Datum: 18.08.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckhalle Dormitz
Gremium: Gemeinderat Dormitz
Körperschaft: Gemeinde Dormitz
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 21.07.2022
2 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dormitz
2.1 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dormitz; Aufstellungsbeschluss
2.2 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dormitz; Billigung des Vorentwurfs und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
3 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes "Dormitz - Hans- Sachs-Straße"
3.1 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes" Dormitz - Hans-Sachs-Straße; Behandlung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
3.1.1 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Regierung von Oberfranken
3.1.2 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; LRA Forchheim FB Naturschutz
3.1.3 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; LRA Forchheim FB Müllabfuhr
3.1.4 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Landesamt für Denkmalpflege
3.1.5 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Kreisheimatpfleger
3.1.6 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
3.1.7 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Wasserwirtschaftsamt Kronach
3.1.8 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; N-ERGIE Netz GmbH
3.1.9 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Bayernwerk Netz GmbH
3.1.10 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Deutsche Telekom Technik GmbH
3.1.11 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Gemeinde Uttenreuth
3.1.12 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; BRK Kreisverband Forchheim
3.1.13 Einwendung aus der Öffentlichkeit Familie S.
3.2 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes" Dormitz - Hans-Sachs-Straße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Bauantrag auf Umbau eines Einfamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus in Dormitz Südwest 2. Bauabschnitt
5 Neubau Kindertagesstätte Dormitz; Auftragsvergabe zu Lieferung und Einbau der Küchen
6 Kommunale Verkehrsüberwachung, Beschlussfassung über weiteres Vorgehen für das Jahr 2023
7 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung
8 Informationen

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 21.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.07.2022 wurde mit der Sitzungsladung versandt.

Einwendungen bringt niemand vor. Sie wird daher genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dormitz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Siehe nachfolgende Tagesordnungspunkte.

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2.1. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dormitz; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der aktuell noch bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Dormitz ist aus dem Jahr 1999 und hat bereits vier Teilbereichsänderungen erfahren. Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung vom 23.02.2022 einen Grundsatzbeschluss gefasst, eine Gesamtanpassung des Flächennutzungsplans anzustreben und das Planungsbüro Braun Landschaftsarchitekten mit der Planerstellung zu beauftragen.

In seinen Sitzungen vom 23.06.2022 und 21.07.2022 hat sich der Gemeinderat weiter mit den Möglichkeiten zur Neufassung des Flächennutzungsplans befasst. Mit dem nachfolgenden Beschluss soll das Bauleitplanverfahren zur Neufassung des Flächennutzungsplans Dormitz formell eingeleitet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Dormitz beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Neufassung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Dormitz, mit der Maßgabe, dass die Festsetzungen in den Planunterlagen hinsichtlich der Kindertagesstätten, des Gaswerks, Recyclinghof, Urnenfeld/Friedhof und Flurnummer 11 entsprechend der aktuellen Gegebenheiten richtig dargestellt werden. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Dormitz mit Erleinhof mit einer Fläche von 458 ha. Der Beschluss über die Neufassung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich sowie auf der Homepage der VG/Gemeinde bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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2.2. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dormitz; Billigung des Vorentwurfs und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat mit der Sitzungsladung bereits den Vorentwurf des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans vom 18.08.2022 ebenso wie die Begründung des Vorentwurfs für den Flächennutzungsplan und die Begründung des Vorentwurfs für den Landschaftsplan erhalten. 
Nachdem in den Sitzungen vom 23.06.2022 und 21.07.2022 bereits Vorbesprechungen zum Vorentwurf stattfanden, wird der Vorentwurf in seiner Fassung vom 18.08.2022 dem Gremium nochmals knapp erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Dormitz billigt den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und Begründungen der Gemeinde Dormitz des Büros Braun in der Fassung vom 18.08.2022 und beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ortsüblich sowie auf der Homepage der VG/Gemeinde bekanntzumachen.
Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorzunehmen und das Verfahren weiter fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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3. 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes "Dormitz - Hans- Sachs-Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö informativ 3

Sachverhalt

Siehe nachfolgende Tagesordnungspunkte.

