Datum: 27.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Dormitz
Gremium: Gemeinderat Dormitz
Körperschaft: Gemeinde Dormitz
Nichtöffentliche Sitzung, 00:01 Uhr bis 00:42 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 23:59 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Antrag zur Geschäftsordnung zur Verschiebung eines Tagesordnungspunkts in der Tagesordnung
2 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 17.03.2022
3 Neuauflage zur Altortsanierungssatzung; Vorberatungen ggfs. Beschlussfassung
4 Neuauflage einer Gestaltungssatzung; Vorberatungen ggfs. Beschlussfassung
5 Antrag auf Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Sanierung der Sakristei der Kirche "Unsere Liebe Frau Dormitz"
6 Antrag der Freien Wähler zur Anbindung der "Langenau" an die ST 2240
7 Haushaltsberatungen für den Gemeindehaushalt Dormitz 2022
7.1 Sachstand zur Finanzlage der Gemeinde Dormitz im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2022
7.2 Anträge der CSU-Fraktion zum Haushalt 2022
7.3 Anträge der FW-Fraktion zum Haushalt 2022
8 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
9 Informationen

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1. Antrag zur Geschäftsordnung zur Verschiebung eines Tagesordnungspunkts in der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 27.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemeinderat Schmitt beantragt zur Geschäftsordnung die Verschiebung des als Tagesordnungspunkt 5 geladenen Antrags der Freien Wähler zur Langenau hinter den als  Tagesordnungspunkt 6 geladenen Tagesordnungspunkt zum Haushalt. Hierdurch kann ganzheitlich auch die Finanzierbarkeit berücksichtigt werden.

Beschluss

Der geladene Top 5 soll nach dem als Top 6 geladenen Tagesordnungspunkt behandelt werden, um die Auswirkungen auf den Haushalt ganzeinheitlich zu beurteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7

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2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 17.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 27.04.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2022 wurde mit der Sitzungsladung versandt.

Einwendungen bringt niemand vor. Sie wird daher genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Neuauflage zur Altortsanierungssatzung; Vorberatungen ggfs. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 27.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Aufgrund des derzeitigen Zustandes der Gemeinde Dormitz beschloss der Gemeinderat Dormitz in seiner Sitzung am 21.04.2016 die Entwicklung eines integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts. Das Gemeindegebiet wurde dabei untersucht und das Ergebnis ist im inzwischen abgeschlossenen ISEK dargelegt und mit konkreten Lösungsvorschlägen versehen. Hieraus ergab sich, dass ein Kernbereich des Ortes besteht in dem sich die meisten sanierungsbedürftigen Gebäude befinden. 
Diese befinden sich im Sanierungsgebiet „Ortskern“ vom 04.08.2000, nach der unter anderem der Bereich der Feuerwehr saniert und eine Gestaltungsrichtlinie erlassen wurde. Eine Novellierung des § 235 Abs. 4 HS. 1 BauGB bestimmt für alte Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, dass diese spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben sind. Ziel der neuen Baugesetze ist es, dass in Sanierungssatzungen festgelegte Maßnahmen zügig zur Erreichung eines bestimmten Sanierungszwecks durchgeführt werden, weshalb ältere Satzungen aufzuheben sind. 

Nachdem weiter ein großer Sanierungsbedarf besteht, plant die Gemeinde Dormitz eine neue Sanierungssatzung. Dabei bietet es sich an den Geltungsbereich des Sanierungsgebiets an die Sanierungsziele anzupassen. Hierzu liegt folgende Stellungnahme des Planungsbüros vor:

  • Der Verlauf der Frankenstraße als historische Grenze des Altorts (siehe Urkataster) bildet den westlichen Rand der Gebeitsabgrenzung.
  • Im südwestlichen Abschnitt entfällt der Bereich westlich der baulich neu gestalteten Brauereistraße, der heute mit Einfamilienhäusern jüngeren Datums bebaut ist - die Sanierungsziele wurden hier erreicht.
  • Die Fläche südlich des Bauhofs im Bereich der Brandbachauen wurde aufgenommen, da hier ein Lückenschluss im Fußwegenetz und die Errichtung einer Brücke am Wehr hergestellt werden sollen.


