bedenken, Anregungen oder Einwände zum BBP vorgebracht:
2 Landratsamt Forchheim, Stellungnahme vom 30.06.2022
– FB41 Bauamt
– FB42 Naturschutz
3 Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, Stellungnahmen vom 07.06.2022 und 14.06.2022
15 Bayerischer Bauernverband, Forchheim, Stellungnahme vom 27.06.2022
18 Zweckverband Straßen- und Umlandbahn (StUB), Erlangen, Stellungnahme vom 14.06.2022
25 Markt Neunkirchen am Brand, Stellungnahme vom 24.06.2022
Bei den übrigen Trägern öffentlicher Belange und Behörden, die eine Stellungnahme abgegeben haben, werden die Stellungnahmen in den nachfolgenden Tagesordnungspunkten im Sachverhalt geschildert und anschließend beschlussmäßig behandelt.