Barrierefreier Bushaltestellenausbau Dormitz - Haltestellen Erleinhofer Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 19.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 19.01.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Seit 2016 Jahren hat sich das Landratsamt einen barrierefreien Bushaltestellenausbau im Landkreis zum Ziel gesetzt und der Gemeinde ein Schreiben übersendet, in dem die Gemeinden gebeten wurden eine Rückmeldung ans Landratsamt zu geben, welche Priorisierungen der Landkreis vornehmen soll.

In Ortsterminen am 22.05.2017 und 01.06.2017 hatte dann das Staatliche Bauamt Bamberg angegeben für den Ausbau zuständig zu sein.

In einem gemeinsamen Termin zwischen Regierung, Landkreis und Staatlichen Bauamt wurde entschieden den Ausbau von Bushaltestellen in barrierefreie Bushaltestellen in die Planungshoheit der Gemeinden zu verschieben, da andernfalls aus Kapazitätsgründen die vielen dezentralen Haltestellen nicht abgearbeitet werden können.

Erst nach vielfachen ergebnislosen Kontaktversuchen insbesondere auch um eine synergetische Abstimmung zum Baugebiet Am Brandbach zu erwirken und erheblichen Personalwechsel im Staatlichem Bauamt und wurde der Gemeinde Dormitz im August 2019 mitgeteilt, dass die Gemeinde den barrierefreien Bushaltestellenausbau eigenständig planen muss, wenn dieser an der Staatstraße verwirklicht werden soll.

Die Gemeinde Dormitz hat hierzu mit Beschluss vom 24.09.2019 entschieden das Büro Weyrauther mit der Planung zu beauftragen. 

Bemühungen der Gemeinde wiederholte Straßensperrungen an der Haltestelle Erleinhofer Straße zu vermeiden und in wirtschaftlich synergetischer Arbeitsweise eine vom staatlichen Bauamt geplante Brückensanierung an der ST 2240 über den Brandbach im Jahr 2020 und den barrierefreien Bushaltestellenausbau der Haltestelle gemeinsam durchzuführen, waren jedoch erfolglos, da das stattliche Bauamt die Planungen nicht vor dem Abschluss des Brückenersatzneubaus im September gebilligt hat. 

Da der Brückenersatzneubau des staatlichen Bauamtes anders als in der Beteiligung der Gemeinde ausgeführt wurde und den örtlichen Verhältnissen nicht Rechnung trug, entstand daraufhin eine Verkehrssituation, die für Radfahrer zu erhöhten Gefahrenpotenzial führt. Diese müssen seither nun vor einem Kreuzungsbereich den Radweg verlassen und vor der Brücke auf die Straße einfädeln.

Um die vom Staatlichen Bauamt neu geschaffene Gefahrenstelle an der Staatsstraße zu beseitigen einigten sich Landratsamt, Gemeinde und Staatliches Bauamt darauf, im Rahmen des barrierefreien Bushaltestellenausbaus in der Planung der Gemeinde die Situation entsprechend zu berücksichtigen und die Planungen des barrierefreien Bushaltestellenausbaus so zu ändern, dass auch für die Radfahrer nach Möglichkeit die Gefahrenstelle entschärft wird.

Die Planungen wurden daher angepasst, auch mit der Regierung als möglicher Förderstelle abgestimmt und von Gemeindeseite weiterverfolgt. Mit Anschrieben des Ingenieurbüros vom 27.09.2021 wurden sodann alle Fachstellen wie der Fachbereich Straßenverkehr im Landratsamt, das Staatliche Bauamt und die Verkehrspolizei zu den Planungen nochmals formalisiert beteiligt. Einwendungen zur Planung wurden dabei von keiner Seite erhoben.

Trotz fehlender Ortsdruchfahrtsvereinbarung wurde daher ein entsprechender Förderantrag gestellt, mit den Hinweisen dass die Vereinbarung schnellstmöglich nachgereicht würde.

Aufgrund eines neuerlichen Mitarbeiterwechsels im Staatlichen Bauamt konnte eine Ortsdruchfahrtsvereinbarung jedoch bis dato nicht erfolgen.

Auf wiederholte Nachfrage zum Sachstand wurde der Gemeinde am 03.06.2022 mitgeteilt, dass das Staatliche Bauamt in Abstimmung mit Polizei und Verkehrsbehörde (LRA) die Möglichkeit zu einer besseren Verkehrsführung sah, die weitere Verkehrsgefährdungen minimieren würde. Im Bereich der Haltestelle Erleinhofer Straße Ost sollen danach aus Gründen der Sicherheit für den Fahrgastverkehr und den Fußgängerlängsverkehr nurmehr ein Gehweg Vz 239 mit Zz 1022-10 Radverkehr frei (vormals Vz 240 gemeinsamer Geh- und Radweg) um die Bushaltestelle herumgeführt werden. Der Radweg beginnt nach der Haltestelle mit einer Ausschleifung und Nullabsenkung.

Mit E-Mail vom 17.11.2022 wurde der Gemeinde hierzu eine Plananpassung vom Staatlichem Bauamt vorgelegt.

Zur ganzeinheitlichen Umsetzung dieses verbesserten Konzeptes ist nun die Anpassung der Planung und dann die neuerliche Einholungen von Stellungnahmen der TÖB notwendig, da die Regierung von Oberfranken im Zuge des Förderverfahrens für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Erleinhofer Straße aufgrund von verkehrsrechtlichen Änderungen eine nochmalige Zustimmung der Träger öffentlicher Belange zur aktualisierten Planung benötigt.
 
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte befassen sich mit den notwendigen Beschlüssen zur Umsetzung.

Datenstand vom 23.03.2023 17:50 Uhr