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3.1. 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes" Dormitz - Hans-Sachs-Straße; Behandlung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Nach Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss und der frühzeitigen Beteiligungsrunde im Mitteilungsblatt vom 03.06.2022 fand die Beteiligung und Auslegung der 5. Flächennutzungsplanänderung vom 13.06.2022 bis 22.07.2022 statt.

 Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurde keine Stellungnahme abgegeben: 
- Landratsamt Forchheim - FB 25 ÖPNV 
- Kreisbrandrat Oliver Flake 
- Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH Abteilung Netzplanung 
- Amt für Ländliche Entwicklung 
- Abwasserverband Schwabachtal 
- WZV Marloffsteiner Gruppe 
- Vermessungsamt Bamberg - Außenstelle Forchheim 
- Markt Eckental 
- Gemeinde Kalchreuth 
- Zweckverband StUB 
- VGN Verkehrsverbund Großraum Nürnberg 
- Freiwillige Feuerwehr Dormitz 
- ASB Regionalverband Forchheim e.V. 
- ADFC Forchheim 

Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen oder haben sich nicht zur Planung geäußert: 
- Regionaler Planungsverband Oberfranken West 
- Landratsamt Forchheim - FB 41 Bauamt 
- Landratsamt Forchheim - FB 44 Umweltschutz, Abfallrecht 
- Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Forchheim 
- Markt Neunkirchen am Brand 
- ZV Stadt-Umland-Bahn 
- Gemeinde Hetzles 
- Gemeinde Kleinsendelbach 
- Markt Neunkirchen am Brand 
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg 
- Bayerischer Bauernverband 



Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen zur Planung vorgebracht: 
- Regierung von Oberfranken 
- Landratsamt Forchheim - FB 42 Naturschutz 
- Landratsamt Forchheim – FB 37 Müllabfuhr
- Kreisheimatpfleger Lutz Wagner 
- Referat B Q Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München 
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, 
- N-Ergie Netz GmbH 
- Bayernwerk AG Netzcenter 
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd 
- Wasserwirtschaftsamt Kronach 
- Gemeinde Uttenreuth 
- BRK Kreisverband Forchheim 
- Einwendungen Öffentlichkeit 

Diese erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen werden in den nachfolgenden Tagesordnungspunkten im Sachverhalt inhaltlich wiedergegeben und anschließend beschlussmäßig behandelt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, welche Behörden und Träger öffentlicher Belang keine Einwendungen bzw. keine Stellungnahmen abgegeben haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.1.1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Regierung von Oberfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 3.1.1

Sachverhalt

Gegen die o.a. Bauleitplanung der Gemeinde Dormitz bestehen keine grundsätzlichen Einwände. 
Wir bitten nach Verfahrensabschluss um Übermittlung der rechtskräftigen Fassung des Bauleit-plans mit Begründung und der Bekanntmachung auf digitalem Wege (Art. 30 BayLplG) unter Verwendung des einheitlichen Betreffs "Rechtswirksamkeit eines Bauleitplans oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 oder § 35 Abs. 6 BauGB" an folgende E-Mail-Adresse: poststelle@reg-ofr.bayern.de

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, die Regierung erhält eine rechtskräftige Fassung des Bauleitplans mit Begründung und der Bekanntmachung auf digitalem Wege. 
Die Gemeinde Dormitz hält an der 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes 
„Dormitz – Hans-Sachs-Straße“ fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.1.2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; LRA Forchheim FB Naturschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 3.1.2

Sachverhalt

2.4 Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, 
die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- 
oder Wasserschutzgebietsverordnungen) 

Einwendungen: 
1. Die Bebauung zweier weiterer, bisher gärtnerisch genutzten Grundstücke mit Wohnhäusern ist als Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG zu bewerten, weil durch die Veränderung der Gestalt und der Nutzung der Fläche die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigt werden kann. 
2. Durch die Inanspruchnahme der bisher als Hausgarten genutzten Flächen geht die Eingrünung des Ortsrands verloren. Aber die naturnah gestalteten Gärten bieten auch unserer heimischen Tierwelt Lebensraum, Brutplatz und Nahrungsangebot, die durch die Bebauung verloren gehen werden. 

