Datum: 01.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sportheim Hetzles
Gremium: Gemeinderat Hetzles
Körperschaft: Gemeinde Hetzles
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
2 Informationen

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1. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Hetzles (Gemeinde Hetzles) Sitzung des Gemeinderates Hetzles 01.12.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.07.2021 die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan 2021 beschlossen. Die Kommunalaufsicht am Landratsamt Forchheim hat mit Schreiben vom 06.09.2021 hiervon Kenntnis genommen. Der verabschiedete Haushaltsplan bildet die verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Reicht diese Ermächtigung zur Aufgabenerfüllung nicht aus, sieht das Kommunalrecht den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan vor.

Die Notwendigkeit der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2021 ergibt sich aus Art. 68 Abs. 2 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung, wonach u. a. eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen.

Der Nachtragshaushaltsplan wurde mit seinen Bestandteilen und Anlagen den Mitgliedern des Gemeinderates mit der Sitzungsladung zugestellt.

Nach eingehender Beratung setzen die Mitglieder des Gemeinderates den 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt fest:


Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hetzles (Landkreis Forchheim)
für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hetzles folgende Nachtragshaushaltssatzung: 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden 

 
erhöht um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans
einschließlich der Nachträge
 
 
gegenüber bisher
auf nunmehr verändert
im Verwaltungshaushalt
 
 
 
in den Einnnahmen und
Ausgaben
0,00 €
2.672.300,00 €
unverändert
im Vermögenshaushalt
 
 
 
in den Einnnahmen und
Ausgaben
401.000,00 €
1.642.800,00 €
2.043.800,00 €

§ 7

Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft. 


Hetzles, 01.12.2021



Michael Bayer
1. Bürgermeister

Nachrichtliche Angaben:

§§ 2 bis 6 der Haushaltssatzung bleiben unverändert

Beschluss

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen, die vorgenannten 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Hetzles (Gemeinde Hetzles) Sitzung des Gemeinderates Hetzles 01.12.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

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Datenstand vom 15.02.2022 08:19 Uhr