In der Vorbesprechung hinterfragt der Gemeinderat, warum Fl.-Nr. 456 aus dem Sanierungsbereich entfallen soll. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass diese enthalten sein soll.
Gleiches gilt für den Bereich um das Pfarrhaus mit den Fl.-Nr. 778, 779, 780, 202/1, 206, 206/1.
  
Entfallen sollen 703/3 und 703/5.

Zur Diskussion aufgenommen ist der Bereich um das alte Bahnhofsgebäude Fl.-Nr.715/39.

Ebenfalls ist umstritten, ob nicht eine bessere Baulandaktivierung erfolgen kann, wenn die im Entwurf enthaltenen Freiflächen aus dem Sanierungsgebiet entfallen.

Intensiv diskutiert wird der Begriff der 1ten / 2ten Reihe. Die Grenzfindung ist hier im Gemeinderat umstritten. Herr Ulrich soll hierzu in einer der nächsten Sitzungen eingeladen werden und seine Gedanken zur Abgrenzung erläutern.

Bürgermeister Bezold argumentiert hier, dass man den Ortskern nicht auf die 1te/2te Reihe beschränken, sondern ganzheitlich auch in Ableitung des ISEK und den darin genannten Entwicklungszielen betrachten sollte. 

Beschluss

Die Satzung wurde vorbesprochen und eine Entscheidung soll erst in einer kommenden Sitzung fallen. Herr Ulrich vom Planungsbüro soll hierzu vor dem Gemeinderat zu dem Geltungsbereich Stellung nehmen, um insbesondere Diskrepanzen des Gemeinderats zum Geltungsbereich über 1te und 2te Reihe aufzulösen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Neuauflage einer Gestaltungssatzung; Vorberatungen ggfs. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 27.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Maßgebliches Ziel im Sanierungsgebiet Dormitz ist die Fortsetzung der Pflege und Sanierung der Gebäude. Die überwiegende Anzahl der teilweise auch denkmalgeschützten Gebäude im Bereich des Sanierungsgebiets ist in privater Hand.

Zur Pflege und Sanierung sind nicht nur Maßnahmen der Gemeinde im öffentlichen Straßenraum oder an kommunalen Gebäuden erforderlich, ein ganz wesentlicher Beitrag zum Erfolg liegt in der Hand der Privatleute, wenn sie in die Erhaltung und Entwicklung ihrer Bausubstanz investieren.
Die Förderung der Baukultur und regionalen Bautradition liegt im öffentlichen Interesse.  Künftig sollen diese Aspekte wieder mehr zur Geltung gebracht werden. Ein intaktes Ortsbild ist ein wichtiger Standortfaktor für die Außenwirkung des Ortes, die ortsansässige Wirtschaft und Gastronomie. Es ist aber auch für die Identifikation der Bürger mit ihrer Gemeinde von Bedeutung.

In der Satzung sind wesentlichen Stilelemente und Materialien des regionalen Bauens zusammengestellt und Zielsetzungen formuliert. Die Satzung soll dabei eine rechtliche Handhabe bilden, um ortsbildschädliche Bauvorhaben zu unterbinden und den Bürgern eine Empfehlung zur zukünftigen Gestaltung ihrer Gebäude an die Hand gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat berät die Vorgelegte Gestaltungssatzung, die in ausgiebiger Diskussion aufgeworfenen Änderungen sollen eingearbeitet werden. Der Punkt Werbeanlagen an die aktuelle Rechtslage angepasst und die Satzung in einer der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Sanierung der Sakristei der Kirche "Unsere Liebe Frau Dormitz"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 27.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Antragstellerin: Katholische Kirchenstiftung Dormitz
Ort der Maßnahme: Dormitz Kirchenstraße 11, Fl.-Nr. 1

Die Antragstellerin beantragt eine Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 6 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) für die Sanierung der Sakristei und der Sockelzone im Chor aufgrund von Feuchtigkeitsschäden und Pilzbefall, die im Zuge der Baumaßnahme Außensanierung und Instandsetzung der Stuckdecke festgestellt wurde. 

