Datum: 18.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Dormitz
Gremium: Gemeinderat Dormitz
Körperschaft: Gemeinde Dormitz
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 27.04.2022
2 Bauleitplanung der Gemeinde Dormitz; 1. Änderung und Erweiterung "Sebalder Straße"
2.1 1. Änderung und Erweiterung "Sebalder Straße"; Beschlussfassung zu einem ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB
2.2 1. Änderung und Erweiterung "Sebalder Straße"; Beschlussvorschlag zur Billigung und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
3 Bauantrag auf Errichtung von zwei Dachgauben in der Albrecht-Dürer-Straße
4 Bauleitplanung der Gemeinde Dormitz; 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich " Dormitz – Hans-Sachs-Straße "
4.1 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich " Dormitz – Hans-Sachs-Straße "; Aufstellungsbeschluss
4.2 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich " Dormitz – Hans-Sachs-Straße "; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Vorlage der Jahresrechnung 2019
5.1 Feststellung der Jahresrechnung 2019
5.2 Entlastung der Jahresrechnung 2019
6 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
7 Informationen

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 27.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.05.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022 wurde mit der Sitzungsladung versandt.

Frau Walcher wendet ein, dass der 2. Antrag unter TOP 7.3 (PV-Anlage Kita) auf den Altbau bezogen ist. Der Gemeinderat beschließt diese Änderung einarbeiten zu lassen und ansonsten die Niederschrift zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung der Gemeinde Dormitz; 1. Änderung und Erweiterung "Sebalder Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.05.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Siehe nachstehende Tagesordnungspunkte

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2.1. 1. Änderung und Erweiterung "Sebalder Straße"; Beschlussfassung zu einem ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.05.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 23.02.2022 wurde dem Gemeinderat bereits ausführlich über potenzielle Mängel des Bauleitplanverfahrens zur 1. Bebauungsplan-Änderung und -Erweiterung Sebalder Straße berichtet. Es wurde dabei beschlossen die notwendigen Schritte für eine Korrektur vorzubereiten. Nach Abstimmung der rechtlichen Handhabung mit dem Planungsbüro liegen die erforderlichen Unterlagen nun vor und es können die notwendigen Beschlüsse gefasst werden. Die geänderten Planunterlagen werden durch das Planungsbüro dem Gremium vorgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat von Dormitz beschließt gemäß § 214 Abs. 4 BauGB ein ergänzendes Verfahren für die "1. Bebauungsplan-Änderung und -Erweiterung und Grünordnungsplan Sebalder Straße" durchzuführen.

Das ergänzende Verfahren ist erforderlich, weil der im Rahmen der Abwägung zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) gefasste Beschluss des Gemeinderates Dormitz Nr. 4.1.7.2.4 vom 16.07.2020 über den Höhenbezug des geplanten Gebäudes planerisch nicht umgesetzt wurde.

Im Rahmen des ergänzenden Verfahrens wird gemäß des vom Gemeinderat Dormitz am 16.07.2020 gefassten Beschlusses Nr. 4.1.7.2.4 zur Festlegung des Niveaus der Erdgeschossfußbodenoberkante (EFOK) auf eine maximale Höhe von 303 m ü. NN im Plan (Verbindliche Festsetzungen, Pkt. B 1.6) und in der Begründung (Kap. 4) korrekt dargestellt. Grundzüge der Planung sind dadurch nicht berührt.

Im Rahmen des ergänzenden Verfahrens soll außerdem die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB) nochmals durchgeführt werden. 
In diesem Zusammenhang sollen auch die textlichen Festsetzungen an die Gegebenheiten der sinnvollen Bepflanzung der Außenanlagen für einen Kindergarten angepasst werden und hier die teilweise giftigen Gehölze (z. B. Liguster, Holunder) durch nicht-giftige Gehölze, ersetzt werden.
Im Anschluss soll dann der Satzungsbeschluss erneut gefasst werden und die Planung in Kraft treten.

Das ergänzende Verfahren wird durch die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - durchgeführt. 