Rechtsgrundlagen:  
§ 14 BNatSchG: Eingriffe in Natur und Landschaft 
§ 15 BNatSchG Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen 

Möglichkeiten der Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen) 
Die Gemeinde wird gebeten, bei Vorlage der konkreten Bauanträge einen Landschaftspflegeri-scher Begleitplan (LBP) zu verlangen, in dem auf der Grundlage der Bayerischen Kompensati-onsverordnung (BayKompV) in Verbindung mit der Biotopwertliste eine Eingriffsbilanzierung vorgenommen wird. Im Landschaftspflegerischer Begleitplan sind auch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Ausgleich bzw. zum Ersatz darzustellen und textlich zu erläutern. Dabei ist der Schwerpunkt der Maßnahmen auf die östliche Grundstücksgrenze zu legen, um hier eine angemessene Ortsrandeingrünung zu erreichen.

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, die Flächennutzungsplanänderung ist für die Bebauung eines Einfamilienhauses erforderlich, d.h. die Gartenflächen gehen nicht vollständig verloren. Für den Ausgleich wird der Ortsrand auf der östlichen Seite entwickelt. Eine genauere Darstellung von Eingriff in Natur und Landschaft und Ausgleich wird im Zuge der konkreten Plangenehmigung durchgeführt. 
Die Gemeinde Dormitz hält an der 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes 
„Dormitz – Hans-Sachs-Straße“ fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.1.3. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; LRA Forchheim FB Müllabfuhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 3.1.3

Sachverhalt

Die Müllbehälter sind an durchgängig befahrbaren Straßen (bzw. mit Wendeanlage gemäß RAST 3-achsige Müllfahrzeuge) bereitzustellen. Separat ausgewiesene Stellplätze sind hier nachzuweisen.

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, da nur ein Einfamilienhaus beabsichtigt ist, wird zum Zeitpunkt der Müllabholung die Mülltonen - wie bei den anderen Einfamilienhäusern in der Hans-Sachs-Straße praktiziert - die Mülltonnen an die Straße gestellt. Die Ausweisung einer Stellfläche für die Müllabholung ist nicht erforderlich und in der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Übrigen auch nicht darstellbar. 
Die Gemeinde Dormitz hält an der 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes 
„Dormitz – Hans-Sachs-Straße“ fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.1.4. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Landesamt für Denkmalpflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 3.1.4

Sachverhalt

Bodendenkmalpflegerische Belange: 
Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen. 

Art. 8 Abs. 1 BayDSchG: 
Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutz-behörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. 

Art. 8 Abs. 2 BayDSchG: 
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Ge-genstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. 
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. 
Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Ausführung berücksichtigt. 
Die Gemeinde Dormitz hält an der 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes 
„Dormitz – Hans-Sachs-Straße“ fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.1.5. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Kreisheimatpfleger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 3.1.5

Sachverhalt

2.5 Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage:
 
Aufgrund der hohen Dichte von Bodendenkmalen im Umfeld von Dormitz sollte bei der Abtragung des Oberbodens besonders sorgfältig auf archäologische Befunde wie Bodenverfärbungen geachtet werden.

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Ausführung berücksichtigt.
Die Gemeinde Dormitz hält an der 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
„Dormitz-Hans-Sachs-Straße“ fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.1.6. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 3.1.6

Sachverhalt

Das ADBV Forchheim hat keine Einwände gegen die geplante Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes "Dormitz-Hans-Sachs-Straße". 
Am weiteren Verfahren müssen wir nicht beteiligt werden.

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Die Gemeinde Dormitz hält an der 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes 
„Dormitz-Hans-Sachs-Straße“ fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.1.7. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Wasserwirtschaftsamt Kronach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 3.1.7

Sachverhalt

1. Wasserversorgung, Grundwasserschutz 
Wasserschutzgebiete sind von dem Vorhaben nicht betroffen. 
Die öffentliche Wasserversorgung erfolgt durch den Zweckverband der öffentlichen Wasserversorgung der Marloffsteiner Gruppe und ist als versorgungssicher zu bewerten. Der durch das Vorhaben ausgelöste Wassermehrbedarf kann als untergeordnet betrachtet werden. 
Genauere Kenntnisse über die Grundwasserverhältnisse im Plangebiet liegen uns nicht vor. Sollte beabsichtigt werden, den häuslichen Wärmebedarf u.a. über geothermische Anlagen sicherzustellen, weisen wir vorsorglich auf die notwendigen wasserrechtlichen Anzeige- und Genehmigungspflichten hin. Wir empfehlen in diesem Fall eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Kronach. 

2. Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz 
Die öffentliche Abwasserentsorgung wird über den Abwasserverband Schwabachtal (AVS) zur Kläranlage Erlangen sichergestellt. Die erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse liegen vor. Ein Generalentwässerungsplan und eine Schmutzfrachtberechnung werden zurzeit erstellt und dienen als Grundlage für die weiteren Planungen. 
Alle Möglichkeiten zur Minimierung von Flächenversiegelungen sowie der dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung und Regenwasserbewirtschaftung sollten soweit möglich berücksichtigt werden. 
Allgemein sind für die Oberflächenwassereinleitungen im Stadtgebiet zeitnah die was-serrechtlichen Erlaubnisse, soweit noch nicht vorliegend, zu erlangen. 

3. Oberflächengewässer, Gewässerentwicklung, Überschwemmungsgebiet 
Das Bebauungsplangebiet liegt außerhalb von festgesetzten oder faktischen Überschwemmungsgebieten. Wassersensible Bereiche sind ebenfalls nicht berührt. 
Nicht geprüft wurde die Gefährdung des Gebietes hinsichtlich oberflächlich abfließenden Niederschlagswassers. 

4. Altlasten, vorsorgender Bodenschutz 
4.1 Altlasten 
Es wird empfohlen, eine Anfrage bezüglich eventueller Altlastenverdachtsflächen im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans beim Landratsamt Forchheim vorzunehmen, sofern noch nicht geschehen. 
Auf den „Mustererlass zur Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, bei der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren“ der ARGEBAU, der mit StMIS vom 18.04.02, Az. IIB5-4611.110-007/91 in Bayern verbindlich eingeführt wurde, wird hingewiesen. 
Sollten bei Erschließungs- und Baumaßnahmen Anzeichen gefunden werden, die auf einen Altlastenverdacht (Verdacht auf Altlasten, schädliche Bodenveränderungen, Grundwasserverunreinigungen) schließen lassen, ist das Landratsamt umgehend zu informieren. Weiterhin wäre bei Altlastenverdacht die Einbindung eines privaten Sachverständigen nach § 18 BBodSchG angezeigt. 

4.2 Vorsorgender Bodenschutz 
Bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben mit Erd- und Tiefbauarbeiten sind zum Schutz des Bodens vor physikalischen und stofflichen Beeinträchtigungen sowie zur Verwertung des Bodenmaterials die Vorgaben der DIN 18915 (Bodenarbeiten im Landschaftsbau), DIN 19731 (Verwertung von Bodenmaterial) und DIN 19639 (Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben) entsprechend zu berücksichtigen. 
Im Übrigen wird im Umgang mit Bodenmaterial auf die einschlägigen Gesetze und Merkblätter verwiesen: http://www.lfu.bayern.de/abfall/mineralische_abfaelle/boden-material/index.htm 
Häufige Fragen im Zusammenhang mit Bodenaushub beantwortet folgender Link: 
https://www.lfu.bayern.de/abfall/mineralische_abfaelle/faq_bodenaushub/index.htm

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Ausführung berücksichtigt. Der FB 44 des Landratsamtes wurde beteiligt, im Ergebnis wurde vom FB 44 keine Einwände erhoben bzw. Hinweise gegeben. 
Die Gemeinde Dormitz hält an der 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes 
„Dormitz – Hans-Sachs-Straße“ fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.1.8. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; N-ERGIE Netz GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 3.1.8

Sachverhalt

In der Anlage erhalten Sie einen Bestandsplan der N-ERGIE Netz GmbH und der von uns gegebenenfalls im Rahmen einer Betriebsführung mitbetreuten Versorgungsanlagen im oben genannten Bereich. Dieser Bestandsplan besitzt nur informellen Charakter. 

Der Bestandsplan enthält Anlagen der N-ERGIE Netz GmbH und der N-ERGIE Aktiengesellschaft. Soweit es sich vorstehend nicht um Anlagen der N-ERGIE Netz GmbH handelt, wird diese im Namen und Auftrag der jeweiligen Anlagenbetreiber tätig. 