Da es sich bei der Kirche um einen spätgotischen Bau mit mehreren weiteren bauhistorisch bedeutsamen Um- und Anbauten handelt ist die Kirche als Baudenkmal D-4-74-119-8 erfasst. Jegliche Veränderung bedarf daher einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.

Für den Erlass der beantragten Erlaubnis ist das Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde fachlich zuständig. Allerdings wird für die Bearbeitung des Antrags gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 DSchG eine Stellungnahme der örtlichen Gemeinde benötigt.

Nach Art 6 Abs. 2 DSchG kann die Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nur versagt werden, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen. Derartige Versagungsgründe liegen nicht vor, da das Vorhaben auf den Erhalt und die weitere Nutzbarkeit der denkmalgeschützten Kirche abzielt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgelegten Planung und befürwortet in der gemeindlichen Stellungnahme an die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Forchheim die Pläne zum Erhalt und zur Instandsetzung des Objekts.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Antrag der Freien Wähler zur Anbindung der "Langenau" an die ST 2240

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 27.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 01.03.2022, Eingang 28.03.2022, beantragen die Freien Wähler die Anbindung der „Langenau“ an die Staatsstraße 2240. Für eine erste Vorplanung und zur Abklärung der Umstände unter denen eine Anbindung erfolgen kann, wird eine Machbarkeitsstudie beantragt. Hierfür sollen 50.000,00 Euro im Haushalt 2022 eingeplant werden.

Eine entsprechende Anbindung an die ST 2240 steht neben finanziellen Fragen insbesondere vor den Schwierigkeiten, dass ein langwieriges parallel laufendes Planfeststellungsverfahren zur Realisierung der Ortsumgehung und mit der Querung von Gewässern für eine Anbindung Belange des Hochwasserschutzes und der Wasserwirtschaft berücksichtigt werden müssen. Auch besitzt die Gemeinde Dormitz aktuell keine Grundtücke in einem denkbaren Anbindungsbereich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, an das Staatliche Bauamt eine Anfrage zu stellen, ob ein paralleler Antrag auf Errichtung einer Zufahrt zur Langenau von Seiten der Staatsstraße das laufende Planfeststellungsverfahren zur Umverlegung der Staatsstraße behindert. Nach Klärung dieser Fragen auch hinsichtlich der Kosten soll der Tagesordnungspunkt erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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7. Haushaltsberatungen für den Gemeindehaushalt Dormitz 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 27.04.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Siehe nachstehende TOPs 7.1-7.3

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7.1. Sachstand zur Finanzlage der Gemeinde Dormitz im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 27.04.2022 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Der Bürgermeister berichtet zur Finanzlage der Gemeinde Dormitz und informiert dabei insbesondere über folgende Umstände:

Ein Großteil der Finanzmittel der Gemeinde Dormitz ist durch bereits beschlossene Großprojekte verplant (Kindergartenneubau, Sanierung Kirchenstraße, Barrierefreier Bushaltestellenausbau, Kanalsanierung/Eigenüberwachung, Kanalmaßnahme am Tiefen Weg, Grunderwerbe, Gemeindeanteil RÜB 17). Zudem führen die Zuführungen zum Landkreis sowie zu den Zweckverbänden zu weiteren großen fest einzukalkulierenden Kosten.

Nach aktuell gemeldeten Zahlen für die Mittelanmeldung 2022 hat der Verwaltungshaushalt ein Defizit i.H.v. 240.000,-€ und 170.000 € im Vermögenshaushalt, die ausgeglichen werden müssen. Dazu gibt es Pflichtzuführungen und Tilgungen.

Viele Kosten und Defizite entstehen auch im Bereich der Kinderbetreuung. Eine Kurzabfrage im Gemeinderat ergibt, dass das Thema der Kindergartengebühren verwaltungsseitig betrachtet und vorbereitet werden soll. Eine übermäßige Erhöhung ist unter Betrachtung der sozialen Aspekte jedoch nicht gewünscht.