Der Beschluss zum ergänzenden Verfahren ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.2. 1. Änderung und Erweiterung "Sebalder Straße"; Beschlussvorschlag zur Billigung und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.05.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wurde die Anpassung des Plans in seiner neuen Entwurfsfassung vorgestellt und erläutert. Ebenfalls wird der weitere Verfahrensverlauf dargestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat Dormitz nimmt Kenntnis vom Entwurf der 1. Bebauungsplan-Änderung und -Erweiterung und des Grünordnungsplanes "Sebalder Straße", Gemarkung Dormitz, von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - in der Fassung vom 18.05.2022 (Grünordnungsplan und Umweltbericht durch Büro Team 4, Nürnberg) und billigt diese Planfassung.

Der Gemeinderat beschließt weiterhin, mit der vorstehend bezeichneten Planfassung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass Bedenken und Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung vorgebracht werden können; die Dauer der Auslegung wird angemessen verkürzt.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Errichtung von zwei Dachgauben in der Albrecht-Dürer-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauherren: Sandmeier Kathrin und Ulrich
Bauort: Albrecht-Dürer-Straße 13, Fl.-Nr. 207/1 Gmk. Dormitz

Die Bauherren planen auf der Südseite des bereit errichteten Wohngebäudes am ca. 17,6 m langen Dach zwei Gauben zu errichten. Die Gauben Sind 5,9 m und 5,3 m lang und sollen mit einem 16° geneigten Pultdach versehen werden. Jede Gaube soll zwei Fenster erhalten.

Das Vorhaben soll im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dormitz Ost errichtet werden. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan und die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 30 Abs. 1 BauGB. Das Vorhaben ist daher zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Der Dachgaubenausbau ist seiner Art nach in dem Bebauungsplan, der am Ort des Vorhabens ein allgemeines Wohngebiet ausweist, unproblematisch zulässig, da er der Wohnerweiterung dient. Das Vorhaben der Bauherren weicht in der geplanten Bauweise jedoch von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplans ab:


  • Nach 7.3. des Bebauungsplans sind die Dächer mit einer Dachneigung von 38° bis 42° zu errichten. Die Gauben sollen jedoch als Pultdächer mit ca. 16° Dachneigung ausgestaltet werden.

  • In 9.3. des Bebauungsplans schreibt dieser vor, dass für die Fenster hochrechteckige Formate zu wählen sind. Die Bauherren möchten jedoch Quadratische Fenster die ca. 1,2 x 1,2 m sind verbauen.


Soweit einzelne Festsetzungen nicht eingehalten werden, kann durch das Landratsamt im Einvernehmen mit der Gemeinde ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung jeweils auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB).

Abweichungen zur Dachneigung wurden in jeweiligen Einzelfällen bereits genehmigt.  

Die Erschließung ist gesichert, Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt der Genehmigung aller in den Planunterlagen enthaltenen Abweichungen vom geltenden Bebauungsplan zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4. Bauleitplanung der Gemeinde Dormitz; 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich " Dormitz – Hans-Sachs-Straße "

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 20.01.2022 hat der Gemeinderat entschieden einer 5. Flächennutzungsplanänderung für Flächen Hinter der Lorenzer Straße/ Hans-Sachs-Straße zuzustimmen.

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte befassen sich mit dem Vollzug des Beschlusses im Rahmen eines ordnungsgemäßen Bauleitplanungsverfahrens.

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4.1. 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich " Dormitz – Hans-Sachs-Straße "; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.05.2022 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Dormitz beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich " Dormitz – Hans-Sachs-Straße ". 
Im Geltungsbereich befinden sich die Fl.-Nrn. TF 206/5 und 202/7, jeweils Gemarkung Dormitz. 
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Änderungsbereich Fläche für die Landwirtschaft dar. 
Ziel der Planung ist, die Ausweisung von Wohnbauflächen als Wohngebiet 
Der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich sowie auf der Homepage der VG/Gemeinde bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.2. 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich " Dormitz – Hans-Sachs-Straße "; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.05.2022 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Dormitz billigt den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennut-zungsplans mit Landschaftsplan im Bereich " Dormitz – Hans-Sachs-Straße " und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die früh-zeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich sowie auf der Homepage der VG/Gemeinde bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Vorlage der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.05.2022 ö informativ 5

Sachverhalt

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 vom 22.07.2021 wird bekannt gegeben. Frau Elke Mölkner als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses teilt den Gemeinderäten das Ergebnis der Prüfung mit.

