Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung; hier: Bestattungsentgelte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 19.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 19.01.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bürgermeister Bezold berichtet, dass das Bestattungsunternehmen BeFu zum 1.1.23 die inflationären Auswirkungen des vergangenen Jahres, sowie die enorm geänderten Bestattungsbedingungen mit Blick auf den extrem gesunkenen Anteil an Erdbestattungen im Vergleich etwa zum Jahr 2019, nun bei den Grabherstellungspreisen weitergeben muss. 
Die Preissteigerung betrifft zwei Arten der Grabherstellung, die anderen Arten der Grabherstellung bleiben im Preis unverändert sie betragen für 

Urnengräber                             150,00 Euro, netto, vormals 120,00 Euro.
Erdgräber (einfach tief)                  680,00 Euro, netto, vormals 600,00 Euro.

In der Anlage wurde der Entwurf des Textvorschlags für die Änderungsatzung zur Gebührensatzung, mit der Ladung bereitgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt vorliegenden Entwurf einer Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Friedhof Dormitz als Satzung. Er beauftragt Bürgermeister Bezold mit der Ausfertigung und Bekanntmachung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2023 17:50 Uhr