Weiter ging der Bürgermeister darauf ein, dass in dieser Sitzung vorläufig nur die Summen besprochen werden sollen, die in die HH-Planung einfließen.

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7.2. Anträge der CSU-Fraktion zum Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 27.04.2022 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Im Rathaus wurde am 11.02.2022 ein Schreiben der CSU-Fraktion vom 07.02.2022 zum Haushalt eingereicht. Der Antrag wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur Sitzung übersendet und wird in der Gemeinderatsitzung vorgelegt. Nachfolgend werden die Anträge einzeln beschlussmäßig behandelt.

Finanzielle Auswirkungen:
Bei positiver Beschlussfassung werden die Mittel vorbehaltlich einer Finanzierbarkeit in einem ausgeglichenen, genehmigungsfähigen Haushalt in die Entwurfsplanung zum Haushalt aufgenommen.


1. Vorsehen von Mitteln für eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

Sachverhalt:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Dormitz ist aus dem Jahr 1999. Eine turnusgemäße Anpassung empfiehlt sich alle 15-20 Jahre. Nach Abschluss des ISEK bietet es sich an hieraus gewonnenen Erkenntnissen ebenso wie noch nicht im Flächennutzungsplan vollzogene Anpassungen und Ortsabrundungen planerisch festzuhalten und eine bauleitplanerische Entwicklungsperspektive für die Gemeinde zu schaffen.

Mit Beschluss vom 23.03.2022 und der Beauftragung eines Planungsbüros bei Vorsehen der HH-Mittel hat sich der Antrag im Wesentlichen schon erledigt.

Nach § 1 Abs. 3 BauGB handeltes sich bei der Aufstellung von Bauleitplänen um eine gemeindliche Pflichtaufgabe, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Hinsichtlich der Feststellung des Erfordernisses steht der Gemeinde jedoch ein weiter Beurteilungsspielraum zu.

Im Gemeinderat und auch von Seiten der Antragsteller-Fraktion herrscht Einigkeit, dass sich der Antrag durch den Beschluss zum FNP bereits erledigt hat.

2. Vorsehen von Mitteln für die Sanierung und den Bauunterhalt von Ortsstraßen

Sachverhalt:
Der Straßenzustand in Dormitz verschlechtert sich durch Abnutzung und Witterung fortlaufend. Zudem haben diverse Tiefbaumaßnahmen zu weiteren „Flickenteppichen“ geführt.
Nach Durchführungen von Kanal-TV-Untersuchungen kann sich ggf. ein weiterer dringender Sanierungsbedarf ergeben, der zu Aufrissen der Straßen führt.

Es bietet sich demnach an, Sanierungen der Straßen in einer gemeinschaftlichen Betrachtung der Sanierungsbedarfe von Kanal, Wasserleitungen und Straße zu koordinieren und mit größeren Maßnahmen bis dahin zu warten.

Die Gemeinde erhält einen Anteil i.H.v. ca. 20.500 € an der KFZ Steuer und ca. 18.500,-€ als Straßenausbaupauschale vom Freistaat, um das örtliche Straßennetz zu erhalten.

Für die Sanierung der Kirchenstraße wurde nach Beschluss vom 15.12.2021 bereits ein Ingenieurbüro zu Erstellung einer Sanierungsplanung beauftragt. Die Kosten zur Sanierung der Straße wurden auf 660.000,00 € geschätzt.

Die Antragstellerfraktion führt hierzu auf, das mit dem Antrag insbesondere gewünscht wird möglichst frühzeitig anfängliche Schäden zu sanieren, um Schadensausweitungen zu vermeiden, die langfristig teurer in der Sanierung werden.

Der Erhalt des gemeindlichen Straßennetzes ist gemeindliche Pflichtaufgabe (Art 47 BayWG). Die betroffenen Straßen müssen daher von der Gemeinde in einem verkehrssicheren und möglichst verkehrsdienlichen Zustand gehalten werden.  

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, einen jährlichen Betrag von 60.000,00 € für die Sanierung und den Bauunterhalt von Ortsstraßen in den Haushalt einzustellen.