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5.1. Feststellung der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.05.2022 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Dormitz wurde von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses örtlich geprüft.

Die getroffenen Prüfungsfeststellungen im Rechnungsprüfungsbericht konnten durch die Verwaltung beantwortet werden. Es wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

Das Jahresrechnungsergebnis 2019 fällt wie folgt aus:

Verwaltungshaushalt:
Bereinigte Soll-Einnahmen        4.318.704,81 €
Bereinigte Soll-Ausgaben        4.318.704,81 €

Vermögenshaushalt:
Bereinigte Soll-Einnahmen        2.491.292,17 €
Bereinigte Soll-Ausgaben        2.491.292,17 €

Zuführung zum Vermögenshaushalt:        630.417,17 €

Soll-Überschuss:        546.246,13 €.

Beschluss

Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis genommen und stellt es nach durchgeführter örtlicher Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest.

Die im Haushaltsjahr 2019 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen durch den Gemeinderat erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2. Entlastung der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.05.2022 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens.

Beschluss

Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO wird für die Jahresrechnung 2019 die Entlastung ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Bezold enthielt sich im Sinne des Art. 49 GO bei der Abstimmung über die Entlastung der Jahresrechnung.

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6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.05.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

In der Nicht Öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022 hat der Gemeinderat entschieden den Erschließungsträger des Baugebiets „Am Brandbach“ nach seiner Weigerung die Lärmschutzwand zu erweitern nicht erneut zur  Erweiterung aufzufordern, da der Erschließungsvertrag zwischen Gemeinde und Erschließungsträger keine Regelung zur Kostentragung einer Lärmschutzwand enthält ist davon auszugehen, das die Gemeinde keine Anspruch darauf hat den Erschließungsträger zur Herstellung der Lärmschutzwand zu verpflichten. Da sich auch aus dem Lärmschutzgutachten   keine Pflicht ergibt die Lärmschutzwand zu verlängern, sondern der Bebauungsplan nur die Möglichkeit der Verlängerung einräumt wird eine Verlängerung nicht weiter verfolgt. 

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.05.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Bürgermeister Bezold informiert über folgende Sachverhalte:

  • Der vom Landratsamt abgelehnte Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses an der Hauptstraße wurde erneut eingereicht. Die einzige Änderung zum abgelehnten Bauantrag bezieht sich auf die Höhe des Schornsteins, der gemäß der neuen BImSchV auf 1,20 m erhöht wurde. Das Landratsamt hat den Bauantrag seinerzeit NACH dem Gemeinderatsbeschluss vom 23.02.2022 (Beschluss zur Aufhebung der Gestaltungsrichtlinie) wegen fehlender sanierungsrechtlicher Genehmigung abgelehnt. Zur sachgerechten Behandlung im Gremium läuft aktuell eine Anfrage ans Landratsamt, ob der Beschluss vom 23.02.2022 eine erneute andere Behandlung rechtfertigt oder die Aufhebung der Gestaltungsrichtline zur Umsetzung noch eine Aufhebungssatzung erfordert. 

  • „Personalbindungsmaßnahmen“
    • VHS-Kurse halbjährlich bis 100,00 Euro für alle Beschäftigten, im Nachhinein durch Nachweiserbringung
    • Dormitz-Card im Wert von 40,00 pro Quartal für das shoppen bei örtlichem Handel
    • Jeweils halbierte Leistungen bei Beschäftigungsverhältnissen bis 20 Wochenstunden


Rückfragen aus dem Gremium: 
  • Walcher: 
    • Sachstand Deutsche Glasfaser? Laut Deutsche Glasfaser sollen in der zweiten Juni-Hälfte sukzessive alle gebauten Hausanschlüsse nach und nach geschaltet werden. Info in Mitteilungsblatt soll folgen.
    • Benefizlauf: Anlieger der Strecke wissen zumindest nicht alle, dass während der Veranstaltung die Ausfahrt aus den Grundstücken nicht möglich ist. Erneute Info über verschiedene Kanäle soll nochmals erfolgen
  • Schmieder-Bänsch: 
    • bei Personalbindungsmaßnahmen auch an das Programm „Corporate Benefits“ denken, ohne Kosten einen möglichen Mehrwert durch Shopping Rabatte für Beschäftigte

Datenstand vom 24.06.2022 09:53 Uhr