Zusätzlich zu den auf dem überlassenen Plan bekannt gegebenen Anlagen können sich vor Ort weitere im Eigentum Dritter stehende Anlagen - insbesondere Kabel, Rohre oder Leitungen zum Anschluss von Erneuerbaren Energieanlagen - befinden, für die wir nicht zuständig sind. Über diese können wir keine Auskunft geben und diese sind deshalb auch nicht im Planwerk dokumentiert. Hierfür ist der jeweilige Anlagenbetreiber zuständig. 
Von der oben genannten Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 5. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Gemeinde Dormitz haben wir Kenntnis genommen. 

Wie aus dem Bestandsplan zu ersehen ist, befinden sich im instruierten Bereich keine Versorgungsanlagen der N-ERGIE Netz GmbH, sowie keine von uns betreuten Anlagen. 

Wir bitten Sie zu veranlassen, dass wir bei allen öffentlichen und privaten Planungen und Bau-vorhaben, wie z. B. Aufstellung von Bebauungsplänen, Straßen- und Kanalbaumaßnahmen, Baumpflanzungen etc. rechtzeitig in den Verfahrensablauf eingebunden werden.

Die aktuellen Datenschutzhinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Internetseite www.n-ergie-netz.de

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Ausführung berücksichtigt. 
Die Gemeinde Dormitz hält an der 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes 
„Dormitz – Hans-Sachs-Straße“ fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.1.9. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Bayernwerk Netz GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 3.1.9

Sachverhalt

Gegen das Planungsvorhaben bestehen von unserer Seite keine Einwände. Im Geltungsbereich befinden sich keine flächennutzungsplanrelevanten Anlagen unseres Unternehmens. 
Eine weitere Beteiligung ist in diesem Verfahren nicht notwendig.

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Die Gemeinde Dormitz hält an der 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes 
„Dormitz – Hans-Sachs-Straße“ fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.1.10. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Deutsche Telekom Technik GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 3.1.10

Sachverhalt

Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom. 
Wir werden zu dem aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelndem Bebauungsplan zu gegebener Zeit noch detaillierte Stellungnahme abgeben. 
Bei Planungsänderung bitten wir um erneute Beteiligung.

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Die Gemeinde Dormitz hält an der 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes 
„Dormitz – Hans-Sachs-Straße“ fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.1.11. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Gemeinde Uttenreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 3.1.11

Sachverhalt

Die Planung wird zur Kenntnis genommen, es sind folgende Anregungen im Verfahren vorzu-bringen: Die verkehrliche Situation solle bedacht werden und ein leistungsfähigerer ÖPNV an-gestrebt werden sowie Maßnahmen zur Förderung von Alternativen zum Individualverkehr er-griffen werden, wie Carsharing, Zuschuss zum ÖPNV Ticket, Radwegeanbindung .

Beschluss

Die grundsätzlichen Hinweise der Gemeinde Uttenreuth werden zur Kenntnis genommen. Auch die Gemeinde Dormitz ist grundsätzlich an einen leistungsfähigeren ÖPNV interessiert. Da nur ein Einfamilienhaus beabsichtigt ist, ist nicht von einer verkehrlichen Überlastung auszugehen. 
Die Gemeinde Dormitz hält an der 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes „Dormitz – Hans-Sachs-Straße“ fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.1.12. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; BRK Kreisverband Forchheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 3.1.12

Sachverhalt

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 10.06.2022 teilen wir Ihnen mit, dass wir zur o. g. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes keine Bedenken anmelden, da wir hiervon nicht betroffen sind. Wir haben keine Pläne oder sonstige Maßnahmen für Dormitz. 
Unsere zukünftige Beteiligung am weiteren Verfahren ist demzufolge nicht erforderlich.