Abstimmungsergebnis: 13:1


3. Vorsehen von Mitteln zur Sanierung von Gehwegen an der Hauptstraße

Sachverhalt:
Die Gehwege an der Hauptstraße liegen an der Staatsstraße. Die Gemeinde ist jedoch für den Bereich der Gehwege verkehrssicherungspflichtig und wäre für Schäden, die aus Schlaglöchern oder dergl. entstehen haftbar. Der Erhalt des gemeindlichen Straßennetzes ist gemeindliche Pflichtaufgabe (s.o.).

Im Zuge des Barrierefreien Bushaltestellenausbaus wird eine Anpassung der anliegenden Gehwege in diesen Teilbereichen an der Hauptstraße notwendig. 

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, Mittel i. H. v. 10.000,00 € für die Sanierung von akuten Schäden an Gehwegen der Hauptstraße im Haushalt 2022 einzustellen und die Sanierung umzusetzen.

Abstimmungsergebnis: 12:2


4. Vorsehen von Mitteln für einen Handlauf am Zugang zum Friedhof

Sachverhalt:
Nach den allgemeinen Grundsätzen des Straßenverkehrssicherungsrechts ist die Gemeinde nur gehalten, solche Gefahren zu beseitigen, auf die sich ein die normale Sorgfalt beachtender Fußgänger nicht selbst hinreichend einstellen und vor denen er sich nicht selbst hinreichend schützen kann, insbesondere wenn die Gefahr nicht rechtzeitig erkennbar ist.
Unfälle auf Treppen sind jedoch ein Schwerpunkt in der Unfallstatistik. Das Anbringen von Handläufen ist dabei geeignet die Sicherheit einer Treppe insbesondere für ältere Menschen zu erhöhen.

Es handelt sich jedoch nicht um eine gemeindliche Pflichtaufgabe und in vergleichbaren Unfallfällen wurde eine Schadensersatzpflicht der Gemeinde verneint (Vergl. Urteil OLG Koblenz vom 5. Juli 2018; AZ: 1 U 1069/17). Das LG Coburg schränkte seinen Verneinung der Schadenersatzpflicht im Urteil vom 12.03.2008 Az. - 21 O 15/08 , dass jedenfalls bei breiten und flachen Stufen und der Möglichkeit, die Treppenanlage problemlos zu umgehen, ein verunfallter die Folgen des Sturzes ganz alleine zu tragen hat.

Der Punkt wird vertagt, bis eine Klärung stattfand, ob das Tor dauerhaft abgesperrt werden kann. Hierbei soll auch Beachtung finden, ob aufgrund des Fluchtweges der Schule das Tor abgesperrt werden darf.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, Mittel i. H. v. 5.000,00 € für die Anbringung eines Handlaufs am Zugang auf der Nordseite (Schiebetor) beim Gefälle im Haushalt 2022 einzustellen und die Maßnahme umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

5.  Kostenplanung der Schulhaussanierung

Sachverhalt:
Die Kostenplanung zur Schulhaussanierung bedingt sich durch Art und Umfang der geplanten Maßnahme sowie der Förderung.
Für eine Förderung ist es erforderlich zunächst zu klären wie, nach welchem Standard und wo in der zweihäusigen Schule weitere Räume geschaffen werden müssen/können. Erst hierauf aufbauend kann eine Sanierungsplanung gestaltet werden, aus der sich die Kostenplanung ergibt.

Bei der Erhaltung von Schulhäusern handelt es sich um eine Sollaufgabe der Gemeinde die in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, soll die nach den örtlichen Verhältnissen dem öffentlichen Unterricht dienen sollen (Art 57 Abs.1 BayGO).

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Sanierung weiter vorangetrieben und ein Sanierungskonzept vorgelegt werden soll.

Abstimmungsergebnis: 14:0


6. Sanierung der Schulsportanlagen

Sachverhalt:
Die Kosten zur Erneuerung des Laufbahnbelags liegen bei etwa 20.000,00 €. Die Kosten zum Sandaustausch in der Sprunggrube ergeben sich vorwiegend nach der Materialmenge.

Bei der Erhaltung von Schulhäusern handelt es sich um eine Soll-Aufgabe der Gemeinde die in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, soll die nach den örtlichen Verhältnissen dem öffentlichen Unterricht dienen sollen (Art 57 Abs.1).

Bürgermeister Bezold informiert, dass die Laufbahn in Hetzles saniert wurde und damit am Schulstandort eine Laufbahn vorhanden ist. Die Antragstellerfraktion zieht den Antrag daher zurück.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Laufbahn und die Sprunggrube an der Schule zu sanieren und entsprechende Mittel im Haushalt 2022 bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis:


7. Vorsehen von Mitteln für ein Abwasserbecken

Sachverhalt:
Da das RB 16 in absehbarer Zukunft nicht weiter als Entlastungs­anlage betrieben werden soll, wird für die AE-Fläche von 20,09 ha ein Regen­becken benötigt. Diese muss wegen der Zwangspunkte im Kanal­netz in räumlicher Nähe zum bestehenden RÜ 17 Dormitz/Sebalder Straße angeordnet wer­den. Nach der Inbetriebnahme wird der bestehende RÜ 17 stillgelegt.
Als Standort für das RB 17 ist vom Abwasserverband die Wiesenfläche südlich des Rathauses Dormitz vorgesehen. Die Einleitung soll in den Brandbach erfolgen.
Nach Plan des Abwasserverbands soll mit der Entwurfsplanung 2022 begonnen werden, die bauliche Umsetzung ist für 2023/24 vorgesehen. Da noch keine Vorplanung existiert sind auch die Kosten noch nicht wirklich bezifferbar. Erste Schätzungen gehen von Kosten in etwa zwischen 1,2 und 1,8 Mio € aus. 

Die Beitragslasten am Herstellungsaufwand an Verbandsanlagen und die für die Errichtung des Verbandsbauwerks notwendigen Grundstückskosten sind nach der Verbandssatzung zur Hälfte von der Gemeinde zu tragen, für deren Ortsentwässerung die Verbandsanlage zu errichten ist.

Die Kosten müssen antragsunabhängig zu gegebener Zeit zwingend vorgesehen werden.
Über die Maßnahme wurde daher in vergangenen Bürgerversammlungen informiert und Kosten hierzu waren daher bereits in den letzten Finanzplänen als Schätzkosten eingepreist.

Die Antragstellerfraktion erklärt, dass sich der Antrag durch Aufnahme im Haushalt bereits erledigt hat.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den Gemeindeanteil inklusive der sonstigen Nebenkosten (Kostengruppe 100 bis 700) in den mehrjährigen Haushalts- und Finanzplan vorzusehen.

Abstimmungsergebnis:


8. Vorsehen von Mitteln für die Wiederherstellung von Anlagen des Jugendclubs und eines Jugendpflegers

Sachverhalt:
Gemeindejugendpfleger sind pädagogische Fachkräfte, die den Kommunen bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags gemäß §11 SBG VIII unterstützend, beratend und koordinierend zur Seite stehen. Nach ihrem Berufsbild stehen sie als Ansprechpartner hinsichtlich jugendspezifischer Fragestellungen und Integration bereit. Somit können frühzeitig Auffälligkeiten bei Jugendproblemen erkannt, analysiert und Präventionsmaßnahmen eingeleitet werden.

Vor einer Beschlussfassung bietet es sich an zu diskutieren, welches konkrete Aufgabenfeld einem gemeindlichen Jugendpfleger in Dormitz zukommen sollte, um den Bedarf an einer entsprechenden Stelle zu ermitteln.

Die Antragstellerfraktion erklärt hierzu, dass Sie keine hochausgebildete Kraft vorsehen würden und der Raum für die Jugendlichen ggf. Vandalismus entgegenwirken kann.

Bei Jugendhilfe und der Jugendertüchtigung handelt es sich um eine Sollaufgabe der Gemeinde die in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit entsprechende Maßnahmen der Jugendhilfe fördern soll (Art 57 Abs.1 BayGO).