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Die Gemeinde Dormitz hält an der 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes 
„Dormitz – Hans-Sachs-Straße“ fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.1.13. Einwendung aus der Öffentlichkeit Familie S.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 3.1.13

Sachverhalt

Wir haben zum Kapitel "7. Erschließung" 

Die Erschließung erfolgt durch eine Zufahrt (Stichweg) abzweigend von der westlich gelegenen Ortsstraße Hans-Sachs-Straße aus (Geh- und Fahrtrecht besteht). Dieser Stichweg dient bereits zur Erschließung der beiden nördlich gelegenen Gebäude und dem südlich des Stichweges liegenden Gebäude. 
Die Anschlussmöglichkeiten für Wasser, Strom und Telekommunikation laufen über das Grundstück Fl. Nr. 206/5 (Hausummer 7) zur Albrecht-Dürer-Straße. Der Kanalanschluss erfolgt ebenfalls über den in der Albrecht-Dürer-Straße liegenden Kanal. 

einen Kommentar: 

Aus unserer Sicht ist die Zufahrt über das Grundstück Fl Nr 202/3 (Eigentümer Herr Bajus) (Anmerkung der Verwaltung: Zur Behandlung in der Öffentlichkeit wurde aus Datenschutzgründen eine Schwärzung des Namens vorgenommen) mit einer Breite von 2,20m äußerst knapp bemessen. Unser Grundstück Fl Nr 203 grenzt unmittelbar daran an. 
Dieser Stichweg dient derzeit aus unserer Sicht ausschließlich der Zufahrt zu den ldw Grundstücken und dem angrenzenden Wald. Welche "beiden nördlich gelegenen Gebäude und dem südlich des Stichweges liegenden Gebäude." sind gemeint? Alle Häuser in der Nähe sind über die Ortsstraße angeschlossen. 

Wir bitten höflichst um Klärung.

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass im Rahmen einer folgenden Bebauungsplanung oder Errichtung einer baulichen Anlage auf der Planfläche eine ausreichende Zu- und Abfahrtsbreite sichergestellt werden muss.
Für die Andienung eines von den Grundstückseigentümern geplanten Einfamilienhauses liegt eine bereits abgemarkte Privatzufahrt von 3 m Breite vor. Die Begründung wird korrigiert. 
Die Gemeinde Dormitz hält an der 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes „Dormitz – Hans-Sachs-Straße“ fest, mit einer Korrektur der Begründung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.2. 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes" Dormitz - Hans-Sachs-Straße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 3.2

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Dormitz billigt den Entwurf die 5. Änderung des Flächennutzungs-plan und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich sowie auf der Homepage der VG/Gemeinde bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Umbau eines Einfamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus in Dormitz Südwest 2. Bauabschnitt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Bauherrin plant durch diverseste An- und Dachaufbauten ein Einfamilienwohnhaus in ein Mehrfamilienwohnhaus mit drei Wohneinheiten umzuwandeln.

Das Vorhaben soll im Bereich des Bebauungsplans „Dormitz-Südwest 2-BA“ errichtet werden.

Da es sich bei dem Bebauungsplan um einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB handelt, ist das Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Teile des geplanten Umbaus liegen jedoch außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen (3.3. des Bebauungsplans).

In 2.1. des Bebauungsplans sieht die Satzung an Ort des Bauvorhabens lediglich ein Vollgeschoss als zulässig an. Die Bauherrin plant jedoch mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und ausgebauten Dachgeschoss. Kellergeschosse sind Vollgeschosse, wenn deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche Geländeoberfläche. Dachgeschosse sind Vollgeschosse, wenn mindestens 2/3 ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.
Aus den Ansichten ist zu vermuten, dass das Kellergeschoss nicht als Vollgeschoss zu werten ist.
Da keine 2,30 m Höhenlinien im Dachgeschoss eingezeichnet sind, ist für das Dachgeschoss aktuell lediglich eine Prüfung anhand der Schnitte möglich. Hierbei können die vorgesehenen Dachgauben jedoch nicht sachgerecht bewertet werden. Nach der hieraus lediglich überschlägig möglichen Prüfung ist jedoch zu vermuten, dass das Dachgeschoss als Vollgeschoss gewertet werden muss. 
Eine konkretisierte Prüfung nach einer voraussichtlichen Nachforderung von Unterlagen wird durch das Landratsamt vorgenommen. 
Nach Bewertung der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass die Bauherrin mit zwei geplanten Vollgeschossen (Erdgeschoss und Dachgeschoss) dem Bebauungsplan widerspricht.

Laut 3.6.2 des Bebauungsplans wird eine Dachneigung von 35° +/-3° gestattet. Nach Abmessung aus den Schnitten besteht jedoch ein Dach mit 40° Dachneigung.