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Anlagen des Jugendclubs Leuchtturm zu sanieren, eine Stelle für einen Minijob-Jugendpfleger zu schaffen und hierzu 10.000,00 € Mittel im Haushalt aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 10:4


9. Vorsehen von Mitteln für die Ausweitung einer Ferienbetreuung auf die Jahrgangsstufen 5 und 6

Sachverhalt:
Die Ferienbetreuung der Schulkinder wird aktuell durch etwa 6 Mitarbeiter der Mittagsbetreuung übernommen. Diese Mitarbeiter haben einen fixen Wochenstunden-Vertrag, müssen vertraglich aber mehr Wochenstunden arbeiten, als während der Schulzeit notwendig. In den Ferienzeiten werden die Zeiten dann im Rahmen der Ferienbetreuung eingearbeitet.

Versicherungstechnisch gibt es eine Ferien- und Freizeithaftpflicht- sowie eine Unfallversicherung. Die verschiedensten Veranstaltungen im Verlauf eines Jahres, die durch die Gemeinde oder deren Auftrag stattfinden, sind damit abgesichert.

Das Mittagessen wurde als durchlaufender Posten 1:1 abgerechnet. 
Für die Jahrgangsstufen 1-4 ergaben sich zuletzt folgende Zahlen an betreuten Kindern:


SJ 
Ostern 
Pfingsten
Sommer 1
Sommer 2
2019
25
14
22
23
2020
abgesagt Corona
abgesagt Corona
20
21
2021
abgesagt Corona
6
18
16
2022            vorläufige Zahlen 
20
16
20
22


Es handelt sich beim Angebot von Ferienbetreuungen um rein freiwillige Leistungen der Gemeinden.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, im Jahr 2022 eine Ferienbetreuung zu organisieren und von den Jahrgangsstufen 1-4 auf die Jahrgangsstufen 5 und 6 auszuweiten. Die Mittel sollen hierzu im Haushalt 2022 vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis: 4:10


10. Vorsehen von Mitteln für eine ÖPNV-Probephase

Sachverhalt:
Im Ticket Solo 31, des VGN kann 31 Tage in Folge 1 Person die ÖPNV-Mittel in dem Gebiet nach Verbundpass nutzen. Das Ticket kostet aktuell für die Zone 2+T 90,80 € für die Tarifzone 1 sind es 46,50 €.
Ausgehend, davon, dass 10 % der Dormitzer die vorgesehenen Erstattungen 1 Jahr lang nutzen, ergeben sich in etwa Kosten von 114.000,00 €. 

Ob eine entsprechende Maßnahme im Zuge des von der Regierung geplanten 9-Euro-Ticket obsolet werden könnte ist Diskussion im Gemeinderat.

Bei der Subventionierung würde es sich um eine rein freiwillige Leistung der Gemeinde handeln. 

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, Mittel i. H. v. 25.000,00 € für eine Probephase im Anschluss an das 9-€ Ticket für vier Monate vorzusehen, in der Bürgern die Differenz der Busfahrtkosten der Linie 209 nach Erlangen von derzeit 2+T auf Tarifzone 1 erstattet bekommen sollen.

Abstimmungsergebnis: 5:8
(Herr Thaler verlässt zum Punkt 10 des Top vor Abstimmung die Sitzung)


11. Vorsehen von Mitteln für PV-Anlagen auf Gebäuden der Gemeinde

Sachverhalt:
Wirtschaftlich sind Photovoltaikanlagen dann, wenn der erzeugte Strom im Gebäude selbst verwendet wird, um den Zukauf von Strom zu vermeiden. Hierzu kann neben der Photovoltaikanlage auch ein Energiespeicher verbaut werden, um bspw. den am Wochenende erzeugten Strom besser nutzen zu können. 
Der -inzwischen nicht mehr geförderte- Verkauf von Solarstrom (Einspeisungsvergütung ca. 0,08 €/kWh) dagegen ist weniger rentabel.