Die Dacheindeckung soll nach 3.6.2 des Bebauungsplans zudem einheitlich dunkelbraun bis dunkelgrau sein. Nach den Ansichten wird mit dunklen Ziegeln geplant.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann jedoch erteilt werden, wenn die Abweichung aus städtebaulicher Sicht vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

Die für die 3 Wohneinheiten notwendigen 6 Stellplätze gem. gemeindlicher Stellplatzsatzung werden vorgesehen. Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Beschluss

Der Gemeinderat Dormitz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt das Vorhaben mit allen in den Planunterlagen vorhandenen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Dormitz-Südwest 2. BA“ zu befreien und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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5. Neubau Kindertagesstätte Dormitz; Auftragsvergabe zu Lieferung und Einbau der Küchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für den Kindergarten Neubau werden kurz vor Fertigstellung und Einzug Einbauküchen benötigt. Schon bereits zu Beginn der Rohbauarbeiten waren die Bauverwaltung, Kindergartenleitung und der Bürgermeister mit einer Küchenbaufirma in Kontakt, um baubegleitend die benötigten Küchen planen zu lassen. Nach einigen Besprechungsterminen und Umplanungen wurde der Gemeinde zum 06.05.2022 die finalen Küchenpläne zugesandt, um für die laufenden Elektroarbeiten und Sanitärarbeiten die notwendigen Wandschlitze herstellen zu können. Da die Küchenplanungen im Wesentlichen abgeschlossen sind, kann aufgrund des daraus folgenden konkreten Angebots eine Auftragsvergabe erfolgen. 
Da zu Beginn der Küchenplanung die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann, dass wegen Material und Markenunterschieden hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden konnten, war es vergaberechtlich zulässig sich lediglich an ein Unternehmen zu wenden (§ 3 a Abs. 3 VoB/A).

Insgesamt werden für den gesamten Neubau 7 Küchen geplant. Die Planungen werden für die laufende Haustechnikplanung und Ausführung benötigt. Da die Küche Nr. 7 für den ZBV Raum jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt wird, sollen vorerst die Küchen Nr. 1 bis 6 in Auftrag gegeben werden.

Aufgrund von derzeit längeren Lieferzeiten und der Tatsache, dass die Küchen im Frühjahr 2023 benötigt werden, muss eine Beauftragung frühzeitig erfolgen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Lieferung und den Einbau der Küchen an das Möbelhaus Adolf Schramm, Kolpingsplatz 6-8 aus 91301 Forchheim, zu einem Preis von 42.563,00 € Brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Kommunale Verkehrsüberwachung, Beschlussfassung über weiteres Vorgehen für das Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Dormitz hat die Verkehrsüberwachung auf den Zweckverband Zapfendorf übertragen.  Die mit dem Zweckverband geschlossene Zweckvereinbarung wurde 2016 für einen Zeitraum von vorläufig zwei Jahren geschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern diese nicht mit Ablauf von drei Monaten zum Kalenderjahr gekündigt wird. Der Überwachungsumfang beträgt derzeit 120 Stunden/Jahr im fließenden Verkehr.  
 
Die Überwachung des fließenden Verkehrs lief im Jahr 2021 defizitär, was eine Auswirkung der Veränderungen in der Arbeitswelt bzgl. Homeoffice widerspiegelt. Laut Statistik für 2021 gab es 670 aufgenommene Verstöße und damit 303 weniger als im Vorjahr.
 
Die Fortführung der Verkehrsüberwachung im fließenden Verkehr wird trotz desdefizitären Ergebnisses aus sicherheitsrelevanten Gründen für sinnvoll erachtet. 

Aufgrund des Beschlusses der Gemeinschaftsversammlung vom 07.11.2017 wurde die Gemeinde Dormitz ermächtigt zukünftig selbst über den weiteren Umfang der Überwachungsstunden sowie die Verlängerung der Zweckvereinbarung zur Verkehrsüberwachung zu entscheiden.

Beschluss

Die Verkehrsüberwachung soll wie im Vorjahr auch mit (120 Stunden/Jahr im fließenden Verkehr) für das Jahr 2023 verlängert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

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7. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Es gab keine Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung zu verkünden.

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Der Bürgermeister informiert über eine Einladung zum Sportabzeichen-Tag im Landkreis am 17.9.2022

Datenstand vom 23.09.2022 07:32 Uhr