Der Kindergarten verbraucht aktuell etwa 49.000 kWh pro Jahr, so dass sich bei der ebenfalls vorhandenen ausreichenden Dachfläche ein entsprechend hohes Einsparpotenzial ergibt.
Beim Einbau einer Photovoltaikanlage in der Dimensionierung des Kindergartendachs mit ca. 16,5 kWp (etwa 50 Module) könnten 14.000 – 15.000 kWh selbst erzeugt werden.
Nach den Erfahrungen von Fachunternehmen wird aufgrund von Erzeugungsspitzen und geringerem Energieverbrauch bspw. am Wochenende jedoch nur 8.000 – 9.000 kWh für den Eigenverbrauch verwendbar sein. Etwa 6000 kWh würden dann ins Netz eingespeist.
Es würde sich daraus eine jährliche Ersparnis von etwa 2.000, -€ - 2.500, -€ ergeben.
Durch zusätzlichen Einbau eines in der Anschaffung relativ teuren Energiespeichers mit 7,5 kWh müssten etwa 1.500 kWh pro Jahr nicht eingespeist werden, sondern könnten ebenfalls zum besseren Eigenverbrauch genutzt werden.

Bei gemeindlichen Liegenschaften, die unter dem Tag keine oder nur geringe Stromabnahmemengen aufweisen oder eine sehr geringe Dachfläche aufweisen (Feuerwehr, Bauhof, Milchhäuschen), wäre es demnach aktuell nicht wirtschaftlich diese mit Photovoltaik zu versehen. Gleichwohl verbleibt ggf. ein ökologischer Vorteil.

Nach Art 61 Abs. 2 S.1 BayGO ist die Gemeinde verpflichtet sparsam und wirtschaftlich zu planen. In Bayern gilt aktuell jedoch noch keine Pflicht Solaranlagen auf Neubauten oder Altgebäuden zu installieren. Im aktuellen Entwurf (Stand 15.11.2021) zum Gesetz zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften ist vorgesehen, dass ab Juli 2022 für Neubauten bestimmter Industrie- und Gewerbebauten eine Solarpflicht gilt, ab 2023 für sonstige Nicht-Wohngebäude. Ab 2025 soll die Solarpflicht dann außerdem im Sanierungsfall bestehender der Dächer greifen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, einen Betrag von 40.000,00 € für die Errichtung von PV-Anlagen auf dem bestehenden Kindergarten für das Haushaltsjahr 2022 einzuplanen und für das Haushaltsjahr 2023 Mittel für Anlagen auf weiteren Gebäuden wie Feuerwehr und neuer Kindergarten vorzusehen.

Abstimmungsergebnis: 12:1

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7.3. Anträge der FW-Fraktion zum Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 27.04.2022 ö beschließend 7.3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.03.2022, Eingang 28.03.2022, beantragt FW-Fraktion die nachfolgenden Sachverhalte in der Haushaltsplanung 2022 einzuplanen.
Der Antrag wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur Sitzung übersendet und wird in der Gemeinderatsitzung vorgelegt. Nachfolgend werden die Anträge einzeln beschlussmäßig behandelt.

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8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 27.04.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Bürgermeister Bezold berichtet, dass hier nichts bekannt zu geben ist.

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 27.04.2022 ö informativ 9

Sachverhalt

Bürgermeister Bezold informiert über folgende Sachverhalte:

  • Die Sparkasse in Rathausnähe wird aufgegeben, da das Mietverhältnis nicht verlängert wurde. Nach Anfragen des Bürgermeisters konnte die Sparkasse jedoch dafür gewonnen werden, das unter der Werbepylone vom Edeka ein Sparkassen Cube errichtet werden soll, um die Versorgung mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Der Bauantrag konnte in isolierter Befreiung vom Bürgermeister selbst behandelt werden.
  • Nach einer Anfrage bei der Verkehrsüberwachung könnte ein Semistationärer Blitzer für eine Woche aufgestellt werden, um an der Hauptstraße zu blitzen. Es wurde dabei versichert, dass dies kostendeckend ist. (Kosten 5.000,-€). In Stimmungsabfrage des Gemeinderats ist dies nicht gewollt. 

Datenstand vom 19.05.2022 09:57 Uhr